Die Continentale Krankenversicherung a.G. gehört zu den traditionsreichen privaten Krankenversicherern in Deutschland und bietet seit ihrer Gründung im Jahr 1926 umfassende Versicherungslösungen an. Als Muttergesellschaft des Continentale Versicherungsverbunds mit Hauptsitz in Dortmund betreut das Unternehmen rund 1,3 Millionen Versicherte und verfügt über ein Eigenkapital von mehr als 515 Millionen Euro. Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist besonders die Pflegepflichtversicherung der Continentale von großer Bedeutung, da sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen erbringt und als wichtiger Partner in der Pflegesituation fungiert.
Die Pflegepflichtversicherung bei der Continentale ist eng an die Krankenversicherung gekoppelt – nach dem Grundsatz "Pflege folgt Kranken". Das bedeutet, dass privatversicherte Personen automatisch auch ihre Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen müssen. Die Continentale stellt dabei sicher, dass ihre Versicherten alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen erhalten, die den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Mit aktuellen Leistungserhöhungen zum 1. Januar 2025 haben sich viele Leistungsbeträge um 4,5 Prozent erhöht, was die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige spürbar verbessert.
Persönliche Beratung schafft Klarheit zur Pflege.
Um Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung der Continentale zu erhalten, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Diese liegt vor, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, auf Hilfe angewiesen ist. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade, die den Umfang der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen widerspiegeln.
Die Begutachtung bei der Continentale wird durch Medicproof durchgeführt, den medizinischen Gutachterdienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Medicproof-Gutachter sind qualifizierte Ärzte, Pflegefachkräfte oder Pflegesachverständige, die unabhängig und neutral den Grad der Pflegebedürftigkeit ermitteln. Die Bewertung erfolgt anhand eines gesetzlich festgelegten Punktesystems, das sechs Lebensbereiche berücksichtigt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Punkteverteilung bestimmt den zugewiesenen Pflegegrad: Pflegegrad 1 wird ab 12,5 Punkten vergeben, Pflegegrad 2 ab 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 Punkten und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen aus, wobei bereits ab Pflegegrad 1 bestimmte Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen.
Begutachtung klärt den passenden Pflegegrad.
Die Antragstellung auf Pflegeleistungen bei der Continentale gestaltet sich unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Der erste Schritt ist ein formloser Antrag, der bereits telefonisch unter der Nummer 0231 919 7104 gestellt werden kann. Die Servicemitarbeiter sind montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr erreichbar und unterstützen Versicherte beim weiteren Vorgehen. Alternativ können Anträge auch per E-Mail an sc-k-ppv@continentale.de oder per Fax an die Nummer 0231 919 2249 gerichtet werden.
Nach dem Erstkontakt sendet die Continentale ein ausführliches Antragsformular zu, das verschiedene Angaben zur Person und zur Pflegesituation abfragt. Zu den wichtigsten Formularen gehören der Antrag auf Leistungen für häusliche Pflege, der Antrag auf vollstationäre Pflege sowie gegebenenfalls Anträge auf Verhinderungspflege oder Wohngruppenzuschlag. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können per Post an die Adresse Continentale Krankenversicherung a.G., Service-Center Pflegeversicherung, 44118 Dortmund zurückgesendet werden.
Ein wichtiger Bestandteil des Antragsverfahrens ist das Medicproof Pflegeprotokoll, das Antragsteller vorab ausfüllen sollten. Dieses Formular dient der Vorbereitung auf die Begutachtung und hilft den Gutachtern, einen umfassenden Eindruck der Pflegesituation zu gewinnen. Nach Eingang des Antrags vereinbart Medicproof einen Termin zur persönlichen Begutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld des Antragstellers stattfindet. Die Continentale muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über die Pflegebedürftigkeit entscheiden. Wird diese Frist überschritten, steht dem Antragsteller eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangene Woche zu.
Formlosen Antrag bequem telefonisch stellen.
Die Continentale Pflegepflichtversicherung bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, das sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet. Mit den aktuellen Anpassungen zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge um 4,5 Prozent erhöht, was die finanzielle Situation vieler Pflegebedürftiger verbessert. Die Leistungen gliedern sich in verschiedene Bereiche, die je nach individueller Pflegesituation kombiniert werden können.
