Die BERGISCHE KRANKENKASSE ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Hauptsitz in Solingen, die seit über 150 Jahren für ihre Versicherten da ist. Mit rund 76.832 Versicherten (Stand Juli 2025) bietet sie als regionale Krankenkasse besonders in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen umfassende Leistungen im Bereich der Pflege. Die Pflegekasse der BERGISCHEN steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit einem breiten Spektrum an Leistungen, persönlicher Beratung und modernen Servicekanälen zur Seite.
Als Mitglied der BERGISCHEN sind Sie automatisch in der zugehörigen Pflegekasse versichert. Diese bietet Ihnen nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen, sondern punktet auch mit schnellem Service, persönlicher Beratung und regionaler Nähe. Die telefonische Erreichbarkeit ist hervorragend – über 90 Prozent aller Anrufe werden innerhalb von 60 Sekunden angenommen, und ausgebildetes Fachpersonal steht Ihnen innerhalb von durchschnittlich 9 Sekunden zur Verfügung.
Die Hauptverwaltung und das zentrale Kundenzentrum der BERGISCHEN KRANKENKASSE befinden sich in Solingen-Wald an der Heresbachstraße 29. Hier können Sie sich persönlich beraten lassen oder telefonisch und digital Kontakt aufnehmen:
Postanschrift: BERGISCHE KRANKENKASSE, 42715 Solingen
Telefon: 0212 2262-0 (allgemeine Anfragen)
Telefax: 0212 2262-411
E-Mail: info@bergische-krankenkasse.de
Pflegespezifische E-Mail: pflege@bergische-krankenkasse.de
Website: www.bergische-krankenkasse.de
Öffnungszeiten der Kundenzentren:
Solingen-Wald (Heresbachstraße 29): Montag bis Donnerstag 9:00-17:00 Uhr, Freitag 9:00-16:00 Uhr
Solingen-Ohligs: Dienstag 14:00-18:00 Uhr
Wuppertal: Montag bis Donnerstag 9:00-17:00 Uhr, Freitag 9:00-16:00 Uhr
Köln: Montag bis Freitag 10:00-15:00 Uhr
Duisburg: Montag bis Freitag 8:00-15:00 Uhr
Leverkusen: Montag, Dienstag, Donnerstag 9:00-15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 9:00-13:00 Uhr
Sie können Termine auch bequem online buchen über die Website der BERGISCHEN. Zusätzlich bietet die Krankenkasse einen Hausbesuchsservice an, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder während der Kinderbetreuung nicht das Haus verlassen können. Dieser Service ist für Versicherte kostenlos und steht innerhalb der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zur Verfügung.
Vor Ort beraten lassen
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen. Die BERGISCHE Pflegekasse zahlt diese erhöhten Beträge an ihre Versicherten aus. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der aktuellen Pflegeleistungen:
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung um 15 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung um 26 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung um 43 Euro)
Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste:
Pflegegrad 2: 769 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Diese Beträge können Sie für professionelle Pflegedienste nutzen, die körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung übernehmen. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren, was als Kombinationsleistung bezeichnet wird.
Die teilstationäre Pflege ist eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege, wenn diese zeitweise nicht ausreichend sichergestellt werden kann. In Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts betreut, während sie weiterhin zu Hause wohnen. Die BERGISCHE Pflegekasse übernimmt folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein wichtiger Vorteil: Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden. So können pflegende Angehörige entlastet werden, während die pflegebedürftige Person professionell betreut wird.
Tagespflege entlastet Angehörige
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt 3.539 Euro pro Jahr und kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden. Damit entfallen die bisherigen komplizierten Übertragungsregelungen.
Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann nun für bis zu 8 Wochen pro Jahr (vorher 6 Wochen) genutzt werden. Wichtig: Die frühere Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 entfallen.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung der Pflegesituation. Auch die Kurzzeitpflege steht für bis zu 8 Wochen pro Jahr zur Verfügung.
Den Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie auf der Website der BERGISCHEN zum Download. Bei Fragen können Sie sich unter der Telefonnummer 0212 2262-0 beraten lassen oder eine E-Mail an pflege@bergische-krankenkasse.de senden.
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025, vorher 125 Euro). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Begleitdienste)
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)
Ambulante Pflegedienste für zusätzliche Betreuungsleistungen
Bei Pflegegrad 1: auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen
Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip ausgezahlt: Sie müssen die Leistungen zunächst selbst bezahlen und reichen dann die Rechnung bei der BERGISCHEN ein. Viele Anbieter rechnen aber auch direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und verwenden.
Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen
Ein besonderes Angebot der BERGISCHEN ist die Nachbarschaftshilfe. Wenn Sie regelmäßig eine pflegebedürftige Nachbarin oder einen Nachbarn beim Einkaufen unterstützen oder bei Arztbesuchen und Behördengängen helfen, können Sie als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden. Die pflegebedürftige Person erhält dafür eine Entlastung von 131 Euro monatlich, die über Kostenerstattung an Sie weitergegeben werden kann.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten vereinfachte Regeln: Ein Qualifizierungskurs ist nicht mehr zwingend erforderlich. Es genügt, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz oder die entsprechende Broschüre zur Kenntnis zu nehmen. Beim erstmaligen Antrag muss ein Antrag auf Anerkennung als Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse eingereicht werden. Danach reicht die Einreichung des Abrechnungsbogens per Post oder über die BERGISCHE Service App.
Nachbarschaftshilfe schafft Nähe
Allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad erstattet die BERGISCHE bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Mundschutz
Schutzschürzen
Einmallätzchen
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Wichtig: Inkontinenzprodukte werden nicht von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenkasse erstattet. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an die BERGISCHE.
Sie können die Pflegehilfsmittel selbst beschaffen und die Rechnung zur Erstattung einreichen. Alternativ bieten spezialisierte Dienstleister monatliche Pflegeboxen an, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen – so müssen Sie nicht in Vorleistung treten.
Pflegebox erleichtert den Alltag
Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Patientenlifter, Rollatoren oder Badehilfen besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch. Die Pflegekasse überlässt viele dieser Hilfsmittel als Leihgabe. Wenn ein Eigenanteil anfällt, beträgt dieser 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel.
Welche Hilfsmittel von der Pflegekasse bewilligt werden, ist im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt. Bei besonderen Bedürfnissen kann im Rahmen einer gut begründeten Einzelfallentscheidung auch ein Hilfsmittel bewilligt werden, das nicht im Verzeichnis aufgeführt ist.
Für Fragen zur Hilfsmittelversorgung steht Ihnen das Team Heil- und Hilfsmittel der BERGISCHEN unter der Telefonnummer 0212 2262-350 oder per E-Mail an aerztliche.behandlung@bergische-krankenkasse.de zur Verfügung.
Technische Hilfsmittel im Einsatz
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die BERGISCHE Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro für ein Hausnotrufsystem. Ein Hausnotruf bietet Sicherheit, wenn Sie allein leben oder überwiegend allein sind und im Notfall – beispielsweise bei einem Sturz – nicht eigenständig Hilfe rufen können.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Sie leben allein oder mit einer Person zusammen, die selbst nicht in der Lage ist, im Notfall Hilfe zu rufen
Es besteht aufgrund Ihres Gesundheitszustands jederzeit das Risiko einer Notsituation
Der Hausnotruf-Anbieter hat einen Vertrag mit der Pflegeversicherung
Der Zuschuss deckt in der Regel den Basistarif ab, der das Hausnotrufgerät mit Notrufsender, die Anbindung an eine Notrufzentrale und den 24-Stunden-Bereitschaftsdienst umfasst. Zusatzleistungen wie automatische Sturzerkennung, mobile GPS-Ortung oder Schlüsselhinterlegung müssen meist privat bezahlt werden.
Schnell Hilfe per Knopfdruck
Die BERGISCHE Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Erhöhung durch die Pflegereform 2025). Diese Zuschüsse sollen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
Beispiele für bezuschusste Umbaumaßnahmen:
Einbau eines Treppenlifts oder Personenaufzugs
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Umbau zu einer barrierefreien, begehbaren Dusche
Installation eines höhenverstellbaren Waschtischs
Anbringen von Haltegriffen und rutschhemmendem Bodenbelag
Beseitigung von Schwellen und Stufen
Bei Notwendigkeit: Umzugskosten in eine geeignetere Wohnung
Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme und pro Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro (bei vier Personen) steigen. Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation, die weitere Umbauten erforderlich macht, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.
Monatliche Lieferung von Handschuhen, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Einmal beantragen – die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad.
