Die BKK Groz-Beckert ist eine betriebsbezogene Betriebskrankenkasse mit Sitz in Albstadt, Baden-Württemberg, die ihren Versicherten nicht nur umfassenden Krankenversicherungsschutz, sondern auch eine leistungsstarke Pflegeversicherung bietet. Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die BKK Groz-Beckert fungiert dabei als Ihre Pflegekasse und übernimmt wichtige Leistungen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden.
Mit rund 7.128 Versicherten und einer engen Verbindung zur Groz-Beckert KG gehört die Kasse zu den kleineren, aber sehr persönlich orientierten Betriebskrankenkassen in Deutschland. Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist es besonders wichtig zu wissen, welche Pflegeleistungen ihnen zustehen, wie sie diese beantragen können und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Dieser umfassende Ratgeber gibt Ihnen alle wichtigen Informationen zur Pflegekasse der BKK Groz-Beckert an die Hand.
Für alle Fragen rund um Pflegeleistungen und Pflegeversicherung können Sie sich direkt an die BKK Groz-Beckert wenden. Die Kasse ist für ihre Versicherten gut erreichbar und bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
Hauptsitz und Geschäftsstelle:
BKK Groz-Beckert
Unter dem Malesfelsen 72
72458 Albstadt
Postanschrift:
Postfach 10 00 27
72421 Albstadt
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale: 07431 89345-0
Fax: 07431 89345-99
E-Mail: info@bkk-gb.de
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Sie Beratungstermine individuell mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vereinbaren. Die Kasse legt großen Wert auf persönliche Betreuung und individuelle Beratung, was besonders bei komplexen Pflegefragen von Vorteil ist.
Bei der BKK Groz-Beckert sind mehrere Mitarbeiter für den Bereich Pflegeversicherung und sonstige Leistungen zuständig. Zu den Hauptansprechpartnern gehören:
Andrea Staffe – Sonstige Leistungen und Pflegeversicherung
Yvonne Schneider – Sonstige Leistungen und Pflegeversicherung
Sigrid Mohn – Sonstige Leistungen und Pflegeversicherung
Diese Fachkräfte beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung. Sie helfen auch bei der Antragstellung und begleiten Sie durch das Begutachtungsverfahren.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzlich im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt und gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland weitgehend einheitlich. Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Die BKK Groz-Beckert zahlt diese gesetzlichen Leistungen vollumfänglich an ihre pflegebedürftigen Versicherten aus.
Wenn Sie als pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich ausgezahlt und kann als eine Art Aufwandsentschädigung an die Pflegeperson weitergegeben werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag von 131 Euro)
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird direkt an Sie als pflegebedürftige Person ausgezahlt und Sie können frei darüber verfügen. Es dient zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und ist nicht zweckgebunden. Wichtig zu wissen ist, dass Sie bei Bezug von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 verpflichtet sind, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuung oder Hilfe bei der Haushaltsführung übernimmt, können Sie statt des Pflegegeldes Pflegesachleistungen beantragen. Die BKK Groz-Beckert rechnet diese Leistungen direkt mit dem Pflegedienst ab. Die monatlichen Höchstbeträge für 2025 sind:
Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistung (nur Entlastungsbetrag nutzbar)
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Die Pflegesachleistungen umfassen ausschließlich Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Die medizinische Behandlungspflege, wie etwa das Verabreichen von Medikamenten oder Verbandswechsel, wird über die Krankenversicherung abgerechnet und nicht über die Pflegekasse.
Sie sind nicht gezwungen, sich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung zu entscheiden. Die BKK Groz-Beckert bietet Ihnen die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Dabei können Sie beide Leistungen anteilig in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise nur 50 Prozent der Pflegesachleistung nutzen, erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn Sie teilweise von Angehörigen gepflegt werden, aber für bestimmte Tätigkeiten professionelle Unterstützung benötigen. Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der BKK Groz-Beckert, um die optimale Kombination für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden.
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen verwendet werden:
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege (zur Finanzierung der Hotelkosten)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 2-5 nur für Betreuung und Haushaltshilfe, nicht für Grundpflege)
Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, da in diesem Pflegegrad keine Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen.
