Milliarden-Streit um Kliniken: Gericht weist Klage gegen Land ab

Dominik Hübenthal
Krankenhausfinanzierung: Klage gegen Milliarden-Subventionen abgewiesen

Im juristischen Tauziehen um die gerechte Verteilung von staatlichen Fördergeldern im Gesundheitswesen ist eine erste, richtungsweisende Entscheidung gefallen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die viel beachtete Klage eines Bündnisses aus privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern abgewiesen. Damit darf der landeseigene Klinikkonzern Vivantes vorerst weiterhin milliardenschwere Sonderzahlungen aus der Staatskasse erhalten.

Ungleiche Finanzierung: Worum es in dem Streit geht

Hintergrund des Verfahrens ist ein tiefer Riss in der Krankenhauslandschaft. Die DRK-Kliniken hatten stellvertretend für rund 30 nicht-staatliche Häuser geklagt. Ihr Vorwurf: Der Senat benachteilige sie systematisch. Während die privaten und freigemeinnützigen Kliniken bei der Bewältigung ihrer finanziellen Herausforderungen oft auf sich allein gestellt sind, flossen laut Angaben der Kläger seit 2019 rund 1,2 Milliarden Euro an den kommunalen Vivantes-Verbund, um dessen Defizite auszugleichen.

Das Bündnis argumentierte, dass alle Kliniken gleichermaßen die medizinische Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sicherstellen. Eine derart einseitige Subventionierung des landeseigenen Konzerns stelle eine massive Wettbewerbsverzerrung und einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.

Gerichtsurteil: Formfehler statt inhaltlicher Klärung

Wer nun auf eine grundsätzliche Klärung der Krankenhausfinanzierung gehofft hatte, wurde jedoch enttäuscht. Laut dem Verwaltungsgericht wurde die Klage im Wesentlichen aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Die Richter verwiesen darauf, dass die umstrittenen Zahlungen auf einem sogenannten Betrauungsakt aus den Jahren 2019 und 2020 beruhen. Dieser Verwaltungsakt regelt die Übertragung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse an Vivantes und ermöglichte erst die Ausgleichszahlungen.

Nach Auffassung des Gerichts hätten die klagenden Kliniken bereits damals gegen diesen grundlegenden Akt juristisch vorgehen müssen. Da dies nicht rechtzeitig geschah, sei der Beschluss mittlerweile bestandskräftig. Ob die Milliardenzahlungen inhaltlich gerechtfertigt oder beihilferechtlich überhaupt zulässig sind, stand bei dieser Abweisung somit nicht im Vordergrund.

Enttäuschung bei den Kliniken: Berufung geplant

Bei den betroffenen Krankenhäusern stieß das Urteil auf großes Unverständnis. Die Geschäftsführung der DRK Kliniken äußerte sich tief enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Man befürchte, dass die massive Ungleichbehandlung der Kliniken durch dieses Urteil zunächst zementiert werde. Die Kläger betonten erneut, dass jedes einzelne Krankenhaus die Gesundheitsversorgung der Bürger gleichermaßen sichere und sich dies zwingend in den finanziellen Zuwendungen widerspiegeln müsse.

Das Bündnis hat bereits angekündigt, die schriftliche Urteilsbegründung genau zu analysieren und im Anschluss Rechtsmittel einzulegen. Der Streit dürfte somit unweigerlich in die nächste Instanz gehen.

Ein Signal mit bundesweiter Strahlkraft

Der Ausgang dieses Verfahrens wird nicht nur regional genau beobachtet. Die Debatte um die Subventionierung kommunaler Krankenhäuser auf Kosten freier und privater Träger schwelt in ganz Deutschland. Ähnliche Klagen werden derzeit in anderen Großstädten, wie beispielsweise in Frankfurt am Main, vorbereitet oder bereits verhandelt. Das aktuelle Urteil zeigt eindrücklich, wie komplex und juristisch heikel die duale Krankenhausfinanzierung in Zeiten klammer Kassen und insolvenzbedrohter Kliniken geworden ist.

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