Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung: Ihr Recht auf Prävention und Lebensqualität

Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung: Ihr Recht auf Prävention und Lebensqualität

Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung: Ein oft übersehenes, aber essenzielles Recht

Die Diagnose einer Pflegebedürftigkeit oder das allmähliche Nachlassen der eigenen Kräfte im Alter stellen Betroffene und ihre Familien vor immense Herausforderungen. Oftmals drehen sich die ersten Gedanken ausschließlich um die unmittelbare Organisation des Alltags: Wer hilft beim Waschen? Wer übernimmt den Einkauf? Wie wird das Ganze finanziert? Dabei gerät ein entscheidender Aspekt häufig in den Hintergrund: die Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege. Genau hier setzt die professionelle Pflegeberatung an. Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf eine umfassende Beratung, die nicht nur den Status quo verwaltet, sondern aktiv dazu beiträgt, Ihre Gesundheit zu erhalten, zu fördern und eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, was die Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung beinhaltet, wer Anspruch darauf hat, welche konkreten Hilfsmittel und Dienstleistungen Ihre Lebensqualität massiv verbessern können und wie Sie dieses Recht Schritt für Schritt für sich einfordern. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, damit Sie möglichst lange, sicher und selbstbestimmt in Ihren eigenen vier Wänden leben können.

Was genau ist die Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung?

Die Pflegeberatung ist weit mehr als nur ein informatives Gespräch über Antragsformulare der Pflegekasse. Wenn wir von Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung sprechen, meinen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der im Sozialgesetzbuch fest verankert ist. Es handelt sich um ein individuelles Case Management (Fallmanagement), bei dem ein qualifizierter Pflegeberater Ihre persönliche Lebens- und Wohnsituation detailliert analysiert.

Der Fokus der Gesundheitsförderung liegt dabei auf der Frage: Welche Maßnahmen, Hilfsmittel oder Veränderungen im Wohnumfeld können dazu beitragen, dass sich Ihr Gesundheitszustand stabilisiert oder sogar verbessert? Die Beratung zielt darauf ab, vorhandene Ressourcen zu stärken. Es geht darum, Fähigkeiten, die Sie noch besitzen, gezielt zu trainieren und zu erhalten, anstatt Ihnen jede Aufgabe sofort abzunehmen. Diesen Grundsatz nennt man in der Fachsprache aktivierende Pflege.

Ein professioneller Pflegeberater wird gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan erstellen. Dieser Plan berücksichtigt nicht nur medizinische und pflegerische Aspekte, sondern auch Ihre psychische und soziale Gesundheit. Denn Einsamkeit, Angst vor Stürzen oder Überforderung der Angehörigen sind massive Gesundheitsrisiken, die durch die richtige Beratung und die passenden Hilfen minimiert werden können.

Die gesetzlichen Grundlagen: Ihre Rechte im SGB XI

Das deutsche Pflegesystem basiert auf dem Grundsatz "Prävention und Rehabilitation vor Pflege". Dieser Leitsatz ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Für Sie bedeutet das: Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu fördern, die eine Pflegebedürftigkeit überwinden, mindern oder ihre Verschlimmerung verhüten.

Zwei Paragrafen sind für Ihren Anspruch auf Pflegeberatung besonders wichtig:

  • § 7a SGB XI (Umfassende Pflegeberatung): Dieser Paragraf garantiert Ihnen das Recht auf eine individuelle, unabhängige und umfassende Pflegeberatung. Sobald Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, muss Ihnen die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten. Diese Beratung kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, was für die Beurteilung des Wohnumfelds von unschätzbarem Wert ist.

  • § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungseinsatz): Wenn Sie Pflegegeld beziehen und ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden, sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) einen Beratungseinsatz abzurufen. Auch hier steht die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und die Gesundheitsförderung im Mittelpunkt. Für Personen mit Pflegegrad 1 ist dieser Einsatz freiwillig, aber dringend zu empfehlen.

