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Die Audi BKK als Pflegekasse – Umfassender Überblick für Versicherte und Angehörige

Die Audi BKK ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Ingolstadt, die seit ihrer Gründung im Jahr 1894 kontinuierlich gewachsen ist. Mit rund 800.000 Versicherten und 28 Geschäftsstellen in ganz Deutschland gehört sie zu den größeren Betriebskrankenkassen des Landes. Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bietet die Pflegekasse der Audi BKK ein umfassendes Leistungsspektrum, das weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Dieser Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Antragstellung, Voraussetzungen und Kontaktmöglichkeiten der Audi BKK Pflegekasse.

Die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert und soll die finanziellen Belastungen durch Pflegebedürftigkeit spürbar mildern. Die Audi BKK unterstützt Versicherte dabei, die passenden Leistungen zu finden und optimal zu nutzen. Ob häusliche Pflege durch Angehörige, professionelle Pflegedienste oder vollstationäre Unterbringung – die Pflegekasse steht Ihnen mit individueller Beratung und umfangreichen Serviceangeboten zur Seite.

Die fünf Pflegegrade – Grundlage für alle Leistungen

Seit der Pflegereform 2017 werden pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese Einstufung erfolgt nicht mehr primär nach dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Die Audi BKK beauftragt nach Antragstellung den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung, der die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers objektiv bewertet.

Die Begutachtung erfolgt in sechs wesentlichen Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden. Zur Mobilität gehören etwa Positionswechsel im Bett, das Halten einer stabilen Sitzposition oder das Treppensteigen. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten umfassen Orientierung, Entscheidungsfähigkeit und das Verstehen von Sachverhalten. Bei den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen werden Auffälligkeiten wie Unruhe, Ängste oder aggressives Verhalten bewertet. Der Bereich Selbstversorgung mit einer Gewichtung von 40 Prozent bildet den größten Anteil und beinhaltet alle Aktivitäten des täglichen Lebens wie Körperpflege, An- und Auskleiden oder Ernährung.

Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 beginnt ab 12,5 Punkten und kennzeichnet geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Pflegegrad 2 startet ab 27 Punkten bei erheblichen Beeinträchtigungen. Pflegegrad 3 wird ab 47,5 Punkten vergeben und steht für schwere Beeinträchtigungen. Ab 70 Punkten liegt Pflegegrad 4 mit schwersten Beeinträchtigungen vor, während Pflegegrad 5 ab 90 Punkten schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung beschreibt.

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Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Wenn Sie als Angehöriger, Freund oder Nachbar die häusliche Pflege eines Versicherten übernehmen, zahlt die Audi BKK Pflegegeld als monatliche Geldleistung. Dieses Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung und wird üblicherweise genutzt, um die pflegenden Personen für ihren Einsatz zu entschädigen. Eine Verwendungsnachweispflicht besteht nicht.

Die Audi BKK zahlt folgende monatliche Pflegegeldbeträge: Bei Pflegegrad 2 erhalten Versicherte bis zu 347 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 599 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 800 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 990 Euro. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber andere Leistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen.

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, typischerweise am ersten Werktag des Monats. Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen weitergezahlt, danach ruht der Anspruch. Eine wichtige Besonderheit: Das Pflegegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.

Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege

Alternativ zum Pflegegeld oder ergänzend dazu können Versicherte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind ausschließlich für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste vorgesehen, die bei der häuslichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen bei der Audi BKK betragen: Bei Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro. Diese Beträge liegen deutlich höher als das Pflegegeld, da professionelle Pflegekräfte entsprechend vergütet werden müssen.

Ein wichtiger Aspekt beim Pflegevertrag: Die Audi BKK schreibt vor, dass zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, der Art, Inhalt, Umfang und Vergütung der Leistungen regelt. Versicherte haben ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht nach dem ersten Pflegeeinsatz, falls sie mit dem Dienst nicht zufrieden sind. Diese Kündigungsmöglichkeit kann ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist genutzt werden.

Kombinationsleistung – Das Beste aus beiden Welten

Viele Pflegesituationen erfordern eine flexible Lösung, bei der sowohl Angehörige als auch professionelle Pflegedienste eingebunden sind. Für solche Fälle bietet die Audi BKK die Kombinationsleistung an. Dabei können Pflegebedürftige sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen beanspruchen, allerdings nicht in voller Höhe beider Leistungen.

