Krankenkassen sollen weiteren Wirkstoff zum RSV-Schutz für Babys erstatten

Djamal Sadaghiani
RSV-Prophylaxe: Clesrovimab soll Kassenleistung für Säuglinge werden

Säuglinge und Neugeborene in Deutschland sollen künftig eine weitere Option zum Schutz vor schweren Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) erhalten. Der gesetzliche Versorgungsanspruch soll um Arzneimittel mit dem Wirkstoff Clesrovimab erweitert werden. Bislang übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der standardmäßigen RSV-Prophylaxe vor allem für den Wirkstoff Nirsevimab.

Gefahr durch RS-Viren im ersten Lebensjahr

Das Respiratorische Synzytial-Virus gilt als einer der häufigsten Auslöser für schwere Atemwegserkrankungen bei Neugeborenen und Kleinkindern. Eine Ansteckung kann zu akuten Entzündungen der unteren Atemwege wie Bronchiolitis oder Lungenentzündungen führen, die nicht selten eine Behandlung im Krankenhaus oder sogar auf der Intensivstation erforderlich machen. Um Kinder in ihrer ersten Wintersaison wirksam vor schweren Verläufen zu schützen, setzen Mediziner auf langwirksame monoklonale Antikörper.

Passive Immunisierung: Wie die Prophylaxe funktioniert

Anders als bei einer klassischen Impfung, bei der das Immunsystem erst eigene Abwehrkräfte bilden muss, handelt es sich bei der Gabe von monoklonalen Antikörpern um eine passive Immunisierung:

  • Sofortiger Schutz: Die Antikörper binden direkt an die Viren und verhindern, dass diese in die Zellen der Atemwege eindringen.
  • Entlastung für Säuglinge: Das noch unreife Immunsystem des Kindes muss nicht selbst beansprucht werden.
  • Feste Dosierung: Der neue Wirkstoff Clesrovimab bietet den Vorteil, dass er unabhängig vom Körpergewicht in einer einmaligen Injektion für die gesamte Saison verabreicht werden kann.

Mehr Versorgungssicherheit für Kinderarztpraxen

Die geplante Ausweitung des Erstattungsanspruchs auf Clesrovimab ist ein wichtiger Schritt für die pädiatrische Versorgung. Wenn Ärztinnen und Ärzte auf mehrere zugelassene und erstattungsfähige Präparate zurückgreifen können, verringert sich das Risiko von Lieferengpässen vor der anstehenden Infektionssaison deutlich. Eltern erhalten dadurch einen noch verlässlicheren Zugang zu lebensrettenden Präventionsmaßnahmen für ihre Neugeborenen.

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