Zusätzlich greift § 5 SGB XI, der explizit die Prävention und medizinische Rehabilitation in der Pflege regelt. Der Pflegeberater ist verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen Maßnahmen der Rehabilitation oder Prävention angezeigt sind, und Sie bei der Beantragung dieser Maßnahmen zu unterstützen. Weiterführende offizielle Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Warum ist Gesundheitsförderung in der Pflege so unverzichtbar?

Viele Menschen verbinden mit dem Begriff "Pflege" fälschlicherweise das passive Ertragen von alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen. Doch die moderne Pflegewissenschaft belegt eindeutig: Wer aktiv bleibt und sein Umfeld an seine Bedürfnisse anpasst, lebt nicht nur länger, sondern vor allem besser. Gesundheitsförderung in der Pflege hat drei wesentliche Säulen:

  1. Körperliche Gesundheitsförderung: Hierzu gehört die Vermeidung von Stürzen, die Förderung der Mobilität, die richtige Ernährung und die Vorbeugung von Folgeerkrankungen wie Druckgeschwüren (Dekubitus) oder Gelenkversteifungen (Kontrakturen).

  2. Psychische und kognitive Gesundheitsförderung: Der Erhalt der geistigen Fitness, die Vermeidung von Altersdepressionen und der Schutz vor sozialer Isolation sind essenziell. Wer nicht mehr aus dem Haus kommt oder aufgrund von Schwerhörigkeit Gesprächen nicht mehr folgen kann, baut kognitiv rapide ab.

  3. Gesundheit der pflegenden Angehörigen: Die Pflege eines geliebten Menschen ist ein Kraftakt. Die Gesundheitsförderung schließt ausdrücklich die Prävention von Überlastung (Burnout) bei pflegenden Angehörigen ein. Nur wer selbst gesund ist, kann auf Dauer gut pflegen.

Wer hat Anspruch auf die kostenlose Pflegeberatung?

Der Anspruch auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist sehr weitreichend formuliert. Sie müssen nicht erst bettlägerig sein, um Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen. Folgende Personengruppen haben ein verbrieftes Recht auf diese Leistung:

  • Personen mit anerkanntem Pflegegrad: Unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben, steht Ihnen die Beratung jederzeit zu.

  • Antragsteller: Sobald Sie (oder Ihre Angehörigen für Sie) einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt haben, haben Sie sofortigen Anspruch auf die Beratung – auch wenn der Bescheid des Medizinischen Dienstes (MD) noch aussteht.

  • Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen: Mit Zustimmung des Pflegebedürftigen können auch Angehörige die Beratung in Anspruch nehmen. Dies ist besonders wichtig, um frühzeitig Entlastungsangebote zu organisieren.

Wichtig zu betonen: Die Pflegeberatung ist für Sie stets 100 % kostenlos. Die Kosten werden in voller Höhe von den Pflegekassen getragen.

Prävention im häuslichen Umfeld: Wie Hilfsmittel die Gesundheit fördern

Ein zentraler Bestandteil der Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung ist die Analyse Ihres Wohnumfelds. Die meisten Unfälle im Alter passieren zu Hause. Ein Sturz kann dramatische Folgen haben, wie beispielsweise einen Oberschenkelhalsbruch, der oft den endgültigen Verlust der Selbstständigkeit bedeutet. Der Pflegeberater wird mit Ihnen besprechen, welche Hilfsmittel und Umbauten Ihre Gesundheit schützen und Ihre Mobilität fördern.

Sturzprophylaxe und barrierefreies Wohnen

Das Badezimmer und Treppen sind die größten Gefahrenquellen im Haus. Zur Gesundheitsförderung gehört es, diese Barrieren abzubauen:

  • Barrierefreier Badumbau: Der Umbau von einer hohen Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Sturzprävention. Wenn ein Komplettumbau nicht sofort möglich ist, kann ein Badewannenlift eine hervorragende Zwischenlösung sein. Er ermöglicht ein sicheres Vollbad ohne die Gefahr, beim Ein- oder Aussteigen auszurutschen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Person.