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat vollständig ausgeschöpft werden. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Auch eine Übertragung ins nächste Kalenderhalbjahr ist möglich – Beträge aus dem Vorjahr können also noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Pflegende Angehörige brauchen auch einmal eine Auszeit. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro. Dieses Budget können Sie flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, je nach Ihrer individuellen Situation.
Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernimmt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen. Die Verhinderungspflege kann nun für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wichtig: Die früher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit Juli 2025 entfallen.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal acht Wochen pro Jahr. Sie kommt zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Beide Leistungen können aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert werden. Die BKK Groz-Beckert rechnet direkt mit den Leistungserbringern ab. Informieren Sie Ihre Pflegekasse rechtzeitig, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Die teilstationäre Pflege umfasst Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen zeitweise betreut werden. Dies ist besonders hilfreich, wenn pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind oder eine nächtliche Betreuung erforderlich ist. Die BKK Groz-Beckert übernimmt folgende monatliche Leistungsbeträge:
Pflegegrad 1: 131 Euro (über den Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein großer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der Pflegekasse übernommen, soweit sie im Leistungsbetrag enthalten sind. Darüber hinausgehende Kosten können oft über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kommt die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Betracht. Die BKK Groz-Beckert zahlt ab Pflegegrad 2 folgende pauschale Leistungsbeträge pro Monat:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2024 einen Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil reduziert. Die Höhe dieses Zuschusses steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge werden direkt mit dem Pflegeheim verrechnet und reduzieren Ihre monatliche Zuzahlung spürbar. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten weiterhin vollständig von Ihnen getragen werden müssen.
Für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, übernimmt die BKK Groz-Beckert die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 Euro monatlich. Zu diesen Verbrauchsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)
Schutzschürzen
Mundschutz und FFP2-Masken
Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe bei der häuslichen Pflege. Sie können die Produkte entweder über einen Pflegehilfsmittel-Lieferservice beziehen, der direkt mit der BKK Groz-Beckert abrechnet, oder Sie kaufen sie selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein.
Wenn bauliche Anpassungen in Ihrer Wohnung notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, können Sie bei der BKK Groz-Beckert einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro beantragen. Dieser Betrag gilt pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person.
Förderfähig sind unter anderem:
Badumbauten (z.B. ebenerdige Dusche, höhenverstellbares WC)
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Installation von Rampen oder Treppenliften
Anpassung der Küche an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person
Technische Hilfen wie fest installierte Aufstehhilfen oder Notrufsysteme
Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen. Reichen Sie Kostenvoranschläge ein und lassen Sie sich beraten, welche Maßnahmen förderfähig sind. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro (4 × 4.180 Euro) betragen. Bei einer Änderung der Pflegesituation kann der Zuschuss auch ein zweites Mal beantragt werden.
Ein Hausnotrufsystem gibt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein sicheres Gefühl. Die BKK Groz-Beckert beteiligt sich an den Kosten mit einem monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro für die Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Mindestens Pflegegrad 1 ist vorhanden
Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist regelmäßig über längere Zeit allein
Es ist zu erwarten, dass aufgrund der Pflegesituation Notsituationen eintreten können
Die Person kann im Notfall keinen herkömmlichen Notruf absetzen
Der Zuschuss wird direkt an den Hausnotruf-Anbieter gezahlt, mit dem die BKK Groz-Beckert einen Vertrag geschlossen hat. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die anerkannten Vertragspartner in Ihrer Region.
Seit 2025 können pflegebedürftige Menschen digitale Pflegeanwendungen nutzen, die sie in ihrer Selbstständigkeit unterstützen. Die BKK Groz-Beckert übernimmt hierfür bis zu 53 Euro monatlich. Dieser Betrag kann sowohl für die Nutzungsgebühr der App als auch für ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste verwendet werden, die bei der Einführung und Nutzung helfen.
DiPA können beispielsweise helfen bei:
Gedächtnistraining und kognitiven Übungen
Mobilitäts- und Bewegungsförderung
Organisation der Pflege und Kommunikation mit Pflegenden
Erinnerungsfunktionen für Medikamente und Termine
Die digitalen Pflegeanwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und im entsprechenden Verzeichnis gelistet sein. Erkundigen Sie sich bei der BKK Groz-Beckert, welche DiPA aktuell verfügbar sind und erstattet werden.
