Die Diagnose einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung zieht den Betroffenen und ihren Familien oft den Boden unter den Füßen weg. Wenn die Medizin an den Punkt gelangt, an dem eine Heilung nicht mehr möglich ist, verändert sich das primäre Ziel der Behandlung grundlegend. Es geht nun nicht mehr darum, dem Leben um jeden Preis Tage hinzuzufügen, sondern den verbleibenden Tagen so viel Leben, Würde und Qualität wie möglich zu geben. Für die meisten Menschen ist der Wunsch, die letzte Lebensphase in den eigenen vier Wänden – umgeben von vertrauten Dingen, geliebten Menschen und Erinnerungen – zu verbringen, von zentraler Bedeutung. Genau hier setzt die Palliativpflege daheim an.
Die häusliche Palliativversorgung ist eine komplexe, aber zutiefst menschliche Aufgabe. Sie erfordert Mut, Organisation und ein starkes Netzwerk aus medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Helfern. Dieser umfassende Leitfaden richtet sich direkt an Sie – als Betroffener oder als pflegender Angehöriger. Er soll Ihnen als verlässlicher Kompass in einer emotional herausfordernden Zeit dienen. Wir zeigen Ihnen auf, welche medizinischen Möglichkeiten es gibt, wie Sie die Pflege zu Hause organisieren, welche finanziellen Unterstützungen Ihnen zustehen und wie wichtige Hilfsmittel den Alltag erleichtern können.
Zuhören und Verstehen sind zentrale Elemente der einfühlsamen Palliativpflege.
Der Begriff Palliativ leitet sich vom lateinischen Wort "pallium" ab, was so viel wie "Mantel" bedeutet. Die Palliativmedizin und Palliativpflege legen sich wie ein schützender, wärmender Mantel um den schwerstkranken Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliative Care als einen Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung, hochqualifizierter Beurteilung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen physischen, psychosozialen und spirituellen Problemen.
Im Gegensatz zur kurativen (heilenden) Medizin, die das Besiegen einer Krankheit anstrebt, steht bei der Palliativpflege die Symptomkontrolle im Vordergrund. Atemnot, Schmerzen, Übelkeit, Angst und Unruhe sollen so weit gelindert werden, dass der Patient ein Höchstmaß an Lebensqualität erfährt. Dabei wird der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit betrachtet. Es geht nicht nur um den körperlichen Verfall, sondern auch um die seelischen Nöte, die sozialen Ängste (wie die Sorge um zurückbleibende Angehörige) und spirituelle Fragen nach dem Sinn des Lebens und dem, was danach kommt.
In Deutschland wird die Palliativversorgung im häuslichen Umfeld gesetzlich durch zwei wesentliche Säulen getragen, die sich nach der Schwere und Komplexität der Symptome richten. Es ist wichtig, den Unterschied zu kennen, um die richtigen Hilfen anfordern zu können.
Die Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) greift bei Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, deren Symptomatik jedoch noch relativ stabil und mit den regulären medizinischen Mitteln gut kontrollierbar ist. Die Versorgung wird in der Regel durch den vertrauten Hausarzt in enger Zusammenarbeit mit einem regulären ambulanten Pflegedienst übernommen.
Der Hausarzt verschreibt notwendige Medikamente, führt Hausbesuche durch und koordiniert Basistherapien. Der ambulante Pflegedienst unterstützt bei der Grundpflege, also bei der Körperhygiene, der Nahrungsaufnahme oder der Lagerung, und übernimmt ärztlich verordnete Behandlungspflege wie das Richten von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden. In dieser Phase können bereits ehrenamtliche Hospizdienste hinzugezogen werden, die den Patienten und die Angehörigen psychosozial begleiten, Gespräche führen oder einfach Zeit am Bett verbringen, um die Angehörigen zu entlasten.
Wenn die Erkrankung fortschreitet und die Symptome so komplex werden, dass sie durch den Hausarzt und einen regulären Pflegedienst nicht mehr ausreichend gelindert werden können, kommt die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zum Einsatz. Dies ist häufig der Fall bei schwersten Schmerzattacken, massiver Atemnot, starken Blutungen, extremen Wundverhältnissen oder tiefgreifenden psychischen Krisen des Patienten.
