Renten-Hammer: Verliert der Minijob in der Pflege seinen Sonderstatus?

Djamal Sadaghiani
Rentenkommission: Aus für den Minijob-Sonderstatus in der Pflege?

Es ist ein Paukenschlag für Millionen Beschäftigte und Tausende Betriebe: Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ihre 33 Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Ein zentraler – und überaus umstrittener – Punkt ist die faktische Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus für Minijobs. Gerade im Gesundheits- und Pflegesektor könnte dieser Schritt weitreichende Folgen haben.

Pflichtbeiträge statt Wahlmöglichkeit

Bislang gelten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 603 Euro besondere Regeln. Zwar sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, doch Arbeitnehmer können sich auf Antrag von ihrem Eigenanteil befreien lassen. Genau diese sogenannte "Opt-out"-Möglichkeit soll nach dem Willen der Kommission künftig entfallen. Alle Minijobber müssten demnach zwingend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ausnahmen sieht das Gremium nur noch für Schülerinnen und Schüler vor.

Auch die gesonderte Beitragsberechnung im sogenannten Übergangsbereich (Midijobs) würde durch diese Neuregelung hinfällig werden. Erklärtes Ziel der Experten ist es, die Altersarmut effektiv zu bekämpfen und das Rentensystem auf breitere Schultern zu verteilen.

Gravierende Folgen für das Gesundheitswesen

Für die Pflegebranche ist der Vorstoß hochbrisant. Minijobs sind hier ein unverzichtbares Instrument, um personelle Engpässe abzufedern und flexibel auf Schichtausfälle zu reagieren. Laut Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beschäftigten bereits im Jahr 2018 rund 60 Prozent der Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens eine geringfügig beschäftigte Kraft. Etwa jeder zehnte Angestellte in diesem Sektor arbeitete auf Minijob-Basis – darunter zahlreiche Pflegekräfte, Betreuungsassistenten und Medizinische Fachangestellte.

Was sich konkret ändern würde

  • Für Arbeitnehmer: Das Netto vom Brutto schrumpft. Derzeit zahlen Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer stockt diesen Betrag um 3,6 Prozent auf, sofern er sich nicht befreien lässt. Künftig wäre dieser Abzug für fast alle zwingend verpflichtend.
  • Für Arbeitgeber: Die Lohnnebenkosten dürften spürbar steigen. Zudem warnen Branchenverbände vor einem massiven bürokratischen Mehraufwand und dem Verlust von flexiblen Arbeitskräften, für die ein voll sozialversicherungspflichtiger Job aufgrund der Abgabenlast an Attraktivität verliert.

Mehr soziale Absicherung oder Job-Killer?

Während Befürworter der Reform die bessere soziale Absicherung und den Erwerb von Rentenansprüchen für Geringverdiener loben, schlagen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Alarm. Sie befürchten, dass die Minijobs für Arbeitgeber schlichtweg zu teuer und für die Beschäftigten durch die fehlende Befreiungsmöglichkeit unattraktiv werden.

Ob und in welcher Form die Bundesregierung diesen konkreten Vorschlag aus dem 33-Punkte-Papier in geltendes Gesetz gießt, bleibt nun abzuwarten. Für Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste steht jedoch fest: Die ohnehin angespannte Personalplanung könnte bald vor neuen, enormen Herausforderungen stehen.

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