Die Pflegeberatung ist eine kostenlose Leistung der BKK Groz-Beckert für alle Versicherten, die Pflegeleistungen beantragen oder bereits beziehen. Die qualifizierten Pflegeberater helfen Ihnen bei:
Der Beantragung von Pflegeleistungen
Der Auswahl geeigneter Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
Der Organisation der häuslichen Pflege
Der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Fragen zu Hilfsmitteln und Wohnungsanpassungen
Die Beratung kann telefonisch, in der Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Nach Antragstellung auf Pflegeleistungen erhalten Sie von der BKK Groz-Beckert innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsangebot mit konkretem Terminvorschlag.
Pflegende Angehörige können bei der BKK Groz-Beckert kostenlose Pflegekurse besuchen. In diesen Schulungen lernen Sie:
Praktische Pflegetechniken und rückenschonende Handgriffe
Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
Rechtliche und finanzielle Aspekte der Pflege
Hygiene und Infektionsschutz
Entlastungsmöglichkeiten und Selbstpflege
Die Kurse werden in Gruppen oder als individuelle Schulung zu Hause angeboten. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, um einen passenden Kurs zu finden. Auch spezielle Kurse für die Pflege von Menschen mit Demenz werden angeboten.
Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit dem Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dieser Prozess läuft bei der BKK Groz-Beckert wie folgt ab:
Schritt 1: Antrag stellen
Sie oder Ihre Angehörigen stellen bei der BKK Groz-Beckert formlos einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dies kann telefonisch unter 07431 89345-0, schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Bereits der Anruf mit dem Wunsch nach Pflegeleistungen gilt als Antragstellung. Das genaue Datum ist wichtig, denn Pflegeleistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach Ihrem Antrag beauftragt die BKK Groz-Beckert den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter – in der Regel ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch oder in bestimmten Fällen für ein Telefoninterview. Bei der Begutachtung werden Ihre Selbstständigkeit und Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen geprüft:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Bereiten Sie sich auf diesen Termin gut vor. Es ist hilfreich, wenn ein Angehöriger oder Ihre Pflegeperson beim Gutachterbesuch dabei ist. Halten Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und eine Liste der täglichen Hilfsbedürfnisse bereit.
Schritt 3: Bescheid der Pflegekasse
Die BKK Groz-Beckert muss Ihnen spätestens fünf Wochen nach Antragseingang einen Bescheid über Ihren Pflegegrad zusenden. In diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, ob und in welchen Pflegegrad Sie eingestuft wurden. Dem Bescheid liegt in der Regel auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes bei.
Schritt 4: Leistungen beantragen
Nach Erhalt des Bescheids können Sie die konkreten Pflegeleistungen beantragen. Teilen Sie der BKK Groz-Beckert mit, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination beider Leistungen wünschen. Die Pflegekasse sendet Ihnen die entsprechenden Formulare zu.
Wenn Sie mit der Entscheidung der BKK Groz-Beckert nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Sie können ihn zunächst formlos einreichen und die ausführliche Begründung nachreichen.
Gründe für einen Widerspruch können sein:
Der Gutachter hat Ihre Pflegesituation nicht richtig erfasst
Wichtige Einschränkungen wurden im Gutachten nicht berücksichtigt
Ihr Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert
Sie waren am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit
Für einen erfolgreichen Widerspruch ist es wichtig, das Gutachten des Medizinischen Dienstes genau zu lesen und konkret darzulegen, welche Punkte fehlerhaft sind. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung durch einen Pflegeberater, Sozialverband oder Anwalt für Sozialrecht.
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen (also keinen Pflegedienst einsetzen), sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (zweimal pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (viermal pro Jahr)
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig, kann aber auf Wunsch halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll Sie als Pflegeperson unterstützen. Ein geschulter Pflegeberater kommt zu Ihnen nach Hause, beurteilt die Pflegesituation und gibt praktische Tipps. Die Kosten übernimmt vollständig die BKK Groz-Beckert.
