BERGISCHE KRANKENKASSE

BERGISCHE KRANKENKASSE

Die BERGISCHE KRANKENKASSE – Ihr Partner in der Pflege

Die BERGISCHE KRANKENKASSE ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Hauptsitz in Solingen, die seit über 150 Jahren für ihre Versicherten da ist. Mit rund 76.832 Versicherten (Stand Juli 2025) bietet sie als regionale Krankenkasse besonders in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen umfassende Leistungen im Bereich der Pflege. Die Pflegekasse der BERGISCHEN steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit einem breiten Spektrum an Leistungen, persönlicher Beratung und modernen Servicekanälen zur Seite.

Als Mitglied der BERGISCHEN sind Sie automatisch in der zugehörigen Pflegekasse versichert. Diese bietet Ihnen nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen, sondern punktet auch mit schnellem Service, persönlicher Beratung und regionaler Nähe. Die telefonische Erreichbarkeit ist hervorragend – über 90 Prozent aller Anrufe werden innerhalb von 60 Sekunden angenommen, und ausgebildetes Fachpersonal steht Ihnen innerhalb von durchschnittlich 9 Sekunden zur Verfügung.

Kontaktdaten und Erreichbarkeit der BERGISCHEN Pflegekasse

Die Hauptverwaltung und das zentrale Kundenzentrum der BERGISCHEN KRANKENKASSE befinden sich in Solingen-Wald an der Heresbachstraße 29. Hier können Sie sich persönlich beraten lassen oder telefonisch und digital Kontakt aufnehmen:

  • Postanschrift: BERGISCHE KRANKENKASSE, 42715 Solingen

  • Telefon: 0212 2262-0 (allgemeine Anfragen)

  • Telefax: 0212 2262-411

  • E-Mail: info@bergische-krankenkasse.de

  • Pflegespezifische E-Mail: pflege@bergische-krankenkasse.de

  • Website: www.bergische-krankenkasse.de

Öffnungszeiten der Kundenzentren:

  • Solingen-Wald (Heresbachstraße 29): Montag bis Donnerstag 9:00-17:00 Uhr, Freitag 9:00-16:00 Uhr

  • Solingen-Ohligs: Dienstag 14:00-18:00 Uhr

  • Wuppertal: Montag bis Donnerstag 9:00-17:00 Uhr, Freitag 9:00-16:00 Uhr

  • Köln: Montag bis Freitag 10:00-15:00 Uhr

  • Duisburg: Montag bis Freitag 8:00-15:00 Uhr

  • Leverkusen: Montag, Dienstag, Donnerstag 9:00-15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 9:00-13:00 Uhr

Sie können Termine auch bequem online buchen über die Website der BERGISCHEN. Zusätzlich bietet die Krankenkasse einen Hausbesuchsservice an, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder während der Kinderbetreuung nicht das Haus verlassen können. Dieser Service ist für Versicherte kostenlos und steht innerhalb der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zur Verfügung.

Modernes Kundenzentrum mit hellen Räumen und Empfangstresen; eine Mitarbeiterin begrüßt einen älteren Besucher, klare Beschilderung ohne lesbaren Text

Vor Ort beraten lassen

Pflegeleistungen 2025 – Aktuelle Beträge und Erhöhungen

Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen. Die BERGISCHE Pflegekasse zahlt diese erhöhten Beträge an ihre Versicherten aus. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der aktuellen Pflegeleistungen:

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung um 15 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung um 26 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung um 43 Euro)

Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste:

  • Pflegegrad 2: 769 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Diese Beträge können Sie für professionelle Pflegedienste nutzen, die körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung übernehmen. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren, was als Kombinationsleistung bezeichnet wird.

Tages- und Nachtpflege – Teilstationäre Betreuung

Die teilstationäre Pflege ist eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege, wenn diese zeitweise nicht ausreichend sichergestellt werden kann. In Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts betreut, während sie weiterhin zu Hause wohnen. Die BERGISCHE Pflegekasse übernimmt folgende monatliche Beträge:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Ein wichtiger Vorteil: Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden. So können pflegende Angehörige entlastet werden, während die pflegebedürftige Person professionell betreut wird.

Seniorin sitzt in einer Tagespflege-Einrichtung an einem Tisch und bastelt gemeinsam mit einer Betreuungskraft; freundliche Atmosphäre, helle Farben

Tagespflege entlastet Angehörige

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt 3.539 Euro pro Jahr und kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden. Damit entfallen die bisherigen komplizierten Übertragungsregelungen.

Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann nun für bis zu 8 Wochen pro Jahr (vorher 6 Wochen) genutzt werden. Wichtig: Die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 entfallen.

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung der Pflegesituation. Auch die Kurzzeitpflege steht für bis zu 8 Wochen pro Jahr zur Verfügung.

Den Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie auf der Website der BERGISCHEN zum Download. Bei Fragen können Sie sich unter der Telefonnummer 0212 2262-0 beraten lassen oder eine E-Mail an pflege@bergische-krankenkasse.de senden.

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Förderung

131 € monatlich nutzen

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Entlastungsbetrag – 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025, vorher 125 Euro). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Begleitdienste)

  • Tages- oder Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)

  • Ambulante Pflegedienste für zusätzliche Betreuungsleistungen

  • Bei Pflegegrad 1: auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen

Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip ausgezahlt: Sie müssen die Leistungen zunächst selbst bezahlen und reichen dann die Rechnung bei der BERGISCHEN ein. Viele Anbieter rechnen aber auch direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und verwenden.

Haushaltshilfe räumt gemeinsam mit einem älteren Herrn die Küche auf; freundlicher Alltagsmoment in einer hellen Wohnung

Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen

Nachbarschaftshilfe – 131 Euro monatlich für ehrenamtliche Unterstützung

Ein besonderes Angebot der BERGISCHEN ist die Nachbarschaftshilfe. Wenn Sie regelmäßig eine pflegebedürftige Nachbarin oder einen Nachbarn beim Einkaufen unterstützen oder bei Arztbesuchen und Behördengängen helfen, können Sie als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden. Die pflegebedürftige Person erhält dafür eine Entlastung von 131 Euro monatlich, die über Kostenerstattung an Sie weitergegeben werden kann.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten vereinfachte Regeln: Ein Qualifizierungskurs ist nicht mehr zwingend erforderlich. Es genügt, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder die entsprechende Broschüre zur Kenntnis zu nehmen. Beim erstmaligen Antrag muss ein Antrag auf Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse eingereicht werden. Danach reicht die Einreichung des Abrechnungsbogens per Post oder über die BERGISCHE Service App.

Junger Nachbar begleitet eine Seniorin mit Einkaufstasche zu einem Arzttermin; städtische Umgebung, warmes Licht

Nachbarschaftshilfe schafft Nähe

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 Euro monatlich

Allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad erstattet die BERGISCHE bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Fingerlinge

  • Mundschutz

  • Schutzschürzen

  • Einmallätzchen

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Wichtig: Inkontinenzprodukte werden nicht von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenkasse erstattet. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an die BERGISCHE.

Sie können die Pflegehilfsmittel selbst beschaffen und die Rechnung zur Erstattung einreichen. Alternativ bieten spezialisierte Dienstleister monatliche Pflegeboxen an, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen – so müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Fingerlinge und Bettschutzeinlagen ordentlich auf einem Holztisch arrangiert

Pflegebox erleichtert den Alltag

Technische Pflegehilfsmittel und Eigenanteil

Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Patientenlifter, Rollatoren oder Badehilfen besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch. Die Pflegekasse überlässt viele dieser Hilfsmittel als Leihgabe. Wenn ein Eigenanteil anfällt, beträgt dieser 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel.

Welche Hilfsmittel von der Pflegekasse bewilligt werden, ist im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt. Bei besonderen Bedürfnissen kann im Rahmen einer gut begründeten Einzelfallentscheidung auch ein Hilfsmittel bewilligt werden, das nicht im Verzeichnis aufgeführt ist.

Für Fragen zur Hilfsmittelversorgung steht Ihnen das Team Heil- und Hilfsmittel der BERGISCHEN unter der Telefonnummer 0212 2262-350 oder per E-Mail an aerztliche.behandlung@bergische-krankenkasse.de zur Verfügung.

