Kritik an Hybrid-DRGs: Kassen fordern Korrektur bei den Vergütungen
Die Reform der sektorenunabhängigen Fallpauschalen steht erneut im Kreuzfeuer der Kritik. Nach der aktuellen Entscheidung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses zur künftigen Vergütung der sogenannten Hybrid-DRGs schlägt der AOK-Bundesverband Alarm. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung greifen die beschlossenen Regelungen viel zu kurz und verfehlen das eigentliche Ziel, Kosten im Gesundheitssystem spürbar zu dämpfen.
Ambulantisierung droht zur Kostenfalle zu werden
Das Konzept der Hybrid-DRGs sollte ursprünglich eine moderne Brücke zwischen stationärer und ambulanter Medizin schlagen: Eingriffe, die bislang einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt erforderten, sollten verstärkt ambulant durchgeführt werden – bei gleicher Vergütung, unabhängig davon, ob die Behandlung in der Klinik oder in der Praxis stattfindet. Dies sollte Belegungsengpässe in Krankenhäusern mindern, das Pflegepersonal entlasten und Ausgaben für die Beitragszahler senken.
In der Praxis zeigt sich jedoch ein gegenteiliger Trend. Laut Einschätzung des AOK-Bundesverbandes führen die bestehenden Fehlanreize zu einer spürbaren Mengenausweitung, da Behandlungen lukrativer vergütet werden als zuvor. Statt der erhofften Einsparungen verzeichnet die gesetzliche Krankenversicherung Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe.
Entscheidung des Bewertungsausschusses greift zu kurz
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisierte den aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses scharf. Die gesetzlich vorgesehene Absenkung der Pauschalen falle viel zu gering aus und klammere zudem wesentliche Leistungsbereiche komplett aus. Damit bleibe das Problem stetig wachsender Ausgaben ungelöst.
- Geringfügige Preiskorrekturen: Die beschlossenen Absenkungen spiegeln nach Ansicht der Kassen die tatsächlich günstigeren Kostenstrukturen im ambulanten Bereich nicht wider.
- Unzureichende Mengensteuerung: Fehlende Kontrollmechanismen begünstigen einen Anstieg an Eingriffen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit.
- Belastung für Beitragszahler: Bleibt eine Reform aus, drohen steigende Krankenkassenbeiträge für Versicherte und Arbeitgeber.
Gesetzgeber ist nun am Zug
Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Ambulantisierung langfristig zu sichern, fordern die Krankenkassen ein direktes Eingreifen der Gesundheitspolitik. Der Gesetzgeber müsse verbindliche Leitplanken schaffen, damit die Vergütungshöhen an den realen Aufwand der ambulanten Leistungserbringung angepasst werden. Nur wenn wirtschaftlich erbrachte Behandlungen auch zu niedrigeren Gesamtkosten führen, kann die Ambulantisierung einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems leisten.
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