Streit um Krankenhausreform: Vermittlungsausschuss bleibt auf dem Tisch

Benedikt Hübenthal
Krankenhausreform 2026: Droht der Vermittlungsausschuss im Bundesrat?

Die Diskussionen um die Zukunft der deutschen Kliniklandschaft reißen nicht ab. Obwohl der Bundestag das viel diskutierte Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet hat, droht nun neuer Widerstand aus den Ländern. Im Zentrum des Konflikts: die mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat.

Keine Mehrheit im Gesundheitsausschuss – aber das Thema bleibt heiß

In der jüngsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zeichnete sich zunächst eine Niederlage für die Kritiker des aktuellen Reformkompromisses ab. Ein von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachter Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Lediglich Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstützten den Vorstoß, während sich Baden-Württemberg und Brandenburg enthielten. Die restlichen elf Bundesländer stimmten dagegen.

Wer nun jedoch glaubt, die Reform sei damit sicher in trockenen Tüchern, irrt. Das Thema ist keineswegs vom Tisch. Wie das Gesundheitsministerium in Schwerin durchblicken ließ, ist die finale Entscheidung über das Abstimmungsverhalten in der entscheidenden Bundesratssitzung Ende März 2026 noch nicht gefallen. Man befinde sich weiterhin im intensiven Austausch.

Warum Mecklenburg-Vorpommern auf die Bremse tritt

Die Unzufriedenheit in einigen Bundesländern – insbesondere im Osten der Republik – ist groß. Die Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese (SPD), zeigte sich nach den langen Beratungen enttäuscht. Aus Ländersicht bringt das angepasste Gesetz keine wesentlichen Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen.

Kritisiert wird vor allem:

  • Fehlende Planungssicherheit: Länder und Kliniken bemängeln, dass die Umsetzungsschritte und die Zuweisung von Leistungsgruppen weiterhin unklar definiert seien.
  • Zeitverlust: Die dringend benötigte Reform habe bereits zu viel Zeit gekostet, was angesichts der desolaten finanziellen Lage vieler Krankenhäuser unbefriedigend sei.
  • Regionale Nachteile: Ostdeutsche Flächenländer befürchten, dass ihre spezifischen Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum durch die neuen Regelungen benachteiligt werden.

Der Weg zur finalen Entscheidung

Da es sich beim Krankenhausanpassungsgesetz nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, können die Länder Änderungen nur erzwingen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Sollte Mecklenburg-Vorpommern diesen Schritt im Bundesratsplenum tatsächlich wagen, bräuchte es dafür eine absolute Mehrheit der Länderstimmen. Ob diese zustande kommt, gilt derzeit als fraglich.

Als mildere Alternative wird in Länderkreisen auch eine sogenannte Protokollerklärung erwogen. Damit könnten die unzufriedenen Länder ihre Kritik formell festhalten, um bei künftigen Rechtsverordnungen – die wiederum der Zustimmung des Bundesrats bedürfen – mehr Druck auf den Bund auszuüben.

Unverständnis auf Bundesebene

Auf Bundesebene sorgt das Vorgehen der abweichenden Länder für Kopfschütteln. Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition warnen eindringlich vor einer Blockade. Nach monatelangen, zähen Verhandlungen liege ein tragfähiger Kompromiss auf dem Tisch, der unter anderem einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds für den Umbau der Kliniklandschaft bis 2035 umfasst. Ein Vermittlungsausschuss würde dieses fragile Gebilde gefährden und dringend benötigte Gelder für die Krankenhäuser weiter verzögern.

Für Pflegekräfte, Ärzte und Patienten bedeutet das anhaltende politische Tauziehen vor allem eines: Die Unsicherheit über die Zukunft vieler Klinikstandorte in Deutschland bleibt vorerst bestehen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.