Über A. Klingenstein + M. Klingenstein Ambulanter Pflegedienst GbR
Der A. Klingenstein + M. Klingenstein Ambulanter Pflegedienst GbR mit Sitz in der Bilholtstraße 19 in Olfen bietet umfassende ambulante Pflegeleistungen für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld an. Dabei steht die individuelle Versorgung und Unterstützung der Patienten im Mittelpunkt.
Leistungsangebot
Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege sowie unterstützende Alltagshilfen, die den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen und die pflegenden Angehörigen entlasten. Die Pflegedienstmitarbeiter sind erfahren in der Betreuung und Pflege von Menschen mit verschiedenen Pflegegraden.
Tagespflege
Ein besonderer Schwerpunkt des Dienstes liegt auf der Tagespflege, welche als teilstationäres Angebot tagsüber Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Personen umfasst, ohne eine Übernachtung zu beinhalten. Die Tagespflege dient vor allem der Entlastung der Angehörigen und der Förderung von sozialen Kontakten und Alltagskompetenzen der Pflegebedürftigen.
- Pflege und Betreuung während des Tages
- Medizinische Behandlungspflege und Grundpflege
- Aktivierende Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit
- Soziale Begleitung und Beobachtung des Gesundheitszustandes
- Verpflegung und Mahlzeiten
- Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflegeeinrichtung
Die Kosten für die Tagespflege werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse getragen, wobei zusätzliche Leistungen wie Verpflegung und Fahrdienste oft eigenständig übernommen werden müssen. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 können monatlich Zuschüsse von etwa 700 bis 2.000 Euro für die Tagespflege erhalten, ohne dass Pflegegeld oder Pflegesachleistungen dadurch gekürzt werden.
Besondere Vorteile der Tagespflege
- Professionelle Versorgung mit Förderung der Alltagsfähigkeiten
- Soziale Integration und Prävention von Isolation
- Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige
- Kombinierbar mit ambulanter Pflege zu Hause
Offizielle Beratung in in Olfen
Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung zum Thema ambulante Pflege und Tagespflege in Olfen können Betroffene und Angehörige sich an die kommunalen Pflegeberatungsstellen wenden. Auch die Pflegekassen bieten umfangreiche Beratung zu Leistungen und Kostenübernahme.
Nützliche Anlaufstellen sind die offizielle Webseite der Stadt Olfen sowie der Pflegestützpunkt des Kreises Coesfeld. Darüber hinaus informieren bundesweite Stellen wie das Bundesgesundheitsministerium und die jeweiligen Pflegekassen umfassend und verständlich über Hilfsangebote.
Besondere Merkmale
Langjährige Erfahrung in der ambulanten Pflege in Olfen
Der Pflegedienst A. Klingenstein + M. Klingenstein bietet seit über 30 Jahren zuverlässige und fachkompetente Pflegeleistungen in Olfen und Umgebung an.
Umfassende und individuelle Grundpflegeleistungen
Das Leistungsspektrum umfasst wesentliche grundpflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Lagerung und Prophylaxen, die auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind.
Persönliche Betreuung durch inhabergeführtes Pflegeunternehmen
Als GbR mit persönlicher Leitung gewährleistet der Pflegedienst eine einfühlsame und direkte Betreuung, die auf eine vertrauensvolle Beziehung zu den Hilfebedürftigen abzielt.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Beratungseinsatz
- Kontinenzversorgung
- Mundpflege
Preisübersicht
Häufige Fragen zu A. Klingenstein + M. Klingenstein Ambulanter Pflegedienst GbR
A. Klingenstein + M. Klingenstein Ambulanter Pflegedienst GbR ist ein ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Olfen, der pflegebedürftige Menschen direkt in ihrem Zuhause unterstützt. Das Unternehmen bietet professionelle Pflegeleistungen und Beratung für Menschen, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
Ein Pflegegrad kann formlos per Telefon, Brief oder E-Mail bei der Pflegekasse beantragt werden, wobei der Antrag am besten schriftlich erfolgt, um das Datum nachweisen zu können. Nach der Antragstellung erhält man ein detailliertes Formular, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss, bevor ein Gutachter zur Begutachtung kommt.
Der Pflegedienst ist hauptsächlich in Olfen und den umliegenden Gemeinden im Kreis Coesfeld tätig. Die genauen Einsatzgebiete können je nach individueller Bedarfslage und Verfügbarkeit variieren.
Der Pflegedienst bietet eine breite Palette an ambulanten Pflegeleistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung und Beratung. Zu den konkreten Leistungen gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, Medikamentengabe und die Hilfe im Haushalt.
Die Pflegeberatung erfolgt individuell und persönlich, entweder im Zuhause der betroffenen Person oder im Büro des Pflegedienstes. Dabei werden die Bedürfnisse und Wünsche besprochen, um eine passgenaue Unterstützung zu gewährleisten.
Beim Pflegedienst arbeiten qualifizierte Pflegefachkräfte sowie gegebenenfalls Pflegehelfer und hauswirtschaftliche Kräfte. Die Mitarbeiter sind speziell auf die ambulante Pflege und Betreuung von Menschen in unterschiedlichen Pflegesituationen geschult.
Die Pflegekasse hat gesetzlich 25 Arbeitstage Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid zu versenden. In besonderen Fällen wie bei palliativer Versorgung oder Eilanträgen gelten kürzere Fristen, beispielsweise 3 Tage für SAPV-Anträge oder 24 Stunden bei besonderer Dringlichkeit.
Für einen Pflegegrad muss eine Person mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben und eine dauerhafte Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen, die mindestens sechs Monate bestehen wird. Kinder erfüllen die Voraussetzung, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.
Je nach zugewiesenem Pflegegrad erhalten Betroffene Geld- und Sachleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen. Die Höhe und Art der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad und den festgestellten Bedürfnissen.
Gegen einen Pflegegrad-Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt ein Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Entscheidung über den Widerspruch erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten.