Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – durch Alter, Krankheit oder Unfall. Für privat Krankenversicherte bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG bedeutet dies, dass automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung besteht. Diese bildet das gesetzliche Fundament der Absicherung im Pflegefall und entspricht in ihren Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte. Als eines der führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland bietet die Allianz nicht nur die Pflichtsicherung, sondern auch umfassende Zusatzleistungen und Beratungsangebote für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Die Pflegereform 2023, die teilweise am 1. Juli 2023 und in weiteren Teilen am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, brachte wichtige Verbesserungen mit sich. Seitdem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich erhöht – das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen stiegen zum Jahreswechsel 2025 um 4,5 Prozent. Diese Anpassungen sind eine direkte Reaktion auf die gestiegenen Kosten in der stationären und ambulanten Pflege und sollen die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien reduzieren.
Für Versicherte der Allianz bedeutet dies konkret: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, erhält verbesserte Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Doch trotz dieser Erhöhungen bleibt oft eine Versorgungslücke bestehen, die durch private Vorsorge geschlossen werden sollte. Die Allianz bietet hierfür verschiedene Pflegezusatzversicherungen an, die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen.
Wer eine private Krankheitsvollversicherung bei der Allianz abgeschlossen hat, ist automatisch in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert. Diese Versicherungspflicht ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert und gilt für alle privat Krankenversicherten in Deutschland. Es gibt keine Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen – und das ist auch gut so, denn statistisch gesehen werden drei von vier Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind nach Art und Umfang gleichwertig mit den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob jemand bei der Allianz privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält er im gleichen Pflegegrad die gleichen Leistungsbeträge. Der wesentliche Unterschied liegt in der Finanzierungsweise: Während die soziale Pflegeversicherung nach dem Umlageverfahren funktioniert, arbeitet die private Pflegepflichtversicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das heißt, jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflegerisiko vor.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung einkommensunabhängig. Sie werden für alle Versicherungsunternehmen einheitlich berechnet und hängen vom individuellen Gesundheitsrisiko beim Eintritt in die Versicherung ab. Bei höheren Eintrittsaltern steigt entsprechend das Risiko und damit auch die Prämienhöhe. Wichtig zu wissen: Für nach dem 1. Januar 1995 abgeschlossene Verträge gelten besondere gesetzliche Regelungen – es werden keine Vorerkrankungen ausgeschlossen, die Prämien werden geschlechtsunabhängig kalkuliert, und für Versicherte mit mindestens fünf Jahren Vorversicherungszeit darf die Prämienhöhe den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen.
Gleichwertige Leistungen geben Sicherheit
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, in den ein pflegebedürftiger Mensch eingestuft wird. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Diese Neuerung war ein wichtiger Schritt, um auch Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere Demenzerkrankte, besser zu berücksichtigen. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad macht es keinen Unterschied, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen vorliegen – entscheidend ist allein die Selbstständigkeit und die Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen.
Pflegegrad 1 kennzeichnet geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen nur wenig Unterstützung im Alltag. Sie erhalten kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, haben aber Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Pflegegrad 2 wird bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vergeben. Ab diesem Pflegegrad haben Versicherte Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich, wenn sie von Angehörigen oder Bekannten zu Hause gepflegt werden. Alternativ können sie Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro monatlich in Anspruch nehmen, wenn professionelle Pflegedienste die Pflege übernehmen. Beide Leistungsarten lassen sich auch kombinieren.
Pflegegrad 3 liegt bei schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor. Das monatliche Pflegegeld beträgt hier 599 Euro, die Pflegesachleistungen steigen auf 1.497 Euro. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen bereits umfangreiche Unterstützung in mehreren Lebensbereichen.
Pflegegrad 4 wird bei schwersten Beeinträchtigungen vergeben. Die Leistungen erhöhen sich auf 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Pflegebedürftige mit diesem Grad sind auf intensive Betreuung angewiesen.
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und wird Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung zugeordnet. Sie erhalten 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro für Pflegesachleistungen pro Monat. Meist ist bei diesem Pflegegrad eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich.
Fünf Pflegegrade strukturieren Leistungen
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen durch ein standardisiertes Begutachtungsverfahren. Bei privat Versicherten der Allianz übernimmt der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung (MEDICPROOF) diese Aufgabe. Die Begutachtung basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs verschiedene Module umfasst, die unterschiedlich gewichtet werden.
