Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger in Mülheim an der Ruhr leben und Unterstützung im Alltag benötigen, ist ein ambulanter Pflegedienst oft die beste Lösung. Die professionellen Pflegekräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause – sei es nach Speldorf, Dümpten, Saarn oder in die Mülheimer Innenstadt. Doch sobald die Entscheidung für einen Pflegedienst gefallen ist, stellt sich sofort die wichtigste Frage:
Die gute Nachricht vorweg: Durch die jüngsten Pflegereformen, insbesondere die Erhöhungen der Leistungsbeträge zum Jahreswechsel 2025, stehen Ihnen im Jahr
deutlich höhere Budgets zur Verfügung als noch vor wenigen Jahren. Dennoch ist das Abrechnungssystem der Pflegekassen komplex. Begriffe wie
,
oder
sorgen oft für Verwirrung. In diesem umfassenden und aktuellen Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen detailliert, transparent und praxisnah, mit welchen Kosten Sie in Mülheim an der Ruhr rechnen müssen, wie das Abrechnungssystem in Nordrhein-Westfalen funktioniert und wie Sie die Budgets der Pflegekasse optimal ausschöpfen, um private Zuzahlungen so gering wie möglich zu halten.
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein professionelles Dienstleistungsunternehmen, das pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit versorgt. Das primäre Ziel ist es, den Senioren so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die Leistungen eines Pflegedienstes in Mülheim an der Ruhr lassen sich grundsätzlich in drei große Bereiche unterteilen, die auch unterschiedlich mit den Kassen abgerechnet werden:
Die Grundpflege (Körperbezogene Pflegemaßnahmen): Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die die direkte Körperpflege betreffen. Dazu gehören das Waschen oder Duschen, das An- und Auskleiden, die Hilfe beim Toilettengang sowie die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Diese Leistungen werden über die Pflegekasse (SGB XI) abgerechnet.
Die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung: Der Pflegedienst kann auch beim Einkaufen helfen, die Wohnung reinigen, Wäsche waschen oder Spaziergänge und Betreuungsleistungen (z. B. Vorlesen, Gedächtnistraining) übernehmen. Auch diese Leistungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse.
Die medizinische Behandlungspflege: Dies ist ein entscheidender Sonderfall. Hierzu gehören medizinische Tätigkeiten wie das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Wundversorgung, das Setzen von Injektionen (z. B. Insulin) oder die Blutzuckermessung. Wichtig: Diese Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt – nicht von der Pflegekasse! Sie belasten Ihr Pflegebudget somit nicht.
Behalten Sie die Budgets und Leistungen der Pflegekasse stets im Blick.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege oder Hauswirtschaft beauftragen, greift die sogenannte
. Der Begriff "Sachleistung" ist hierbei etwas irreführend, da es sich nicht um Gegenstände handelt, sondern um die
der professionellen Pflegekräfte. Die Höhe der Pflegesachleistungen ist gesetzlich festgelegt und richtet sich ausschließlich nach dem anerkannten
der betroffenen Person. Zum 1. Januar 2025 wurden diese Beträge um 4,5 Prozent angehoben. Diese erhöhten Sätze gelten unverändert auch für das aktuelle Jahr
. Folgende monatliche Höchstbeträge zahlt die Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst im Jahr 2026:
Pflegegrad 1: 0 Euro (Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, können aber den Entlastungsbetrag nutzen)
Pflegegrad 2:796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:1.497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:1.859 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:2.299 Euro pro Monat
Sie bekommen diese Beträge nicht auf Ihr eigenes Konto überwiesen. Stattdessen schließen Sie mit dem Mülheimer Pflegedienst einen Pflegevertrag ab und unterzeichnen eine sogenannte
. Dadurch kann der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen am Ende des Monats direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Nur wenn die Kosten des Pflegedienstes den Höchstbetrag Ihres Pflegegrades übersteigen, erhalten Sie vom Pflegedienst eine private Rechnung über den Differenzbetrag.