Wichtig: Wenn Sie den Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchführen lassen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall sogar ganz streichen. Die BKK Groz-Beckert erinnert Sie schriftlich an die fälligen Termine.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen bietet die BKK Groz-Beckert ihren Versicherten verschiedene zusätzliche Services an:
BKK PflegeFinder
Der BKK PflegeFinder ist ein Online-Portal, mit dem Sie schnell und einfach Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden können. Das Tool zeigt Ihnen detaillierte Informationen zu Angeboten, Leistungen und Bewertungen.
docdirekt-App für Baden-Württemberg
Versicherte der BKK Groz-Beckert in Baden-Württemberg können die docdirekt-App nutzen. Über diese App oder eine Telefon-Hotline erhalten Sie zeitnah ärztlichen Rat – auch außerhalb der regulären Sprechzeiten. Rund 40 niedergelassene Ärzte stehen zur Verfügung, um Sie zurückzurufen und zu beraten. Bei Bedarf wird auch ein Facharzttermin für denselben Tag vermittelt.
Geriatrische Rehabilitation
Ältere Versicherte oder Menschen mit mehreren Begleiterkrankungen können nach einem Unfall oder einer Erkrankung eine geriatrische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Diese ist speziell auf die Bedürfnisse älterer Patienten ausgerichtet und zielt darauf ab, die Selbstständigkeit zu erhalten und einen Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden. Die geriatrische Rehabilitation kann stationär, wohnortnah oder durch mobile Reha-Teams erfolgen.
Online-Geschäftsstelle und Service-App
Die BKK Groz-Beckert bietet eine Online-Geschäftsstelle und eine Service-App, über die Sie viele Anliegen bequem von zu Hause oder unterwegs erledigen können. Sie können Anträge stellen, Dokumente hochladen, Ihre Leistungsübersicht einsehen und mit der Kasse kommunizieren – alles digital und rund um die Uhr.
Die BKK Groz-Beckert ist zwar primär für Mitarbeiter der Groz-Beckert KG und deren Angehörige zuständig, doch wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen sind auch in der Pflegeversicherung bestimmte Familienangehörige beitragsfrei mitversichert.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2025 bei 4,0 Prozent des Bruttoeinkommens für Versicherte mit Kindern und bei 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte, in Sachsen gilt eine Sonderregelung.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die automatisch mit der Krankenversicherung besteht. Als Mitglied der BKK Groz-Beckert sind Sie also gleichzeitig in der Pflegekasse versichert und haben Anspruch auf alle gesetzlichen Pflegeleistungen.
Wenn Sie als Angehöriger eine pflegebedürftige Person pflegen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen automatisch in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgesichert – ohne dass Sie selbst Beiträge zahlen müssen. Die Pflegekasse übernimmt diese Beiträge.
Voraussetzungen für die soziale Absicherung:
Sie pflegen eine Person mit mindestens Pflegegrad 2
Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Umfang der Pflege und dem Pflegegrad der gepflegten Person. Für das Jahr 2024 können sich bei ganztägiger Pflege monatliche Rentenzahlbeträge zwischen rund 7 Euro (Pflegegrad 2) und 37 Euro (Pflegegrad 5) ergeben. Diese Beträge summieren sich über die Jahre und erhöhen Ihre spätere Altersrente.
Die BKK Groz-Beckert sendet Ihnen nach Bewilligung des Pflegegrads einen Fragebogen zur sozialen Sicherung zu, den Sie ausfüllen und zurücksenden sollten. So wird sichergestellt, dass die Pflegekasse die Beiträge für Sie entrichtet.
Für verschiedene Anträge benötigen Sie entsprechende Formulare. Die wichtigsten Formulare für Pflegeleistungen bei der BKK Groz-Beckert sind:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Erstantrag oder Höherstufung)
Fragebogen zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen
Antrag auf Verhinderungspflege
Antrag auf Kurzzeitpflege
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Diese Formulare erhalten Sie direkt bei der BKK Groz-Beckert – telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Geschäftsstelle. Die Mitarbeiter helfen Ihnen auch beim Ausfüllen, wenn Sie Fragen haben.