Pflegebett und Rollator in einem gemütlichen Wohnzimmer; Tageslicht fällt durch das Fenster, klare, aufgeräumte Umgebung

Technische Hilfsmittel im Einsatz

Hausnotruf – Zuschuss von 25,50 Euro monatlich

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die BERGISCHE Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro für ein Hausnotrufsystem. Ein Hausnotruf bietet Sicherheit, wenn Sie allein leben oder überwiegend allein sind und im Notfall – beispielsweise bei einem Sturz – nicht eigenständig Hilfe rufen können.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Sie leben allein oder mit einer Person zusammen, die selbst nicht in der Lage ist, im Notfall Hilfe zu rufen

  • Es besteht aufgrund Ihres Gesundheitszustands jederzeit das Risiko einer Notsituation

  • Der Hausnotruf-Anbieter hat einen Vertrag mit der Pflegeversicherung

Der Zuschuss deckt in der Regel den Basistarif ab, der das Hausnotrufgerät mit Notrufsender, die Anbindung an eine Notrufzentrale und den 24-Stunden-Bereitschaftsdienst umfasst. Zusatzleistungen wie automatische Sturzerkennung, mobile GPS-Ortung oder Schlüsselhinterlegung müssen meist privat bezahlt werden.

Hausnotrufgerät mit Armbandknopf steht auf einem Nachttisch neben einem Bett; warme Beleuchtung, einfache Bedienknöpfe ohne lesbaren Text

Schnell Hilfe per Knopfdruck

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Die BERGISCHE Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Erhöhung durch die Pflegereform 2025). Diese Zuschüsse sollen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Beispiele für bezuschusste Umbaumaßnahmen:

  • Einbau eines Treppenlifts oder Personenaufzugs

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung

  • Umbau zu einer barrierefreien, begehbaren Dusche

  • Installation eines höhenverstellbaren Waschtischs

  • Anbringen von Haltegriffen und rutschhemmendem Bodenbelag

  • Beseitigung von Schwellen und Stufen

  • Bei Notwendigkeit: Umzugskosten in eine geeignetere Wohnung

Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme und pro Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro (bei vier Personen) steigen. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation, die weitere Umbauten erforderlich macht, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.

Pflegebox: 42 € monatlich nutzen

Monatliche Lieferung von Handschuhen, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Einmal beantragen – die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad.

Pflegebox gratis beantragen
Pflegebox: 42 € monatlich nutzen

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die BERGISCHE Pflegekasse folgende monatliche Beträge für die vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (als Zuschuss)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Zusätzlich gewährt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Pflegeheimaufenthalts steigt und den pflegebedingten Eigenanteil reduziert:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils

  • 13 bis 24 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils

  • 25 bis 36 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils

  • Über 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils

Dieser Zuschlag wird automatisch gewährt – Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung tauschen die erforderlichen Informationen direkt aus. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den Pflegekosten auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten anfallen, die von Ihnen selbst getragen werden müssen.

Pflegekraft unterstützt einen älteren Bewohner in einem freundlich eingerichteten Pflegeheimzimmer; ruhige, respektvolle Atmosphäre

Professionelle Betreuung im Heim

Pflegeantrag stellen – So gehen Sie vor

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dies ist bei der BERGISCHEN einfach und unkompliziert möglich:

Schritt 1: Antrag stellen
Sie können den Pflegeantrag formlos telefonisch unter 0212 2262-0, per E-Mail an pflege@bergische-krankenkasse.de oder schriftlich stellen. Alternativ bietet die BERGISCHE einen digitalen Pflegeantrag auf ihrer Website an. Das Datum der Antragstellung ist wichtig, da alle bewilligten Leistungen rückwirkend ab diesem Datum gezahlt werden.

Schritt 2: Pflegeberatung (optional, aber empfohlen)
Zusammen mit dem Pflegeantrag können Sie eine kostenlose Pflegeberatung beantragen. Geschulte Pflegefachkräfte des Partners spectrumK besprechen mit Ihnen die konkrete Situation, geben Tipps und erklären die nächsten Schritte. Die Beratung kann telefonisch oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die BERGISCHE beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin und besucht Sie in der Regel zu Hause. Die Begutachtung dauert etwa ein bis zwei Stunden. Der Gutachter prüft anhand festgelegter Kriterien in sechs Lebensbereichen (Modulen), wie selbstständig Sie noch sind und welchen Unterstützungsbedarf Sie haben.

In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch per Telefoninterview oder Videotelefonie erfolgen – beispielsweise bei Höherstufungsanträgen von Personen ab 14 Jahren, wenn bereits ein Pflegegrad besteht.

Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse
Die BERGISCHE muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags einen Bescheid erlassen. In besonderen Fällen (Krankenhausaufenthalt, Hospiz, palliative Versorgung) gelten verkürzte Fristen von 5 oder 10 Arbeitstagen. Sie erhalten den Bescheid zusammen mit dem Pflegegutachten per Post. Bei positivem Bescheid erhalten Sie die bewilligten Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Tipp zur Vorbereitung auf die Begutachtung:

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mehrere Wochen dokumentieren, welche Hilfen Sie täglich benötigen

  • Notieren Sie sich alle Einschränkungen und Schwierigkeiten im Alltag

  • Legen Sie aktuelle ärztliche Unterlagen bereit (Arztberichte, Medikamentenpläne, Diagnosen)

  • Bitten Sie eine vertraute Person (Angehörigen, Pflegeperson), beim Termin dabei zu sein

  • Zeigen Sie die reale Alltagssituation – beschönigen Sie nichts

  • Erwähnen Sie auch unangenehme Themen wie Inkontinenz oder Orientierungsprobleme

Pflegeberaterin sitzt mit einem älteren Mann am Laptop und füllt gemeinsam Formulare aus; gemütliche Wohnumgebung, freundliche Stimmung

Gemeinsam den Pflegeantrag stellen

Pflegegrade – Einstufung nach Punktesystem

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Punktesystem. Der Gutachter vergibt in sechs verschiedenen Modulen Punkte von 0 bis 100, wobei die einzelnen Module unterschiedlich stark gewichtet werden:

  • Modul 1 – Mobilität (10 Prozent): Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?

  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent): Können Sie sich zeitlich und räumlich orientieren, Entscheidungen treffen und Gespräche führen?

  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent): Wie oft benötigen Sie Hilfe wegen psychischer Probleme oder herausforderndem Verhalten?

  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 Prozent): Wie selbstständig können Sie sich noch waschen, anziehen, essen und trinken?

  • Modul 5 – Umgang mit Krankheit (20 Prozent): Welche Hilfen benötigen Sie bei Medikamenteneinnahme, Arztbesuchen oder Therapien?

  • Modul 6 – Alltagsleben und soziale Kontakte (15 Prozent): Wie selbstständig können Sie Ihren Tagesablauf gestalten und Kontakte pflegen?

Einstufung nach Gesamtpunktzahl:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

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25,50 € Zuschuss mit Pflegegrad

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Widerspruch bei abgelehntem Antrag oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn Sie mit der Entscheidung der BERGISCHEN Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es, weil der Antrag abgelehnt wurde oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde – können Sie Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.

So legen Sie Widerspruch ein:

  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen (per Post oder Fax, nicht per E-Mail)

  • Senden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein an die BERGISCHE KRANKENKASSE, 42715 Solingen

  • Fordern Sie gleichzeitig das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes an, falls Sie es noch nicht erhalten haben

  • Begründen Sie Ihren Widerspruch detailliert: Beschreiben Sie, welche Einschränkungen und welcher Hilfebedarf im Gutachten nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden

  • Fügen Sie wenn möglich ärztliche Stellungnahmen, Ihr Pflegetagebuch oder andere Nachweise bei

Bei einem berechtigten Widerspruch führt die Pflegekasse entweder eine erneute Begutachtung durch oder entscheidet nach Aktenlage. Erfolgreiche Widersprüche sind bei guter Begründung keine Seltenheit. Bei Fragen zum Widerspruchsverfahren können Sie sich auch an Pflegeberatungsstellen, Sozialverbände oder spezialisierte Pflegeberater wenden.

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Förderung

Bis 4.180 € Zuschuss möglich

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Höherstufungsantrag bei Verschlechterung der Pflegesituation

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Pflegesituation verschlechtert hat, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Dies ist formlos möglich – ein Anruf bei der BERGISCHEN unter 0212 2262-0 oder eine kurze E-Mail genügt. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit einer Wiederholungsbegutachtung.

Wichtig: Stellen Sie den Höherstufungsantrag zeitnah, wenn sich die Situation verschlechtert hat. Die höheren Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für frühere Monate.

Seniorin telefoniert zu Hause mit der Pflegekasse; Notizblock und Stift liegen auf dem Tisch, ruhige Umgebung

Höherstufung rechtzeitig beantragen

Besondere Serviceleistungen der BERGISCHEN Pflegekasse

Pflegeberatung durch spectrumK
Die BERGISCHE arbeitet mit dem erfahrenen Pflegeberatungsunternehmen spectrumK zusammen. Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose, individuelle und neutrale Pflegeberatung. Die Beratung kann telefonisch oder bei Ihnen zu Hause stattfinden und umfasst alle Themen rund um Pflege, Pflegegrad, Leistungen und Organisation der Pflege.

