Zoff um die Patientenakte: Dürfen Betriebsärzte bald alles mitlesen?
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die medizinische Versorgung in Deutschland revolutionieren. Seit der flächendeckenden Einführung des Opt-Out-Verfahrens füllen sich die digitalen Akten mit Befunden, Arztbriefen und sensiblen Gesundheitsdaten. Doch ein neuer Gesetzentwurf sorgt nun für heftigen Gegenwind: Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium, sollen künftig auch Betriebsärzte weitreichenden Zugriff auf diese Daten erhalten. Datenschützer und Psychologen schlagen Alarm.
Der Stein des Anstoßes: Das neue GeDIG-Gesetz
Hintergrund der hitzigen Debatte ist der Referentenentwurf zum sogenannten Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG). Dieser sieht vor, die Zugriffsrechte für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte drastisch zu erweitern. Bislang war für den Einblick in die ePA durch medizinisches Personal im Betrieb eine ausdrückliche Zustimmung der Beschäftigten erforderlich.
Künftig soll auch hier das bewährte "Opt-Out"-Prinzip gelten: Betriebsärzte hätten damit automatisch Zugriff auf alle in der Akte gespeicherten Dokumente – es sei denn, der Versicherte widerspricht dem aktiv im Vorfeld. Das würde sämtliche Diagnosen, Krankenhausberichte und sogar psychotherapeutische Befunde umfassen.
Psychologen warnen vor einer "datenschutzrechtlichen Katastrophe"
Besonders scharfe Kritik kommt vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Der Verband befürchtet, dass der Schutz hochsensibler Patientendaten massiv aufgeweicht wird. Laut dem BDP sei dieser Schritt schlichtweg eine datenschutzrechtliche Katastrophe.
Die Sorge der Experten: Betriebsärzte haben eine besondere Rolle im beruflichen Alltag. Sie beraten Arbeitgeber unter anderem bei Fragen zur Wiedereingliederung nach langer Krankheit oder zur generellen Eignung für bestimmte Arbeitsplätze. Wenn in diesem Kontext plötzlich hochsensible Informationen – wie etwa Details aus einer Psychotherapie, Persönlichkeitsdiagnostiken oder Suchterkrankungen – unbemerkt auf dem Bildschirm des Betriebsarztes auftauchen, könnte dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Die Grenze zwischen heilkundlicher Behandlung und dem arbeitsbezogenen Lebensbereich drohe zu verschwimmen.
Arbeitsmediziner verteidigen die Pläne
Ganz anders sieht man das aufseiten der Arbeitsmediziner. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) weist die Vorwürfe vehement zurück und unterstützt die Pläne des Ministeriums. Die Fachgesellschaft argumentiert, dass das präventive Potenzial von arbeitsmedizinischen Untersuchungen nur dann voll ausgeschöpft werden könne, wenn den Ärzten alle relevanten Gesundheitsinformationen lückenlos vorliegen.
Zudem verweist die DGAUM auf eine entscheidende rechtliche Hürde: die ärztliche Schweigepflicht. Auch Betriebsärzte unterliegen strengen Verschwiegenheitsregeln. Die Daten aus der ePA dürften keinesfalls einfach an den Arbeitgeber weitergereicht werden. Befürworter betonen, dass eine vollständige Informationskette vielmehr dabei helfen könne, Beschäftigte besser vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen und Fehlbehandlungen zu vermeiden.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Patienten?
Sollte das Gesetz in der geplanten Form in Kraft treten, sind die Versicherten selbst gefragt. Wer nicht möchte, dass der Betriebsarzt Einblick in die intimste Krankheitsgeschichte erhält, muss aktiv handeln.
- Widerspruch einlegen: Über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse können Zugriffsrechte individuell gesteuert und für bestimmte Berufsgruppen blockiert werden.
- Sensible Dokumente verbergen: Es ist möglich, gezielt einzelne Befunde (etwa von Psychiatern oder Therapeuten) für bestimmte Ärzte zu sperren.
- Informiert bleiben: Arbeitnehmer sollten sich vor dem nächsten Termin beim Betriebsarzt genau überlegen, welche Daten sie freigeben möchten und ihre Akte entsprechend konfigurieren.
Die aktuelle Kontroverse zeigt deutlich: Je digitaler das Gesundheitswesen wird, desto wichtiger wird die Souveränität der Patienten über ihre eigenen Daten. Ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form den Bundestag passiert, bleibt angesichts des massiven Widerstands abzuwarten.
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