Pflegegeld für häusliche Pflege: Versicherte, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden, erhalten monatliches Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 beträgt dieses 347 Euro, bei Pflegegrad 3 erhöht es sich auf 599 Euro, bei Pflegegrad 4 auf 800 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 990 Euro. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und dient als Anerkennung für die Pflegeleistung, die von nicht professionellen Pflegepersonen erbracht wird. Wichtig ist jedoch, dass Pflegegeldempfänger je nach Pflegegrad verpflichtende Beratungseinsätze in Anspruch nehmen müssen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege: Wenn die Pflege durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst erfolgt, übernimmt die Continentale die Kosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich 796 Euro zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 sind es 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.299 Euro. Diese Sachleistungen sind zweckgebunden und werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Versicherung abgerechnet. Bei privatversicherten Personen erfolgt die Erstattung nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt, der Versicherte tritt zunächst in Vorleistung und reicht die Rechnung anschließend bei der Continentale ein.
Kombinationsleistungen: Eine besonders flexible Lösung bietet die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Wenn beispielsweise ein Pflegedienst nur teilweise in Anspruch genommen wird, kann der verbleibende Anteil als Pflegegeld ausgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt proportional: Werden 60 Prozent der Sachleistungen genutzt, können noch 40 Prozent des Pflegegeldes bezogen werden. Diese Kombination ermöglicht es, professionelle Unterstützung gezielt für bestimmte Aufgaben einzusetzen, während Angehörige die übrige Pflege übernehmen und dafür eine finanzielle Anerkennung erhalten.
Neben den Grundleistungen bietet die Continentale verschiedene Entlastungsangebote, die pflegende Angehörige unterstützen und den Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten eröffnen. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 zu und beträgt monatlich 131 Euro. Dieser Betrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden: zur Finanzierung von Sachleistungen durch einen Pflegedienst, für Betreuungsleistungen, zur Deckung von Restkosten bei Tages- oder Kurzzeitpflege oder für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote gemäß Paragraph 45a SGB XI. Besonders bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von großer Bedeutung, da in dieser Stufe keine regulären Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stehen.
Die Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe ausfällt. Die Continentale erstattet in den Pflegegraden 2 bis 5 Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1.685 Euro für längstens sechs Wochen pro Jahr. Dieser Betrag kann zusätzlich um bis zu 843 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden. Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 gilt seit Januar 2025 eine Sonderregelung: Sie können auf einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro zugreifen, der für bis zu acht Wochen genutzt werden kann. Die Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt in diesen Fällen.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Pflege in speziellen Einrichtungen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen der Fall sein. Die Leistungen der Kurzzeitpflege betragen seit Januar 2025 1.854 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Auch hier besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege einzusetzen, sodass der Gesamtbetrag auf bis zu 3.539 Euro erhöht werden kann. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, um laufende Kosten zu Hause abzudecken.
Entlastungsleistungen unterstützen Familien im Alltag.
Für Pflegebedürftige, die überwiegend zu Hause leben, aber zeitweise intensive Betreuung benötigen, bietet sich die Tages- oder Nachtpflege an. Diese teilstationären Leistungen stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und können in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn sie zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die monatlichen Leistungsbeträge wurden zum Januar 2025 angehoben: Bei Pflegegrad 2 stehen 721 Euro zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 erhöht sich der Betrag auf 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 auf 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.085 Euro.
Ein besonderer Vorteil der Tages- und Nachtpflege besteht darin, dass diese Leistungen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet, sondern ergänzen sich. Dies ermöglicht eine umfassende Versorgung, bei der die Pflegebedürftigen tagsüber in einer Einrichtung betreut werden, während die häusliche Pflege durch Angehörige abends und nachts fortgesetzt werden kann. Alternativ kann die Nachtpflege genutzt werden, wenn beispielsweise nächtliche Unruhe oder besondere Überwachungsbedürfnisse vorliegen.
Tagespflege ergänzt die häusliche Betreuung.
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, kommt die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Betracht. Die Continentale übernimmt hierfür ebenfalls pfleggradabhängige Leistungen, die zum Januar 2025 erhöht wurden. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 805 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 steigt der Betrag auf 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.096 Euro. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro, der dem Entlastungsbetrag entspricht.