Dokumentieren Sie die Pflegesituation
Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mindestens eine Woche genau notieren, welche Hilfe die pflegebedürftige Person wann und wie lange benötigt. Dieses Tagebuch ist eine wertvolle Grundlage für die Begutachtung und hilft dem Gutachter, die tatsächliche Pflegesituation besser einzuschätzen.
Bewahren Sie alle Unterlagen auf
Sammeln Sie alle Arztberichte, Entlassungsbriefe aus Krankenhäusern, Medikationspläne und sonstige medizinische Dokumente. Diese können bei der Begutachtung und bei einem eventuellen Widerspruch wichtig sein.
Nutzen Sie die Beratungsangebote
Scheuen Sie sich nicht, die kostenlose Pflegeberatung der BKK Groz-Beckert in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberater kennen alle Leistungen und können Ihnen helfen, die optimale Versorgung für Ihre Situation zu finden.
Stellen Sie Anträge rechtzeitig
Planen Sie vorausschauend. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie im Sommer Urlaub machen möchten, beantragen Sie die Verhinderungspflege frühzeitig. Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden.
Informieren Sie sich über Kombinationsmöglichkeiten
Viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der BKK Groz-Beckert, um die für Sie beste Kombination zu finden. Beispielsweise können Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege und den Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen.
Prüfen Sie Ihre Leistungsansprüche regelmäßig
Die Pflegesituation kann sich ändern. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung in einen höheren Pflegegrad stellen. Auch für zusätzliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie erneut Zuschüsse beantragen, wenn sich die Pflegesituation geändert hat.
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand eines standardisierten Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst. Dabei werden Punkte in verschiedenen Modulen vergeben, die dann zu einem Gesamtwert zusammengefasst werden:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse. Auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen, etwa durch Demenz, können in höhere Pflegegrade eingestuft werden, selbst wenn sie körperlich noch relativ fit sind.
Ruhen der Leistungen bei Krankenhausaufenthalt
Wenn Sie als pflegebedürftige Person vollstationär im Krankenhaus behandelt werden, ruhen die Leistungen der Pflegeversicherung ab dem ersten Tag des Aufenthalts. Das gilt auch für Rehabilitationsmaßnahmen. Pflegegeld wird dann nicht mehr gezahlt, da die Pflege durch das Krankenhaus erfolgt.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen müssen, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Pflegezeit (bis zu sechs Monate unbezahlte Freistellung) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate Teilzeitarbeit) beantragen. Während dieser Zeit sind Sie über die Pflegekasse sozial abgesichert und können ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Pflege im EU-Ausland
Grundsätzlich sind die Leistungen der Pflegeversicherung auf Pflege in Deutschland ausgerichtet. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt. Pflegesachleistungen und andere Sachleistungen ruhen in dieser Zeit.
Wenn Sie Leistungen von mehreren Stellen erhalten, ist es wichtig zu wissen, wer wofür zuständig ist:
Krankenversicherung vs. Pflegeversicherung
Die Krankenversicherung (ebenfalls BKK Groz-Beckert) zahlt für medizinische Behandlungen, Therapien und die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für die Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Beide Versicherungen können gleichzeitig Leistungen erbringen, etwa wenn Sie einen Pflegedienst haben, der sowohl Behandlungspflege als auch Grundpflege leistet.
Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege
Wenn Ihre Rente und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten – insbesondere bei vollstationärer Pflege – zu decken, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. Das Sozialamt übernimmt dann nachrangig die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können. Dies wird als "Sozialhilfe im Alter" bezeichnet und ist keine Schande – viele Pflegeheimbewohner sind darauf angewiesen.
Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft
Ist die Pflegebedürftigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden, ist vorrangig die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft leistungspflichtig. Die Pflegeversicherung tritt dann nur ergänzend ein.
Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert. Das bedeutet, dass sie nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten übernimmt. Je nach Pflegeart müssen Sie mit unterschiedlich hohen Eigenanteilen rechnen:
Bei häuslicher Pflege:
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, sind die Kosten meist überschaubar. Das Pflegegeld reicht oft aus, wenn Angehörige pflegen. Bei Einsatz eines Pflegedienstes können die Kosten die Pflegesachleistung übersteigen – dann müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Durch geschickte Kombination von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Tagespflege lässt sich aber meist eine gute Versorgung finanzieren.
