Mindestens 28 Jahre Haft: Gericht lehnt vorzeitige Entlassung von Todespfleger Niels Högel ab
Der als Todespfleger bekannt gewordene Serienmörder Niels Högel wird nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Das zuständige Landgericht hat entschieden, dass der ehemalige Krankenpfleger eine Mindesthaftstrafe von 28 Jahren verbüßen muss. Ein entsprechender Antrag auf Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren wurde damit strikt abgewiesen.
Besondere Schwere der Schuld
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der außergewöhnlichen Dimension der Taten. Die festgestellte besondere Schwere der Schuld mache eine frühere Entlassung unmöglich. Bei der Festlegung der Mindestverbüßungsdauer flossen neben den grausamen Umständen der Morde auch die extrem hohe Opferzahl sowie die psychologische Entwicklung des Täters seit seiner Inhaftierung ein.
Zwischen den Jahren 2000 und 2005 hatte der Ex-Pfleger auf den Intensivstationen von Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg unzähligen Patienten eigenmächtig lebensgefährliche Medikamente gespritzt. Sein unfassbares Motiv: Er wollte die Patienten anschließend selbst reanimieren, um vor seinen Kollegen als heldenhafter Retter dazustehen. Für viele Menschen endete dieser perfide Plan tödlich.
Keine Garantie auf Freiheit nach 28 Jahren
Dass die Mindesthaftdauer nun auf 28 Jahre festgesetzt wurde, bedeutet jedoch keinen Automatismus für eine spätere Freilassung. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass diese Zeitspanne lediglich den rechtlichen Rahmen für die weitere Vollstreckung darstellt. Bevor überhaupt über eine Rückkehr in die Gesellschaft nachgedacht werden kann, muss ein umfassendes psychiatrisches Sachverständigengutachten klären, ob von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Der aktuelle Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Oberlandesgericht umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Die wichtigsten Fakten zum Urteil im Überblick:
- Ablehnung der Bewährung: Keine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren.
- Mindesthaftdauer: Festsetzung auf mindestens 28 Jahre Gefängnis.
- Sicherheitsprüfung: Eine Entlassung nach Ablauf der Frist erfordert zwingend ein positives psychiatrisches Gutachten.
Ein beispielloser Kriminalfall in der deutschen Pflege
Der Fall gilt als eine der dunkelsten Stunden in der deutschen Medizingeschichte und hat das Vertrauen in das Gesundheitssystem nachhaltig erschüttert. Im Jahr 2019 wurde der Täter wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt, bereits zuvor saß er seit 2009 wegen anderer nachgewiesener Tötungsdelikte im Gefängnis. Insgesamt wird ihm der Tod von über 90 Patienten zur Last gelegt. Die Aufarbeitung der Geschehnisse führte bundesweit zu strengeren Kontrollmechanismen und einer intensiveren Überwachung von Medikamentenausgaben in Kliniken.
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