  • Treppenlift: Wenn das Treppensteigen zur Qual wird oder mit Schwindelgefühlen einhergeht, droht oft die Isolation im Erdgeschoss. Ein Treppenlift ist ein entscheidendes Hilfsmittel zur Erhaltung der Mobilität im eigenen Haus. Er schont die Gelenke, beugt gefährlichen Stürzen vor und erhält den Zugang zu allen Wohnbereichen. Auch hier greift der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

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Mobilitätserhalt und soziale Teilhabe

Gesundheitsförderung bedeutet auch, das Haus verlassen zu können, frische Luft zu schnappen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein Pflegeberater wird prüfen, ob folgende Hilfsmittel für Sie in Frage kommen:

  • Elektromobile: Für Senioren, die noch relativ fit sind, aber längere Strecken nicht mehr zu Fuß bewältigen können, ist ein Elektromobil (auch Seniorenmobil genannt) ideal. Es fördert die Unabhängigkeit, ermöglicht selbstständige Einkäufe und Arztbesuche und stärkt somit die psychische Gesundheit durch den Erhalt der Autonomie.

  • Elektrorollstuhl: Bei stärkeren körperlichen Einschränkungen ist ein Elektrorollstuhl das Mittel der Wahl. Er wird individuell an die Bedürfnisse angepasst und stellt sicher, dass der Nutzer nicht ununterbrochen auf die Schiebehilfe von Angehörigen angewiesen ist.

Sicherheit und kognitive Gesundheit

Angst ist ein schlechter Begleiter im Alter. Wer aus Angst vor einem Notfall das Bett kaum noch verlässt, baut muskulär extrem schnell ab. Ebenso führt der Verlust der Sinne oft zu einem Rückzug aus dem sozialen Leben.

  • Hausnotruf: Ein Hausnotrufsystem ist ein kleines Gerät, das am Handgelenk oder als Halskette getragen wird. Auf Knopfdruck wird eine Verbindung zu einer Notrufzentrale hergestellt. Dieses System bietet enorme psychologische Entlastung – sowohl für den Senioren als auch für die Angehörigen. Das Wissen, dass im Falle eines Sturzes sofort Hilfe kommt, gibt Sicherheit und fördert die Bewegungsfreude im Haus. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad in der Regel die monatlichen Grundkosten von 25,50 Euro.

  • Hörgeräte: Schwerhörigkeit wird oft unterschätzt. Aktuelle medizinische Studien zeigen einen direkten Zusammenhang zwischen unbehandeltem Hörverlust und der Entwicklung von Demenz. Wer schlecht hört, strengt sein Gehirn permanent an, ermüdet schneller und zieht sich aus Gesprächen zurück. Die Beratung zu modernen, diskreten Hörgeräten ist daher ein essenzieller Bestandteil der kognitiven Gesundheitsförderung.

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Entlastung für pflegende Angehörige als Teil der Prävention

Die Pflegeberatung richtet sich nicht nur an den Pflegebedürftigen selbst. Die Gesundheitsförderung der Pflegepersonen ist ein ebenso wichtiges gesetzliches Ziel. Überlastete Angehörige leiden häufig unter Schlafstörungen, Rückenschmerzen und depressiven Verstimmungen. Ein guter Pflegeberater wird daher immer auch die Entlastungsmöglichkeiten thematisieren:

  • Alltagshilfe: Oft sind es die kleinen Dinge, die belasten. Die Reinigung der Wohnung, das Waschen der Wäsche oder der Wocheneinkauf. Über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (ab Pflegegrad 1) können zertifizierte Alltagshilfen engagiert werden. Dies schafft Freiräume für die Angehörigen, um sich zu erholen.

