Präzedenzfall am BGH: Schützt das Gesetz vor Diskriminierung in der Medizin?
Es ist eine Frage, die das gesamte deutsche Gesundheitswesen grundlegend verändern könnte: Dürfen Kliniken und Arztpraxen Patienten aufgrund einer Behinderung ablehnen? Am kommenden Donnerstag befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Verfahren mit genau dieser Problematik. Im Zentrum steht die Klage einer blinden Frau, der eine wichtige Rehabilitationsmaßnahme verwehrt wurde.
Der Fall: Reha-Klinik weist blinde Patientin ab
Der konkrete Rechtsstreit, der nun in der obersten Instanz verhandelt wird, dreht sich um eine Patientin aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Lippe. Nach einer Operation sollte die Frau zur weiteren Genesung in eine Rehabilitationsklinik in Nordhessen verlegt werden. Doch die Einrichtung verweigerte die Aufnahme. Nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) schickte die Klinikleitung die Frau kurzerhand zurück in das behandelnde Krankenhaus.
Die Patientin ist überzeugt: Die Reha-Klinik lehnte sie einzig und allein aufgrund ihrer Blindheit ab. Da sie sich diskriminiert fühlte, reichte sie Klage ein. In den Vorinstanzen – zuletzt vor dem Landgericht Kassel – blieb sie jedoch erfolglos. Nun hofft sie auf ein Machtwort der obersten Zivilrichter in Karlsruhe.
Grauzone Medizin: Gilt das Antidiskriminierungsgesetz?
Hinter diesem Einzelfall verbirgt sich eine juristische Grundsatzfrage mit enormer Sprengkraft. Es geht um die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses Bundesgesetz ist seit 2006 in Kraft und schützt Menschen in Deutschland vor Benachteiligungen, die auf ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion oder sexueller Identität beruhen.
Während das Gesetz bei Arbeitsverträgen oder der Wohnungssuche klare Anwendung findet, ist der Gesundheitssektor bislang eine rechtliche Grauzone. Es ist rechtlich umstritten, ob das AGG auch vollumfänglich für medizinische Behandlungsverträge gilt. Ein Urteil des BGH würde hier endgültig Klarheit schaffen.
Jeder Vierte erlebt Benachteiligung im Gesundheitswesen
Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, misst dem Verfahren eine immense Bedeutung bei. Laut ihren Angaben hat Umfragen zufolge bereits jeder vierte Befragte schon einmal eine Form der Benachteiligung im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis erlebt. Sie spricht von einer potenziell wegweisenden Entscheidung für den Diskriminierungsschutz in Deutschland, die Millionen von Menschen zugutekommen könnte, die auf das Gesundheitssystem angewiesen sind.
Auch der Anwalt der Klägerin betont die Tragweite des Verfahrens. Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, würde dies unmissverständlich klarstellen, dass medizinische Einrichtungen den strengen Vorgaben des AGG unterliegen. Dies würde nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen potenziell benachteiligten Patientengruppen den Rücken stärken.
Die Politik könnte gefordert sein
Ob der Senat bereits am Verhandlungstag ein Urteil spricht, bleibt abzuwarten. Doch die Erwartungen von Sozialverbänden und Patientenvertretern sind hoch. Sollte das höchste deutsche Zivilgericht jedoch zu dem Schluss kommen, dass das aktuelle Antidiskriminierungsgesetz im Gesundheitswesen nicht greift, sehen Experten den Gesetzgeber in der Pflicht. In diesem Fall müsste die Politik zügig neue gesetzliche Regelungen schaffen, um Schutzlücken für vulnerable Gruppen in Kliniken und Praxen endgültig zu schließen.
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