Zusätzlich zu diesen Grundleistungen hat der Gesetzgeber seit Januar 2024 einen prozentualen Leistungszuschlag eingeführt, der sich nach der Dauer des Heimaufenthalts richtet. Dieser Zuschlag wird auf den pflegebedingten Eigenanteil gewährt, den Heimbewohner zusätzlich zu den Pflegekassenleistungen selbst tragen müssen. In den ersten 12 Monaten beträgt der Zuschlag 15 Prozent des Eigenanteils, nach mehr als 12 Monaten erhöht er sich auf 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten auf 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten auf 75 Prozent. Diese Staffelung entlastet langfristige Heimbewohner spürbar und trägt dazu bei, dass die Heimkosten besser kalkulierbar werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten abdecken. Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: den pflegebedingten Kosten, den Ausbildungskosten, den Investitionskosten sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Während die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten anteilig übernimmt, müssen die übrigen Kosten von den Heimbewohnern selbst getragen werden. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt einspringen und die verbleibenden Kosten übernehmen.
Die Continentale übernimmt auch Kosten für Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder zur selbstständigen Lebensführung beitragen. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder saugende Bettschutzeinlagen, stehen monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wurde Anfang 2025 von zuvor 40 Euro angehoben und kann über Sanitätshäuser, Apotheken oder spezialisierte Versandapotheken bezogen werden.
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Toilettenrollstühle oder Hausnotrufsysteme werden ebenfalls von der Pflegekasse finanziert. Hierfür ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten leisten, jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung von technischen Pflegehilfsmitteln entfällt die Zuzahlung, es kann jedoch eine Leihgebühr anfallen. Für Hausnotrufsysteme übernimmt die Continentale bei entsprechender Indikation monatlich 25,50 Euro für die Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Pflegebedürftige aller Pflegegrade Zuschüsse beantragen. Diese Zuschüsse dienen dazu, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Seit Januar 2025 beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau einer ebenerdigen Dusche, die Installation eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen, die Beseitigung von Schwellen oder der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Wichtig ist, dass der Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt und genehmigt werden muss. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, sodass maximal 16.720 Euro zur Verfügung stehen.
Umbauten erleichtern Pflege und Selbstständigkeit.
Für Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, bietet die Continentale einen zusätzlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich. Dieser Zuschlag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und soll die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung unterstützen. Voraussetzung ist, dass mindestens drei und höchstens zwölf Personen zusammenleben, die gemeinsame Wohnräume nutzen und von einer gemeinschaftlich beauftragten Präsenzkraft unterstützt werden. Diese Präsenzkraft übernimmt organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben und fördert das Gemeinschaftsleben.
Die Beantragung des Wohngruppenzuschlags erfolgt über ein spezielles Formular, das bei der Continentale erhältlich ist. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen nachgewiesen werden: die Pflegebedürftigkeit aller Bewohner (mindestens Pflegegrad 1), das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus, die pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst oder in anderer geeigneter Weise sowie die Beschäftigung mindestens einer Präsenzkraft. Bei Änderungen der Wohnsituation, beispielsweise bei Auflösung der Wohngruppe oder ersatzlosem Weggang der Präsenzkraft, muss dies der Continentale umgehend mitgeteilt werden, da der Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag sonst entfällt und bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.
Wohngruppen fördern Gemeinschaft und Sicherheit.
Die Continentale bietet ihren Versicherten umfassende Beratungsleistungen, die weit über die reine Leistungsgewährung hinausgehen. Bereits bei Antragstellung hat jeder Versicherte Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. Diese Beratung kann persönlich, telefonisch oder im häuslichen Umfeld durchgeführt werden und hilft dabei, die passenden Pflegeleistungen auszuwählen und die Pflegesituation optimal zu organisieren. Für eine umfassende Pflegeberatung arbeitet die Continentale mit compass private pflegeberatung zusammen, die bundesweit Pflegeberater zur Verfügung stellt.