Pflegekurse für Angehörige
Die BERGISCHE bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen an. Der Kurs INKA (Individuelle Pflegekurse für Angehörige) umfasst bis zu sechs Hausbesuche, der spezielle Kurs zum Thema Demenz bis zu drei Hausbesuche. Die Kurse vermitteln praktisches Wissen zur Pflege und Betreuung und stärken die häusliche Pflege.

PflegeFinder
Mit dem BKK PflegeFinder können Sie nach Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder Einrichtungen für Tages-, Kurzzeit- oder vollstationäre Pflege in Ihrer Umgebung suchen. Die Datenbank listet Adressen, Kontaktdaten, Leistungsangebote und Prüfnoten zur Pflegequalität auf. Alternativ können Sie die Weiße Liste Pflege der Bertelsmann Stiftung nutzen, die auch die Zuzahlungen für jede Einrichtung anzeigt.

Arztterminservice
Termine bei Fachärzten zu bekommen, kann schwierig und zeitaufwendig sein. Der Arztterminservice der BERGISCHEN hilft Ihnen dabei, schnell einen passenden Termin in Ihrer Umgebung zu vereinbaren – eine wertvolle Unterstützung gerade für ältere Menschen und ihre Angehörigen.

Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst der BERGISCHEN berät bei komplexen Pflegesituationen, chronischen Erkrankungen oder schwierigen Lebenssituationen. Kontakt: Simone Haferkorn, Telefon 0212 2262-106, E-Mail sozialer.dienst@bergische-krankenkasse.de.

BERGISCHE Service App
Die kostenlose App der BERGISCHEN bietet ein persönliches Nachrichtenpostfach, Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte (eGA), Einreichung von Dokumenten und vieles mehr. Die App ist verfügbar für iOS und Android.

Pflegekurs zu Hause: Pflegefachkraft erklärt einer Angehörigen am Bett eines Seniors schonende Handgriffe; freundliche, praktische Atmosphäre

Praktisches Wissen für Angehörige

Beratungspflichtbesuche bei Bezug von Pflegegeld

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Halbjährlich (freiwillig)

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (verpflichtend)

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (verpflichtend)

Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Ein zugelassener Pflegedienst, eine Pflegeberaterin der Pflegekasse oder eine anerkannte Beratungsstelle kommt zu Ihnen nach Hause und bespricht die aktuelle Pflegesituation. Sie erhalten Tipps zur Verbesserung der Pflege und Informationen über weitere Hilfsangebote. Nach dem Besuch erstellt der Berater einen kurzen Nachweis, den Sie aufbewahren sollten.

Wichtig: Wenn Sie die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Die Beratungsbesuche sind für Sie kostenlos.

Zugelassener Pflegedienst besucht einen älteren Mann zu Hause; Gespräch am Wohnzimmertisch, Notizen ohne lesbaren Text

Beratung sichert Pflegequalität

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das bedeutet: Ein Teil der Pflege wird von Angehörigen übernommen (Pflegegeld), ein anderer Teil von einem professionellen Pflegedienst (Pflegesachleistungen).

Beispiel bei Pflegegrad 3:
Sie nutzen 50 Prozent der Pflegesachleistungen (748,50 Euro) für einen ambulanten Pflegedienst, der dreimal wöchentlich die Grundpflege übernimmt. Die restliche Pflege leisten Ihre Angehörigen. Sie erhalten dann 50 Prozent des Pflegegeldes (299,50 Euro) ausgezahlt.

Die Kombinationsleistung wird automatisch berechnet und kann flexibel angepasst werden. Informieren Sie die BERGISCHE, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Soziale Sicherung pflegender Angehöriger

Wenn Sie als Angehöriger eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert werden. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung für Sie. Außerdem sind Sie während der Pflegetätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Voraussetzungen:

  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage

  • Sie üben daneben keine oder nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit aus (maximal 30 Stunden pro Woche)

  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Sie müssen diese Beiträge nicht selbst zahlen – die Pflegekasse übernimmt sie direkt. Diese Regelung soll verhindern, dass pflegende Angehörige durch die Pflege Nachteile in ihrer eigenen Altersversorgung erleiden.

Erwachsene Tochter unterstützt ihre Mutter beim Anziehen; auf dem Tisch liegen Formulare ohne lesbaren Text zur sozialen Absicherung

Soziale Absicherung für Pflegende

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage), Pflegezeit (bis zu 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate) in Anspruch nehmen.