Weitere offizielle Informationen zu den bundesweiten Leistungsbeträgen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Um zu verstehen, wie schnell Ihr monatliches Budget von beispielsweise 796 Euro (bei Pflegegrad 2) aufgebraucht ist, müssen Sie wissen, wie Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen (und damit auch in Mülheim an der Ruhr) ihre Preise kalkulieren. In NRW wird die ambulante Pflege nicht nach einem reinen Stundenlohn abgerechnet, sondern nach sogenannten
. Die Pflegekassen und die Verbände der Pflegedienste haben einen detaillierten Katalog ausgehandelt. Jeder Handgriff ist einem bestimmten Leistungskomplex zugeordnet, für den ein fester Preis berechnet wird. Die genauen Preise auf den Cent können zwischen den einzelnen Pflegediensten in Mülheim leicht variieren, da jeder Dienst eigene Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen trifft. Die Struktur ist jedoch überall gleich. Hier sind einige typische Beispiele für Leistungskomplexe in NRW, wie sie auf einer Rechnung in Mülheim auftauchen könnten (die genannten Preise sind realistische Durchschnittswerte zur Orientierung):
LK 1 - Große Grundpflege (Ganzwaschung): Umfasst das Waschen des gesamten Körpers, Mund- und Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie das An- und Auskleiden. Kostenpunkt: ca. 20,00 bis 25,00 Euro pro Einsatz.
LK 2 - Kleine Grundpflege (Teilwaschung): Umfasst das Waschen von Teilbereichen des Körpers (z. B. nur Oberkörper oder nur Intimbereich) inklusive An- und Auskleiden. Kostenpunkt: ca. 12,00 bis 16,00 Euro pro Einsatz.
LK 15 - Hausbesuchspauschale (Anfahrt): Für jede Anfahrt zum Patienten darf der Pflegedienst eine Wegepauschale berechnen. Kostenpunkt: ca. 5,00 bis 8,00 Euro pro Anfahrt.
LK 16 - Große hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Wäsche waschen. Kostenpunkt: ca. 35,00 bis 45,00 Euro pro Stunde.
LK 31 - Pflegerische Betreuung: Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen, Gedächtnistraining oder einfach Gesellschaft leisten. Kostenpunkt: ca. 40,00 bis 50,00 Euro pro Stunde.
Wenn der Pflegedienst an 20 Tagen im Monat zu Ihnen nach Mülheim-Broich kommt, um Ihnen morgens bei der Teilwaschung (LK 2) zu helfen, berechnet er 20-mal den LK 2 plus 20-mal die Anfahrt (LK 15). Bei angenommenen 14 Euro für das Waschen und 6 Euro für die Anfahrt kostet ein Besuch 20 Euro. Im Monat belaufen sich die Kosten auf exakt
. Bei Pflegegrad 2 (Budget: 796 Euro) würde die Pflegekasse diese Kosten vollständig übernehmen.
Ein Punkt, der bei vielen Senioren und Angehörigen in Mülheim an der Ruhr für böse Überraschungen sorgt, sind die sogenannten
(oft auch Investkosten genannt). Was hat es damit auf sich? Die Pflegekasse übernimmt gesetzlich
die reinen Pflegekosten (also das Personal und die direkte Pflegeleistung). Ein Pflegedienst hat jedoch auch betriebswirtschaftliche Ausgaben, um seine Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Dazu gehören die Leasingraten für die Dienstfahrzeuge, die Miete für die Büroräume in Mülheim, Kosten für Dienstkleidung, Computer und Software. Der Gesetzgeber erlaubt es den ambulanten Pflegediensten in NRW, diese Investitionskosten den Patienten in Rechnung zu stellen.
In der Praxis bedeutet das: Die Investkosten werden meist als prozentualer Aufschlag auf die erbrachten Pflegeleistungen berechnet (in Mülheim oft zwischen 3 % und 6 %) oder als fester Betrag pro Hausbesuch. Wenn Ihr Pflegedienst im Monat Pflegeleistungen im Wert von 500 Euro erbringt, können etwa 20 bis 30 Euro an Investitionskosten anfallen. Diese Summe müssen Sie aus eigener Tasche zahlen und erhalten dafür eine separate Privatrechnung vom Pflegedienst. Achten Sie bei der Wahl des Pflegedienstes unbedingt darauf, wie hoch die Investitionskosten angesetzt sind – ein Vergleich verschiedener Anbieter in Mülheim lohnt sich hier sehr!
Angehörige und Pflegedienst können sich die Pflege wunderbar aufteilen.
In den meisten Familien in Mülheim an der Ruhr übernimmt der Pflegedienst nicht die gesamte Pflege allein. Sehr oft teilen sich pflegende Angehörige (Ehepartner, Kinder) und der professionelle Pflegedienst die Aufgaben. Zum Beispiel kommt der Pflegedienst nur morgens zum Duschen, während die Tochter die restliche Betreuung am Nachmittag und Abend übernimmt. Für genau diese Fälle hat der Gesetzgeber die
(auch Kombipflege genannt) geschaffen. Sie ermöglicht es Ihnen, die Pflegesachleistungen (für den Pflegedienst) und das
(die Geldleistung für selbst organisierte Pflege) anteilig miteinander zu kombinieren. Die Berechnung funktioniert nach einem strengen prozentualen Prinzip: Der Prozentsatz der Pflegesachleistungen, den Sie
verbrauchen, wird Ihnen als identischer Prozentsatz vom Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt.