Pflegegeldempfänger sind zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet, die der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege dienen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Beratungseinsatz halbjährlich erfolgen, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Beratung wird von zugelassenen Pflegediensten oder Beratungsstellen wie compass durchgeführt und ist für die Versicherten kostenlos. Während des Beratungsbesuchs werden die Pflegesituation überprüft, Fragen beantwortet und Hinweise zur Verbesserung der Pflege gegeben. Die Beratenden können auch Empfehlungen aussprechen, beispielsweise zu Hilfsmitteln, zu Veränderungen im Wohnumfeld oder zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Wichtig zu wissen: Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, sendet die Continentale zunächst ein Erinnerungsschreiben mit einer Nachfrist von drei Wochen. Bleibt auch diese Frist ungenutzt, wird das Pflegegeld zunächst um 50 Prozent gekürzt und bei weiterem Versäumnis vollständig eingestellt. Pflegegeldempfänger sollten daher rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbaren und den Nachweis an die Continentale übermitteln. Seit April 2024 kann jede zweite Beratung auch per Videokonferenz stattfinden, was besonders für Menschen in ländlichen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität eine Erleichterung darstellt.
Beratungstermine auch komfortabel per Video.
Die Continentale unterstützt auch berufstätige Angehörige, die sich kurzfristig um die Organisation der Pflege kümmern müssen. In akuten Pflegesituationen kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden, das einen Teil des entgangenen Arbeitsentgelts ausgleicht, wenn sich Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Zusätzlich können bei längerfristiger Pflegezeit Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Diese Leistungen müssen vorab bei der Continentale beantragt werden. Versicherte sollten sich vor Inanspruchnahme telefonisch unter 0231 919 7104 beraten lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Für pflegende Angehörige, die nicht erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einschränken, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dies stellt sicher, dass pflegende Angehörige trotz reduzierter Erwerbstätigkeit Rentenansprüche erwerben. Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad der betreuten Person und vom zeitlichen Umfang der Pflege ab. Die Continentale meldet die pflegenden Angehörigen automatisch bei der Rentenversicherung an, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegende Personen sind zudem während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert, was bei Unfällen während der Pflegehandlungen oder auf dem Weg zu Pflegetätigkeiten greift.
Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit den Pflegegraden 4 oder 5 gelten seit 2024 Sonderregelungen, die mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglichen. Der gemeinsame Jahresbetrag für beide Leistungsarten wurde zum Januar 2025 auf 3.539 Euro erhöht und kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass die sonst übliche Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt. Dies erleichtert die Situation für Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern erheblich, da sie schneller auf Entlastungsleistungen zugreifen können.
Kinder sind in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn mindestens ein Elternteil bei der Continentale krankenversichert ist. Die Leistungen entsprechen denen erwachsener Versicherter, werden jedoch in der Begutachtung altersgerecht angepasst. Bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit von Kindern wird berücksichtigt, dass bestimmte Einschränkungen entwicklungsbedingt sind und erst ab einem bestimmten Alter als Pflegebedürftigkeit gelten. Für Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bietet die Continentale eine enge Betreuung und unterstützt Eltern bei der Koordination verschiedener Hilfeleistungen.
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Pflegebox beantragen
Seit 2022 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die die Versorgung verbessern und Angehörige entlasten sollen. Hierzu gehören Apps zur Sturzprävention, zur Medikamentenverwaltung oder zur Förderung kognitiver Fähigkeiten. Die Continentale übernimmt die Kosten für zugelassene DiPA bis zu einer Höhe von 53 Euro monatlich, wenn diese vom Arzt verordnet oder vom Pflegedienst empfohlen werden. Zusätzlich stehen ergänzende Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die Pflegebedürftigen bei der Einrichtung und Nutzung der digitalen Anwendungen helfen.
Die Einführung digitaler Lösungen in der Pflege ermöglicht neue Formen der Betreuung und Kommunikation. Videosprechstunden mit Pflegeberatern, digitale Pflegetagebücher oder Erinnerungsfunktionen für Medikamente können den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Die Continentale informiert ihre Versicherten über verfügbare digitale Angebote und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Anwendungen. Bei Fragen zu digitalen Pflegeanwendungen können sich Versicherte an das Service-Center unter 0231 919 7104 wenden.
Digitale Helfer erleichtern den Pflegealltag.
