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KSH-Pflegedienst Rosemarie Dörries

Linzer Straße 5, 28359 Bremen

Über den Pflegedienst

Der Pflegedienst KSH-Pflegedienst Rosemarie Dörries aus Bremen bietet seit über 20 Jahren ambulante Pflegeleistungen mit hoher Qualität und ganzheitlichem Konzept an. Der Pflegedienst ermöglicht Menschen mit medizinischem und pflegerischem Bedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Das Leistungsspektrum umfasst medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Katheterisierung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie umfassende Betreuungsleistungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, auch bei demenziellen Erkrankungen. Der Pflegedienst legt großen Wert auf die Würde und Individualität der Patienten und arbeitet eng mit Pflegekassen, Ärzten und weiteren Kooperationspartnern zusammen. Darüber hinaus bietet der Pflegedienst kostenlose Pflegeberatung und Schulungen für pflegende Angehörige an. Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, während die Pflege zuverlässig weitergeführt wird. Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Leistungen ist selbstverständlich. Der KSH-Pflegedienst garantiert eine vertrauensvolle, professionelle und ganzheitliche Versorgung.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

40 geschätzte betreute Personen
Kleiner Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein kleines Team mit spezialisierten Pflegekräften.

Ganzheitliche Pflege zu Hause

Umfassende Versorgung, die individuelle Bedürfnisse und Würde aller Patienten respektiert.

Medizinische Behandlungspflege

Fachgerechte medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Katheterisierung und Medikamentengabe.

Unterstützung für Angehörige

Kostenlose Beratung und Schulung zur Entlastung und Stärkung pflegender Angehöriger.

Leistungsübersicht

Medizinische Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Katheterisierung)
Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, inklusive Sondenernährung
Betreuungsleistungen für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, auch bei Demenz
Kostenlose Pflegeberatung und Unterstützung bei der Antragstellung
Schulung und Beratung für pflegende Angehörige
Vermittlung weiterer Dienste wie Apotheken, Sanitätshäuser, mobile Fußpflege, Friseurdienst zu Hause
Abrechnung direkt mit Pflegekasse und anderen Kostenträgern

Google Bewertungen

3.4 (18 Bewertungen)

Bewertungsübersicht

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raul Melo
vor einem Jahr

Sicher, ein Beruf in der Pflege ist kein Zuckerschlecken ‑ körperlich anstrengende Arbeit und menschliche Schicksale gehören einfach dazu. KSH Pflegedienst macht echt ein super ...

Sabine Henschel
vor einem Jahr

Sehr nette Pflegekräfte und toller Pflegedienst. Alle sind wirklich freundlich und bemüht ihren Kunden eine gute Pflege zu bieten. Immer freundlich, schnelle Lösungen und Zuverl...

Lena Gerken
vor einem Jahr

Uns wurde schnell geholfen. Die Mitarbeiter sind sehr zuverlässig und freundlich. Danke für alles

Bewertungen von Google · Mehr anzeigen

Häufig gestellte Fragen

Medizinische Behandlungspflege beinhaltet ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Katheterisierung, Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und -verbänden.

Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, bis zu vier Wochen jährlich eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege durch professionelle Dienste übernommen wird. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis maximal 1.612 Euro.

Die Kosten werden je nach Leistung von verschiedenen Kostenträgern übernommen, hauptsächlich die Pflegekasse (SGB XI) für pflegerische Maßnahmen, die Krankenkasse (SGB V) für medizinische Behandlungspflege und ggf. das Sozialamt (SGB XII) oder Privatpersonen für darüber hinausgehende Leistungen.

Ja, der Pflegedienst unterstützt bei der Beantragung und kümmert sich um die direkte Abrechnung mit den Pflegekassen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Der Pflegedienst bietet zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI an, insbesondere für Menschen mit dementiellen Fähigkeitsstörungen, einschließlich Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege.

Ja, der Pflegedienst bietet Schulungen an, um pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen und zu entlasten.

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