Diese Module bewerten die Mobilität (10 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten beziehungsweise Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent, es wird nur der höhere Wert berücksichtigt), die Selbstversorgung (40 Prozent), den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent) sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent). Aus den Bewertungen in diesen Bereichen ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100, der die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad bildet.
Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss zunächst ein Pflegeantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei der Allianz Private Krankenversicherung ist dies besonders komfortabel über einen Online-Pflegeantrag möglich, der am PC, Smartphone oder Tablet ausgefüllt werden kann. Der Antrag wird sicher verschlüsselt direkt an die Allianz übermittelt. Alternativ kann der Antrag auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 410 01 08 gestellt werden, wobei die Mitarbeiter beim Ausfüllen behilflich sind.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse MEDICPROOF mit der Begutachtung. Ein Gutachter oder eine Gutachterin kommt zur pflegebedürftigen Person nach Hause und führt das persönliche Gespräch durch. Dabei werden die Einschränkungen im Alltag systematisch erfasst. Die Dauer der Begutachtung variiert individuell je nach Situation. Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung sollte die Pflegekasse über den Antrag entscheiden und den Bescheid versenden.
Wichtig für Versicherte ist die Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem über mehrere Wochen dokumentiert wird, welche Hilfen tatsächlich benötigt werden. Auch ärztliche Diagnosen und Berichte sollten bereitgelegt werden. Bei Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen ist es besonders wichtig, dass Angehörige oder Bevollmächtigte beim Termin anwesend sind und die tatsächliche Pflegesituation realistisch schildern können.
Ein Pflegetagebuch hilft bei der Einstufung
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gliedern sich grundsätzlich in Leistungen für die häusliche Pflege und für die stationäre Pflege. Dabei gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär" – die Pflegeversicherung möchte es pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben.
Pflegegeld erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder Bekannten zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und kann von den Pflegebedürftigen frei verwendet werden. Viele nutzen es, um pflegende Angehörige finanziell zu entschädigen oder um zusätzliche Hilfen zu finanzieren. Die aktuellen Beträge seit 1. Januar 2025 betragen: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Pflegesachleistungen sind die Alternative zum Pflegegeld, wenn die Pflege durch professionelle Pflegedienste erfolgt. Diese rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei privat Versicherten der Allianz werden die Rechnungen zunächst an die Versicherten geschickt, die sie dann zur Erstattung einreichen können. Die Erstattung erfolgt in der Regel so zeitnah, dass nichts vorfinanziert werden muss. Die Höchstbeträge für Pflegesachleistungen seit 1. Januar 2025 liegen bei: 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5).
Besonders flexibel wird es durch die Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Wenn beispielsweise nur ein Teil der möglichen Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Dies ermöglicht es, professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige zu kombinieren.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu, unabhängig von der Pflegestufe. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden – etwa für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder stundenweise Betreuung. Wichtig: Werden die 131 Euro in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten desselben Kalenderjahres und sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege stehen ab Pflegegrad 2 zusätzliche Beträge zur Verfügung. Diese Leistungen sind besonders wichtig für berufstätige Angehörige, die tagsüber arbeiten müssen. Die pflegebedürftige Person wird morgens abgeholt, in einer Tagespflegeeinrichtung betreut und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Die monatlichen Höchstbeträge betragen seit 2025: 721 Euro (Pflegegrad 2), 1.357 Euro (Pflegegrad 3), 1.685 Euro (Pflegegrad 4) und 2.085 Euro (Pflegegrad 5). Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Wenn eine ambulante Pflege zu Hause nicht mehr möglich oder nicht mehr ausreichend ist, übernimmt die Pflegekasse Zuschüsse zur vollstationären Pflege im Pflegeheim. Die pauschalen Leistungsbeträge seit 2025 betragen monatlich: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Selbst bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.
Eine wichtige Neuerung durch die Pflegereform sind die gestaffelten Leistungszuschläge für vollstationäre Pflege. Diese reduzieren den von den Bewohnern selbst zu tragenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen deutlich. Ab dem ersten Monat im Pflegeheim erhalten Versicherte einen Zuschlag von 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils. Nach 12 Monaten Verweildauer erhöht sich dieser auf 30 Prozent, nach 24 Monaten auf 50 Prozent und nach 36 Monaten auf 75 Prozent. Diese Regelung sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung für Langzeitbewohner von Pflegeheimen spürbar sinkt.