Das Ziel der SAPV ist es ausdrücklich, schwerstkranken Menschen den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und unerwünschte, belastende Krankenhauseinweisungen in der letzten Lebensphase zu vermeiden. Die Versorgung wird durch sogenannte Palliative-Care-Teams (PCT) durchgeführt. Diese Teams bestehen aus speziell ausgebildeten Palliativmedizinern und Palliativ-Pflegefachkräften. Sie arbeiten eng mit Seelsorgern, Psychologen, Sozialarbeitern und Apotheken zusammen.
Ein entscheidender Vorteil der SAPV ist die 24-Stunden-Rufbereitschaft. Für Angehörige ist es eine immense psychologische Entlastung zu wissen, dass sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen, eine kompetente Fachkraft telefonisch erreichen können und diese bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit zu Hause eintrifft. Die Palliativmediziner im SAPV-Team haben zudem erweiterte Befugnisse und führen spezielle Notfallmedikamente (z.B. starke Opiate, Beruhigungsmittel) mit sich, um akute Krisen sofort vor Ort zu behandeln.
Die SAPV muss von einem Arzt verordnet werden (auf dem sogenannten Muster 63). Die Kosten werden nach Prüfung und Genehmigung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Es fallen für den Patienten keine Zuzahlungen an.
Eine angepasste und sichere Umgebung ist die Basis für die Pflege zu Hause.
Damit ein schwerstkranker Mensch seine letzte Lebensphase zu Hause verbringen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht immer ist die häusliche Pflege bis zum Schluss umsetzbar, und Angehörige sollten sich keine Vorwürfe machen, wenn letztlich doch ein stationäres Hospiz oder eine Palliativstation die bessere Wahl darstellt. Folgende Aspekte sind für das Gelingen der häuslichen Palliativpflege entscheidend:
Medizinische Machbarkeit: Die Symptome müssen im häuslichen Umfeld durch Medikamente und Pflege so weit kontrollierbar sein, dass der Patient nicht unerträglich leidet. Sobald ständige intravenöse Eingriffe nötig sind, die zu Hause nicht sicher überwacht werden können, stößt das System an seine Grenzen.
Räumliche Gegebenheiten: Die Wohnung muss für die Pflege geeignet sein. Ein Pflegebett erfordert Platz und sollte von mindestens drei Seiten zugänglich sein. Das Badezimmer muss erreichbar sein, oder es müssen Alternativen wie ein Toilettenstuhl bereitstehen. Barrierefreiheit ist in dieser Phase ein zentrales Thema.
Ein verlässliches soziales Netz: Es muss mindestens eine Hauptbezugsperson (Ehepartner, Kind) geben, die bereit und in der Lage ist, die Verantwortung für die Organisation zu übernehmen. Diese Person muss nicht alle pflegerischen Aufgaben selbst ausführen, aber sie fungiert als Koordinator und Ansprechpartner für Ärzte und Pflegedienste.
Der Wille aller Beteiligten: Der Patient muss den ausdrücklichen Wunsch haben, zu Hause zu bleiben. Ebenso wichtig ist jedoch, dass die Angehörigen sich dieser gewaltigen emotionalen und physischen Aufgabe gewachsen fühlen.
Die Pflege eines schwerstkranken Menschen zu Hause ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem bietet jedoch vielfältige Unterstützungsleistungen. Es ist essenziell, dass Sie frühzeitig die entsprechenden Anträge stellen. Grundsätzlich gibt es zwei große Kostenträger: die Krankenkasse (zuständig für die medizinische Behandlung) und die Pflegekasse (zuständig für den pflegerischen Aufwand).
Wie bereits erwähnt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die ärztliche Behandlung, die Medikamente, Verbandsmaterialien und die spezialisierte Palliativversorgung (SAPV). Auch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege), wie das Setzen von Injektionen oder die Portversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, wird von der Krankenkasse bezahlt. Zuzahlungen für Medikamente können anfallen, es sei denn, der Patient ist durch das Erreichen der Belastungsgrenze (in der Regel 1% des Bruttoeinkommens bei chronisch Kranken) von den Zuzahlungen befreit.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) beantragt werden. Bei Palliativpatienten, deren Zustand sich rapide verschlechtert, kann eine Eilbegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beantragt werden. Diese muss innerhalb von einer Woche erfolgen. Je nach festgestelltem Pflegegrad (1 bis 5) haben Sie Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Hilfen. Die aktuellen Sätze (Stand 2025/2026) bieten eine wichtige finanzielle Basis:
Pflegegeld: Wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche selbst sichergestellt wird. Es beträgt beispielsweise bei Pflegegrad 2 aktuell 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 799 Euro und bei Pflegegrad 5 stolze 989 Euro monatlich.
