Über Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz gGmbH
Die Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz gGmbH am St.-Pauli-Deich 26 in Bremen bietet eine stationäre Kurzzeitpflege an. Diese übernimmt die vorübergehende Betreuung und Pflege von Menschen, die zeitlich begrenzt nicht in ihrem häuslichen Umfeld versorgt werden können.
Leistungsangebot
Die Einrichtung richtet sich insbesondere an Menschen, die eine professionelle Pflege und Betreuung benötigen, sei es aufgrund einer vorübergehenden gesundheitlichen Verschlechterung, Rehabilitationsphase oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine qualifizierte Versorgung mit dem Ziel, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Grundpflege und medizinische Betreuung
- Unterstützung bei der Mobilität
- Angebote zur sozialen Betreuung und Aktivierung
- Individuelle Pflegeplanung und Zusammenarbeit mit Angehörigen
- Verpflegung und wohnliche, sichere Umgebung
Details zur Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege erfolgt in einer speziell ausgestatteten stationären Umgebung innerhalb des Pflegeheims. Die Zimmer sind hell und freundlich gestaltet, um den Aufenthalt möglichst angenehm zu machen. Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Pflegepersonal der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz.
Dieses Angebot eignet sich auch für Menschen mit Demenz oder anderen altersbedingten Erkrankungen, für die eine professionelle und empathische Pflege notwendig ist. Die Kurzzeitpflege kann zudem als Überbrückung bei vorübergehender Abwesenheit von sonstigen Pflegepersonen genutzt werden.
Die Kosten und Rahmenbedingungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung und können individuell mit der Einrichtung abgestimmt werden.
Besondere Merkmale
Langjährig etablierter Demenzbereich mit spezieller Ausstattung
Das Alten- und Pflegeheim bietet seit 2006 einen speziell eingerichteten Demenzbereich mit zwei Wohnküchen und insgesamt 24 Plätzen, der auf die individuellen Bedürfnisse von Demenzkranken abgestimmt ist.
Kurzzeitpflege mit umfassendem Service und transparenten Kosten
Das Heim ermöglicht Kurzzeitpflege mit klar strukturierten Leistungen, die sowohl Pflege, Unterkunft und Verpflegung als auch Investitionskosten transparent abbilden.
Zentrale Lage und vielfältige Zimmeroptionen
Das Pflegeheim verfügt über 63 Einzel- und 2 Mehrbettzimmer und liegt zentral in Bremen-Neustadt, was eine gute Erreichbarkeit für Angehörige und Besucher gewährleistet.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Kurzzeitpflege
- Mobilitätsförderung
- Medikation
- Essensversorgung
- Betreuung und Aktivierung
Häufige Fragen zu Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz gGmbH
Kurzzeitpflege im Alten- und Pflegeheim der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz gGmbH ist eine vorübergehende Betreuung für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder fit sind, deren Pflegeperson verhindert ist oder die eine Wartezeit überbrücken müssen. Die Pflege erfolgt bis zur Rückkehr in die häusliche Umgebung und umfasst laut Pflegeversicherungsgesetz einen Anspruch von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr.
Der Pflegegrad wird über die zuständige Pflegekasse beantragt, die dann die Kurzzeitpflege bewilligt. Für die Bewilligung ist ein Antrag erforderlich, der den aktuellen Hilfebedarf und die Situation des Pflegebedürftigen darlegt.
Die Kurzzeitpflege ist am Standort St.-Pauli-Deich 26 in Bremen tätig und steht für Menschen aus Bremen und der Region zur Verfügung. Die Einrichtung ist eng mit regionalen Kooperationspartnern wie dem Roten Kreuz Krankenhaus, ambulanten Pflegediensten und Hausärzten vernetzt.
Der Pflegedienst bietet neben der eigentlichen Pflege auch die Organisation von Hilfsmitteln und Medikamenten sowie die Fortführung notwendiger Therapien an. Die Betreuung umfasst die Übernahme von Pflegebedarf, die Unterstützung bei der Überleitung aus dem Krankenhaus und die enge Zusammenarbeit mit Therapeuten und weiteren regionalen Einrichtungen.
Die Pflegeberatung erfolgt individuell bei Aufnahme und Entlassung, wobei ein lückenloser Informationsfluss über Gesundheitszustand, Gewohnheiten und spezielle Pflegeprobleme sichergestellt wird. Fragen rund um Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie freie Plätze werden telefonisch unter 0421-5599-358 beantwortet.
Im Alten- und Pflegeheim arbeiten professionelle Pflegekräfte der Bremischen Schwesternschaft, die sich an den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes orientieren. Die Mitarbeiter sind auf die Betreuung und Pflege älterer Menschen spezialisiert und arbeiten eng mit Therapeuten, Hausärzten und weiteren regionalen Partnern zusammen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist ein Antrag bei der Pflegekasse, der den aktuellen Hilfebedarf belegt. Die Pflegeperson muss vorher Pflegegeld bezogen haben, wenn es sich um Verhinderungspflege handelt, und der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad besitzen.
Die Kurzzeitpflege kann laut Pflegeversicherungsgesetz bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich. Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf und der Bewilligung durch die Pflegekasse.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich aus Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn zuvor ein Antrag gestellt und die Leistung bewilligt wurde.
Die Überleitung nach der Kurzzeitpflege erfolgt durch einen lückenlosen Informationsfluss über den Gesundheitszustand, die Gewohnheiten und speziellen Pflegeprobleme. Die Einrichtung organisiert die Fortführung der notwendigen Therapie und die Pflege im häuslichen Umfeld.