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Herr Schmidt aus Mülheim-Styrum hat
. Sein maximales Budget für den Pflegedienst (Sachleistungen) liegt bei
. Sein maximales Pflegegeld bei vollständiger Pflege durch Angehörige läge bei
. Herr Schmidt lässt den Pflegedienst täglich kommen. Am Ende des Monats reicht der Pflegedienst eine Rechnung über
bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse berechnet nun den verbrauchten Prozentsatz: 1.047,90 Euro von 1.497 Euro entsprechen exakt
. Das bedeutet, Herr Schmidt hat 70 % seines Sachleistungsbudgets verbraucht. Es bleiben
ungenutzt. Nach dem Prinzip der Kombinationsleistung hat Herr Schmidt nun Anspruch auf 30 % seines Pflegegeldes. 30 % von 599 Euro ergeben
. Die Pflegekasse überweist Herrn Schmidt in diesem Monat also zusätzlich
steuerfrei auf sein Girokonto. Dieses Geld kann er frei verwenden, beispielsweise um seiner pflegenden Tochter eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.
Sie müssen die Kombinationsleistung bei Ihrer Pflegekasse offiziell beantragen. Kreuzen Sie auf dem Antragsformular einfach "Kombinationsleistung" an. Die Kasse berechnet dann jeden Monat automatisch anhand der Rechnung des Pflegedienstes, wie viel Pflegegeld Ihnen noch zusteht.
Ein Themengebiet, das immer wieder zu Missverständnissen führt, ist die medizinische Behandlungspflege. Es ist enorm wichtig, diesen Bereich strikt von der Grundpflege zu trennen, da er völlig anders finanziert wird. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung medizinische Hilfe zu Hause benötigen, stellt Ihr Hausarzt oder Facharzt in Mülheim eine
aus. Zu den ärztlich verordneten Leistungen gehören unter anderem:
Richten und Verabreichen von Medikamenten (z. B. Tabletten in den Dispenser einsortieren)
Blutzuckermessung und Insulininjektionen
An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen (ab Kompressionsklasse II)
Wundversorgung und Verbandswechsel
Dekubitusbehandlung
Versorgung eines Stomas oder Katheters
Diese Leistungen fallen unter das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und werden von Ihrer
(z. B. AOK, Barmer, TK) bezahlt.
Die Kosten für die Behandlungspflege werden
von Ihrem Pflegegrad-Budget (den Pflegesachleistungen) abgezogen! Selbst wenn der Pflegedienst jeden Tag kommt, um Ihnen Insulin zu spritzen, bleiben Ihre 796 Euro (bei Pflegegrad 2) für das Duschen oder die Haushaltshilfe komplett unangetastet. Sie benötigen für die Behandlungspflege nicht einmal einen Pflegegrad. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung der Krankenkasse an. Diese beträgt 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 Euro pro ärztlicher Verordnung. Wenn Sie von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreit sind (Zuzahlungsbefreiung), entfällt auch dieser Betrag komplett.
Ein Hausnotruf bietet im Alltag enorme Sicherheit rund um die Uhr.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich die Kosten für wichtige Pflegehilfsmittel.
Neben den Pflegesachleistungen für den ambulanten Dienst bietet die Pflegekasse im Jahr 2026 noch weitere, äußerst wertvolle finanzielle Budgets. Viele Familien in Mülheim an der Ruhr lassen diese Gelder ungenutzt verfallen, weil sie schlichtweg nichts davon wissen. Um eine optimale und bezahlbare Versorgung zu Hause sicherzustellen, sollten Sie folgende Ansprüche kennen und ausschöpfen:
Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird – bereits ab
! – hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von
pro Monat. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Sie können es nutzen, um anerkannte Dienstleister zu bezahlen. In Mülheim können Sie diesen Betrag beispielsweise für eine Haushaltshilfe, eine Alltagsbegleitung (Einkaufshilfe, Begleitung zum Arzt) oder auch für die Betreuungsgruppen von Wohlfahrtsverbänden einsetzen. Auch viele ambulante Pflegedienste bieten Leistungen an, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht aufbrauchen, wird er in die Folgemonate übertragen. Sie können das angesparte Budget bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Die Pflegekasse zahlt Ihnen jeden Monat bis zu
für Pflegehilfsmittel, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Mundschutz (FFP2-Masken), Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Sie können sich diese Hilfsmittel ganz bequem als "Pflegebox" jeden Monat kostenfrei nach Mülheim an der Ruhr liefern lassen. Die Anbieter rechnen die 42 Euro direkt mit der Pflegekasse ab.