Die Berechnung erfolgt prozentual: Wenn Sie beispielsweise 40 Prozent der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Bei Pflegegrad 3 mit einem Sachleistungsbudget von 1.497 Euro und einem Pflegegeld von 599 Euro würde das bedeuten: Nutzen Sie Pflegesachleistungen im Wert von 598,80 Euro (40 Prozent), bekommen Sie noch 359,40 Euro Pflegegeld (60 Prozent). Diese Flexibilität ermöglicht es, die Versorgung optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

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Verhinderungspflege – Auszeit für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen Erholungspausen. Die Verhinderungspflege der Audi BKK springt ein, wenn die Hauptpflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Diese Leistung kann sowohl zu Hause als auch in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden und ist nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt.

Für die Verhinderungspflege stehen grundsätzlich 1.685 Euro jährlich zur Verfügung. Eine wichtige Einschränkung gilt jedoch bei der Pflege durch nahe Verwandte bis zum zweiten Grad oder durch Personen, die mit dem Pflegebedürftigen im selben Haushalt leben. In diesen Fällen darf die Erstattung das 1,5-fache des Pflegegeldes des entsprechenden Pflegegrades nicht überschreiten. Bei nachgewiesenen höheren Auslagen wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten ist eine Kostenerstattung bis zur vollen Höhe von 1.685 Euro möglich.

Die Verhinderungspflege kann seit 2025 für bis zu acht Wochen pro Jahr genutzt werden. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Zusätzlich können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebudgets (also bis zu 843 Euro) für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, wodurch sich der Gesamtbetrag auf maximal 2.528 Euro erhöht.

Kurzzeitpflege bei vorübergehendem vollstationären Bedarf

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands, übernimmt die Audi BKK die Kosten für eine Kurzzeitpflege im Pflegeheim. Diese Leistung ist auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Audi BKK übernimmt pflegebedingte Aufwendungen einschließlich sozialer Betreuung und medizinischer Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 Euro im Kalenderjahr. Ähnlich wie bei der Verhinderungspflege können auch hier nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch erhöht sich der Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 Euro im Jahr.

Wichtig zu wissen: Die Kurzzeitpflege ist auch ohne Pflegegrad möglich, wenn eine akute Erkrankung vorliegt. In diesem Fall trägt allerdings nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse die Kosten. Hierfür ist ein separater Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden bei der Kurzzeitpflege nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen aus eigenen Mitteln oder über das Sozialamt finanziert werden.

Tages- und Nachtpflege für teilstationäre Betreuung

Die Tages- und Nachtpflege stellt eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege dar und kann parallel zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne diese zu mindern. Pflegebedürftige werden dabei stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut und kehren anschließend nach Hause zurück. Diese Leistung eignet sich besonders, wenn Angehörige tagsüber berufstätig sind oder nachts Entlastung benötigen.

Die monatlichen Höchstbeträge der Audi BKK für Tages- und Nachtpflege betragen: Bei Pflegegrad 2 bis zu 761 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.432 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.778 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen jedoch privat getragen werden.

Das neue Entlastungsbudget ab Juli 2025

Eine bedeutende Neuerung für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ist das Entlastungsbudget, das die Audi BKK ab dem 1. Juli 2025 einführt. Dieses Budget fasst die bisherigen Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen und macht sie flexibler nutzbar. Der umständliche Prozess der Umwandlung zwischen beiden Leistungsarten entfällt damit.

Das Entlastungsbudget beträgt ab Juli 2025 einheitlich 3.539 Euro pro Jahr für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Bereits seit Januar 2025 steht Personen mit Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ein Entlastungsbudget von 3.386 Euro zur Verfügung. Das neue Budget kann für bis zu acht Wochen Ersatzpflege pro Jahr genutzt werden, unabhängig davon, ob es sich um Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege handelt.

Ein weiterer Vorteil: Die bisherige Voraussetzung von mindestens sechs Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt. Das Entlastungsbudget kann somit unmittelbar ab Feststellung des Pflegegrades genutzt werden. Während der Inanspruchnahme wird das Pflegegeld zur Hälfte für bis zu acht Wochen pro Jahr weitergezahlt.

Entlastungsleistungen von 131 Euro monatlich

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Die Kostenerstattung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Rechnungen und Belege.

Bei Pflegegrad 1 können die Entlastungsleistungen etwa für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anteilige Leistungen eines Pflegedienstes für Körperpflege oder zugelassene Betreuungsdienste verwendet werden. Wichtig: Leistungen der Selbstversorgung sind ausgeschlossen. Ab Pflegegrad 2 erweitern sich die Verwendungsmöglichkeiten um Eigenanteile der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie um die volle Bandbreite ambulanter Pflegedienste.

