Mehr Geld für Kurärzte: Honorare steigen um 6,65 Prozent

Djamal Sadaghiani
Kurärztliche Behandlung 2026: Honorare steigen um 6,65 Prozent

Die medizinische Betreuung während eines Kuraufenthalts ist ein wesentlicher Baustein für die Genesung, Rehabilitation und Gesunderhaltung vieler Menschen. Nun gibt es eine positive Entwicklung für die Ärzteschaft in den deutschen Kurorten: Die Vergütung für kurärztliche Leistungen wird spürbar angehoben, was langfristig auch den Patientinnen und Patienten zugutekommt.

Rückwirkende Honorarsteigerung beschlossen

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbart haben, steigen die Honorare für die ambulante Betreuung von gesetzlich Krankenversicherten in anerkannten Kurorten um 6,65 Prozent. Diese Anpassung tritt nicht erst in der Zukunft in Kraft, sondern gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Damit wird die wichtige Arbeit der Mediziner vor Ort finanziell aufgewertet und an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst.

Was leisten Kurärzte eigentlich genau?

Wer eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort in Anspruch nimmt – früher oft als offene Badekur bezeichnet –, ist auf die Expertise der niedergelassenen Kurärztinnen und Kurärzte angewiesen. Sie bilden das medizinische Rückgrat der Gesundheitsstandorte und übernehmen vielfältige und unverzichtbare Aufgaben:

  • Eingangsuntersuchung: Detaillierte Erfassung des Gesundheitszustandes zu Beginn der Kur.
  • Therapieplanung: Gezielte Verordnung ortsspezifischer Heilmittel wie Thermalbäder, Fango, Massagen oder Inhalationen.
  • Überwachung: Kontinuierliche medizinische Begleitung und bei Bedarf Anpassung der Behandlungen während des gesamten Aufenthalts.
  • Abschlussbericht: Dokumentation der gesundheitlichen Fortschritte für den weiterbehandelnden Hausarzt am Heimatort.

Ein wichtiges Signal für die Versorgungssicherheit

Gerade für ältere Menschen und Pflegebedürftige, die häufig auf präventive und rehabilitative Maßnahmen angewiesen sind, ist der Erhalt der kurärztlichen Infrastruktur von enormer Bedeutung. Die nun beschlossene Honorarsteigerung ist ein entscheidender Schritt, um den Arztberuf in ländlicheren Kurorten attraktiv zu halten und drohenden Praxisschließungen entgegenzuwirken. Die Einigung der Verbände trägt maßgeblich dazu bei, die hohe Qualität der ambulanten Betreuung für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig aufrechtzuerhalten.

Für Patientinnen und Patienten ändert sich durch den Beschluss im direkten Ablauf ihrer Kur nichts – sie können jedoch darauf vertrauen, dass die medizinische Betreuung an ihrem Kurort durch die verbesserte Vergütungsstruktur auch in Zukunft auf einem verlässlichen Fundament steht und die medizinische Expertise vor Ort erhalten bleibt.

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