Pflegebox gratis beantragen
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die BERGISCHE Pflegekasse folgende monatliche Beträge für die vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim:
Pflegegrad 1: 131 Euro (als Zuschuss)
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlich gewährt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Pflegeheimaufenthalts steigt und den pflegebedingten Eigenanteil reduziert:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils
13 bis 24 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
25 bis 36 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Über 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Dieser Zuschlag wird automatisch gewährt – Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung tauschen die erforderlichen Informationen direkt aus. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den Pflegekosten auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten anfallen, die von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Professionelle Betreuung im Heim
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Dies ist bei der BERGISCHEN einfach und unkompliziert möglich:
Schritt 1: Antrag stellen
Sie können den Pflegeantrag formlos telefonisch unter 0212 2262-0, per E-Mail an pflege@bergische-krankenkasse.de oder schriftlich stellen. Alternativ bietet die BERGISCHE einen digitalen Pflegeantrag auf ihrer Website an. Das Datum der Antragstellung ist wichtig, da alle bewilligten Leistungen rückwirkend ab diesem Datum gezahlt werden.
Schritt 2: Pflegeberatung (optional, aber empfohlen)
Zusammen mit dem Pflegeantrag können Sie eine kostenlose Pflegeberatung beantragen. Geschulte Pflegefachkräfte des Partners spectrumK besprechen mit Ihnen die konkrete Situation, geben Tipps und erklären die nächsten Schritte. Die Beratung kann telefonisch oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die BERGISCHE beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin und besucht Sie in der Regel zu Hause. Die Begutachtung dauert etwa ein bis zwei Stunden. Der Gutachter prüft anhand festgelegter Kriterien in sechs Lebensbereichen (Modulen), wie selbstständig Sie noch sind und welchen Unterstützungsbedarf Sie haben.
In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch per Telefoninterview oder Videotelefonie erfolgen – beispielsweise bei Höherstufungsanträgen von Personen ab 14 Jahren, wenn bereits ein Pflegegrad besteht.
Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse
Die BERGISCHE muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags einen Bescheid erlassen. In besonderen Fällen (Krankenhausaufenthalt, Hospiz, palliative Versorgung) gelten verkürzte Fristen von 5 oder 10 Arbeitstagen. Sie erhalten den Bescheid zusammen mit dem Pflegegutachten per Post. Bei positivem Bescheid erhalten Sie die bewilligten Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Tipp zur Vorbereitung auf die Begutachtung:
Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mehrere Wochen dokumentieren, welche Hilfen Sie täglich benötigen
Notieren Sie sich alle Einschränkungen und Schwierigkeiten im Alltag
Legen Sie aktuelle ärztliche Unterlagen bereit (Arztberichte, Medikamentenpläne, Diagnosen)
Bitten Sie eine vertraute Person (Angehörigen, Pflegeperson), beim Termin dabei zu sein
Zeigen Sie die reale Alltagssituation – beschönigen Sie nichts
Erwähnen Sie auch unangenehme Themen wie Inkontinenz oder Orientierungsprobleme
Gemeinsam den Pflegeantrag stellen
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Punktesystem. Der Gutachter vergibt in sechs verschiedenen Modulen Punkte von 0 bis 100, wobei die einzelnen Module unterschiedlich stark gewichtet werden:
Modul 1 – Mobilität (10 Prozent): Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent): Können Sie sich zeitlich und räumlich orientieren, Entscheidungen treffen und Gespräche führen?
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent): Wie oft benötigen Sie Hilfe wegen psychischer Probleme oder herausforderndem Verhalten?
Modul 4 – Selbstversorgung (40 Prozent): Wie selbstständig können Sie sich noch waschen, anziehen, essen und trinken?
Modul 5 – Umgang mit Krankheit (20 Prozent): Welche Hilfen benötigen Sie bei Medikamenteneinnahme, Arztbesuchen oder Therapien?
Modul 6 – Alltagsleben und soziale Kontakte (15 Prozent): Wie selbstständig können Sie Ihren Tagesablauf gestalten und Kontakte pflegen?
Einstufung nach Gesamtpunktzahl:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Wenn Sie mit der Entscheidung der BERGISCHEN Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es, weil der Antrag abgelehnt wurde oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde – können Sie Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.
So legen Sie Widerspruch ein:
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen (per Post oder Fax, nicht per E-Mail)
Senden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein an die BERGISCHE KRANKENKASSE, 42715 Solingen
Fordern Sie gleichzeitig das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes an, falls Sie es noch nicht erhalten haben
Begründen Sie Ihren Widerspruch detailliert: Beschreiben Sie, welche Einschränkungen und welcher Hilfebedarf im Gutachten nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden
Fügen Sie wenn möglich ärztliche Stellungnahmen, Ihr Pflegetagebuch oder andere Nachweise bei
Bei einem berechtigten Widerspruch führt die Pflegekasse entweder eine erneute Begutachtung durch oder entscheidet nach Aktenlage. Erfolgreiche Widersprüche sind bei guter Begründung keine Seltenheit. Bei Fragen zum Widerspruchsverfahren können Sie sich auch an Pflegeberatungsstellen, Sozialverbände oder spezialisierte Pflegeberater wenden.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder Ihre Pflegesituation verschlechtert hat, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Dies ist formlos möglich – ein Anruf bei der BERGISCHEN unter 0212 2262-0 oder eine kurze E-Mail genügt. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit einer Wiederholungsbegutachtung.
Wichtig: Stellen Sie den Höherstufungsantrag zeitnah, wenn sich die Situation verschlechtert hat. Die höheren Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für frühere Monate.
Höherstufung rechtzeitig beantragen
Pflegeberatung durch spectrumK
Die BERGISCHE arbeitet mit dem erfahrenen Pflegeberatungsunternehmen spectrumK zusammen. Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose, individuelle und neutrale Pflegeberatung. Die Beratung kann telefonisch oder bei Ihnen zu Hause stattfinden und umfasst alle Themen rund um Pflege, Pflegegrad, Leistungen und Organisation der Pflege.
Pflegekurse für Angehörige
Die BERGISCHE bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen an. Der Kurs INKA (Individuelle Pflegekurse für Angehörige) umfasst bis zu sechs Hausbesuche, der spezielle Kurs zum Thema Demenz bis zu drei Hausbesuche. Die Kurse vermitteln praktisches Wissen zur Pflege und Betreuung und stärken die häusliche Pflege.
PflegeFinder
Mit dem BKK PflegeFinder können Sie nach Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder Einrichtungen für Tages-, Kurzzeit- oder vollstationäre Pflege in Ihrer Umgebung suchen. Die Datenbank listet Adressen, Kontaktdaten, Leistungsangebote und Prüfnoten zur Pflegequalität auf. Alternativ können Sie die Weiße Liste Pflege der Bertelsmann Stiftung nutzen, die auch die Zuzahlungen für jede Einrichtung anzeigt.
Arztterminservice
Termine bei Fachärzten zu bekommen, kann schwierig und zeitaufwendig sein. Der Arztterminservice der BERGISCHEN hilft Ihnen dabei, schnell einen passenden Termin in Ihrer Umgebung zu vereinbaren – eine wertvolle Unterstützung gerade für ältere Menschen und ihre Angehörigen.
Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst der BERGISCHEN berät bei komplexen Pflegesituationen, chronischen Erkrankungen oder schwierigen Lebenssituationen. Kontakt: Simone Haferkorn, Telefon 0212 2262-106, E-Mail sozialer.dienst@bergische-krankenkasse.de.
BERGISCHE Service App
Die kostenlose App der BERGISCHEN bietet ein persönliches Nachrichtenpostfach, Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte (eGA), Einreichung von Dokumenten und vieles mehr. Die App ist verfügbar für iOS und Android.
Praktisches Wissen für Angehörige
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Halbjährlich (freiwillig)
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (verpflichtend)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (verpflichtend)
Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Ein zugelassener Pflegedienst, eine Pflegeberaterin der Pflegekasse oder eine anerkannte Beratungsstelle kommt zu Ihnen nach Hause und bespricht die aktuelle Pflegesituation. Sie erhalten Tipps zur Verbesserung der Pflege und Informationen über weitere Hilfsangebote. Nach dem Besuch erstellt der Berater einen kurzen Nachweis, den Sie aufbewahren sollten.
Wichtig: Wenn Sie die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Die Beratungsbesuche sind für Sie kostenlos.
Beratung sichert Pflegequalität
Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das bedeutet: Ein Teil der Pflege wird von Angehörigen übernommen (Pflegegeld), ein anderer Teil von einem professionellen Pflegedienst (Pflegesachleistungen).
Beispiel bei Pflegegrad 3:
Sie nutzen 50 Prozent der Pflegesachleistungen (748,50 Euro) für einen ambulanten Pflegedienst, der dreimal wöchentlich die Grundpflege übernimmt. Die restliche Pflege leisten Ihre Angehörigen. Sie erhalten dann 50 Prozent des Pflegegeldes (299,50 Euro) ausgezahlt.