Trotz dieser Zuschüsse deckt die Pflegeversicherung nicht die vollen Kosten eines Pflegeheimplatzes ab. Bewohner müssen zusätzlich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst tragen. Der Eigenanteil variiert je nach Bundesland und Einrichtung erheblich und kann mehrere tausend Euro pro Monat betragen. Hier zeigt sich besonders deutlich, warum eine zusätzliche private Pflegevorsorge sinnvoll ist.
Die Kurzzeitpflege bietet vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal acht Wochen pro Jahr. Sie ist besonders relevant nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine häusliche Pflege noch nicht möglich ist, oder wenn die Wohnung umgebaut werden muss, um sie pflegegerecht zu gestalten. Der Leistungsbetrag beträgt bis zu 1.854 Euro pro Jahr für die pflegebedingten Aufwendungen.
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) springt ein, wenn die hauptpflegende Person durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe ausfällt. Sie kann ebenfalls für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder übernommen, beträgt die Erstattung maximal das Zweifache des jeweiligen Pflegegeldes. Bei Pflege durch andere Personen oder professionelle Dienste stehen bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.
Besonders flexibel: Seit der Pflegereform gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Das bedeutet, dass ungenutzte Beträge aus der einen Leistungsart für die andere verwendet werden können. Wenn beispielsweise die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise genutzt wurde, können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden – und umgekehrt. Dies erhöht die Flexibilität erheblich und ermöglicht eine bessere Anpassung an individuelle Pflegesituationen.
Gemeinsamer Jahresbetrag schafft Flexibilität
Um pflegebedürftigen Menschen das weitere eigenständige Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Darunter fallen Umbaumaßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts, die Installation von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder das Verlegen rutschfester Bodenbeläge. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025). Wichtig: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann dieser Betrag pro Person gewährt werden, maximal jedoch 16.720 Euro pro Maßnahme.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz – können Versicherte monatlich Zuschüsse erhalten. Auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badehilfen werden bezuschusst oder leihweise zur Verfügung gestellt. Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse, die bei Bedarf auch Hilfsmittellieferanten vermitteln kann.
Barrierefreiheit ermöglicht Selbstständigkeit
Trotz der Leistungen der Pflegepflichtversicherung bleibt für viele Menschen eine erhebliche Versorgungslücke. Die tatsächlichen Kosten der Pflege, insbesondere im stationären Bereich, übersteigen die Leistungen der Pflegeversicherung oft deutlich. Hier setzt die private Pflegezusatzversicherung der Allianz an. Sie bietet verschiedene Tarife, die den gesetzlichen Mindestschutz ergänzen und den Eigenanteil im Pflegefall reduzieren.
Der Tarif PflegetagegeldBest der Allianz ist besonders flexibel gestaltet. Versicherte wählen einen individuellen Tagessatz, der im Pflegefall ausgezahlt wird. Die Allianz empfiehlt einen Tagessatz von 95 Euro, was bei voller Inanspruchnahme bis zu 2.850 Euro monatlich bedeutet. Je nach Pflegegrad und Art der Versorgung (ambulant oder stationär) werden unterschiedliche Prozentsätze des vereinbarten Tagessatzes ausgezahlt.
Die Leistungen im Tarif PflegetagegeldBest im Überblick: Bei Pflegegrad 1 werden sowohl ambulant als auch stationär 20 Prozent des Tagessatzes gezahlt. Bei Pflegegrad 2 sind es ambulant 30 Prozent, stationär jedoch 100 Prozent. Ab Pflegegrad 3 erhalten Versicherte stationär immer 100 Prozent des Tagessatzes, ambulant gestaffelt 50 Prozent (Pflegegrad 3), 80 Prozent (Pflegegrad 4) oder 100 Prozent (Pflegegrad 5). Optional kann das ambulante Pflegetagegeld in den Pflegegraden 2 bis 4 auf 100 Prozent aufgestockt werden.
Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschten Tagessatz ab. Ein Beispiel: Eine 30-jährige Person zahlt bei einem Tagessatz von 95 Euro etwa 61,28 Euro monatlich. Ein 8-jähriges Kind mit einem Tagessatz von 80 Euro zahlt etwa 16,64 Euro monatlich. Eine 63-jährige Person mit einem Tagessatz von 35 Euro zahlt rund 98,60 Euro monatlich. Wichtig: Ein Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn noch keine Pflegebedürftigkeit besteht, noch kein Pflegegrad beantragt wurde und innerhalb der letzten fünf Jahre keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online kann die Versicherung bis zum vollendeten 60. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Die Pflegezusatzversicherung bietet Versicherungsschutz ab dem ersten Tag – weltweit und ohne Wartezeiten. Auf Wunsch sind weitere Tarifergänzungen wählbar, etwa eine einmalige Kapitalauszahlung bei erstmaliger Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 (bis zu 15.000 Euro) oder eine garantierte Beitragsentlastung im Alter, die den monatlichen Beitrag ab dem 65. Geburtstag um bis zu 80 Prozent reduziert.
Ein besonders wertvoller Service für privat Versicherte ist die compass private pflegeberatung GmbH. Compass ist bundesweit für die private Pflegeversicherung im Einsatz und bietet individuelle, aufsuchende Pflegeberatung an. Nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen wird Versicherten innerhalb von zwei Wochen automatisch eine kostenlose Pflegeberatung angeboten.
Die Beratung kann nach Wunsch telefonisch, per Videogespräch oder persönlich vor Ort erfolgen – sei es zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung. Die compass-Pflegeberater helfen bei der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs, informieren über häusliche Krankenpflege, unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen und erstellen individuelle Versorgungspläne. Sie erfassen auch den Bedarf an Hilfsmitteln, überwachen den Versorgungsplan und passen ihn bei Veränderungen an.
Compass ist erreichbar über die kostenlose Telefonnummer 0800 101 88 00. Online können Versicherte auch einen Rückruf oder einen Beratungstermin beantragen. Die Pflegeberatung steht nicht nur den Versicherten selbst zur Verfügung, sondern auch deren Angehörigen – ein wichtiger Aspekt, da Pflegebedürftigkeit die ganze Familie betrifft. Die Beratung ist vollständig kostenlos und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.
Neben der individuellen Beratung bietet compass auch umfangreiche Informationsmaterialien, Planungshilfen, Checklisten und Formulare an, die beim Pflege Service Portal online abgerufen werden können. Diese Selbstinformationsangebote ermöglichen es Versicherten und Angehörigen, sich eigenständig einen ersten Überblick über Pflegethemen zu verschaffen.
Für Versicherte mit einer Pflegezusatzversicherung bei der Allianz steht zusätzlich die Allianz Pflege Assistance zur Verfügung. Dieser Service geht über die reine finanzielle Absicherung hinaus und bietet praktische Unterstützung bei der Organisation der Pflegesituation. Das Netzwerk von arz.care hilft dabei, den Pflegealltag zu organisieren und vermittelt verschiedene Dienstleistungen.
Die Pflege Assistance umfasst die Vermittlung und Organisation von Haushaltshilfen, Alltagsbegleitern, Pflegediensten und anderen Dienstleistern. Sie bietet auch eine telefonische Pflegeheimplatzgarantie: Innerhalb von 24 Stunden wird ein geeigneter Pflegeheimplatz im wohnortnahen Umkreis vermittelt. Bei Bedarf erfolgt auch eine Vor-Ort-Pflegeberatung in der Häuslichkeit innerhalb von 24 Stunden, bei der ein individueller Versorgungsplan erstellt wird.
Besonders wichtig: Die Pflege Assistance Services stehen nicht nur den Versicherten selbst zur Verfügung, sondern auch deren nahen Angehörigen – selbst wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Zu den nahen Angehörigen zählen Eltern, Kinder, Enkel, Groß- und Schwiegereltern sowie Ehe- oder Lebenspartner. Versicherte können die Pflege Assistance sogar in Anspruch nehmen, wenn sie selbst noch nicht pflegebedürftig sind, aber Angehörige pflegen müssen.
Erreichbar ist die Allianz Pflege Assistance über eine spezielle Service-Hotline. Der Service ist darauf ausgerichtet, in belastenden Pflegesituationen schnell und unkompliziert zu helfen und die Organisation des Pflegealltags zu erleichtern.
Eine besondere Situation ergibt sich, wenn jemand sich im Krankenhaus befindet und Pflegebedürftigkeit absehbar ist. In diesem Fall gibt es ein beschleunigtes Verfahren: Die Pflegeversicherung beauftragt MEDICPROOF mit einer vorläufigen Pflegegradzuordnung nach Aktenlage (Vorabeinstufung). Eine persönliche Begutachtung erfolgt erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Durch die Zuordnung zu einem vorläufigen Pflegegrad erhalten Patienten bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung – wichtig beispielsweise, wenn die Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung erfolgen soll.
