Über Entlastungsleistung

Über die Entlastungsleistung in Silberstedt

Die Entlastungsleistung in Silberstedt bietet Unterstützung für Familien und pflegende Angehörige, die im Alltag Hilfe benötigen. Das Angebot richtet sich besonders an Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung im Haushalt, bei der Pflege oder Betreuung suchen.

Angebotene Leistungen

  • Hilfe im Haushalt (z. B. Einkauf, Reinigung, Wäsche)
  • Begleitung bei Alltagsaufgaben und Besorgungen
  • Unterstützung bei der Pflege und Betreuung von Kindern oder älteren Menschen
  • Entlastung für pflegende Angehörige durch flexible Betreuung
  • Organisation und Begleitung zu Freizeitaktivitäten

Tagespflege und Details

Die Tagespflege in Silberstedt findet im Familienzentrum am Malerweg 27 statt. Hier erhalten Kinder und Erwachsene eine individuelle Betreuung, die auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmt ist. Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte und kann nach Bedarf gebucht werden. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Kontakt und weitere Informationen

Für Fragen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte direkt an die Entlastungsleistung in Silberstedt. Weitere Details finden Sie unter Entlastungsleistung.

Besondere Merkmale

Individuelle Entlastung im Alltag

Die Entlastungsleistung in Silberstedt bietet maßgeschneiderte Unterstützung im Haushalt und im Alltag, damit pflegende Angehörige gezielt entlastet werden und mehr Zeit für sich selbst gewinnen können.

Lokale Expertise und Flexibilität

Mit Sitz in Silberstedt kennt das Team die besonderen Bedürfnisse der Region und reagiert schnell und flexibel auf individuelle Anforderungen und kurzfristige Veränderungen im Pflegealltag.

Kompetente Begleitung im Pflegeprozess

Die Entlastungsleistung begleitet Betroffene und Angehörige professionell durch den Pflegeprozess und sorgt für Sicherheit und Zuverlässigkeit im täglichen Miteinander.

Leistungsübersicht

  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Betreuung im Alltag
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Beratungseinsatz
  • 24h Unterstützung
  • Demenzbetreuung

Häufige Fragen zu Entlastungsleistung

Entlastungsleistung ist ein Angebot, das pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zusätzliche Unterstützung im Alltag bietet. Dabei werden Leistungen wie Betreuung, Alltagsbegleitung oder Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert, um die Belastung der pflegenden Angehörigen zu verringern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Ein Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt, indem ein Antrag gestellt und ein Gutachten durch einen Medizinischen Dienst erstellt wird. Die Pflegekasse entscheidet dann über den Antrag und teilt den zugehörigen Pflegegrad mit.

Entlastungsleistung ist vor allem in Silberstedt und der umliegenden Region tätig. Die Dienstleistungen werden direkt vor Ort erbracht, sodass auch Nachbarn und Angehörige aus der näheren Umgebung unterstützt werden können.

Der Pflegedienst bietet professionelle ambulante Pflege und Betreuung, zum Beispiel Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, hauswirtschaftliche Versorgung und Begleitung zu Behördengängen oder Arztterminen. Auch Betreuungsgruppen und individuelle Alltagsbegleitung gehören zum Angebot.

Die Pflegeberatung erfolgt persönlich und individuell, um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu ermitteln. Dabei werden gemeinsam passende Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten besprochen und organisiert.

Bei Entlastungsleistung arbeiten qualifizierte Pflegefachkräfte und Betreuungskräfte, die über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügen. Das Team unterstützt sowohl pflegebedürftige Menschen als auch deren Angehörige bei der Bewältigung des Alltags.

Zu den konkreten Leistungen gehören beispielsweise die Begleitung zu Arztbesuchen, Unterstützung beim Kochen oder die Betreuung in Kleingruppen. Auch die Organisation von Nachbarschaftshilfe oder die Unterstützung bei sozialen Kontakten sind möglich.

Der Entlastungsbetrag wird als Erstattungsleistung ausgezahlt, das heißt, die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen werden nach Vorlage der Belege von der Pflegekasse erstattet. Die Pflegekasse überweist das Geld nicht im Voraus, sondern erst nach Nachweis der tatsächlich entstandenen Ausgaben.

Alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden, können den Entlastungsbetrag beantragen. Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse, die die Voraussetzungen prüft und den Betrag genehmigt.

Voraussetzung für die Nutzung des Entlastungsbetrags ist ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflege. Die Leistungen müssen zweckgebunden für die Entlastung der Pflegenden oder die Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen eingesetzt werden.

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