Über Ambulanter Pflegedienst Renate Ahrweiler
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Rund-um-die-Uhr Betreuung
Der Pflegedienst Renate Ahrweiler gewährleistet 24 Stunden Erreichbarkeit und Pflege, um jederzeit auf Notfälle und Bedürfnisse reagieren zu können.
Ganzheitliche Pflege
Umfassende und individuelle Pflege, die sowohl körperliche als auch psychische Bedürfnisse der Pflegebedürftigen berücksichtigt und fördert.
Kompetente Beratung zu Pflegegraden
Fachkundige Unterstützung bei der Einstufung und Beantragung der Pflegegrade gemäß aktuellem Begutachtungsverfahren für optimale Leistungen.
Leistungsübersicht
- Grundpflege und Körperpflege
- Medizinische Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Unterstützung bei der Mobilität
- Pflegeberatung und Betreuung
- Begleitung sozialer Kontakte
- Hilfestellung bei Alltagsbewältigung
- Dienstleistungen rund um das neue Pflegebedürftigkeitsgesetz
Preisübersicht
Google Bewertungen
Bewertungsübersicht
Es werden Termine gemacht aber nicht eingehalten und dann wird auch noch gesagt das kein Termin bekannt ist.
Stark Kooperativ, freundlich und engagiert! Nur weiter zu empfehlen!!!
Guter Pflegedienst, gute Beratung und Flexibilität. Nur weiterzuempfehlen.
Häufige Fragen zu Ambulanter Pflegedienst Renate Ahrweiler
Der Pflegedienst bietet Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Mobilitätshilfen, Pflegeberatung und soziale Begleitung an.
Die Einstufung erfolgt nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anhand des Pflegegrades, der körperliche, geistige und psychische Einschränkungen berücksichtigt.
Der Pflegedienst unterstützt bei der Beratung und Antragstellung für Pflegegrade gemäß dem aktuellen Begutachtungsverfahren.
Ja, der Pflegedienst Renate Ahrweiler ist 24 Stunden am Tag erreichbar und bietet jederzeit Unterstützung im Notfall.
Alle Pflegebedürftigen erhalten nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und PSG II gleichberechtigten Zugang zu Leistungen, unabhängig von Art der Einschränkung.