Schwerbehinderung im Job: Warum die Inklusion am Arbeitsmarkt stagniert

Djamal Sadaghiani
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung: Inklusion stagniert

Obwohl Diversität und Inklusion in vielen Unternehmensleitbildern fest verankert sind, sieht die Realität für Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft anders aus. Trotz einer klaren gesetzlichen Vorgabe, die Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet, bleibt die tatsächliche Integration weit hinter den Erwartungen zurück. Für Betroffene bedeutet dies häufig einen steinigen Weg in die berufliche Unabhängigkeit.

Die unsichtbare Barriere im Bewerbungsprozess

Die Hürden beginnen meist schon beim Einstellungsprozess. Laut Experten der Aktion Mensch zeigt sich in der Praxis ein klares Muster: Stehen zwei gleichwertig qualifizierte Bewerber zur Auswahl, fällt die Entscheidung der Arbeitgeber am Ende häufig auf die Person ohne Behinderung. Diese unbewussten oder bewussten Vorbehalte führen dazu, dass viele talentierte und motivierte Fachkräfte auf dem ersten Arbeitsmarkt systematisch benachteiligt werden.

Gesetzliche Vorgaben verfehlen oft ihre Wirkung

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen eine Quote von fünf Prozent an schwerbehinderten Mitarbeitern erfüllen müssen. Doch die aktuellen Statistiken zeichnen ein ernüchterndes Bild:

  • Viele Unternehmen verfehlen diese Quote deutlich.
  • Ein großer Teil der Arbeitgeber zieht es vor, die gesetzliche Ausgleichsabgabe zu zahlen, anstatt inklusive Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Die Potenziale von Menschen mit Behinderung bleiben im Zuge des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ungenutzt.

Der schwierige Weg aus der Werkstatt

Ein weiteres zentrales Problem ist die Durchlässigkeit zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem regulären Arbeitsmarkt. Sozialverbände und Inklusionsexperten betonen, dass der Übergang für Werkstattmitarbeiter deutlich aktiver gefördert werden muss. Es gilt die Faustregel: Je länger Betroffene in einer geschützten Werkstatt tätig sind, desto geringer werden ihre Chancen, jemals einen Fuß in den ersten Arbeitsmarkt zu fassen.

Hier sind beide Seiten gefordert. Die Werkstätten müssen die Bereitschaft erhöhen, ihre Mitarbeiter auf den Übergang vorzubereiten und sie dabei engmaschig zu begleiten. Gleichzeitig braucht es aufseiten der Unternehmen eine weitaus größere Offenheit, um diese Menschen aufzunehmen und in bestehende Teams zu integrieren.

Ein Mentalitätswandel ist zwingend erforderlich

Um die Situation nachhaltig zu verbessern, reicht es nicht aus, lediglich an gesetzlichen Stellschrauben zu drehen. Es bedarf eines tiefgreifenden Mentalitätswandels in den Führungsetagen und Personalabteilungen. Arbeitgeber müssen aufhören, vermeintliche Defizite in den Vordergrund zu stellen, und stattdessen die individuellen Stärken und Potenziale der Bewerber erkennen. Eine gelungene Inklusion bereichert nicht nur die Unternehmenskultur, sondern bietet auch handfeste wirtschaftliche Vorteile – gerade in Zeiten, in denen qualifiziertes Personal branchenübergreifend händeringend gesucht wird.

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