Pflegesachleistungen: Wenn Sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege engagieren, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Das Budget hierfür ist deutlich höher als das Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen beispielsweise bis zu 1.492 Euro, bei Pflegegrad 5 sogar bis zu 2.294 Euro zur Verfügung.
Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch prozentual kombinieren, wenn Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen und für den Rest einen Pflegedienst beauftragen.
Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung (z.B. Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter).
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zahlt die Pflegekasse eine Pauschale von bis zu 40 Euro im Monat.
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Palliativpflege ist ein Marathon, kein Sprint. Auch die aufopferungsvollsten Angehörigen brauchen Pausen. Wenn die private Pflegeperson durch Krankheit, Erschöpfung oder Urlaub ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden und bietet ein Budget von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr (ab Pflegegrad 2). Zusätzlich kann das Budget der Kurzzeitpflege (Unterbringung in einer stationären Einrichtung für eine begrenzte Zeit) teilweise auf die Verhinderungspflege angerechnet werden, was den finanziellen Spielraum für Entlastung zu Hause weiter erhöht.
Ein barrierefreies Bad schenkt Sicherheit und erhält die Würde bei der Körperpflege.
Der Alltag eines Palliativpatienten wird maßgeblich durch die Umgebung beeinflusst. Mit schwindender Kraft werden alltägliche Dinge wie der Gang zur Toilette oder das Überwinden einer Treppe zu unlösbaren Aufgaben. Hier kommen Hilfsmittel und professionelle Dienstleistungen ins Spiel, die nicht nur den Patienten unterstützen, sondern auch die Angehörigen körperlich massiv entlasten. Als Experten für Seniorenpflege und Hilfsmittel bei PflegeHelfer24 wissen wir, wie entscheidend die richtige technische und personelle Ausstattung in dieser Lebensphase ist.
Gerade in der Palliativpflege, wenn die gesundheitliche Situation instabil ist, spielt das Thema Sicherheit eine übergeordnete Rolle. Ein Hausnotruf besteht aus einer Basisstation und einem kleinen Sender, der als Armband oder Halskette direkt am Körper getragen wird. Bei plötzlicher Atemnot, einem Sturz oder starken Schmerzattacken genügt ein Knopfdruck, um sofort eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale aufzubauen. Diese alarmiert je nach Absprache die Angehörigen, den Pflegedienst, das SAPV-Team oder den Rettungsdienst. Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf bei Vorliegen eines Pflegegrades mit monatlich 25,50 Euro, was die monatlichen Mietkosten für die Basisgeräte in der Regel komplett abdeckt.
Ein Großteil der Zeit wird am Ende des Lebens im Bett verbracht. Ein herkömmliches Bett ist für die Palliativpflege gänzlich ungeeignet. Ein elektrisch verstellbares Pflegebett ermöglicht es dem Patienten, per Fernbedienung die Kopf- oder Fußposition selbstständig zu verändern. Für die Angehörigen und den Pflegedienst ist die Höhenverstellbarkeit unerlässlich, um rückenschonend arbeiten zu können (z.B. bei der Körperpflege oder beim Wechseln von Inkontinenzmaterial). Spezielle Antidekubitusmatratzen verhindern das Wundliegen (Dekubitus), welches bei bettlägerigen Patienten eine große Gefahr darstellt und extreme Schmerzen verursachen kann. Pflegebetten werden in der Regel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse leihweise zur Verfügung gestellt.