Der Sozialdienst des Krankenhauses füllt dafür eine spezielle Bescheinigung aus, die vom Patienten unterschrieben und direkt an die Pflegeversicherung geschickt wird. Die Versicherung teilt dann dem Sozialdienst den ermittelten vorläufigen Pflegegrad mit. Dieses Verfahren dient der Vereinfachung und Beschleunigung bei der Entlassung aus dem Krankenhaus und stellt sicher, dass die Weiterversorgung nahtlos organisiert werden kann.
Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es, weil ein zu niedriger Pflegegrad zuerkannt oder der Antrag ganz abgelehnt wurde – haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da der Bescheid nach Ablauf als "bestandskräftig" gilt.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte an die Pflegekasse gerichtet werden. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber angekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich das Pflegegutachten zusenden lassen, falls Sie es nicht bereits mit dem Bescheid erhalten haben. Nur so können Sie nachvollziehen, wie die Einstufung zustande kam und wo möglicherweise Fehler oder Missverständnisse aufgetreten sind.
Häufige Gründe für einen Widerspruch sind: Die pflegebedürftige Person war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit, hat ihren Bedarf falsch dargestellt, wichtige Aspekte wurden im Gutachten nicht berücksichtigt, oder der Gesundheitszustand hat sich seit dem Gutachten deutlich verschlechtert. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und kann entweder selbst Abhilfe schaffen oder eine erneute Begutachtung veranlassen. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise einige Wochen, theoretisch hat die Kasse aber bis zu drei Monate Zeit.
Wenn die Pflegekasse feststellt, dass von Anfang an ein höherer Pflegegrad vorgelegen hat, erhalten Sie die höheren Pflegeleistungen rückwirkend. Stellt sie hingegen fest, dass sich die Pflegesituation erst in der Zwischenzeit verändert hat, gilt dies nicht. In diesem Fall sollten Sie einen neuen Antrag auf Höherstufung stellen.
Für Fragen und Anliegen rund um die Pflegeversicherung bietet die Allianz verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. Die Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Königinstraße 28, 80802 München (Amtsgericht München HRB 2212). Die Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
Telefonisch erreichen Sie die Allianz unter verschiedenen kostenlosen Servicenummern (erreichbar aus allen deutschen Netzen, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr):
0800 410 01 08 für Fragen zur Kostenerstattung und zum Pflegeantrag
0800 410 01 09 für allgemeine Vertragsfragen
Aus dem Ausland (kein Notfall): +49 89 207 00 29 301 (kostenpflichtig)
Für die compass private pflegeberatung gibt es die eigene kostenlose Rufnummer 0800 101 88 00. Online können Versicherte über das Hilfe- und Kontakt-Center der Allianz Anfragen stellen oder Unterlagen einreichen. Der Online-Pflegeantrag ist direkt über die Website der Allianz Gesundheitswelt erreichbar und führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
Für spezifische Fragen zur Pflegezusatzversicherung und deren Leistungen sollten Versicherte ihre individuellen Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) konsultieren. Diese sind auf der Website der Allianz hinterlegt und beschreiben detailliert, welche Leistungen der jeweilige Versicherungsvertrag beinhaltet.
Auch Beamte und beihilfeberechtigte Personen, die privat krankenversichert sind, haben eine Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung. Sie erhalten jedoch in der Regel Beihilfe zu den Pflegekosten von ihrem Dienstherrn. Die private Pflegeversicherung ergänzt dann den Teil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind entsprechend niedriger, da nur der Restbetrag versichert werden muss.
Bei der Leistungsinanspruchnahme müssen Beamte zunächst Beihilfe bei der zuständigen Beihilfestelle beantragen. Die Allianz Pflegeversicherung erstattet dann den verbleibenden Eigenanteil. Wichtig ist die gute Abstimmung zwischen Beihilfestelle und Versicherung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die compass Pflegeberatung unterstützt auch beihilfeberechtigte Personen bei der Navigation durch das Zusammenspiel von Beihilfe und Pflegeversicherung.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Wohnsitz in Bayern, können zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung das Landespflegegeld beantragen. Mit bis zu 1.000 Euro jährlich möchte die bayerische Staatsregierung Pflegebedürftigen ihre Wertschätzung ausdrücken und finanzielle Unterstützung leisten. Das Landespflegegeld ist keine Leistung der Pflegepflichtversicherung, sondern eine freiwillige Geldleistung auf Länderebene. Es kann nur beim Freistaat Bayern beantragt werden und wird nach einmaliger Antragstellung automatisch jedes Jahr ausgezahlt.
