Über den Pflegedienst
Das Zentrum der Gemeinschaftshilfe der Gemeinde Büttelborn hat sich der ambulanten Pflege und Versorgung kranker, behinderter sowie hilfsbedürftiger Menschen in deren heimischer Umgebung verschrieben. Mit fachlich qualifiziertem Personal wird hier die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung auf hohem Niveau angeboten. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und eine hohe Lebensqualität zu bewahren. Die individuelle Pflegeplanung basiert auf ausführlicher Beratung, die auch zu Themen wie Pflegekosten und Antragstellungen bei Pflegekassen umfassend informiert und unterstützt. Zusätzlich werden Beratungsbesuche gemäß SGB XI durchgeführt. Das ZfG begleitet den Pflegeprozess engagiert, begleitet auch bei Begutachtungsterminen vor Ort und unterstützt bei der Pflegegradeinstufung. Mit großer Erfahrung, Einfühlungsvermögen sowie Zuverlässigkeit steht das Zentrum als kompetenter Partner in allen Fragen der häuslichen Pflege zur Verfügung.
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.
Fachkundige Pflegefachkräfte
Qualifiziertes, erfahrenes Team aus examinierten Krankenschwestern und Altenpflegerinnen gewährleistet professionelle Pflegeleistungen.
Individuelle und umfassende Beratung
Persönliche Beratung zur optimalen Pflegeplanung, Unterstützung bei Anträgen sowie Begleitung bei Pflegegrad-Einstufungen.
Umfassendes Pflegeangebot Zuhause
Angebot von Grundpflege, medizinischer Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.
Leistungsübersicht
Häufig gestellte Fragen
Die Grundpflege beinhaltet Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung, Ausscheidungen sowie Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.
Die medizinische Behandlungspflege wird ausschließlich von qualifizierten und examinierten Pflegefachkräften durchgeführt und setzt eine ärztliche Verordnung voraus.
Die Kosten der Grund- und Behandlungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist, bei Behandlungspflege zusätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Beratungsbesuche sind verpflichtende Termine bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, die in regelmäßigen Abständen zur Überprüfung und Anpassung der Pflegesituation dienen und von Pflegekassen bezahlt werden.
Das Zentrum begleitet Pflegebedürftige bei Begutachtungsterminen, prüft Einstufungsergebnisse und unterstützt bei der Erstellung von Widersprüchen.
Ja, das Zentrum bietet hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Kochen und Einkaufen an. Ab Pflegegrad 2 können hierfür Zuschüsse bei der Pflegekasse beantragt werden.
Persönliche Beratungstermine können telefonisch unter 06152 - 8595-0 vereinbart werden. Auch telefonische Auskünfte oder Kontakt über das Online-Formular sind möglich.