Oftmals befinden sich das Schlafzimmer oder das Badezimmer in einer anderen Etage als der Hauptwohnbereich. Wenn die Kraft des Patienten schwindet, wird die Treppe zu einem unüberwindbaren Hindernis. Ein Treppenlift ermöglicht es dem Erkrankten, weiterhin am familiären Leben teilzunehmen, anstatt isoliert in einem Zimmer bleiben zu müssen. Ähnlich verhält es sich mit der Körperhygiene: Ein Einstieg in eine hohe Badewanne ist für geschwächte Patienten lebensgefährlich. Ein barrierefreier Badumbau (z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche) oder der Einsatz eines Badewannenlifts stellen die Würde und Sicherheit bei der Körperpflege wieder her.
Die Pflegekasse unterstützt solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigem (ab Pflegegrad 1). Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann dieser Zuschuss sogar auf bis zu 16.000 Euro kumuliert werden.
Solange der Zustand es zulässt, ist der Wunsch nach frischer Luft und kleinen Ausflügen in die Natur oft sehr groß. Wenn das eigenständige Gehen nicht mehr möglich ist und Angehörige nicht die Kraft haben, einen manuellen Rollstuhl über längere Strecken zu schieben, können ein Elektrorollstuhl oder Elektromobile wertvolle Dienste leisten. Sie schenken dem Patienten ein letztes Stück Autonomie und ermöglichen gemeinsame Spaziergänge mit der Familie, was sich immens positiv auf die Psyche auswirkt.
Das SAPV-Team kommt in der Regel für spezifische medizinische Einsätze ins Haus, bleibt aber nicht dauerhaft vor Ort. Angehörige sind oft berufstätig oder physisch nicht in der Lage, eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu gewährleisten. Hier stellt die sogenannte 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch meist osteuropäische Betreuungskräfte) eine hervorragende Ergänzung dar. Die Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt, übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben, unterstützt bei der Grundpflege, bereitet Mahlzeiten zu und leistet vor allem Gesellschaft. Sie ersetzt nicht den medizinischen Pflegedienst oder das SAPV-Team, sondern füllt die Lücken im Alltag, schenkt Geborgenheit und entlastet die Angehörigen massiv, sodass diese sich wieder auf ihre Rolle als Ehepartner, Sohn oder Tochter konzentrieren können.
Bewusste Auszeiten in der Natur geben pflegenden Angehörigen neue Kraft.
Die Entscheidung, einen geliebten Menschen zu Hause in den Tod zu begleiten, ist ein tiefer Liebesbeweis. Doch die Realität der Pflege ist oft von Erschöpfung, Angst und Überforderung geprägt. Angehörige übernehmen in der Palliativpflege eine Vielzahl von Rollen gleichzeitig: Sie sind Pfleger, Tröster, Organisator, Medikamentenverwalter und Krisenmanager.
Zu den täglichen Aufgaben gehören oft die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, die Hilfe beim Toilettengang, das Umlagern im Bett zur Vermeidung von Druckstellen und die Verabreichung von Medikamenten (nach ärztlicher Anleitung). Noch schwerer als die körperliche Arbeit wiegt jedoch oft die psychische Last. Das tägliche Miterleben des körperlichen Verfalls, die Konfrontation mit dem nahenden Tod und die Angst, in einer akuten Notfallsituation (z.B. plötzliche Atemnot) falsch zu reagieren, versetzen Angehörige in einen permanenten Stresszustand.
Selbstfürsorge ist kein Egoismus, sondern pure Notwendigkeit. Wer sich selbst bis zur völligen Erschöpfung aufreibt, kann dem kranken Menschen am Ende nicht mehr die ruhige, starke Stütze sein, die er braucht. Nehmen Sie Hilfe an! Nutzen Sie die Angebote der ambulanten Hospizdienste. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause, wachen am Bett des Patienten, lesen vor oder hören einfach nur zu. Diese Stunden können Angehörige nutzen, um in Ruhe einzukaufen, einen Spaziergang zu machen oder ungestört zu schlafen. Auch der Austausch mit Psychoonkologen oder in speziellen Gesprächskreisen für pflegende Angehörige kann helfen, das eigene emotionale Gleichgewicht zu bewahren.