Die Beantragung erfolgt online über das Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Das Landespflegegeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und muss nicht versteuert werden. Es ist eine echte Zusatzleistung, die pflegebedürftigen Menschen in Bayern zur freien Verfügung steht.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und verbraucht werden – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Schutzschürzen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Monat. Diese Hilfsmittel können über Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Versandapotheken bezogen werden. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Versicherte nichts vorfinanzieren müssen.
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte, die zur häuslichen Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen. Dazu gehören Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle, Gehhilfen, Toilettensitzerhöhungen, Badewannenlifter und vieles mehr. Die Pflegekasse übernimmt entweder die Kosten oder stellt die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. In der Regel ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel zu zahlen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfällt der Eigenanteil.
Die Beantragung erfolgt formlos bei der Pflegekasse, oft genügt ein ärztliches Rezept oder eine Empfehlung des Pflegedienstes. Die Pflegekasse prüft den Antrag und bewilligt die Hilfsmittel bei Bedarf. Bei Ablehnung kann auch hier Widerspruch eingelegt werden. Die compass Pflegeberatung hilft bei Bedarf bei der Beantragung und Auswahl geeigneter Hilfsmittel.
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Wer Angehörige zu Hause pflegt, wird von der Pflegeversicherung sozial abgesichert. Pflegende Angehörige, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, erhalten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese werden direkt von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen an die Rentenversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege.
Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung sind pflegende Angehörige während der Pflegetätigkeit automatisch versichert. Dies gilt sowohl für die Pflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen als auch für Wege, die im Zusammenhang mit der Pflege zurückgelegt werden – etwa Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke. Dieser Versicherungsschutz ist beitragsfrei und eine wichtige soziale Absicherung für die vielen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
Neben der freiwilligen Pflegeberatung gibt es für Pflegegeldempfänger auch eine verpflichtende Beratung. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, also von Angehörigen zu Hause gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle abrufen. Diese Pflichtberatung dient der Sicherung der Pflegequalität und soll pflegenden Angehörigen Hilfestellung geben.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig und kann halbjährlich in Anspruch genommen werden. Wird die verpflichtende Beratung nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.
Die Kosten für die Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse vollständig. Der Berater kommt nach Hause und prüft die Pflegesituation, gibt praktische Tipps zur Pflege, informiert über Hilfsmittel und Leistungen und unterstützt bei Problemen. Diese regelmäßigen Besuche sind für viele pflegende Angehörige eine wertvolle Unterstützung und helfen, Überlastung zu vermeiden.
Die Allianz bietet ihren Versicherten kostenlosen Zugang zur PflegeleichtAPP von Nui Care. Diese digitale Anwendung hilft dabei, die Pflege einfach, sicher und digital zu organisieren. Die App erfasst die individuelle Pflegesituation und stellt basierend darauf relevante Informationen zur Verfügung. Sie zeigt beispielsweise, welche Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können, gibt hilfreiche Tipps für die Pflegesituation und unterstützt bei der Organisation des Pflegealltags.
Solche digitalen Helfer werden immer wichtiger, da die Organisation von Pflege oft komplex ist und viele verschiedene Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die App kann als Pflegebegleiter fungieren und hilft dabei, den Überblick zu bewahren, Termine zu koordinieren und alle wichtigen Informationen an einem Ort zu sammeln. Sie ist ein Beispiel dafür, wie die Digitalisierung auch im Pflegebereich zu mehr Transparenz und Erleichterung führen kann.
Die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte sind seit dem 1. Juli 2023 gestaffelt und abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Kinderlose zahlen 4,20 Prozent (Arbeitnehmeranteil 2,40 Prozent), Mitglieder mit einem Kind 3,60 Prozent lebenslang (Arbeitnehmeranteil 1,80 Prozent). Mit jedem weiteren Kind sinkt der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte, bis zu einem Minimum von 2,60 Prozent bei fünf oder mehr Kindern.