Bei vollstationärer Pflege:
Im Pflegeheim sind die Eigenanteile deutlich höher. Bundesweit liegt der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner bei rund 2.400 bis 3.000 Euro monatlich, je nach Region und Pflegeheim auch mehr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
Eigenanteil an den Pflegekosten (einheitlich für Pflegegrad 2-5 im jeweiligen Heim)
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage
Der Leistungszuschlag der Pflegekasse reduziert den pflegebedingten Eigenanteil um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer des Aufenthalts. Dennoch bleibt ein erheblicher Betrag, den Sie selbst tragen müssen. Hier ist eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls die Beantragung von Sozialhilfe wichtig.
Muss ich einen Pflegegrad beantragen oder passiert das automatisch?
Sie müssen den Pflegegrad aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Er wird nicht automatisch festgestellt, auch nicht nach einem Krankenhausaufenthalt. Beantragen Sie die Leistungen so früh wie möglich, da sie erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Kann ich die Pflegeleistungen auch für private Pflegekräfte aus dem Ausland verwenden?
Ja, das Pflegegeld kann auch zur Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuungskraft aus dem Ausland verwendet werden. Pflegesachleistungen hingegen können nur von zugelassenen deutschen Pflegediensten erbracht werden.
Verliere ich meinen Pflegegrad wieder?
Ein einmal zuerkannter Pflegegrad bleibt grundsätzlich bestehen, solange die Pflegebedürftigkeit fortbesteht. Die Pflegekasse führt aber regelmäßige Überprüfungen durch. Bei einer deutlichen Verbesserung des Gesundheitszustands kann der Pflegegrad herabgestuft oder ganz gestrichen werden.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Ihr Pflegegrad bleibt bei einem Umzug erhalten. Wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, übernimmt die neue Pflegekasse nahtlos Ihre Versorgung. Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Umzug, damit die Leistungen weiterlaufen können.
Werden Pflegeleistungen automatisch erhöht?
Nein, Sie müssen bei einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands aktiv eine Höherstufung beantragen. Die Pflegekasse prüft dann erneut Ihre Pflegebedürftigkeit.
Mit einem Zusatzbeitrag von 2,50 Prozent (Stand 2025) gehört die BKK Groz-Beckert zu den günstigeren Krankenkassen in Deutschland. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 2,5 Prozent, viele Kassen verlangen jedoch deutlich mehr.
In Sachen Pflegeleistungen bietet die BKK Groz-Beckert die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Darüber hinaus punktet sie mit persönlicher Beratung, gut erreichbaren Ansprechpartnern und zusätzlichen Services wie dem BKK PflegeFinder und der docdirekt-App für Baden-Württemberg.
Als betriebsbezogene Krankenkasse ist die BKK Groz-Beckert primär für Mitarbeiter der Groz-Beckert KG und deren Familienangehörige zuständig. Für andere Interessenten stehen bundesweit geöffnete Betriebskrankenkassen oder Ersatzkassen zur Verfügung.
Die BKK Groz-Beckert bietet ihren pflegebedürftigen Versicherten umfassende Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Mit ihrer persönlichen Beratung, gut erreichbaren Ansprechpartnern und digitalen Services ist sie eine verlässliche Partnerin in allen Pflegefragen.
Die wichtigsten Pflegeleistungen für 2025:
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (je nach Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Hausnotruf: 25,50 Euro monatlicher Zuschuss
So erreichen Sie die BKK Groz-Beckert:
Telefon: 07431 89345-0
E-Mail: info@bkk-gb.de
Website: www.bkk-gb.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 08:00-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-15:00 Uhr
Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung, informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Ansprüche und scheuen Sie sich nicht, alle verfügbaren Leistungen auszuschöpfen. Die Pflege eines Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe – die BKK Groz-Beckert unterstützt Sie dabei mit fachlicher Kompetenz und menschlicher Zuwendung.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Pflegekasse. Je früher Sie Unterstützung beantragen, desto besser kann die Versorgung organisiert werden. Die Mitarbeiter der BKK Groz-Beckert stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie durch alle Phasen der Pflege – von der ersten Antragstellung bis zur langfristigen Versorgung.
Wichtige Antworten zur Pflegekasse