Eine offene Kommunikation über das Fortschreiten der Krankheit und das nahende Lebensende ist schmerzhaft, aber unerlässlich. Um sicherzustellen, dass die medizinische Behandlung und Pflege den Wünschen des Patienten entsprechen, auch wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann, müssen rechtliche Vorkehrungen getroffen werden. Diese Dokumente sollten nicht nur erstellt, sondern auch leicht auffindbar (am besten beim Patienten zu Hause und eine Kopie beim Hausarzt/SAPV-Team) hinterlegt werden.
Die Patientenverfügung: In diesem Dokument legt der Patient vorab schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten, genau definierten Situationen gewünscht oder ausdrücklich abgelehnt werden. Soll im Falle eines Herzstillstands noch reanimiert werden? Wird eine künstliche Ernährung über eine Magensonde (PEG) gewünscht? Soll bei einer Lungenentzündung am Lebensende noch Antibiotika verabreicht oder nur noch die Atemnot gelindert werden? Eine präzise formulierte Patientenverfügung entlastet die Angehörigen enorm, da sie ihnen die Last abnimmt, über Leben und Tod entscheiden zu müssen.
Die Vorsorgevollmacht: Die Patientenverfügung regelt das "Was", die Vorsorgevollmacht regelt das "Wer". Hierin bestimmt der Patient eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die stellvertretend Entscheidungen treffen dürfen, wenn er selbst geschäftsunfähig wird. Dies umfasst medizinische Entscheidungen (Durchsetzung der Patientenverfügung), aber auch finanzielle Angelegenheiten (Bankgeschäfte, Kündigung von Verträgen) und Aufenthaltsbestimmungen (z.B. Vertragsabschluss mit einem Pflegedienst). Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss im Ernstfall durch das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden – dies kann, muss aber nicht zwingend ein Angehöriger sein.
Die Betreuungsverfügung: Falls es doch zu einer gerichtlich angeordneten Betreuung kommen muss, kann der Patient in der Betreuungsverfügung festlegen, wen er sich als Betreuer wünscht und wen er ausdrücklich ablehnt.
Das Kernstück der Palliativmedizin ist die Beherrschung belastender Symptome. Angehörige haben oft große Angst davor, dass der Patient am Ende unerträgliche Schmerzen leiden oder ersticken muss. Dank der modernen Palliativmedizin sind diese Ängste in den allermeisten Fällen unbegründet. Die Symptomkontrolle durch das SAPV-Team ist hochwirksam.
Schmerzen sind das am meisten gefürchtete Symptom. Die Behandlung erfolgt in der Regel nach dem WHO-Stufenschema. Reichen leichte Schmerzmittel (wie Ibuprofen oder Paracetamol) nicht mehr aus, kommen schwache und schließlich starke Opioide (wie Morphin, Fentanyl oder Buprenorphin) zum Einsatz. Diese können als Tabletten, Tropfen, Pflaster oder über kleine Pumpen direkt unter die Haut (subkutan) verabreicht werden. Ein wichtiges Thema in der Aufklärung: Viele Angehörige und auch Patienten haben Angst vor einer Abhängigkeit oder einer lebensverkürzenden Wirkung durch Morphin. In der Palliativmedizin ist die Sorge vor einer Sucht völlig irrelevant. Richtig dosiertes Morphin dämpft den Schmerz, ohne das Bewusstsein zwingend zu trüben, und beschleunigt nicht den Tod. Im Gegenteil: Ein schmerzfreier Patient kann besser atmen, entspannen und oft sogar länger und mit deutlich höherer Lebensqualität leben.
Das Gefühl, keine Luft mehr zu bekommen, löst Todesangst aus. Atemnot am Lebensende wird oft nicht durch einen tatsächlichen Sauerstoffmangel im Blut verursacht, sondern ist ein subjektives Empfinden. Sauerstoffgaben helfen hier oft nur bedingt. Viel effektiver sind pflegerische Maßnahmen wie eine aufrechte Sitzposition, das Öffnen der Fenster, der Einsatz eines kleinen Ventilators, der einen kühlen Luftzug ins Gesicht bläst, sowie beruhigende Einreibungen. Medizinisch ist Morphin das Mittel der Wahl bei schwerer Atemnot. Es dämpft das Atemzentrum im Gehirn, nimmt das Gefühl der Luftnot, verringert die Atemfrequenz und beruhigt den Patienten tiefgreifend.