Ein Hausnotrufsystem bietet immense Sicherheit, besonders wenn Senioren alleine leben. Per Knopfdruck am Handgelenk oder um den Hals kann jederzeit Hilfe gerufen werden. Wenn ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von
für die Basisversorgung eines Hausnotrufsystems. Bei vielen Anbietern deckt dieser Zuschuss die monatlichen Mietkosten für das Basis-Gerät bereits vollständig ab.
Damit die Pflege zu Hause überhaupt möglich ist, muss die Wohnung oft altersgerecht angepasst werden. Die Pflegekasse gewährt pro pflegebedürftiger Person einen Zuschuss von bis zu
für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wenn ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden zusammenlebt, können sogar bis zu 8.000 Euro beantragt werden. Typische Maßnahmen, die in Mülheim häufig bezuschusst werden, sind:
Der Einbau eines Treppenlifts, um das obere Stockwerk im Einfamilienhaus wieder sicher zu erreichen.
Ein barrierefreier Badumbau, bei dem die alte, hohe Badewanne durch eine bodengleiche, begehbare Dusche ersetzt wird.
Die Anschaffung eines Badewannenlifts, um wieder gefahrlos baden zu können.
Das Entfernen von Türschwellen oder die Verbreiterung von Türen für einen Elektrorollstuhl.
Eine der wichtigsten und positivsten Neuerungen der letzten Pflegereform trat am 1. Juli 2025 in Kraft und entfaltet im Jahr 2026 ihre volle Wirkung: Das neue
. Früher gab es zwei streng getrennte Töpfe für die Kurzzeitpflege (Pflegeheim auf Zeit) und die Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause, wenn der Angehörige krank oder im Urlaub ist). Diese Trennung war kompliziert und unflexibel. Zudem musste man früher nachweisen, dass man bereits sechs Monate gepflegt hatte (die sogenannte Vorpflegezeit), bevor man Verhinderungspflege beantragen durfte.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen nun ein gebündeltes, gemeinsames
zur Verfügung. Die sechsmonatige Vorpflegezeit ist komplett entfallen; Sie können das Budget sofort ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit nutzen.
Das Entlastungsbudget ist eine massive finanzielle Reserve. Stellen Sie sich vor, Ihre Tochter, die Sie normalerweise pflegt, fährt für drei Wochen in den Urlaub oder fällt wegen einer eigenen Erkrankung aus. In dieser Zeit benötigen Sie deutlich mehr Hilfe vom Pflegedienst. Ihre regulären Pflegesachleistungen (z. B. 796 Euro bei Pflegegrad 2) würden dafür nicht ausreichen. In genau dieser Situation springt das Entlastungsbudget ein. Der Pflegedienst kann seine zusätzlichen Einsätze in dieser Zeit als "Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst" abrechnen und direkt aus dem 3.539-Euro-Topf finanzieren. Ihr reguläres Sachleistungsbudget bleibt davon unberührt. So ist Ihre Versorgung in Mülheim auch in Krisenzeiten finanziell zu 100 Prozent abgesichert.
Wertvolle Unterstützung bei der täglichen Körperpflege im eigenen Badezimmer.
Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, haben wir zwei typische Praxisbeispiele aus dem Mülheimer Alltag im Jahr 2026 für Sie durchgerechnet.
Frau Weber (78) lebt allein in einer Wohnung in Mülheim-Saarn. Sie hat
(Sachleistungsbudget: 796 Euro). Sie ist noch recht mobil, hat aber große Angst, beim Duschen auszurutschen. Sie beauftragt einen lokalen Pflegedienst, der dreimal in der Woche (ca. 13-mal im Monat) zum Duschen (Große Grundpflege, LK 1) vorbeikommt. Der Pflegedienst berechnet für den Leistungskomplex 1 und die Anfahrt (LK 15) zusammen 30,00 Euro pro Besuch. Monatliche Kosten: 13 x 30,00 Euro =
. Da diese 390 Euro deutlich unter ihrem Budget von 796 Euro liegen, übernimmt die Pflegekasse diese Kosten komplett. Frau Weber hat somit 49 % ihres Budgets verbraucht. Über die Kombinationsleistung erhält sie die restlichen 51 % ihres Pflegegeldes (347 Euro) auf ihr Konto überwiesen, was einem Betrag von
entspricht. Lediglich die Investitionskosten (ca. 15 bis 20 Euro) muss Frau Weber privat an den Pflegedienst zahlen.