Besonders praktisch: Nicht verbrauchte Beträge werden auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Wird der übertragene Leistungsanspruch im ersten Halbjahr des Folgejahres nicht ausgeschöpft, verfällt er zum 30. Juni des Folgejahres. Eine vorausschauende Planung der Entlastungsleistungen lohnt sich also.

Pflegehilfsmittel für erleichterte Pflege zu Hause

Die Audi BKK stellt im häuslichen Bereich verschiedene Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchshilfsmitteln unterschieden.

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Waschsysteme, Produkte zur Hygiene im Bett, Notrufsysteme, Lagerungsrollen oder Sitzhilfen. Diese Hilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Bei Kauf müssen Versicherte eine Zuzahlung von zehn Prozent leisten, höchstens jedoch 42 Euro je Hilfsmittel. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch sowie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Für diese Verbrauchshilfsmittel übernimmt die Audi BKK monatlich Aufwendungen von bis zu 42 Euro. Die Beantragung kann unkompliziert über das Online-Center der Audi BKK erfolgen.

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Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Wenn die häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglich ist, übernimmt die Audi BKK anteilig die Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegekasse variieren je nach Pflegegrad erheblich. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 131 Euro, bei Pflegegrad 2 sind es 805 Euro, bei Pflegegrad 3 erhöht sich der Betrag auf 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 auf 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.096 Euro.

Entscheidend zu verstehen ist: Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) muss von den Bewohnern selbst getragen werden. Dieser Eigenanteil variiert von Einrichtung zu Einrichtung und umfasst die pflegebedingten Aufwendungen, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen. Wichtig ist, dass dieser Eigenanteil für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch ist.

Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Heimbewohner zusätzliche Leistungszuschläge auf den Eigenanteil, die sich nach der Verweildauer staffeln. Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent des Eigenanteils, nach mehr als zwölf Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent. Diese Zuschüsse werden seit dem 1. Januar 2024 gewährt und helfen, die finanzielle Belastung für Langzeitbewohner spürbar zu senken.

Zusätzlich zum Eigenanteil für die Pflege müssen Heimbewohner die sogenannten Hotelkosten selbst tragen. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und die Ausbildungsumlage. Diese Kosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen. Falls das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht und auch Angehörige nicht unterhaltspflichtig sind, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein.

Antragstellung bei der Audi BKK – Schritt für Schritt

Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der Audi BKK erfolgt in mehreren klar strukturierten Schritten. Wichtig ist zunächst zu wissen: Eine automatische Zuweisung eines Pflegegrades gibt es nicht. Sie müssen aktiv einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, nicht direkt einen Antrag auf einen Pflegegrad.

Erster Schritt: Formular ausfüllen und einreichen
Das Antragsformular können Sie entweder schriftlich bei der Audi BKK anfordern oder bequem über das Online-Center digital ausfüllen und übermitteln. Das Formular erfragt persönliche Informationen und erfordert Ihre Unterschrift. Sie können angeben, welche Leistungen Sie bevorzugen: Pflegegeld für private Pflegepersonen, Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste, Kombinationsleistungen oder vollstationäre Pflege. Eine ärztliche Bescheinigung ist für die Antragstellung nicht erforderlich.

Zweiter Schritt: Die Audi BKK beauftragt den MDK
Nach Eingang Ihres Antrags hat die Pflegekasse gemäß Gesetz fünf Wochen Zeit für die Entscheidung. Die Audi BKK beauftragt zeitnah den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Begutachtung. Dieser kontaktiert Sie zur Vereinbarung eines Besuchstermins. Die Begutachtung findet in der Regel in Ihrer häuslichen Umgebung statt, bei Höherstufungen kann auf Wunsch auch ein strukturiertes Telefoninterview durchgeführt werden.

Dritter Schritt: Vorbereitung auf den Gutachterbesuch
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für eine realistische Einschätzung Ihrer Pflegesituation. Legen Sie wichtige Dokumente wie Arztberichte, Medikamentenpläne, Krankenhausentlassungsberichte oder ein Pflegetagebuch bereit. Das Pflegetagebuch dokumentiert über mehrere Wochen den täglichen Hilfebedarf und ist besonders wertvoll für die Begutachtung. Es empfiehlt sich, eine vertraute Person wie einen Angehörigen oder die Pflegekraft zum Termin hinzuzuziehen, die den Alltag aus ihrer Perspektive schildern kann.