Diese Symptome können durch den Tumor selbst, durch Metastasen im Gehirn oder als Nebenwirkung von Medikamenten (z.B. in der Einstellungsphase von Opiaten) auftreten. Das Palliativteam verfügt über eine breite Palette an sogenannten Antiemetika (Medikamente gegen Übelkeit), die individuell angepasst werden.
In den letzten Tagen oder Stunden kann es zu einer starken inneren und äußeren Unruhe kommen. Patienten nesteln an der Bettdecke, versuchen aufzustehen, sprechen wirr oder haben Halluzinationen. Diese sogenannte terminale Unruhe ist für Angehörige oft schwer zu ertragen. Ursachen können ein voller Darm, eine volle Blase, Schmerzen oder auch Stoffwechselveränderungen im Gehirn sein. Wenn alle reversiblen Ursachen ausgeschlossen sind, können beruhigende Medikamente (z.B. Midazolam) verabreicht werden, um dem Patienten Frieden zu verschaffen. In extremen Fällen, wenn Symptome absolut nicht anders zu lindern sind, kann die palliative Sedierung angewandt werden. Dabei wird das Bewusstsein des Patienten durch Medikamente so weit herabgesetzt, dass er das Leid nicht mehr spürt.
Eine ruhige und vertraute Umgebung sorgt für Frieden in der letzten Lebensphase.
Der Sterbeprozess ist individuell, verläuft aber oft nach bestimmten, natürlichen Mustern. Wenn Angehörige wissen, was auf sie zukommt, verliert der Prozess einen Teil seines Schreckens. Der Körper zieht sich in dieser Phase langsam aus dem Leben zurück.
Rückzug und Schlaf: Der Patient schläft immer mehr, ist schwerer weckbar und verliert das Interesse an der Außenwelt. Das Bewusstsein trübt sich ein. Das Gehör bleibt jedoch bis ganz zuletzt intakt. Sprechen Sie weiterhin liebevoll mit dem Patienten, auch wenn er nicht mehr antwortet.
Einstellung von Essen und Trinken: Der Körper benötigt keine Energie mehr zum Leben. Der Magen-Darm-Trakt stellt seine Arbeit ein. Das Aufzwingen von Nahrung oder künstlicher Flüssigkeit (Infusionen) in dieser Phase schadet oft mehr, als es nützt, da die Flüssigkeit sich im Gewebe (Ödeme) oder in der Lunge ansammelt und zu rasselnder Atmung führt. Wichtig ist jetzt nur noch die Mundpflege: Das Befeuchten der Lippen und der Mundschleimhaut mit kleinen Schwämmchen lindert das Durstgefühl vollkommen.
Veränderung der Atmung: Die Atmung wird unregelmäßig. Es kann zu tiefen Atemzügen, gefolgt von langen Pausen kommen (sogenannte Cheyne-Stokes-Atmung). Oft tritt das "Todesrasseln" auf – ein brodelndes Geräusch beim Atmen, das durch Sekret im Rachenraum entsteht, welches der Patient nicht mehr abhusten kann. Dieses Geräusch ist für Angehörige oft schrecklich anzuhören, für den bewusstseinsgetrübten Patienten selbst jedoch in der Regel nicht quälend. Medikamente oder eine Umlagerung können hier Abhilfe schaffen.
Veränderung der Haut: Die Durchblutung zentralisiert sich auf die lebenswichtigen Organe. Hände, Füße und Nase werden kühl und können bläulich oder fleckig anlaufen (Marmorierung).
In diesen letzten Stunden geht es nur noch um das "Da-Sein". Halten Sie die Hand, streicheln Sie den Patienten, spielen Sie leise seine Lieblingsmusik. Es ist auch völlig in Ordnung, dem Patienten die Erlaubnis zum Gehen zu geben. Sätze wie "Wir passen aufeinander auf, du darfst jetzt loslassen" können eine tiefe befreiende Wirkung haben.
Mit dem Eintritt des Todes endet die Palliativpflege im strengen Sinne, doch die Begleitung der Angehörigen geht weiter. Rufen Sie nicht sofort den Notarzt, wenn der Tod eingetreten ist (dieser müsste bei unklarer Todesursache die Polizei einschalten). Informieren Sie das SAPV-Team oder den Hausarzt. Diese kommen ins Haus, stellen offiziell den Tod fest und stellen den Totenschein aus. Sie haben danach Zeit – in der Regel bis zu 36 Stunden –, um sich in Ruhe zu Hause von dem Verstorbenen zu verabschieden, bevor der Bestatter gerufen werden muss.
