Thüringen weitet Initiative gegen Alterseinsamkeit flächendeckend aus
Einsamkeit im Alter zählt zu den stillen, aber gravierenden Herausforderungen unserer Gesellschaft. Um Betroffenen gezielt zur Seite zu stehen, stellt der Freistaat Thüringen die Weichen für eine nachhaltige Stärkung der sozialen Infrastruktur: Das bewährte Landesprogramm „Agathe – Älter werden in der Gemeinschaft“ soll künftig im gesamten Bundesland angeboten und gesetzlich festgeschrieben werden.
Präventive Hilfe direkt an der Haustür
Das Konzept setzt genau dort an, wo soziale Isolation ihren Anfang nimmt: in den eigenen vier Wänden. Viele ältere Menschen leben nach dem Verlust des Partners oder durch den Wegzug von Familienangehörigen allein. Wenn dann noch gesundheitliche Einschränkungen oder nachlassende Mobilität hinzukommen, bricht der Kontakt zur Außenwelt oft schleichend ab.
Hier greift das Agathe-Programm mit einem aufsuchenden Ansatz. Speziell geschulte Fachkräfte, die meist aus dem Pflege-, Sozial- oder Gesundheitsbereich stammen, besuchen Seniorinnen und Senioren auf Wunsch zu Hause. Sie bieten nicht nur ein offenes Ohr für persönliche Sorgen, sondern fungieren als unverzichtbare Lotsen im Alltag.
Brücke zu Vereinen, Hilfen und Begegnung
Die Aufgaben der Beraterinnen und Berater sind vielfältig und orientieren sich individuell am jeweiligen Bedarf:
- Vermittlung lokaler Angebote: Information über Seniorentreffs, Kulturveranstaltungen, gemeinsame Mittagstische oder Bewegungsgruppen im Wohnumfeld.
- Unterstützung bei Formalitäten: Orientierungshilfe bei behördlichen Anträgen sowie Fragen rund um das Thema Pflege und Entlastungsleistungen.
- Förderung der Selbstständigkeit: Aktivierung vorhandener Kompetenzen und Stärkung des selbstbestimmten Lebens im vertrauten Zuhause.
- Krisenbegleitung: Begleitung bei schweren Lebensübergängen und Weitervermittlung an spezialisierte Beratungsstellen.
Verlässliche Perspektive durch gesetzliche Verankerung
Nachdem das 2021 gestartete Programm in den vergangenen Jahren schrittweise auf zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte ausgeweitet wurde, folgt nun der nächste konsequente Schritt. Durch die geplante Verankerung im Landesrecht soll sichergestellt werden, dass die Angebote nicht von kurzfristigen Projektförderungen abhängen, sondern älteren Menschen dauerhaft und flächendeckend zur Verfügung stehen.
Für Betroffene und pflegende Angehörige schafft dies eine wichtige Sicherheit: Das Programm schließt eine entscheidende Lücke zwischen alltäglicher Lebensführung und dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit, indem es Vereinsamung frühzeitig vorbeugt und den Zusammenhalt vor Ort stärkt.
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