Gemeindeschwesternstation Leubnitz-Neuostra
Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Gemeindeschwesternstation Leubnitz-Neuostra wurde im Rahmen der Diakonissenbewegung als Außenstelle gegründet und bietet seit 2005 ambulante Pflege in Dresden an. Der Dienst legt großen Wert auf individuelle Versorgung und kompetente Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Zum Leistungsspektrum gehören ärztlich verordnete Pflegehandlungen wie Medikamentenverabreichung, Wundversorgung sowie hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Pflegequalität wird durch den MDK bewertet und ist im AOK-Pflegenavigator gelistet. Neben der Versorgung bei Pflegegrad bietet der Dienst auch Pflegeunterstützung ohne Pflegegrad sowie Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI und Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI. Der Pflegedienst setzt hohe Standards bezüglich Datenschutz und Sicherheit der personenbezogenen Daten seiner Klienten. Für individuelle Beratungstermine ist eine telefonische Vereinbarung möglich. Die Gemeindeschwesternstation ist ein verlässlicher Ansprechpartner für ambulante Pflege und umfassenden Service in der Region Leubnitz-Neuostra.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuelle Pflege und Beratung
Kompetente und persönliche Betreuung abgestimmt auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.
Umfassende medizinische Versorgung
Durchführung ärztlich verordneter Pflegeleistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Stomaversorgung.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Unterstützung im Alltag durch hauswirtschaftliche Leistungen für mehr Lebensqualität im eigenen Zuhause.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Der Pflegedienst bietet unter anderem Morgen- und Abendtoilette, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Medikamentengabe, Wundversorgung, Stomaversorgung sowie hauswirtschaftliche Unterstützung an.
Ja, der Pflegedienst bietet Pflegeunterstützung auch ohne Pflegegrad an, um betroffenen Personen im Alltag zu helfen.
Die Pflegequalität wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft, und der Dienst ist im AOK-Pflegenavigator gelistet.
Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI sowie Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI werden angeboten und individuell abgestimmt.
Beratungen und Pflegeübernahmen werden nach telefonischer Terminvereinbarung entweder in der Einrichtung oder beim Pflegebedürftigen zu Hause durchgeführt.