Die BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist eine regionale Betriebskrankenkasse mit Sitz in Trossingen, Baden-Württemberg. Mit rund 34.888 Versicherten (Stand Juli 2025) gehört sie zu den kleineren gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, bietet ihren Mitgliedern jedoch ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflegekasse der BKK SBH ist automatisch mit der Krankenversicherung verbunden und erbringt alle gesetzlichen Pflegeleistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Besonders relevant für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist die persönliche Beratung durch qualifizierte Pflegeberater der BKK SBH. Diese unterstützen bei der Antragstellung, erklären die verschiedenen Pflegeleistungen und helfen bei der Organisation der häuslichen oder stationären Pflege. Die Kasse zeichnet sich durch kurze Wege und eine regionale Nähe zu ihren Versicherten aus, mit mehreren Geschäftsstellen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Die Mitgliedschaft in der BKK SBH ist derzeit ausschließlich für Personen möglich, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 17,04 Prozent des Bruttoeinkommens, wovon der Arbeitnehmer 8,52 Prozent trägt. Im Zusatzbeitrag von 2,44 Prozent sind die Leistungen der Pflegeversicherung bereits enthalten.
Die Pflegekasse der BKK SBH bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5. Diese Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Die nächste reguläre Anpassung ist für Januar 2028 vorgesehen und wird sich an der Kerninflationsrate orientieren.
Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Der Betrag wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, wobei er in der Regel als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben wird.
Aktuelle Pflegegeld-Sätze 2025:
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird ohne Nachweis über die Verwendung ausgezahlt. Die BKK SBH prüft jedoch die Qualität der häuslichen Pflege durch regelmäßige Beratungsbesuche. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein solcher Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, Fragen zur Pflege zu klären und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Wenn die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 sogenannte Pflegesachleistungen zu. Diese werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse der BKK SBH abgerechnet.
Pflegesachleistungen 2025:
Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: Bis zu 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: Bis zu 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: Bis zu 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: Bis zu 2.299 Euro monatlich
Vor Beginn der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst muss ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen werden. In diesem sind Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die vereinbarte Vergütung geregelt. Der Pflegedienst ist verpflichtet, die pflegebedürftige Person vor Vertragsabschluss schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Ein wichtiger Vorteil: Der Pflegevertrag kann von der pflegebedürftigen Person jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Viele Pflegebedürftige nutzen sowohl die Unterstützung durch Angehörige als auch durch einen professionellen Pflegedienst. Für diese Fälle bietet die BKK SBH die Kombinationsleistung an, bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel kombiniert werden können.
Die Berechnung erfolgt nach einem einfachen Prinzip: Wenn beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, stehen noch 60 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Bei einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3, der monatliche Pflegesachleistungen im Wert von 600 Euro nutzt (etwa 40 Prozent von 1.497 Euro), würde das anteilige Pflegegeld 359,40 Euro betragen (60 Prozent von 599 Euro). Diese Kombination ermöglicht eine bedarfsgerechte und flexible Gestaltung der Pflegesituation.
Allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden und dient insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger.
Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter)
Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 2 bis 5 nur Betreuungs- und Entlastungsleistungen, keine Leistungen der Körperpflege)
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss zweckgebunden eingesetzt werden. Pflegebedürftige reichen die Rechnungen bei der BKK SBH ein und erhalten dann die Erstattung. Ein wichtiger Hinweis: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Das bedeutet konkret:
Bei Pflegegrad 2 können maximal 318,40 Euro (40 Prozent von 796 Euro) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, beispielsweise für eine Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder ehrenamtliche Helfer. Diese Regelung bietet deutlich mehr Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege und ermöglicht es, die Leistungen besser an den individuellen Bedarf anzupassen.
Die Tagespflege und Nachtpflege sind wichtige Ergänzungen zur häuslichen Pflege. Bei diesen teilstationären Angeboten verbringt die pflegebedürftige Person einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung, lebt aber weiterhin zu Hause. Diese Form der Pflege dient vor allem der Entlastung pflegender Angehöriger und bietet den Pflegebedürftigen Aktivierung, Betreuung und soziale Kontakte.
Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege 2025:
Pflegegrad 1: Nur Entlastungsbetrag nutzbar (131 Euro)
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein wesentlicher Vorteil der Tages- und Nachtpflege: Diese Leistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt. Es erfolgt keine Anrechnung, sodass die vollen Beträge beider Leistungsarten ausgeschöpft werden können. Die Tagespflege umfasst in der Regel den Transport von und zur Einrichtung, Verpflegung, pflegerische Betreuung sowie Aktivierungs- und Betreuungsangebote.
