Über den Pflegedienst
Der Pflegedienst Gesundheits-Campus Henze bietet umfassende häusliche Pflegeleistungen in Seeheim-Jugenheim und Umgebung. Der Dienst legt großen Wert auf die individuelle Betreuung pflegebedürftiger Menschen, um deren selbstbestimmtes Leben zu fördern. Erfahrene Fachkräfte passen die Pflege genau an die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten an und gewährleisten somit eine optimale Unterstützung im Alltag. Der Pflegedienst arbeitet eng mit Ärzten, Kliniken und Angehörigen zusammen, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen. Neben körperbezogener Pflege umfasst das Angebot auch Behandlungspflege, Verhinderungspflege sowie Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Auf Wunsch werden zusätzlich Betreuungsleistungen angeboten. Der Gesundheits-Campus Henze ist ein zuverlässiger Partner für alle, die professionelle, einfühlsame und flexible ambulante Pflege suchen.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.
Individuelle Pflegeplanung
Anpassung der Pflegeleistungen an die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Klienten.
Enge Zusammenarbeit mit Ärzten
Koordination und Abstimmung mit Ärzten und Kliniken für optimale Versorgung.
Umfassende Pflegeleistungen
Angebot von körperbezogener Pflege, Behandlungspflege und Verhinderungspflege.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Der Pflegedienst bietet körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sowie Betreuungsleistungen auf Anfrage an.
Die Pflege wird an die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Klienten angepasst und erfolgt in enger Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Angehörigen.
Der Gesundheits-Campus Henze betreut pflegebedürftige Menschen hauptsächlich in Seeheim-Jugenheim und der umliegenden Region.
Erfahrene und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen die Behandlungspflege fachgerecht aus.
Verhinderungspflege ist eine kurzfristige Versorgungspflege, die von dem Pflegedienst übernommen wird, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
Ja, Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 SGB XI gehören zum Leistungsangebot, um pflegende Angehörige zu unterstützen.