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld, das dem Krankengeld ähnelt. Während der Pflege- oder Familienpflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.

Bei angekündigter Pflegezeit oder Familienpflegezeit gelten verkürzte Begutachtungsfristen von 10 Arbeitstagen (bei häuslicher Pflege) bzw. 5 Arbeitstagen (bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz).

Büroszene: Mitarbeiterin erklärt einem Angestellten flexible Arbeitszeitmodelle, beide schauen auf einen Kalender; keine lesbaren Schriftinhalte

Pflegezeit schafft Freiräume

Zukunft der Pflege – Digitalisierung und weitere Entwicklungen

Die BERGISCHE setzt auf Digitalisierung und moderne Kommunikationswege. Neben der Service-App bietet die Krankenkasse digitale Pflegeanträge, Online-Terminbuchung und ein elektronisches Postfach an. Die Pflegekasse arbeitet kontinuierlich daran, ihre Prozesse zu vereinfachen und die Kommunikation mit den Versicherten zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt war die Möglichkeit der telefonischen oder videobasierten Begutachtung in bestimmten Fällen, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde und nun dauerhaft beibehalten wird. Dies ermöglicht schnellere Begutachtungen und reduziert Wartezeiten.

Die regelmäßigen Anpassungen der Pflegeleistungen – wie die Erhöhung um 4,5 Prozent zum Januar 2025 – sollen sicherstellen, dass die Leistungen mit der Preis- und Lohnentwicklung Schritt halten. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant.

Älterer Mann sitzt zu Hause und nutzt ein Tablet für die digitale Kommunikation mit der Krankenkasse; klare, textfreie App-Darstellung angedeutet

Digitale Services erleichtern Abläufe

Wichtige Downloads und Formulare

Auf der Website der BERGISCHEN finden Sie im Download-Bereich alle wichtigen Formulare und Anträge:

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)

  • Antrag auf Kurzzeitpflege (PDF)

  • Antrag Anerkennung Nachbarschaftshilfe

  • Abrechnungsbogen Nachbarschaftshilfe

  • Broschüren und Informationsmaterialien zur Pflege

Sie können die Formulare herunterladen, ausfüllen und per Post an die BERGISCHE KRANKENKASSE, 42715 Solingen, senden. Viele Anträge können Sie auch über die Service-App oder per E-Mail einreichen.

Formulare und ein Stift liegen auf einem Holztisch; keine lesbaren Textinhalte, neutraler, aufgeräumter Look

Alle Formulare schnell finden

Zusammenfassung – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeleistungen mit persönlichem Service und regionaler Nähe:

  • Kontakt: Telefon 0212 2262-0, E-Mail pflege@bergische-krankenkasse.de

  • Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad

  • Pflegesachleistungen 2025: 769 bis 2.299 Euro monatlich

  • Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich, zusätzlich zu anderen Leistungen

  • Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich

  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlicher Zuschuss ab Pflegegrad 1

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Kostenlose Pflegeberatung durch spectrumK, telefonisch oder zu Hause

  • Hausbesuchsservice bei eingeschränkter Mobilität

  • Sechs Kundenzentren in NRW für persönliche Beratung

  • Digitale Services: App, Online-Terminbuchung, digitaler Pflegeantrag

Die BERGISCHE zeichnet sich durch schnelle Erreichbarkeit (über 90% aller Anrufe werden innerhalb von 60 Sekunden angenommen), persönliche Beratung und ein umfassendes Leistungsangebot aus. Mit ihren regionalen Wurzeln und moderner Serviceorientierung ist sie ein verlässlicher Partner für Pflegebedürftige und deren Angehörige in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen.

Wichtiger Hinweis: Die Pflegeleistungen werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Beträge gelten ab Januar 2025 bzw. Juli 2025. Für aktuelle Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich direkt an die BERGISCHE KRANKENKASSE. Alle Angaben basieren auf den gesetzlichen Regelungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und den Informationen der BERGISCHEN Pflegekasse.

Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall, zur Antragstellung oder zu speziellen Pflegeleistungen steht Ihnen das Team der BERGISCHEN Pflegekasse gerne zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem der Kundenzentren. Nutzen Sie auch die kostenlose Pflegeberatung, um sich umfassend über Ihre Möglichkeiten informieren zu lassen.

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FAQ Pflegeleistungen

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