Seit dem 1. Juli 2025 wurden die Regelungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege grundlegend vereinfacht. Statt zweier separater Budgets gibt es nun einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Dieser Betrag steht für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen. Die Ersatzpflege kann durch ambulante Pflegedienste, andere Privatpersonen oder auch durch Pflegeheime erbracht werden. Bei der Pflege durch nahe Angehörige oder im Haushalt lebende Personen gelten besondere Regelungen: Der Erstattungsbetrag ist dann auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt (z.B. bei Pflegegrad 3: 1.198 Euro), zusätzlich können aber nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet werden.
Kurzzeitpflege bezeichnet eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Dies ist sinnvoll, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die häusliche Pflege noch organisiert werden muss. Die BKK SBH übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen bis zum Höchstbetrag aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag.
Während der Inanspruchnahme von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, sofern die Ersatzpflege an einem Tag mindestens acht Stunden beträgt. Am ersten und letzten Tag der Ersatzpflege erhält die pflegebedürftige Person das volle Pflegegeld. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter acht Stunden täglich) wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.
Wenn eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim erforderlich wird, übernimmt die Pflegekasse der BKK SBH einen pauschalen Betrag für die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Leistungsbeträge für vollstationäre Pflege 2025:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Seit Einführung der Pflegereform zahlen alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 in derselben Einrichtung gleich hohe Eigenanteile für die pflegebedingten Aufwendungen. Dadurch wird verhindert, dass Heimbewohner bei steigendem Pflegebedarf höhere Kosten tragen müssen.
Zusätzlich gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil, der sich nach der Dauer der vollstationären Pflege richtet:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils
Bis 24 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
Bis 36 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Ab 37 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge werden automatisch von der BKK SBH berechnet und direkt mit der Pflegeeinrichtung abgerechnet. Angerechnet werden alle Zeiten vollstationärer Pflege, auch wenn diese in verschiedenen Einrichtungen erbracht wurden.
Die BKK SBH stellt Pflegebedürftigen verschiedene Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsprodukten.
Technische Pflegehilfsmittel (meist leihweise):
Pflegebetten und Zubehör
Lagerungshilfen
Notrufsysteme
Pflegebetttische
Waschsysteme
Für technische Pflegehilfsmittel fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent an, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bei leihweise überlassenen Hilfsmitteln entfällt die Zuzahlung vollständig.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit bis zu 40 Euro monatlich erstattet. Hierzu zählen:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Mundschutz
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Die Beantragung erfolgt formlos bei der Pflegekasse der BKK SBH. Viele Pflegebedürftige nutzen auch sogenannte Pflegehilfsmittel-Boxen, die von spezialisierten Anbietern direkt mit der Kasse abgerechnet werden.
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die BKK SBH wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Dieser Zuschuss kann wiederholt beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert oder ein Umzug erforderlich wird.
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
Einbau eines Treppenlifts
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
Rampen zum Abbau von Barrieren
Anpassung der Beleuchtung
Umzugskosten in eine barriereärmere Wohnung
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss für jede Person bis zum Gesamtbetrag von 16.000 Euro gewährt werden. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, idealerweise mit Kostenvoranschlägen und einer Begründung, warum die Maßnahme die Pflegesituation verbessert.
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, erhalten zusätzlich einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro. Voraussetzung ist, dass mindestens drei und höchstens zwölf pflegebedürftige Personen gemeinschaftlich wohnen und eine Person organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt.
Für die Neugründung solcher Wohngruppen gewährt die BKK SBH zudem eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person, maximal jedoch 10.000 Euro je Wohngruppe. Diese Mittel können für die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung verwendet werden.
Seit 2022 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen, die die häusliche Pflege unterstützen. Diese Apps und digitalen Systeme können beispielsweise bei der Sturzprävention, kognitiven Förderung oder Dokumentation der Pflege helfen. Die BKK SBH erstattet die Kosten bis zu 50 Euro monatlich, einschließlich ergänzender Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Die geförderten Anwendungen sind im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet. Pflegebedürftige können diese Anwendungen selbst auswählen und bei der BKK SBH zur Erstattung einreichen.
Monatlich Einmalhandschuhe, Desinfektion & Bettschutzeinlagen bequem nach Hause.
Pflegebox beantragen
Die BKK SBH leistet nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch für deren nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Diese soziale Absicherung umfasst Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzungen für die soziale Absicherung:
Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2
Pflege an mindestens zwei Tagen pro Woche
Pflege von mindestens zehn Stunden wöchentlich
Die Pflegeperson ist daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig
Die Rentenversicherungsbeiträge werden von der Pflegekasse der BKK SBH direkt an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Dadurch entstehen der Pflegeperson eigene Rentenansprüche, die später bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt werden.