Vierter Schritt: Die Begutachtung
Der Gutachter überprüft Ihre Selbstständigkeit in den sechs relevanten Lebensbereichen. Zeigen Sie eine normale Alltagssituation und übertreiben Sie nichts, aber beschönigen Sie auch keine Schwierigkeiten. Der Gutachter wird Sie möglicherweise bitten, bestimmte Tätigkeiten vorzuführen, etwa das Öffnen einer Flasche oder das Treppensteigen. Sprechen Sie auch unangenehme Themen offen an, die Ihren Alltag erschweren.

Fünfter Schritt: Bescheid und Pflegegrad
Etwa ein bis zwei Wochen nach der Begutachtung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse. Dieser enthält die Entscheidung über Ihren Pflegegrad und die bewilligten Leistungen. Bei Zustimmung können Sie die Leistungen ab dem Monat der Antragstellung in Anspruch nehmen. Bei Ablehnung oder einem aus Ihrer Sicht zu niedrigen Pflegegrad haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Fordern Sie in diesem Fall das Gutachten an und prüfen Sie es genau auf Unstimmigkeiten.

Vorversicherungszeit – Wichtige Voraussetzung beachten

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte grundsätzlich eine Vorversicherungszeit erfüllen. Diese beträgt zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung. Dabei zählt sowohl die eigene Versicherung als auch die Familienversicherung. Für versicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.

Zeiten, die bis zum Beginn der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ununterbrochen in der privaten Pflegeversicherung zurückgelegt wurden, werden angerechnet. Zeiten der Weiterversicherung nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht werden ebenfalls bei der Ermittlung der Vorversicherungszeit berücksichtigt. Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die erforderliche Vorversicherungszeit noch nicht erfüllt, beginnen die Leistungen, sobald die Vorversicherungszeit erfüllt wird.

Beratungseinsätze – Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, ist zur regelmäßigen Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI verpflichtet. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und sollen pflegende Angehörige praktisch unterstützen.

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch halbjährlich erforderlich, also zweimal pro Jahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss der Beratungseinsatz vierteljährlich stattfinden, was viermal pro Jahr bedeutet. Personen mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, halbjährlich freiwillig einen Beratungsbesuch zu nutzen.

Die Beratung wird meist von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Kosten trägt vollständig die Pflegekasse, es entstehen keine Zuzahlungen. Der Berater kommt zu Ihnen nach Hause und bespricht die Pflegesituation, gibt praktische Tipps zur Pflegedurchführung und beantwortet Fragen zu Hilfsmitteln oder Entlastungsangeboten.

Achtung: Das Versäumen der Beratungsfristen kann ernsthafte Konsequenzen haben. Nach § 37.6 SGB XI droht zunächst eine angemessene Kürzung des Pflegegeldes. Bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld im schlimmsten Fall komplett gestrichen werden. Die Pflegekasse wird Sie jedoch rechtzeitig schriftlich erinnern, falls der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht wurde.

Umfassende Pflegeberatung durch die Audi BKK

Jede pflegebedürftige Person hat einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Nach Eingang eines erstmaligen Antrags steht Ihnen innerhalb von zwei Wochen ein individueller Beratungstermin zu. Die Audi BKK bietet diese Beratung telefonisch unter der Servicenummer 0841 887 888 an, die von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr erreichbar ist.

Die Pflegeberatung wird durch qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt und umfasst eine umfassende Analyse Ihrer Pflegesituation. Sie erhalten Informationen zu allen verfügbaren Hilfsangeboten und Sozialleistungen, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Betreuungs- oder Versorgungsbedarf ausgerichtet sind. Bei Bedarf erstellt der Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan, der alle notwendigen Leistungen koordiniert.

Wenn eine telefonische Beratung nicht ausreicht, kommt der Pflegeberater zu einem Hausbesuch. Dieser persönliche Besuch ermöglicht eine detaillierte Analyse der Wohnsituation und kann auch zur Anleitung pflegender Angehöriger genutzt werden. Die Pflegeberatung ist für alle Versicherten kostenfrei, die einen Pflegegrad beantragt haben oder bereits mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.

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Online-Pflegekurse für pflegende Angehörige

Die Audi BKK bietet in Kooperation mit dem Anbieter curendo ein umfangreiches Angebot an Online-Pflegekursen nach § 45 SGB XI an. Diese Kurse sind für Versicherte der Audi BKK vollständig kostenfrei und können flexibel von zu Hause aus absolviert werden, wann immer es Ihre Zeit erlaubt.