  • Ambulante Pflege: Die Einbindung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes für die medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung) oder die Grundpflege (Körperpflege) nimmt den Angehörigen viel Druck und Verantwortung ab. Die Fachkräfte können zudem Tipps zur rückenschonenden Pflege geben.

  • 24-Stunden-Pflege und Intensivpflege: Bei sehr hohem Pflegebedarf reicht ein ambulanter Dienst oft nicht mehr aus. Um einen Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden, ist die sogenannte 24-Stunden-Betreuung (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) eine wertvolle Alternative. Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und übernimmt Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Bei schwersten Erkrankungen, die eine permanente medizinische Überwachung erfordern (z.B. Heimbeatmung), organisiert die Pflegeberatung den Einsatz einer spezialisierten Intensivpflege.

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Professionelle Unterstützung schafft wertvolle Freiräume und Entlastung für pflegende Angehörige.

Der Ablauf einer professionellen Pflegeberatung: Was erwartet Sie?

Viele Menschen scheuen den Kontakt zur Pflegeberatung, weil sie Angst vor Bürokratie oder Bevormundung haben. Diese Sorge ist unbegründet. Die Beratung ist ein partnerschaftlicher Prozess, der in der Regel wie folgt abläuft:

  1. Das Erstgespräch (Anamnese): Der Berater nimmt sich Zeit, um Ihre persönliche Situation kennenzulernen. Es wird besprochen, welche Einschränkungen vorliegen, welche Krankheiten diagnostiziert wurden und wie Ihr aktueller Alltag aussieht.

  2. Die Bedarfsermittlung (Assessment): Gemeinsam wird geschaut: Wo hakt es im Alltag? Ist das Badezimmer sicher? Wie steht es um die Ernährung? Fühlen sich die Angehörigen überlastet? Hier wird der Grundstein für die Gesundheitsförderung gelegt.

  3. Erstellung des Versorgungsplans: Der Berater entwickelt einen maßgeschneiderten Plan. Dieser enthält konkrete Empfehlungen, wie z.B. die Beantragung eines Pflegegrades, die Installation eines Hausnotrufs, den Einbau eines Treppenlifts oder die Organisation einer Alltagshilfe.

  4. Unterstützung bei der Umsetzung: Ein exzellenter Pflegeberater lässt Sie mit den Formularen nicht allein. Er hilft beim Ausfüllen der Anträge für die Pflegekasse, unterstützt bei der Einholung von Kostenvoranschlägen für den Badumbau oder vermittelt Kontakte zu Sanitätshäusern und Pflegediensten.

  5. Evaluation (Erfolgskontrolle): Nach einiger Zeit wird überprüft, ob die eingeleiteten Maßnahmen den gewünschten Erfolg gebracht haben. Hat sich die Mobilität durch das Elektromobil verbessert? Fühlen sich die Angehörigen durch die ambulante Pflege entlastet? Wenn nicht, wird der Versorgungsplan angepasst.

Finanzierung und Kosten: Wer zahlt was?

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Sie völlig kostenfrei. Sie müssen dafür nicht in Vorleistung gehen; die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Beratungsstelle und der Pflegekasse.

Hinsichtlich der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die aus der Beratung resultieren, gibt es verschiedene Finanzierungstöpfe:

  • Pflegekasse: Übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 Euro monatlich), den Hausnotruf, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.000 Euro), Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

  • Krankenkasse: Ist zuständig für medizinische Hilfsmittel, die vom Arzt verschrieben werden. Dazu gehören unter anderem Rollstühle, Elektrorollstühle, Elektromobile, Hörgeräte, Badewannenlifte und Rollatoren. Hier fällt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel an.

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für Pflege und Umbauten, die nicht von den Kassen übernommen werden, können oft als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch hierauf wird Sie ein guter Pflegeberater hinweisen.

