Rückschlag für Pflegefamilien: G-BA stoppt Verfahren zur erweiterten Krankenbeobachtung
Ein schwerer Rückschlag für Familien mit schwerstkranken Angehörigen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Beratungsverfahren zur Wiedereinführung der sogenannten erweiterten Krankenbeobachtung vorerst auf Eis gelegt. Die Patientenvertretung übt scharfe Kritik an dieser Entscheidung und warnt vor den gravierenden Folgen für betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Wie die Versorgungslücke entstand
Die Wurzeln des Problems reichen in das Jahr 2023 zurück. Mit der Einführung der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) wurde die bisherige Leistungsziffer 24 für die "Spezielle Krankenbeobachtung" aus der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie gestrichen. Die Folge war eine massive Lücke in der Versorgung: Viele Betroffene erfüllen nicht die strengen Kriterien der neuen AKI-Richtlinie, sind aber dennoch dringend auf eine regelmäßige medizinische Beobachtung und sofortige Interventionsbereitschaft angewiesen.
Zu den Betroffenen zählen vor allem Patienten mit komplexen Atemwegs- oder neuromuskulären Erkrankungen, schweren epileptischen Syndromen sowie Menschen im Wachkoma. Da die Krankenkassen die Leistungen in diesen Fällen häufig ablehnen, bleibt die Last der Rund-um-die-Uhr-Überwachung fast ausschließlich an den Familien hängen, die diese anspruchsvolle Aufgabe oft selbst übernehmen müssen.
G-BA sieht den Gesetzgeber in der Pflicht
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, hatte die Patientenvertretung im Jahr 2024 ein Beratungsverfahren angestoßen. Das Ziel war die Wiedereinführung einer Leistungsziffer, die einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf erweiterte Krankenbeobachtung in der Häuslichen Krankenpflege schafft. Doch der G-BA hat dieses Verfahren nun aus juristischen Gründen ruhend gestellt.
Laut dem unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken scheitere eine Entscheidung an ungeklärten Abgrenzungsfragen zwischen den Sozialleistungssystemen – konkret zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Eingliederungshilfe. Der G-BA sei als untergesetzlicher Normgeber nicht befugt, diese Grenzen eigenmächtig zu ziehen. Hier seien der Gesetzgeber oder die höchstrichterliche Rechtsprechung gefragt, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Ein "Schlag ins Gesicht" für betroffene Familien
Bei der Patientenvertretung stößt dieser formale Stopp auf blankes Unverständnis. Die Entscheidung sei ein herber Rückschlag für die ohnehin schwer belasteten Angehörigen. Jeder weitere Monat ohne eine verlässliche Lösung lasse die Herausforderungen für die Pflegefamilien weiter anwachsen.
- Forderung an die Politik: Die Patientenvertreter fordern das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesregierung auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Versorgung zu schaffen.
- Warten auf rechtliche Klärung: Der G-BA hat zugesichert, das Verfahren sofort wieder aufzunehmen, sobald die offenen rechtlichen Fragen durch die Politik geklärt sind.
Bis dahin bleibt die Situation für viele betroffene Familien jedoch dramatisch. Ohne eine klare gesetzliche Regelung müssen sie weiterhin um die dringend benötigte Unterstützung kämpfen, während sie zeitgleich die physisch und psychisch extrem fordernde Pflege ihrer Liebsten stemmen.
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