Die Zeit danach ist geprägt von Trauer, Leere und oft auch von Erschöpfung. Ambulante Hospizdienste bieten auch nach dem Tod Unterstützung in Form von Trauercafés, Einzelgesprächen oder Trauergruppen an. Zögern Sie nicht, diese professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um das Erlebte zu verarbeiten.
Um Ihnen die Strukturierung in dieser schweren Zeit zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Schritte in einer Checkliste zusammengefasst:
Gespräche führen: Offen mit dem Patienten über seine Wünsche bezüglich des Lebensendes, des Aufenthaltsortes und medizinischer Maßnahmen sprechen.
Dokumente prüfen: Sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorhanden, aktuell und auffindbar?
Ärztliche Versorgung klären: Mit dem Hausarzt sprechen. Ist eine Überweisung an das SAPV-Team (Muster 63) notwendig? Kontakt zum regionalen Palliative-Care-Team aufnehmen.
Pflegegrad beantragen: Bei der Pflegekasse umgehend (ggf. als Eilantrag) einen Pflegegrad beantragen, um finanzielle Mittel (Pflegegeld, Sachleistungen) freizuschalten.
Hilfsmittel organisieren: Hausnotruf installieren lassen. Pflegebett, Rollstuhl oder Toilettenstuhl über den Arzt verordnen lassen.
Wohnumfeld anpassen: Prüfen, ob ein Treppenlift, Badewannenlift oder ein barrierefreier Badumbau nötig ist. Zuschüsse (bis 4.000 Euro) bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegenetzwerk aufbauen: Ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege suchen. Überlegen, ob eine 24-Stunden-Pflege zur Entlastung sinnvoll ist.
Psychosoziale Hilfe holen: Kontakt zum örtlichen ambulanten Hospizdienst aufnehmen für ehrenamtliche Begleitung und Entlastung.
Selbstfürsorge planen: Wer springt ein, wenn Sie als Angehöriger eine Pause brauchen? Verhinderungspflege bei der Kasse beantragen.
Notfallplan erstellen: Wichtige Telefonnummern (Hausarzt, SAPV-Team mit 24h-Nummer, Pflegedienst, Seelsorger) gut sichtbar neben dem Telefon oder am Bett anbringen.
Die Palliativpflege daheim ist eine der anspruchsvollsten, aber auch wertvollsten Aufgaben, die Familien gemeinsam bewältigen können. Sie ermöglicht es schwerstkranken Menschen, ihre letzten Wochen und Tage in Würde, Schmerzfreiheit und in der Geborgenheit ihres vertrauten Zuhauses zu verbringen. Dank des engmaschigen Netzes aus der Allgemeinen (AAPV) und Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), der Unterstützung durch ambulante Pflegedienste und der vielfältigen finanziellen Hilfen der Pflege- und Krankenkassen, stehen Sie mit dieser Aufgabe nicht alleine da.
Wichtige technische Hilfsmittel wie der Hausnotruf, ein Pflegebett oder Maßnahmen wie ein barrierefreier Badumbau und die Installation eines Treppenlifts schaffen die räumlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen für eine würdevolle Pflege. Die Ergänzung durch eine 24-Stunden-Pflege kann zudem die entscheidende Entlastung bringen, die Angehörige benötigen, um nicht selbst zu erkranken.
Haben Sie keine Angst davor, Hilfe einzufordern. Die moderne Palliativmedizin verfügt über exzellente Möglichkeiten der Symptomkontrolle, um Schmerzen und Atemnot effektiv zu lindern. Wenn Sie die medizinischen, pflegerischen und rechtlichen Weichen frühzeitig stellen, schaffen Sie Raum für das, was am Ende wirklich zählt: Zeit für Liebe, für Vergebung, für Erinnerungen und für ein friedliches Abschiednehmen.
Weitere offizielle und vertrauenswürdige Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Versorgungsstrukturen finden Sie unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick