Über Ambulanter Pflegedienst Kleine
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.
Aktivierende Pflege
Fördert die Selbstständigkeit und Erhaltung der Fähigkeiten im gewohnten Umfeld.
Ausbildungsbetrieb
Gewährleistet qualifiziertes Personal durch kontinuierliche Ausbildung.
Umfangreiche Beratung
Kostenlose Beratungseinsätze und Qualitätssicherung für bestmögliche Pflege.
Leistungsübersicht
- Grundpflege (Körperpflege, Lagerung, Mobilisation, Prophylaxen, hauswirtschaftliche Versorgung)
- Medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen)
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Stundenweise Betreuung zur Alltagsunterstützung
- Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
- Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI
- Vitakt Hausnotruf
Preisübersicht
Was zahlt die Pflegekasse?
Wussten Sie, dass Ihnen je nach Pflegegrad über 1.000 € monatlich für Leistungen der Pflegekasse zustehen können? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Anspruch in wenigen Schritten zu ermitteln.
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Immer Service eingestellt und hilfreich. Diesen Pflegedienst und die Mitarbeiter kann ich gerne weiter empfehlen.
Ein super Team, hier findet man Pflege mit Herz!
Lieber Pflegedienst, hört auch mal einem zu. Immer pünktlich oder meldet sich telefonisch
Häufige Fragen zu Ambulanter Pflegedienst Kleine
Aktivierende Pflege fördert die Selbstständigkeit und erhält die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen, um ein Leben im gewohnten Umfeld zu sichern.
Grundpflege beinhaltet Körperpflege, Lagerung, Mobilisation, Prophylaxen sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Medizinische Behandlungspflege beinhaltet Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung durch qualifiziertes Pflegepersonal.
Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn pflegende Angehörige vorübergehend entlastet werden müssen, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub.
Der Pflegedienst Kleine bietet kostenlose Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI sowie Qualitätssicherungsgespräche bei Bezug von Pflegegeld an.