Die Unfallversicherung schützt Pflegepersonen während ihrer Pflegetätigkeit. Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem die Pflege stattfindet. Die Beiträge übernimmt die Gemeinde. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die eigentliche Pflegetätigkeit, sondern auch Wege im Zusammenhang mit der Pflege, etwa Arztbesuche mit der pflegebedürftigen Person oder Einkäufe für den Pflegehaushalt.
Die BKK SBH bietet umfassende Pflegeberatung durch qualifizierte Pflegeberater an. Diese unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei allen Fragen rund um die Pflege, etwa bei der Auswahl geeigneter Pflegeleistungen, der Organisation der häuslichen Pflege oder der Suche nach einem Pflegeheim. Die Beratung erfolgt telefonisch, in den Geschäftsstellen oder auf Wunsch auch im häuslichen Umfeld.
Zusätzlich werden kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende angeboten. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Demenzerkrankungen, rückenschonendes Arbeiten und die Organisation der Pflege. Die Kurse können in Gruppen oder auf Wunsch auch individuell im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Auch digitale Schulungsangebote stehen zur Verfügung.
Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt formlos bei der Pflegekasse der BKK SBH. Ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail genügen, um den Prozess in Gang zu setzen. Die Pflegekasse sendet dann ein Antragsformular zu, das ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Auch eine Online-Antragstellung über die Website der BKK SBH ist möglich.
Ablauf der Pflegegrad-Feststellung:
Antragstellung: Formloser Antrag bei der BKK SBH Pflegekasse
Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin für eine Begutachtung, die in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet
Bewertung: Der Gutachter bewertet anhand eines standardisierten Verfahrens die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen
Bescheid: Die BKK SBH teilt das Ergebnis schriftlich mit und bewilligt die entsprechenden Leistungen
Die gesamte Begutachtung basiert auf einem Punktesystem, bei dem die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen bewertet wird: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je mehr Punkte erreicht werden, desto höher ist der Pflegegrad.
Tipp zur Vorbereitung auf die Begutachtung: Führen Sie etwa eine Woche vor dem Termin ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle täglichen Hilfen und Unterstützungen dokumentieren. Dies hilft dem Gutachter, ein realistisches Bild der Pflegesituation zu erhalten. Notieren Sie besonders auch schwankende Tage und besondere Schwierigkeiten, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Wenn die BKK SBH keinen Pflegegrad oder einen zu niedrigen Pflegegrad feststellt, haben Versicherte das Recht zum Widerspruch. Dieser muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids schriftlich bei der BKK SBH eingereicht werden.
Im Widerspruchsverfahren prüft zunächst die Pflegekasse intern die Entscheidung. Bleibt sie bei ihrer Bewertung, wird der Fall dem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dieser besteht bei der BKK SBH aus vier Vertretern - zwei der Arbeitgeber und zwei der Versicherten - sowie der stellvertretenden Vorständin als fachlicher Beraterin.
Wichtig zu wissen: Der Widerspruchsausschuss orientiert sich stark am Gutachten des Medizinischen Dienstes. Eine Höherstufung ohne neue medizinische Erkenntnisse oder Veränderungen ist daher selten erfolgreich. Die BKK SBH empfiehlt daher, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands lieber einen Höherstufungsantrag zu stellen oder neue ärztliche Unterlagen nachzureichen, die die Pflegebedürftigkeit besser dokumentieren.
Die BKK SBH ist mit mehreren Geschäftsstellen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vertreten. Die Mitarbeiter beraten persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu allen Fragen der Pflege.
Hauptverwaltung und Kunden- & Gesundheitscenter Trossingen:
Marktplatz 14
78647 Trossingen
Telefon: 07425 94003-0
E-Mail: info@bkk-sbh.de
Öffnungszeiten Trossingen:
Montag bis Mittwoch: 08:00 - 12:15 Uhr und 13:15 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:15 Uhr und 13:15 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:15 Uhr und 13:15 - 16:00 Uhr (nur telefonisch)
Weitere Geschäftsstellen:
Kundencenter VS-Schwenningen: Villinger Str. 2, 78054 VS-Schwenningen, Tel.: 07720 956177
Kundencenter Schonach: Triberger Str. 64, 78136 Schonach, Tel.: 07722 7060
Kundencenter St. Georgen: Gerwigstr. 33, 78112 St. Georgen, Tel.: 07724 91236
Servicebüro Tuttlingen: Neuhauser Str. 85, 78532 Tuttlingen, Tel.: 07461 770 0499
Für spezielle Anliegen steht ein Pflegeteam zur Verfügung, das bei allen Fragen zu Pflegeleistungen, Anträgen und Begutachtungen hilft. Die Kontaktdaten finden sich auf der Website der BKK SBH unter den jeweiligen Ansprechpartnern.