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Vorbereitung auf Ihren Beratungstermin: Eine praktische Checkliste

Damit die Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung den größtmöglichen Nutzen für Sie bringt, sollten Sie sich und Ihre Unterlagen gut vorbereiten. Nutzen Sie diese Checkliste für Ihren Termin:

  • Medizinische Unterlagen sammeln: Halten Sie aktuelle Arztbriefe, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, Medikamentenpläne und Diagnosen bereit.

  • Pflegetagebuch führen: Notieren Sie für ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen. Dies ist besonders wichtig für die Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades.

  • Fragen notieren: Schreiben Sie sich im Vorfeld alle Fragen auf. Zum Beispiel: "Wie beantrage ich einen Treppenlift?", "Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?", "Welche Alternativen gibt es zum Pflegeheim?".

  • Angehörige einbeziehen: Bitten Sie Ihre wichtigsten Bezugspersonen, beim Beratungsgespräch anwesend zu sein. Vier Ohren hören mehr als zwei, und die Sichtweise der Angehörigen ist für den Berater sehr wertvoll.

  • Wohnung nicht "aufräumen": Zeigen Sie dem Berater Ihre Wohnung genau so, wie Sie im Alltag darin leben. Verstecken Sie keine Stolperfallen. Nur so kann ehrlich beurteilt werden, ob ein Badumbau oder andere Anpassungen notwendig sind.

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Eine gute Vorbereitung hilft, das Beste aus dem Beratungstermin herauszuholen.

Häufige Missverständnisse und Mythen rund um die Pflegeberatung

Trotz des klaren gesetzlichen Auftrags gibt es viele Vorbehalte, die Menschen davon abhalten, ihr Recht auf Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Wir möchten die häufigsten Mythen aufklären:

Mythos 1: "Wenn der Pflegeberater kommt, nimmt man mir den Pflegegrad weg." Das ist schlichtweg falsch. Der Pflegeberater ist nicht der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Er prüft nicht, ob Ihnen Leistungen gestrichen werden können. Sein einziger Auftrag ist es, Sie zu unterstützen und Ihre Versorgung zu optimieren. Er ist Ihr Verbündeter, nicht Ihr Kontrolleur.

Mythos 2: "Gesundheitsförderung lohnt sich in meinem Alter nicht mehr." Ein gefährlicher Irrtum. Der menschliche Körper und Geist sind bis ins höchste Alter anpassungs- und lernfähig. Ein Krafttraining zur Sturzprävention, die Anpassung von Hörgeräten oder der Einsatz eines Rollators können die Lebensqualität von heute auf morgen drastisch verbessern, unabhängig davon, ob Sie 70 oder 95 Jahre alt sind.

Mythos 3: "Hilfsmittel wie ein Treppenlift machen mich nur noch fauler." Genau das Gegenteil ist der Fall. Wer aus Angst vor einem Sturz die Treppe meidet, bewegt sich im Haus gar nicht mehr. Ein Treppenlift nimmt die Angst und sichert den Zugang zu allen Räumen. Die Energie, die Sie beim mühsamen Treppensteigen sparen, können Sie für einen sicheren Spaziergang an der frischen Luft nutzen.

Praxisbeispiel: So wirkt Gesundheitsförderung in der Realität

Um die theoretischen Aspekte greifbar zu machen, betrachten wir ein typisches Fallbeispiel aus der Praxis:

Ausgangssituation: Herr Schmidt (82 Jahre alt, Pflegegrad 2) lebt allein in seinem Haus. Er leidet an leichter Herzschwäche und Arthrose in den Knien. In letzter Zeit ist er zweimal im Badezimmer gestürzt, glücklicherweise ohne schwere Verletzungen. Seine Tochter, die 50 Kilometer entfernt wohnt, macht sich große Sorgen, ist aber beruflich stark eingebunden. Herr Schmidt verlässt das Haus kaum noch, da ihm das Gehen schwerfällt und er Angst vor Stürzen hat.