Die Continentale legt großen Wert auf eine erreichbare und persönliche Betreuung ihrer Versicherten. Das Service-Center Pflegeversicherung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflegeleistungen und Anträge. Telefonisch ist das Team montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr unter der Rufnummer 0231 919 7104 erreichbar. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse sc-k-ppv@continentale.de zur Verfügung, alternativ können Dokumente per Fax an die Nummer 0231 919 2249 gesendet werden.
Die Postanschrift lautet: Continentale Krankenversicherung a.G., Service-Center Pflegeversicherung, 44118 Dortmund. Alle benötigten Formulare und Anträge können auf der Website www.continentale.de heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden. Die Continentale bietet zudem eine RechnungsApp an, über die Versicherte Belege schnell und sicher hochladen können. Für persönliche Beratungen stehen bundesweit Continentale-Agenturen zur Verfügung, die individuelle Versicherungsberatung anbieten und bei komplexen Fragestellungen unterstützen.
Für die Pflegeberatung nach Paragraph 7a SGB XI arbeitet die Continentale mit compass private pflegeberatung zusammen. Versicherte erreichen compass unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 101 88 00 und können dort umfassende Beratung zu allen Pflegethemen erhalten. Das Angebot von compass umfasst telefonische Beratung, Beratung im häuslichen Umfeld sowie Videoberatung. Auf der Website www.compass-pflegeberatung.de finden Versicherte zusätzlich einen umfangreichen Online-Ratgeber mit Checklisten, Formularen und Informationsmaterialien zu verschiedenen Pflegethemen.
Das Service-Center ist gut erreichbar.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert und deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Die Continentale bietet daher verschiedene Pflegezusatzversicherungen an, mit denen Versicherte ihre Absicherung im Pflegefall verbessern können. Das Produktportfolio umfasst Pflegetagegeld-Tarife in verschiedenen Varianten sowie Pflegekostentarife, die die gesetzlichen Leistungen prozentual aufstocken.
Der PflegeGarant Einsteiger (PG-E) richtet sich an junge Menschen, die sich günstig gegen das Risiko schwerster Pflegebedürftigkeit absichern möchten. Er zahlt Pflegetagegeld ab Pflegegrad 4 und bietet ein Optionsrecht zum späteren Wechsel in umfassendere Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der PflegeGarant Komfort (PG-K) leistet bereits ab Pflegegrad 2 und kann durch eine Nachversicherungsgarantie an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Die Variante PflegeGarant Komfort-plus (PG-K-plus) bietet den umfassendsten Schutz und zahlt bereits ab Pflegegrad 1.
Alle Pflegetagegeld-Tarife können mit dem PflegeGarant-Capital (PG-C) kombiniert werden, der eine einmalige Kapitalleistung zwischen 1.000 und 10.000 Euro ab Pflegegrad 2 vorsieht. Diese Einmalzahlung kann für notwendige Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Hilfsmitteln oder andere pflegebedingte Aufwendungen verwendet werden. Die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sind abhängig vom Eintrittsalter und können bei frühzeitigem Abschluss sehr günstig sein. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4 werden die Beiträge zu 50 Prozent, ab Pflegegrad 5 vollständig befreit.
Obwohl die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gesetzlich festgelegt sind und für gesetzlich wie privat Versicherte gleich ausfallen, gibt es in der Umsetzung einige wesentliche Unterschiede. Die private Pflegeversicherung bei der Continentale funktioniert nach dem Kapitaldeckungsprinzip, bei dem jeder Versicherte durch Alterungsrückstellungen für sein steigendes Pflegerisiko im Alter vorsorgt. Im Gegensatz dazu arbeitet die soziale Pflegeversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der aktuellen Generation die Leistungen der aktuell Pflegebedürftigen finanzieren.
Die Beitragshöhe in der privaten Pflegeversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem individuellen Risiko bei Vertragsabschluss, nicht nach dem Einkommen. Für Versicherte, die bereits mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert sind, darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen. Neu aufgenommene Versicherte zahlen in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss möglicherweise höhere Beiträge, danach greift auch für sie die Beitragsbegrenzung. Kinder sind in der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert, es gibt jedoch keine kostenlose Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.
