"Namen nicht verdient": Behindertenbeauftragter zerreißt neues Gesetz zur Barrierefreiheit

Benedikt Hübenthal
BGG-Reform 2026: Kritik am neuen Behindertengleichstellungsgesetz

Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sorgt für erheblichen Wirbel in der Bundespolitik. Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, hat anlässlich seines Jahresempfangs deutliche Worte für den aktuellen Gesetzentwurf gefunden. Sein hartes Urteil: Das Gesetz habe seinen Namen schlichtweg nicht verdient.

Ein "zahnloser Tiger" bei der Barrierefreiheit?

Eigentlich soll die Reform dafür sorgen, dass mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das erklärte Ziel ist eine umfassende Barrierefreiheit, die auch den privaten Sektor – wie Restaurants, Kinos, Einzelhandel und Arztpraxen – einschließt. Doch genau hier sieht Dusel gravierende Mängel.

Anstatt Unternehmen zu echten baulichen Veränderungen zu verpflichten, setzt der Regierungsentwurf lediglich auf sogenannte "angemessene Vorkehrungen". Das bedeutet in der Praxis oft, dass eine mobile Rampe oder das Vorlesen einer Speisekarte ausreichen sollen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Eine strikte Pflicht zum barrierefreien Umbau gibt es weiterhin nicht. Für Betroffenenverbände und den Behindertenbeauftragten ist das eine bittere Enttäuschung, die eine gleichberechtigte Teilhabe im Alltag verfehlt.

Wirtschaftliche Interessen gegen Menschenrechte

Besonders kritisch sieht Dusel die Argumentation, dass strenge Vorgaben zur Barrierefreiheit eine unzumutbare Belastung für die Wirtschaft darstellen würden. Er warnt eindringlich davor, wirtschaftliche Interessen gegen die Rechte von Menschen mit Behinderungen auszuspielen.

Vielmehr sei das Gegenteil der Fall: Laut dem Behindertenbeauftragten müsse es das ureigenste Interesse der deutschen Wirtschaft sein, Barrieren abzubauen. Schließlich gehe dem Einzelhandel und der Gastronomie enorme Kaufkraft verloren, wenn Menschen mit Rollatoren oder im Rollstuhl ein Geschäft gar nicht erst betreten können.

Medizinische Versorgung und Jugendhilfe unter Druck

Die unzureichende Barrierefreiheit macht auch vor dem Gesundheitssystem nicht Halt – ein Thema, das gerade für Pflegebedürftige und deren Angehörige von zentraler Bedeutung ist. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wies in diesem Zusammenhang auf einen erschreckenden Missstand hin: In ganz Deutschland gebe es derzeit nur sechs vollständig barrierefreie gynäkologische Praxen für Frauen mit Behinderungen. Ein Zustand, der dringend verbessert werden müsse.

Zusätzlich äußerte Dusel große Sorgen bezüglich der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Er befürchtet, dass im Zuge von Umstrukturierungen wichtige Errungenschaften wie die Einzelfallhilfe auf der Strecke bleiben könnten. Um Kosten zu sparen, dürfe nicht an der Unterstützung für die Schwächsten der Gesellschaft gekürzt werden.

Was sich dringend ändern muss

Für eine echte Inklusion und eine spürbare Entlastung im Pflege- und Betreuungsalltag fordern Experten nun deutliche Nachbesserungen durch den Bundestag:

  • Verbindliche Vorgaben: Der private Sektor muss stärker in die Pflicht genommen werden, um physische Barrieren dauerhaft abzubauen.
  • Fokus auf das Gesundheitswesen: Der flächendeckende Ausbau von barrierefreien Facharztpraxen muss höchste Priorität erhalten.
  • Sicherung von Hilfsangeboten: Bewährte Unterstützungsleistungen wie die Einzelfallhilfe dürfen keinen Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die Parlamentarier im Bundestag die Kritik aufnehmen und den Entwurf noch einmal grundlegend überarbeiten. Für Millionen Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen steht dabei viel auf dem Spiel.

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