Diese Staffelung basiert auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022, wonach Eltern mit Kindern in der Erziehungsphase bei den Pflegebeiträgen stärker entlastet werden müssen. Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt unabhängig vom individuellen Beitragssatz 1,8 Prozent (Ausnahme Sachsen: 1,3 Prozent).
Für privat Versicherte gelten diese Staffelungen nicht direkt, da die Beiträge einkommensunabhängig und nach dem Kapitaldeckungsverfahren berechnet werden. Allerdings gibt es auch hier Regelungen zur beitragsfreien Mitversicherung von Kindern, die sich an den Bedingungen der sozialen Pflegeversicherung orientieren.
Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Diese Aufgabe ist oft physisch und psychisch sehr belastend. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Entlastungsmöglichkeiten: Den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich können pflegende Angehörige für Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung nutzen. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, Urlaub zu machen oder sich bei eigener Krankheit vertreten zu lassen. Die Tages- und Nachtpflege bietet regelmäßige Entlastung, während die pflegebedürftige Person tagsüber professionell betreut wird.
Wichtig ist auch die psychosoziale Unterstützung. Die compass Pflegeberatung vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Angehörigenkreisen und Gesprächsangeboten. Viele pflegende Angehörige fühlen sich isoliert und überfordert – der Austausch mit anderen in ähnlicher Situation kann enorm entlasten. Auch Pflegekurse für Angehörige werden von der Pflegekasse kostenfrei angeboten. Sie vermitteln praktische Pflegetechniken und helfen, den Rücken zu schonen und die Pflege effektiver zu gestalten.
Die Qualität der Pflege wird durch verschiedene Mechanismen gesichert. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst oder andere Prüfinstitutionen kontrolliert. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden veröffentlicht, beispielsweise in Form von Pflegenoten. Allerdings ist das System der Qualitätsprüfung und -bewertung komplex und für Laien oft schwer zu durchschauen.
Bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder Pflegeheims sollten Versicherte nicht nur auf formale Bewertungen achten, sondern sich auch persönlich ein Bild machen. Besichtigungen vor Ort, Gespräche mit der Pflegedienstleitung und mit anderen Bewohnern oder Angehörigen sind wichtig. Die compass Pflegeberatung unterstützt auch bei der Auswahl geeigneter Pflegeeinrichtungen und kann Vor- und Nachteile verschiedener Optionen aufzeigen.
Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG ist für privat Versicherte automatisch auch der Partner in Sachen Pflegeversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet Leistungen, die denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen. Alle Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad, in den Versicherte nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren durch MEDICPROOF eingestuft werden.
Die Leistungen wurden durch die Pflegereform zum 1. Januar 2025 erhöht: Pflegegeld und Pflegesachleistungen stiegen um 4,5 Prozent. Das Pflegegeld reicht von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich, die Pflegesachleistungen von 796 Euro bis 2.299 Euro. Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade sowie Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Für vollstationäre Pflege werden gestaffelte Zuschüsse gewährt, die mit der Verweildauer im Heim steigen.
Trotz dieser Leistungen bleibt oft eine Versorgungslücke, die durch eine private Pflegezusatzversicherung geschlossen werden sollte. Die Allianz bietet hierfür verschiedene Tarife an, insbesondere das PflegetagegeldBest. Der Abschluss sollte erfolgen, solange noch keine Pflegebedürftigkeit besteht.
Besonders wertvoll sind die Beratungs- und Service-Angebote: Die kostenlose compass Pflegeberatung (Telefon 0800 101 88 00) steht allen privat Pflegeversicherten zur Verfügung und hilft bei allen Fragen rund um die Pflege. Die Allianz Pflege Assistance bietet praktische Unterstützung bei der Organisation des Pflegealltags. Der Online-Pflegeantrag macht die Beantragung von Leistungen einfach und sicher.
Für Fragen zur Kostenerstattung und zum Pflegeantrag erreichen Versicherte die Allianz unter 0800 410 01 08, für allgemeine Vertragsfragen unter 0800 410 01 09. Diese Servicenummern sind kostenlos und montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Die Pflegeversicherung ist ein komplexes System, aber mit der richtigen Information und Unterstützung können Versicherte und ihre Angehörigen die vielfältigen Leistungen optimal nutzen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, bei Bedarf Beratung in Anspruch zu nehmen und die eigenen Rechte zu kennen. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – mit der Allianz Private Krankenversicherung und ihren umfassenden Leistungen und Services sind Versicherte für diesen Fall gut abgesichert.
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