Ein weiterer Unterschied besteht im Abrechnungsverfahren: Während die gesetzliche Pflegeversicherung Sachleistungen gewährt und direkt mit den Leistungserbringern abrechnet, funktioniert die private Pflegeversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Privatversicherte treten zunächst in Vorleistung, reichen die Rechnungen bei der Continentale ein und erhalten anschließend die Erstattung. Dies erfordert eine kurzzeitige finanzielle Vorleistung, bietet aber den Vorteil größerer Flexibilität bei der Auswahl von Leistungserbringern. Die Continentale hat sich zum Ziel gesetzt, Leistungsanträge innerhalb von drei Arbeitstagen abschließend zu bearbeiten, was eine schnelle Erstattung ermöglicht.
Private und gesetzliche Pflege unterscheiden sich im Verfahren.
Die Continentale unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben überwacht. Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, bei Problemen oder Beschwerden vorzugehen. Zunächst sollte der direkte Kontakt zum Service-Center der Continentale gesucht werden, das in den meisten Fällen eine zufriedenstellende Lösung finden kann. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, können sich Versicherte an den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung wenden.
Die Kontaktdaten des Ombudsmanns lauten: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Telefon: 0800 2 55 04 44, Fax: 030 20 45 89 31. Das Ombudsmann-Verfahren ist für Versicherte kostenlos und bietet die Möglichkeit einer neutralen Streitschlichtung. Weitere Informationen finden sich auf der Website www.pkv-ombudsmann.de. Zusätzlich steht der Versicherungsombudsmann e.V. zur Verfügung, der ebenfalls kostenlose Schlichtungsleistungen anbietet. Kontakt: Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 369 6000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Bei Unzufriedenheit mit einem Pflegegutachten von Medicproof können Versicherte Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Continentale einzureichen und sollte begründet werden. Die Continentale prüft den Fall erneut und kann gegebenenfalls eine weitere Begutachtung veranlassen. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Für Beratung im Widerspruchsverfahren können sich Versicherte an Pflegeberatungsstellen, Sozialverbände oder spezialisierte Rechtsanwälte wenden.
Bei Bedarf Widerspruch gut begründen.
Die Continentale Krankenversicherung bietet ihren privatversicherten Mitgliedern eine umfassende Pflegepflichtversicherung, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen abdeckt. Mit den Leistungserhöhungen zum 1. Januar 2025 haben sich die Leistungsbeträge um 4,5 Prozent verbessert, was pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar entlastet. Die Pflegeleistungen reichen von Pflegegeld über Sachleistungen und Kombinationsleistungen bis hin zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie vollstationärer Pflege.
Besonders hervorzuheben sind folgende Leistungen für 2025: Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad, Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich, Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade, Verhinderungspflege bis 1.685 Euro jährlich, Kurzzeitpflege bis 1.854 Euro jährlich, Tages- und Nachtpflege von 721 bis 2.085 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro pro Maßnahme.
Die Antragstellung erfolgt formlos über die Telefonnummer 0231 919 7104, per E-Mail an sc-k-ppv@continentale.de oder schriftlich an das Service-Center Pflegeversicherung in Dortmund. Nach Antragsstellung führt Medicproof die Begutachtung durch und ermittelt den Pflegegrad anhand eines objektiven Punktesystems. Die Continentale muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, anderenfalls steht dem Antragsteller eine Entschädigung zu. Versicherte erhalten umfassende Beratungsleistungen durch die Continentale selbst sowie durch compass private pflegeberatung, die bundesweit zur Verfügung steht.
Für pflegende Angehörige bietet die Continentale Unterstützung durch Pflegeunterstützungsgeld, Beiträge zur Rentenversicherung und Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab, weshalb der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung empfehlenswert ist. Die Continentale bietet hierzu verschiedene Tarife an, die je nach Bedarf und Lebenssituation gewählt werden können und den Schutz im Pflegefall erheblich verbessern.
Mit einem starken Fokus auf Servicequalität, schnelle Bearbeitung von Leistungsanträgen und umfassende Beratung positioniert sich die Continentale als verlässlicher Partner in der Pflege. Die Kombination aus gesetzlichen Pflegeleistungen und individuellen Zusatzversicherungen ermöglicht eine bedarfsgerechte Absicherung, die sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen unterstützt und finanzielle Sicherheit im Pflegefall bietet.
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