Kriegs- und Krisenfall: KV Nordrhein fordert Notfallplan für Arztpraxen

Dominik Hübenthal
KV Nordrhein fordert klare Rolle für ambulante Versorgung im Krisenfall

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) schlägt Alarm: Für den Fall schwerer Krisen oder gar kriegerischer Auseinandersetzungen fehle es der ambulanten Versorgung an einer klaren, rechtssicheren Grundlage. Wenn das Gesundheitssystem durch externe Schocks auf die Probe gestellt wird, haben Arztpraxen und Kassenärztliche Vereinigungen derzeit keine gesetzlich definierte Rolle.

Ambulante Versorgung als Rückgrat in der Krise

In Ausnahmesituationen – seien es Pandemien, Naturkatastrophen, flächendeckende Stromausfälle oder militärische Konflikte – ist eine funktionierende medizinische Grundversorgung essenziell. Laut der KV Nordrhein ist das ambulante System in solchen Momenten absolut unverzichtbar. Niedergelassene Haus- und Fachärzte fangen den ersten Ansturm von Patienten ab, behandeln leichte bis mittelschwere Verletzungen oder Erkrankungen und entlasten so die ohnehin schnell überlasteten Krankenhäuser maßgeblich.

Die gefährliche Gesetzeslücke

Trotz dieser enormen Bedeutung gibt es derzeit keine konkreten Notfallpläne, die die Aufgabenverteilung rechtlich absichern. Vertreter der KVNO warnen davor, dass im Ernstfall wertvolle Zeit verloren gehen könnte, weil Zuständigkeiten und Befugnisse unklar sind. Ohne einen klaren gesetzlichen Rahmen droht ein organisatorisches Chaos, das im schlimmsten Fall die Patientenversorgung massiv gefährden könnte.

Was die Ärzteschaft jetzt von der Politik fordert

Um für künftige Bedrohungen gewappnet zu sein, fordert die Kassenärztliche Vereinigung ein rasches Handeln der Gesetzgeber. Im Fokus stehen dabei folgende Kernpunkte:

  • Rechtssicherheit: Eine unmissverständliche gesetzliche Definition der Aufgaben von Kassenärztlichen Vereinigungen und niedergelassenen Ärzten im Krisen- und Verteidigungsfall.
  • Ressourcenplanung: Die verlässliche Sicherstellung von medizinischem Material, Medikamenten und einer autarken Energieversorgung (etwa durch Notstromaggregate) für Arztpraxen.
  • Krisenfeste Kommunikationswege: Die Etablierung ausfallsicherer Informationskanäle zwischen staatlichen Behörden, Kliniken und dem ambulanten Sektor.

Fazit: Vorbereitung ist der beste Schutz

Die eindringliche Warnung aus Nordrhein ist ein deutlicher Weckruf an die Gesundheitspolitik. Ein krisenfestes Gesundheitssystem darf nicht an der Kliniktür enden. Nur wenn auch die ambulante Versorgung mit einem verlässlichen Notfallplan ausgestattet ist, kann die medizinische Betreuung der Bevölkerung in extremen Krisenzeiten aufrechterhalten werden. Die Politik ist nun gefordert, diese Lücke im System schnellstmöglich zu schließen.

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