Das Kursangebot umfasst mehrere spezialisierte Module: Der Kurs Grundlagen der häuslichen Pflege mit 35 Modulen und etwa fünf Stunden Dauer führt Sie durch wichtige Themen in der Pflege und unterstützt Sie mit praktischen Tipps im Pflegealltag. Der Online-Kurs Demenz mit 28 Modulen fördert das Verständnis für Betroffene und erleichtert den Umgang mit Alzheimer und anderen Demenzformen. Der Kurs Wohnen und Pflege im Alter vermittelt in 25 Modulen wichtige Informationen zu altersgerechtem Wohnen.

Besonders wertvoll ist der Kurs Selbstfürsorge durch Achtsamkeit mit 38 Modulen und sieben Stunden Dauer, der pflegenden Angehörigen zeigt, wie sie im herausfordernden Pflegealltag gut für sich selbst sorgen können. Der Kurs Pflegen bei Inkontinenz mit 25 Modulen vermittelt praktisches Wissen zum Umgang mit Harninkontinenz.

Die Registrierung erfolgt unkompliziert mit einer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Mit Eingabe Ihrer Audi BKK Versichertennummer aktivieren Sie den kostenlosen Zugang. Im anonymen Chat beantworten Experten jederzeit Ihre individuellen Fragen zur Pflegesituation.

Pflegestützpunkte für umfassende Beratung

In vielen Bundesländern haben Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Kommunen Pflegestützpunkte eingerichtet. Diese Stützpunkte bündeln die Beratung über alle medizinisch-pflegerischen Leistungen unter einem Dach. Hier arbeiten Mitarbeitende der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger zusammen, um pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen alle wichtigen Informationen und konkrete Hilfestellungen zu vermitteln.

In den Pflegestützpunkten erhalten Sie alle wichtigen Antragsformulare, Informationen zu möglichen Zuschüssen für altersgerechten Wohnungsumbau, Adressen geeigneter Pflegeeinrichtungen und Hinweise zu ehrenamtlichen Angeboten. Die Beratung ist wohnortnah und für alle Ratsuchenden kostenlos. Das gesamte Leistungsgeschehen für Pflegebedürftige wird hier koordiniert.

Kontaktmöglichkeiten der Audi BKK

Die Audi BKK bietet verschiedene Wege, um mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten. Die zentrale Postanschrift lautet: Audi BKK, Postfach 10 01 60, 85001 Ingolstadt. Telefonisch erreichen Sie die Zentrale von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Für Pflegeberatung steht die spezielle Servicenummer 0841 887 888 zur Verfügung.

Besonders komfortabel ist das Online-Center der Audi BKK, über das Sie viele Anträge digital stellen können. Dazu gehören Anträge auf Pflegeleistungen, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Für die erstmalige Registrierung im Online-Center benötigen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und können danach alle Services bequem von zu Hause aus nutzen. Die Audi BKK bietet außerdem eine Service-App an, mit der Sie viele Anliegen direkt über das Smartphone erledigen können.

Bundesweit verfügt die Audi BKK über 28 Geschäftsstellen an allen Produktionsstandorten der Marken Volkswagen, Audi und MAN Truck & Bus sowie in weiteren Städten wie Neuburg an der Donau, Singen, Helmstedt, Gifhorn, Neumarkt, Augsburg, Ebern, Coburg, Nürnberg, München, Neunkirchen und Eichstätt. In diesen Geschäftsstellen können Sie sich persönlich beraten lassen.

Für die sichere Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Website oder das Online-Center. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgt unverschlüsselt und sollte daher nicht für vertrauliche Gesundheitsinformationen genutzt werden.

Widerspruch bei unzureichendem Pflegegrad

Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, weil Ihnen ein zu niedriger Pflegegrad zugeordnet oder Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Schnelles Handeln ist erforderlich, denn nach Ablauf der Frist ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.

Für einen erfolgreichen Widerspruch benötigen Sie das Pflegegutachten des MDK. Falls Sie es nicht bereits mit dem Bescheid erhalten haben, fordern Sie es umgehend bei der Pflegekasse an. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig: Wo weicht es von der tatsächlichen Pflegesituation ab? Welche Aspekte wurden nicht angemessen berücksichtigt? Was die pflegebedürftige Person am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit? Hat sich der Gesundheitszustand seit der Begutachtung deutlich verschlechtert?

