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Zentrum der Gemeinschaftshilfe Büttelborn

Top bewerteter Dienst
Schubertstr. 35, 64572 Büttelborn

Über den Pflegedienst

Das Zentrum der Gemeinschaftshilfe der Gemeinde Büttelborn hat sich der ambulanten Pflege und Versorgung kranker, behinderter sowie hilfsbedürftiger Menschen in deren heimischer Umgebung verschrieben. Mit fachlich qualifiziertem Personal wird hier die Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung auf hohem Niveau angeboten. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und eine hohe Lebensqualität zu bewahren. Die individuelle Pflegeplanung basiert auf ausführlicher Beratung, die auch zu Themen wie Pflegekosten und Antragstellungen bei Pflegekassen umfassend informiert und unterstützt. Zusätzlich werden Beratungsbesuche gemäß SGB XI durchgeführt. Das ZfG begleitet den Pflegeprozess engagiert, begleitet auch bei Begutachtungsterminen vor Ort und unterstützt bei der Pflegegradeinstufung. Mit großer Erfahrung, Einfühlungsvermögen sowie Zuverlässigkeit steht das Zentrum als kompetenter Partner in allen Fragen der häuslichen Pflege zur Verfügung.

Besondere Merkmale

Größe des Pflegedienstes

293 betreute Personen
Großer Anbieter

Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein großes Team mit breitem Fachwissen.

Fachkundige Pflegefachkräfte

Qualifiziertes, erfahrenes Team aus examinierten Krankenschwestern und Altenpflegerinnen gewährleistet professionelle Pflegeleistungen.

Individuelle und umfassende Beratung

Persönliche Beratung zur optimalen Pflegeplanung, Unterstützung bei Anträgen sowie Begleitung bei Pflegegrad-Einstufungen.

Umfassendes Pflegeangebot Zuhause

Angebot von Grundpflege, medizinischer Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.

Leistungsübersicht

Grundpflege
Hilfen bei der Körperpflege
Behandlungspflege (medizinische und pflegerische Maßnahmen)
Hauswirtschaftliche Versorgung
Dienstleistungen zur Entlastung
Beratung und Information zu Pflegebedürftigkeit
Begleitung bei Pflegegrad-Einstufungen und Widersprüchen
Beratungsbesuche nach SGB XI
Unterstützung bei Antragstellung und Kostenübernahme durch Pflegekassen

Qualitäts­bewertungen

Gesamtbewertung

1,0 Sehr Gut
Besser (1,0) Schlechter (5,0)
Letzte Prüfung: 25. Januar 2023

Kategorien

Befragung der Kunden

1,0

Sehr gut

Pflegerische Leistungen

1,0

Sehr gut

Dienstleistung und Organisation

1,0

Sehr gut

Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen

1,0

Sehr gut

Vergleich mit anderen Anbietern

Besser (1,0) Schlechter (5,0)
Durchschnitt: 1.4
1.0

Zentrum der Gemeinschaftshilfe der Gemeinde Büttelborn liegt im Durchschnitt der nahegelegenen Anbieter (Unterschied: 0.4 Punkte).

Was bedeuten die Qualitätsbewertungen?

Pflegenoten einfach erklärt

Jeder Pflegedienst wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft und bewertet. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und finden regelmäßig statt.

Die Noten reichen von 1,0 bis 5,0: Wie in der Schule ist 1,0 die bestmögliche Bewertung. Je niedriger die Note, desto besser ist die Qualität.

Bewertete Bereiche

  • Pflegerische Leistungen: Grundlegende Pflege und Betreuung
  • Ärztlich verordnete Leistungen: Medikamentengabe, Wundversorgung
  • Organisation: Abläufe, Dokumentation
  • Kundenzufriedenheit: Befragung von Pflegebedürftigen

Notenskala: Was bedeuten die Bewertungen?

1,0
Sehr gut

Hervorragende Pflegequalität, die deutlich über dem Standard liegt.

2,0
Gut

Gute, qualitativ hochwertige Pflegeleistungen.

3,0
Befriedigend

Durchschnittliche Qualität mit Raum für Verbesserungen.

4,0+
Mangelhaft

Erheblicher Verbesserungsbedarf in der Pflegequalität.

Wichtig zu wissen: Die Bewertungen helfen bei der Einschätzung der Qualität, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Achten Sie auch auf den persönlichen Eindruck und ob der Anbieter zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Häufig gestellte Fragen

Die Grundpflege beinhaltet Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung, Ausscheidungen sowie Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.

Die medizinische Behandlungspflege wird ausschließlich von qualifizierten und examinierten Pflegefachkräften durchgeführt und setzt eine ärztliche Verordnung voraus.

Die Kosten der Grund- und Behandlungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad anerkannt ist, bei Behandlungspflege zusätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Beratungsbesuche sind verpflichtende Termine bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, die in regelmäßigen Abständen zur Überprüfung und Anpassung der Pflegesituation dienen und von Pflegekassen bezahlt werden.

Das Zentrum begleitet Pflegebedürftige bei Begutachtungsterminen, prüft Einstufungsergebnisse und unterstützt bei der Erstellung von Widersprüchen.

Ja, das Zentrum bietet hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Kochen und Einkaufen an. Ab Pflegegrad 2 können hierfür Zuschüsse bei der Pflegekasse beantragt werden.

Persönliche Beratungstermine können telefonisch unter 06152 - 8595-0 vereinbart werden. Auch telefonische Auskünfte oder Kontakt über das Online-Formular sind möglich.

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