Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst advita Pflegedienst Niederlassung Offenburg bietet ambulante Pflegeleistungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Das Leistungsangebot umfasst Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Pflegeberatung. Professionelle Pflegekräfte unterstützen Pflegebedürftige individuell und helfen Angehörigen bei der Organisation sowie Betreuung. Durch flexible Pflegezeiten kann eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet werden. Die mobile Pflege trägt zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität bei und ermöglicht Pflegebedürftigen eine sichere Versorgung zu Hause. Kosten können je nach Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen und steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich bietet advita Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und Beratung in Pflegefragen. Der Pflegedienst richtet sich an Senioren, chronisch Kranke, Behinderte und alle pflegebedürftigen Menschen, die stundenweise oder regelmäßige Unterstützung im Alltag benötigen.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuelle Pflegeplanung
Maßgeschneiderte Pflegeleistungen passend zu den individuellen Bedürfnissen jedes Pflegebedürftigen.
Flexible Einsätze Zuhause
Pflege und Betreuung in der gewohnten Umgebung mit flexiblen Zeiten und Intensitäten.
Kompetente Beratung
Umfassende Beratung zu Pflegeleistungen, Finanzierung und Anträgen für Pflegebedürftige und Angehörige.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Ambulante Pflege umfasst medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause.
Sie eignet sich für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen, aber regelmäßige Hilfe im Alltag brauchen.
Zu den Leistungen gehören Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuungsleistungen, Verhinderungs- und Urlaubsvertretung sowie Beratung.
Bei Pflegegrad 2 oder höher übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem Höchstbetrag. Angehörige können anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren.
Ja, Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen oder Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden, abhängig vom Einkommen und Ausgaben.
Durch Online-Recherche, Beratung bei Pflegekassen oder Pflegestützpunkten, Empfehlungen von Angehörigen sowie das Einholen von Beratungsterminen bei Pflegediensten.