Ihre Begründung sollte konkret auf die Punkte im Gutachten eingehen und mit ärztlichen Unterlagen, Pflegeprotokollen oder Stellungnahmen von Pflegekräften untermauert werden. Je besser Sie Ihre Einwände belegen können, desto höher sind die Erfolgschancen. Die Pflegekasse hat bis zu drei Monate Zeit, um über den Widerspruch zu entscheiden. Bei Erfolg erhalten Sie rückwirkend ab Antragstellung die höheren Leistungen.

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Häufige Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten?
Ja, das ist als Kombinationsleistung möglich. Der noch nicht verbrauchte prozentuale Anteil der Pflegesachleistungen bestimmt, wie viel Pflegegeld Sie zusätzlich erhalten. Nutzen Sie beispielsweise 60 Prozent der Sachleistungen, bekommen Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt?
Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch. Dies gilt auch für Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt.

Wie oft kann ich meinen Pflegegrad überprüfen lassen?
Sie können jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, wenn sich Ihre Pflegesituation wesentlich verschlechtert hat. Die Pflegekasse wird dann eine erneute Begutachtung veranlassen. Auch die Pflegekasse selbst kann in regelmäßigen Abständen Wiederholungsbegutachtungen durchführen, insbesondere wenn der Pflegegrad befristet bewilligt wurde.

Muss ich die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen?
Ja, für die monatliche Erstattung von bis zu 42 Euro müssen Sie einen Antrag stellen. Viele Anbieter bieten inzwischen Pflegeboxen im Abonnement an, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie können den Antrag bequem über das Online-Center der Audi BKK stellen.

Werden Pflegeleistungen auch im Ausland gewährt?
Pflegegeld wird grundsätzlich auch bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland weitergezahlt, allerdings in der Regel nur für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Bei dauerhaftem Aufenthalt in einem EU-Land können die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt werden. Pflegesachleistungen und vollstationäre Pflege sind im Ausland nicht möglich.

Was geschieht, wenn ich die Beratungseinsätze nicht wahrnehme?
Das Versäumen der verpflichtenden Beratungseinsätze kann zu Kürzungen oder im Wiederholungsfall sogar zur Einstellung des Pflegegeldes führen. Die Pflegekasse wird Sie jedoch zunächst schriftlich mahnen und auf die Konsequenzen hinweisen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst oder Beratungsunternehmen.

Kann ich die Pflegekasse wechseln?
Ein direkter Wechsel nur der Pflegekasse ist nicht möglich, da die Pflegeversicherung automatisch an die Krankenversicherung gekoppelt ist. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse. Die Leistungen sind jedoch gesetzlich weitgehend festgelegt und unterscheiden sich zwischen den Pflegekassen kaum.

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen

Die Audi BKK bietet als bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit rund 800.000 Versicherten ein umfassendes Leistungsspektrum in der Pflegeversicherung. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet.

Für die häusliche Pflege zahlt die Audi BKK Pflegegeld zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Alternativ stehen Pflegesachleistungen zwischen 796 Euro und 2.299 Euro für professionelle Pflegedienste zur Verfügung. Beide Leistungen können als Kombinationsleistung flexibel miteinander verbunden werden.

Für Entlastung sorgen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab Juli 2025 im neuen Entlastungsbudget von 3.539 Euro jährlich zusammengefasst werden. Tages- und Nachtpflege können parallel zu anderen Leistungen genutzt werden und bieten monatliche Budgets bis zu 2.299 Euro. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 42 Euro monatlich erstattet, technische Pflegehilfsmittel oft leihweise überlassen. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Audi BKK zwischen 131 Euro und 2.096 Euro monatlich, ergänzt durch Leistungszuschläge auf den Eigenanteil zwischen 15 und 75 Prozent je nach Verweildauer.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über das Online-Center oder per Post. Eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre ist erforderlich. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von fünf Wochen über den Antrag. Umfassende Pflegeberatung, kostenlose Online-Pflegekurse und bundesweit 28 Geschäftsstellen runden das Serviceangebot ab.

Pflegegeldempfänger sind zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet – halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Die Audi BKK erreichen Sie telefonisch unter 0841 887 888 oder über das Online-Center für digitale Anträge und sichere Kommunikation. Bei Unzufriedenheit mit dem Pflegegradbescheid besteht innerhalb eines Monats die Möglichkeit zum Widerspruch.

FAQ Pflegekasse

Wichtige Fragen kurz erklärt