Die Kombinationsleistung wird automatisch berechnet und kann flexibel angepasst werden. Informieren Sie die BERGISCHE, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
Wenn Sie als Angehöriger eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert werden. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung für Sie. Außerdem sind Sie während der Pflegetätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Voraussetzungen:
Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
Sie üben daneben keine oder nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit aus (maximal 30 Stunden pro Woche)
Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Sie müssen diese Beiträge nicht selbst zahlen – die Pflegekasse übernimmt sie direkt. Diese Regelung soll verhindern, dass pflegende Angehörige durch die Pflege Nachteile in ihrer eigenen Altersversorgung erleiden.
Soziale Absicherung für Pflegende
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage), Pflegezeit (bis zu 6 Monate) oder Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate) in Anspruch nehmen.
Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld, das dem Krankengeld ähnelt. Während der Pflege- oder Familienpflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Bei angekündigter Pflegezeit oder Familienpflegezeit gelten verkürzte Begutachtungsfristen von 10 Arbeitstagen (bei häuslicher Pflege) bzw. 5 Arbeitstagen (bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz).
Pflegezeit schafft Freiräume
Die BERGISCHE setzt auf Digitalisierung und moderne Kommunikationswege. Neben der Service-App bietet die Krankenkasse digitale Pflegeanträge, Online-Terminbuchung und ein elektronisches Postfach an. Die Pflegekasse arbeitet kontinuierlich daran, ihre Prozesse zu vereinfachen und die Kommunikation mit den Versicherten zu verbessern.
Ein wichtiger Schritt war die Möglichkeit der telefonischen oder videobasierten Begutachtung in bestimmten Fällen, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde und nun dauerhaft beibehalten wird. Dies ermöglicht schnellere Begutachtungen und reduziert Wartezeiten.
Die regelmäßigen Anpassungen der Pflegeleistungen – wie die Erhöhung um 4,5 Prozent zum Januar 2025 – sollen sicherstellen, dass die Leistungen mit der Preis- und Lohnentwicklung Schritt halten. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant.
Digitale Services erleichtern Abläufe
Auf der Website der BERGISCHEN finden Sie im Download-Bereich alle wichtigen Formulare und Anträge:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)
Antrag auf Kurzzeitpflege (PDF)
Antrag Anerkennung Nachbarschaftshilfe
Abrechnungsbogen Nachbarschaftshilfe
Broschüren und Informationsmaterialien zur Pflege
Sie können die Formulare herunterladen, ausfüllen und per Post an die BERGISCHE KRANKENKASSE, 42715 Solingen, senden. Viele Anträge können Sie auch über die Service-App oder per E-Mail einreichen.
Alle Formulare schnell finden
Die BERGISCHE KRANKENKASSE bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeleistungen mit persönlichem Service und regionaler Nähe:
Kontakt: Telefon 0212 2262-0, E-Mail pflege@bergische-krankenkasse.de
Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen 2025: 769 bis 2.299 Euro monatlich
Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich, zusätzlich zu anderen Leistungen
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
Hausnotruf: 25,50 Euro monatlicher Zuschuss ab Pflegegrad 1
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Kostenlose Pflegeberatung durch spectrumK, telefonisch oder zu Hause
Hausbesuchsservice bei eingeschränkter Mobilität
Sechs Kundenzentren in NRW für persönliche Beratung
Digitale Services: App, Online-Terminbuchung, digitaler Pflegeantrag
Die BERGISCHE zeichnet sich durch schnelle Erreichbarkeit (über 90% aller Anrufe werden innerhalb von 60 Sekunden angenommen), persönliche Beratung und ein umfassendes Leistungsangebot aus. Mit ihren regionalen Wurzeln und moderner Serviceorientierung ist sie ein verlässlicher Partner für Pflegebedürftige und deren Angehörige in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen.
Wichtiger Hinweis: Die Pflegeleistungen werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Beträge gelten ab Januar 2025 bzw. Juli 2025. Für aktuelle Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich direkt an die BERGISCHE KRANKENKASSE. Alle Angaben basieren auf den gesetzlichen Regelungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und den Informationen der BERGISCHEN Pflegekasse.
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall, zur Antragstellung oder zu speziellen Pflegeleistungen steht Ihnen das Team der BERGISCHEN Pflegekasse gerne zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem der Kundenzentren. Nutzen Sie auch die kostenlose Pflegeberatung, um sich umfassend über Ihre Möglichkeiten informieren zu lassen.
Häufige Fragen und Antworten