Neue Initiative "FAIRsorgt": Kommt endlich der Mutterschutz für Selbstständige?
Wer in Deutschland angestellt ist und ein Kind erwartet, kann sich auf den gesetzlichen Mutterschutz verlassen. Doch für Gründerinnen, Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen sieht die Realität weitaus düsterer aus. Wenn sie schwanger werden, fallen sie durch das soziale Netz. Eine neue Initiative aus Nordrhein-Westfalen namens „FAIRsorgt“ möchte diesen Missstand nun beheben und macht Druck auf die Bundesregierung.
Schwangerschaft als finanzielles Risiko
Jedes Jahr geraten bundesweit rund 27.000 selbstständige Frauen in existenzielle Nöte, weil sie während ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt keine finanzielle Absicherung genießen. Laufende Betriebskosten, Mieten und Gehälter für Angestellte müssen weitergezahlt werden, während die eigenen Einnahmen oft wegbrechen. Viele schwangere Selbstständige arbeiten daher bis kurz vor der Entbindung und kehren unmittelbar danach an den Schreibtisch oder in die Werkstatt zurück.
Laut dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium sei dieser Zustand nicht nur ungerecht, sondern auch ökonomischer Unsinn. Eine Schwangerschaft dürfe schlichtweg kein Berufsrisiko darstellen. Unternehmerinnen hielten Betriebe am Laufen und sicherten Arbeitsplätze, weshalb eine fehlende Absicherung nicht mehr zeitgemäß sei.
Das Konzept der „FAIRsorgt“-Initiative
Um eine praxistaugliche Lösung zu finden, hat das Land NRW eine detaillierte Machbarkeitsstudie gefördert. Diese wurde vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn durchgeführt. Das Ergebnis ist ein konkretes Modell, das sofort in ein Bundesgesetz gegossen werden könnte.
Ein 3-Säulen-Modell für mehr Sicherheit
Der vorgestellte Lösungsansatz basiert auf drei wesentlichen Bausteinen, die Selbstständigkeit und Familie besser vereinbar machen sollen:
- Pauschale Einmalzahlung: Als Basis-Mutterschaftsausgleich ist eine einmalige, pauschale Lohnersatzleistung in Höhe von 5.000 Euro während der Mutterschutzfrist vorgesehen. Diese soll helfen, laufende Kosten und erste Verdienstausfälle unbürokratisch abzufedern.
- Einkommensbasierte Aufstockung: Optional soll es die Möglichkeit geben, diese Zahlung auf bis zu 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens aufzustocken.
- Betriebliche Vertretung: Zudem sind finanzielle Unterstützungsangebote geplant, um Ersatzarbeitskräfte zu finanzieren, damit der Betrieb während der Abwesenheit der Inhaberin reibungslos weiterlaufen kann.
Der Ball liegt nun bei der Bundesregierung
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatte die aktuelle Bundesregierung versprochen, den Mutterschutz auch für Selbstständige gesetzlich zu verankern. Bislang ist jedoch wenig passiert. Das Wirtschaftsministerium in NRW sieht nun den Bund in der Pflicht, zeitnah zu handeln. Der Vorschlag liege als fertiges Konzept auf dem Tisch, jetzt müsse die Bundesregierung liefern.
Auch Verbände wie der Deutsche Ärztinnenbund und verschiedene Handwerkskammern unterstützen den Vorstoß ausdrücklich. Sie betonen, dass es keinen Unterschied in der Absicherung zwischen Angestellten und Unternehmerinnen geben dürfe. Ein zeitgemäßer Mutterschutz sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiges Signal zur Stärkung des gesamten Wirtschaftsstandortes Deutschland.
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