Die Pflegeberatung: Die Tochter organisiert eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Der Berater besucht Herrn Schmidt zu Hause. Er erkennt sofort die Gefahrenpotenziale und den drohenden sozialen Rückzug.

Der Maßnahmenplan zur Gesundheitsförderung:

  • Sturzprävention: Der Berater initiiert den barrierefreien Badumbau. Die alte Wanne wird durch eine ebenerdige Dusche ersetzt. Die Pflegekasse zahlt 4.000 Euro dazu. Zusätzlich wird ein Hausnotruf installiert, damit Herr Schmidt und seine Tochter Sicherheit haben.

  • Mobilität: Der Berater empfiehlt ein Elektromobil. Der Hausarzt stellt ein Rezept aus, die Krankenkasse übernimmt nach Prüfung die Kosten. Herr Schmidt kann nun wieder selbstständig zum Bäcker fahren.

  • Entlastung: Über den Entlastungsbetrag von 125 Euro wird eine Alltagshilfe organisiert, die einmal wöchentlich einkauft und die Wohnung reinigt.

Das Ergebnis: Herr Schmidt blüht wieder auf. Durch das Elektromobil hat er wieder soziale Kontakte. Das sichere Badezimmer und der Hausnotruf haben ihm die Angst genommen. Die Tochter ist massiv entlastet und kann die Zeit mit ihrem Vater wieder genießen, statt nur zu putzen und sich zu sorgen. Dies ist gelebte Gesundheitsförderung durch professionelle Pflegeberatung.

Die Bedeutung von Ernährung und Bewegung in der häuslichen Pflege

Ein oft unterschätzter Bereich der Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung ist die Aufklärung über Ernährung und Bewegung. Im Alter verändert sich der Stoffwechsel. Das Durstgefühl lässt nach, und der Kalorienbedarf sinkt, während der Bedarf an Vitaminen und Proteinen gleich bleibt oder sogar steigt.

Mangelernährung (Malnutrition) und Austrocknung (Exsikkose) sind häufige Gründe für plötzliche Verwirrtheitszustände oder körperliche Schwäche bei Senioren. Der Pflegeberater wird mit Ihnen Strategien entwickeln, um ausreichend Flüssigkeit aufzunehmen (z.B. Trinkpläne, wasserreiche Kost) und sicherzustellen, dass Sie nährstoffreich essen. Wenn das Kochen zu anstrengend wird, kann die Vermittlung von "Essen auf Rädern" oder die Unterstützung durch eine Alltagshilfe bei der Mahlzeitenzubereitung ein wichtiger Schritt zur Erhaltung Ihrer körperlichen Gesundheit sein.

Ebenso wichtig ist die Bewegungsförderung. Selbst im Sitzen oder Liegen können leichte Übungen durchgeführt werden, um die Gelenkigkeit zu erhalten und Thrombosen vorzubeugen. Der Pflegeberater kann Ihnen aufzeigen, wie Sie Heilmittelverordnungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie) von Ihrem Hausarzt erhalten und wie diese Therapien idealerweise als Hausbesuch stattfinden können.

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Ausgewogene Ernährung und ausreichend Flüssigkeit sind essenziell im Alter.

Der Unterschied zwischen § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI: Welchen benötigen Sie?

Um Verwirrung zu vermeiden, ist es wichtig, die beiden wichtigsten Beratungsformen in der Pflege zu unterscheiden:

Die Beratung nach § 7a SGB XI ist Ihr Joker. Sie ist absolut freiwillig, umfassend und jederzeit abrufbar, wenn sich Ihre Pflegesituation ändert. Sie dient der tiefgehenden Problemlösung, der Organisation von Hilfsmitteln (wie dem Treppenlift oder dem Pflegebett) und der Beantragung von Leistungen.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI hingegen ist eine gesetzliche Pflicht, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und keine Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse möchte durch diesen regelmäßigen Besuch sicherstellen, dass Ihre Pflege zu Hause fachgerecht sichergestellt ist. Wenn Sie diesen Einsatz nicht abrufen, kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden. Doch auch dieser Pflichtbesuch ist eine hervorragende Gelegenheit zur Gesundheitsförderung. Die Pflegefachkraft schaut sich Ihre Situation an, gibt praktische Pflegetipps, zeigt Handgriffe und empfiehlt bei Bedarf Hilfsmittel wie einen Badewannenlift oder eine Höherstufung des Pflegegrades.