Herr Müller (84) aus Mülheim-Heißen hat
(Sachleistungsbudget: 1.859 Euro). Er ist bettlägerig und wird von seiner Ehefrau gepflegt. Da die körperliche Belastung für sie zu groß ist, kommt der Pflegedienst zweimal täglich (morgens und abends) für die große und kleine Grundpflege sowie zum Lagern. Zusätzlich verabreicht der Pflegedienst morgens und abends Medikamente (Behandlungspflege nach SGB V). Die Medikamentengabe wird von der Krankenkasse bezahlt (0 Euro Belastung für das Pflegebudget). Die Grundpflege und Anfahrten summieren sich im Monat auf hohe
. Da das Sachleistungsbudget von Herrn Müller bei 1.859 Euro liegt, werden auch hier die gesamten Pflegekosten von der Pflegekasse übernommen. Herr Müller hat ca. 94 % seines Budgets verbraucht. Er erhält noch 6 % des Pflegegeldes (800 Euro) ausgezahlt, also
. Auch hier stellt der Pflegedienst lediglich die Investitionskosten (z. B. 4 % Aufschlag = 70 Euro) privat in Rechnung. Diese Beispiele zeigen: Wenn Sie Ihre Budgets kennen und die Pflegesätze des Dienstes vorab prüfen, lässt sich auch eine sehr intensive ambulante Pflege in Mülheim an der Ruhr finanzieren, ohne dass Sie Ihr privates Erspartes aufbrauchen müssen.
Wenn Sie nun den Entschluss gefasst haben, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, gehen Sie am besten strukturiert vor, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Pflegegrad beantragen oder Höherstufung prüfen: Bevor Sie einen Pflegedienst beauftragen, muss ein Pflegegrad (mindestens Grad 2) vorliegen, damit die Kasse die Kosten übernimmt. Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Pflegekasse. Anschließend besucht Sie ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD Nordrhein) zu Hause in Mülheim, um Ihre Selbstständigkeit einzuschätzen.
Beratungseinsatz nutzen: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie ohnehin verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich). Nutzen Sie diesen Termin, um den Pflegedienst kennenzulernen und offene Fragen zu klären.
Pflegedienste in der Nähe suchen: Suchen Sie gezielt nach Pflegediensten, die in Ihrem Mülheimer Stadtteil (z. B. Speldorf, Winkhausen, Styrum) gut aufgestellt sind. Ein kurzer Anfahrtsweg bedeutet oft mehr Pünktlichkeit und Flexibilität.
Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich von mindestens zwei Pflegediensten einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. Dieser muss genau ausweisen, welche Leistungskomplexe (LK) geplant sind, wie oft der Dienst kommt und wie hoch die privaten Investitionskosten ausfallen. Ein seriöser Pflegedienst in Mülheim berät Sie hierzu transparent und kostenlos.
Pflegevertrag prüfen und Abtretungserklärung unterschreiben: Wenn Ihnen das Angebot zusagt, schließen Sie den Pflegevertrag ab. Mit der Abtretungserklärung ermächtigen Sie den Pflegedienst, die Kosten (bis zur Höhe Ihres Sachleistungsbudgets) direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.
Die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes in Mülheim an der Ruhr ist dank der umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung im Jahr 2026 gut aufgestellt. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Rechte und Budgets kennen. Merken Sie sich vor allem diese Kernpunkte:
Die Pflegesachleistungen (796 € bis 2.299 €) sind zweckgebunden für den Pflegedienst reserviert.
Über die Kombinationsleistung erhalten Sie ungenutzte Sachleistungs-Prozentsätze als Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt.
Medizinische Behandlungspflege (Spritzen, Wundversorgung) zahlt die Krankenkasse – Ihr Pflegebudget bleibt unangetastet!
Nutzen Sie unbedingt auch den Entlastungsbetrag (131 €), die Pflegehilfsmittel (42 €) und das neue, flexible Entlastungsbudget (3.539 €) für Krisenzeiten.
Die Investitionskosten der Pflegedienste in NRW werden nicht von der Kasse übernommen und müssen als privater Eigenanteil gezahlt werden.
Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe anzunehmen. Ein ambulanter Pflegedienst bringt nicht nur körperliche Entlastung, sondern gibt Ihnen und Ihren Angehörigen auch die Sicherheit, dass im Alltag in Mülheim an der Ruhr an alles gedacht ist. Mit der richtigen Kombination der Budgets schaffen Sie eine würdevolle und bezahlbare Pflegesituation in den eigenen vier Wänden.
Die wichtigsten Antworten rund um Pflegekasse, Abrechnung und Eigenanteile im Jahr 2026 kurz und knapp zusammengefasst.