Neue DGUV Vorschrift 2: Wichtige Änderungen für Pflegebetriebe
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) brechen modernere Zeiten im Arbeitsschutz an. Am 1. Juni 2026 tritt die grundlegend überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Diese regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung neu und verspricht vor allem für kleine und mittlere Pflegebetriebe spürbare Erleichterungen im oft stressigen Alltag.
Mehr Flexibilität durch digitale Betreuung
Die Anpassung der Unfallverhütungsvorschrift zielt darauf ab, die rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz praxisnäher zu gestalten. Eine der markantesten Neuerungen betrifft die Art und Weise, wie Beratungen künftig stattfinden. Bisher war die Arbeitsschutzbetreuung stark an Vor-Ort-Termine gebunden.
Mit der neuen Vorschrift darf künftig bis zu ein Drittel der Betreuungsleistung online oder telefonisch erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der jeweilige Betrieb durch eine vorherige Erstbegehung bereits bekannt ist. Dies spart wertvolle Zeit und Ressourcen, die in der Pflege ohnehin knapp bemessen sind.
Deutliche Entlastung für kleine Pflegebetriebe
Besonders erfreulich sind die Nachrichten für kleinere Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Die Grenze für die sogenannte „kleine“ Regelbetreuung wurde deutlich angehoben. Konnten bisher nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten von diesen vereinfachten Vorgaben profitieren, gilt dies ab Juni 2026 für Einrichtungen mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Für diese Betriebe gelten deutlich einfachere Vorgaben, so entfallen beispielsweise die festen Einsatzzeiten, was die bürokratische Last im Hintergrund spürbar senkt.
Was Einrichtungen jetzt tun sollten
Um den Übergang in die Praxis zu erleichtern, flankiert die BGW die Neuerungen mit der ergänzenden DGUV-Regel 100-002. Diese bietet konkrete Handlungshilfen und anschauliche Praxisbeispiele, die speziell kleinen Betrieben bei der Umsetzung helfen sollen. Laut Experten der Berufsgenossenschaft werden Unternehmen, die beim Arbeitsschutz bisher gut aufgestellt waren, auch die neuen Anforderungen problemlos erfüllen.
Dennoch wird allen Pflegebetrieben dringend geraten, ihre aktuelle Betreuungsform zu überprüfen. Insbesondere Betriebe mit 10 bis 20 Beschäftigten sollten zeitnah prüfen, ob sie in die vereinfachte kleine Regelbetreuung wechseln können, um von den neuen, flexibleren Möglichkeiten bestmöglich zu profitieren.
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