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Wie Sie jetzt aktiv werden: Ihre nächsten Schritte

Warten Sie nicht, bis eine Krise eintritt. Prävention und Gesundheitsförderung entfalten ihre größte Wirkung, wenn sie frühzeitig eingesetzt werden. Wenn Sie oder ein Angehöriger zunehmend Schwierigkeiten im Alltag feststellen, sollten Sie handeln:

  1. Bedarf erkennen: Gestehen Sie sich ein, dass Hilfe keine Schwäche ist, sondern ein cleverer Weg, um Selbstständigkeit zu bewahren.

  2. Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht geschehen, stellen Sie einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse.

  3. Pflegeberatung einfordern: Verlangen Sie aktiv einen Termin zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

  4. Offen kommunizieren: Sprechen Sie im Beratungsgespräch ehrlich über Ihre Ängste, Schmerzen und Überforderungen. Nur wer das Problem kennt, kann die passende Lösung (z.B. 24-Stunden-Pflege, Hausnotruf) finden.

  5. Maßnahmen umsetzen: Nutzen Sie die Unterstützung des Beraters, um die empfohlenen Hilfsmittel zu beantragen und Wohnraumanpassungen vorzunehmen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Damit Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten optimal nutzen können, fassen wir die essenziellen Informationen zur Pflegeberatung und Gesundheitsförderung noch einmal für Sie zusammen:

  • Rechtsanspruch: Sie haben nach § 7a SGB XI das gesetzliche Recht auf eine individuelle, umfassende und unabhängige Pflegeberatung.

  • Kostenfreiheit: Die Pflegeberatung ist für Sie stets kostenlos und wird von der Pflegekasse finanziert.

  • Zielsetzung: Im Zentrum steht die Gesundheitsförderung. Es geht darum, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten, Stürze zu vermeiden und die Pflegequalität zu sichern.

  • Wohnumfeldverbesserung: Die Beratung hilft Ihnen, Zuschüsse (bis zu 4.000 Euro) für Umbauten wie einen barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift zu realisieren.

  • Hilfsmittelversorgung: Sie erhalten kompetente Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung wichtiger Hilfsmittel wie Hausnotruf, Elektromobile, Elektrorollstuhl, Badewannenlift und Hörgeräte.

  • Entlastung der Angehörigen: Die psychische und physische Gesundheit der Pflegenden ist ein zentrales Thema. Die Beratung organisiert Hilfen wie Ambulante Pflege, Alltagshilfe, 24-Stunden-Pflege oder Intensivpflege.

  • Prävention vor Pflege: Warten Sie nicht auf den Notfall. Nutzen Sie die Beratung frühzeitig, um durch gezielte Maßnahmen eine Verschlechterung Ihres Zustandes aktiv zu verhindern.

Ihre Gesundheit und Ihre Lebensqualität im Alter sind Ihr höchstes Gut. Das deutsche Pflegesystem bietet Ihnen mit der Pflegeberatung ein starkes Werkzeug, um dieses Gut zu schützen. Nutzen Sie Ihr Recht, lassen Sie sich umfassend beraten und gestalten Sie Ihren Pflegealltag sicher, selbstbestimmt und gesundheitsfördernd.

Häufige Fragen

Wichtige Antworten rund um die Pflegeberatung zur Gesundheitsförderung

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