Die BKK SBH bietet ihren Versicherten verschiedene digitale Services an. Über die Online-Geschäftsstelle können Mitglieder Anträge stellen, Bescheinigungen anfordern und ihre Daten verwalten. Eine Service-App ermöglicht den mobilen Zugriff auf wichtige Funktionen und Dokumente.
Besonders hilfreich ist der BKK Pflege-Lotse, ein Online-Tool zur Suche nach Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in der Region. Hier können Versicherte gezielt nach geeigneten Anbietern suchen und Qualitätsberichte einsehen.
Für gesundheitliche Fragen außerhalb der Geschäftszeiten steht die Telemedizin docdirekt zur Verfügung. Über diese kostenlose Hotline können Versicherte ohne lange Wartezeiten medizinischen Rat von Fachärzten erhalten. Bei Bedarf werden Rezepte oder Überweisungen ausgestellt.
Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen bietet die BKK SBH ihren Versicherten verschiedene Mehrleistungen, die über den Standard hinausgehen:
Gesundheitskonto "Vorsorge": 50 Euro jährlich für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie Mammographie oder PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung.
Bonusprogramm "Fit & Gesund Bonus": Bis zu 200 Euro jährlich für gesundheitsbewusstes Verhalten. Punkten können Versicherte durch Zahnvorsorge, Teilnahme an Gesundheitskursen, Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen. Bei jährlicher Teilnahme gibt es einen zusätzlichen Treuebonus.
Gesundheitskurse: Die BKK SBH bezuschusst bis zu zwei zertifizierte Präventionskurse pro Jahr mit jeweils bis zu 250 Euro (insgesamt maximal 250 Euro jährlich). Förderfähig sind Kurse in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention.
Hausarztprogramm: Teilnehmer am Hausarztmodell profitieren von kürzeren Wartezeiten, umfangreicherer Beratung und einer besseren Koordination der Behandlungen.
Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind, zahlt die BKK SBH einen pauschalen Zuschuss. Dieser beträgt 15 Prozent des Heimentgelts, maximal jedoch 266 Euro monatlich.
Zusätzliche Pflegeleistungen, etwa an Wochenenden oder während der Ferien, können bei Bedarf beantragt werden. Die Pflegeberater der BKK SBH beraten hierzu individuell.
Die BKK SBH nimmt Beschwerden und Anregungen ihrer Versicherten ernst und hat eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet. Ansprechpartnerin ist Anita Krucker, die unter der Telefonnummer 07425 94003-12 oder per Kontaktformular auf der Website erreichbar ist.
Bei Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen, etwa Abrechnungsbetrug oder nicht erbrachte Leistungen, können sich Versicherte an den speziellen Beauftragten Gerhard Hahn wenden (Tel.: 07425 94003-30). Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften geprüft.
Die BKK SBH Pflegekasse bietet ihren Versicherten umfassende Leistungen für alle Pflegesituationen. Die wichtigsten Eckpunkte:
Pflegegeld 2025: Je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (PG 2) und 990 Euro (PG 5) monatlich
Pflegesachleistungen 2025: Zwischen 796 Euro (PG 2) und 2.299 Euro (PG 5) monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Tages- und Nachtpflege: Zusätzliches Budget von 721 Euro (PG 2) bis 2.085 Euro (PG 5) monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für bis zu acht Wochen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme
Vollstationäre Pflege: Zwischen 805 Euro (PG 2) und 2.096 Euro (PG 5) monatlich plus gestaffelte Zuschläge zum Eigenanteil
Die Antragstellung erfolgt formlos, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst in der Regel im häuslichen Umfeld. Bei Fragen oder Problemen stehen die Pflegeberater der BKK SBH mit persönlicher Beratung zur Seite. Die regionale Nähe mit Geschäftsstellen in Trossingen, VS-Schwenningen, Schonach, St. Georgen und Tuttlingen ermöglicht einen kurzen Weg zur kompetenten Beratung.
Wichtiger Hinweis: Alle genannten Leistungsbeträge gelten ab dem 1. Januar 2025. Die nächste planmäßige Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2028. Pflegebedürftige sollten regelmäßig prüfen, ob sie alle ihnen zustehenden Leistungen ausschöpfen, da viele Angebote kombiniert werden können und zusätzlich zum Grundanspruch gewährt werden.
Für individuelle Fragen zur Pflegesituation empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit den Pflegeexperten der BKK SBH. Diese können die persönliche Situation bewerten und konkrete Empfehlungen zur optimalen Kombination der verschiedenen Pflegeleistungen geben. Die Beratung ist für Versicherte kostenlos und kann telefonisch, in den Geschäftsstellen oder auf Wunsch auch im häuslichen Umfeld erfolgen.
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