Die BKK VDN (Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) blickt auf eine über 150-jährige Geschichte zurück und gehört damit zu den traditionsreichsten Krankenkassen in Deutschland. Gegründet im Jahr 1866 vom Firmeninhaber Friedrich Theodor Fleitmann unter dem Namen "Krankenkasse des Westfälischen Nickelwalzwerks", hat sich die Kasse kontinuierlich weiterentwickelt und bietet heute ihren rund 30.800 Versicherten umfassende Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich.
Mit Sitz in Schwerte, Nordrhein-Westfalen, ist die BKK VDN regional für Versicherte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Sachsen geöffnet. Als gesetzliche Krankenkasse bietet sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, sondern auch zahlreiche Zusatzangebote, die besonders für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von großer Bedeutung sind.
Für Senioren und ihre Familien ist besonders wichtig: Als Versicherter der BKK VDN sind Sie automatisch auch Mitglied der Pflegekasse. Dies bedeutet, dass Sie im Pflegefall Anspruch auf umfassende Pflegeleistungen haben – unabhängig von Ihrem Alter oder der Ursache der Pflegebedürftigkeit.
Persönliche Beratung in der Geschäftsstelle
Individuelle Pflegeberatung im eigenen Zuhause
Die Pflegekasse ist organisatorisch bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angegliedert und finanziert sich über Beiträge zur Pflegeversicherung. Bei der BKK VDN erhalten Sie als Mitglied automatischen Zugang zu allen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Das bedeutet: Sobald ein Pflegegrad festgestellt wird, können Sie verschiedene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die BKK VDN Pflegekasse steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei, die passenden Leistungen zu finden und zu beantragen. Die persönlichen Ansprechpartner der Pflegekasse kennen sich mit allen Facetten der Pflegeversicherung aus und helfen Ihnen durch den oft komplexen Antragsprozess.
Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht nur für die Versicherten selbst, sondern auch für familienversicherte Angehörige erbracht. Dies ist besonders relevant, wenn beispielsweise ein Ehepartner oder ein Kind pflegebedürftig wird.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die Sachleistungen und andere Unterstützungsangebote. Für Sie als Versicherter der BKK VDN bedeutet dies:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung von 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung von 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung von 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung von 947 Euro)
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Sie können frei über dieses Geld verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.
Pflege zu Hause durch Angehörige
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, können Sie statt oder ergänzend zum Pflegegeld Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der BKK VDN Pflegekasse abgerechnet. Die aktuellen Höchstbeträge für 2025 sind:
Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen, aber Nutzung des Entlastungsbetrags möglich
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich
Kombinationsleistung: Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombinationsleistung, bei der ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch einen Pflegedienst übernommen wird. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt, basierend auf dem nicht genutzten Anteil der Pflegesachleistungen.
Entlastung durch Tagespflege
Sicherheit in der Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und professionell versorgt. Die BKK VDN Pflegekasse übernimmt folgende Beträge ab Pflegegrad 2:
Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro monatlich
Wichtiger Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Sie müssen also nicht auf Ihre bisherigen Leistungen verzichten, wenn Sie teilstationäre Pflege nutzen.
Entlastung durch Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Betreuung
Pflegende Angehörige brauchen regelmäßig Erholungspausen. Hierfür gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese beiden Leistungen zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, was die Nutzung erheblich vereinfacht.
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025:
Gesamtbudget: 3.539 Euro pro Jahr
Kann flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden
Maximale Dauer jeweils: 8 Wochen pro Jahr
Gilt ab Pflegegrad 2
Die bisherige 6-monatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt
Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Dies gilt künftig für bis zu 8 Wochen pro Jahr.
Praktisches Beispiel: Wenn Sie als pflegende Angehörige in den Urlaub fahren möchten, kann ein ambulanter Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson die Pflege Ihres Angehörigen für bis zu 8 Wochen übernehmen. Die Kosten von bis zu 3.539 Euro übernimmt die BKK VDN Pflegekasse, und 50 Prozent des Pflegegeldes werden weiterhin ausgezahlt.
Unterstützung bei vollstationärer Pflege
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, beteiligt sich die BKK VDN Pflegekasse an den Kosten. Die Leistungen für vollstationäre Pflege wurden zum 1. Januar 2025 ebenfalls erhöht:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich: Ab Pflegegrad 2 gibt es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil, der sich nach der Dauer des Heimaufenthalts staffelt:
Bis 12 Monate: 15 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent Zuschuss
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent Zuschuss
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent Zuschuss
Diese Zuschläge reduzieren den selbst zu zahlenden Anteil erheblich und machen die Pflege im Heim langfristig finanziell besser tragbar.
Ein barrierefreies Bad erleichtert den Alltag
Um die Pflege zu Hause zu erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, können Sie bei der BKK VDN Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Der Höchstbetrag wurde 2025 auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht.
Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise:
Einbau einer bodengleichen Dusche
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Installation von Rampen oder Treppenliften
Umbau des Badezimmers mit erhöhtem WC und Haltegriffen
Anpassung der Küche für mehr Barrierefreiheit
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BKK VDN Pflegekasse gestellt werden. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss beantragen – maximal bis zu 16.720 Euro für vier Personen pro Maßnahme.
Verbrauchshilfsmittel im Alltag nutzen
Bettschutzeinlagen für mehr Hygiene
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK VDN Pflegekasse seit 2025 bis zu 42 Euro monatlich. Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Schutzschürzen
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Sie können diese Hilfsmittel über zugelassene Versandanbieter bestellen, die direkt mit der BKK VDN abrechnen, oder in Apotheken und Sanitätshäusern beziehen. Alternativ können Sie die Produkte selbst kaufen und die Belege monatlich zur Erstattung einreichen.
Per Knopfdruck Hilfe rufen
Hausnotruf gibt Sicherheit
Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Die BKK VDN Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die Kosten für die Bereitstellung eines Hausnotrufs bis zu 25,50 Euro monatlich.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor
Die Person lebt allein oder überwiegend allein zu Hause
Sie kann im Notfall kein normales Telefon mehr bedienen
Der Hausnotruf ermöglicht es, per Knopfdruck Hilfe zu rufen, wenn beispielsweise ein Sturz passiert oder gesundheitliche Probleme auftreten. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar und kann im Bedarfsfall Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst alarmieren.
Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (seit 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden:
Betreuungsangebote: Beschäftigung und Aktivierung durch geschulte Helfer
Haushaltshilfe: Unterstützung bei der Haushaltsführung
Alltagsbegleitung: Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen
Teilstationäre Pflege: Zusätzliche Finanzierung von Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege: Finanzierung der Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung
Praktischer Hinweis: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen die Leistungen bei anerkannten Anbietern in Anspruch nehmen und anschließend die Belege bei der BKK VDN Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen
Versorgungsplan gemeinsam festlegen
Als Versicherter der BKK VDN haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegeberater helfen Ihnen dabei:
Den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln
Passende Leistungen auszuwählen und zu beantragen
Einen Versorgungsplan zu erstellen
Angebote vor Ort zu vernetzen
Pflegende Angehörige zu entlasten und zu unterstützen
Nach Antragstellung auf Pflegeleistungen erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsangebot. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder als Hausbesuch erfolgen – ganz nach Ihren Wünschen.
Fristen im Blick behalten
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und keine professionellen Pflegedienste in Anspruch nehmen, sind Sie ab Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und sollen pflegende Angehörige unterstützen.
Pflicht zum Beratungseinsatz:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich, also zweimal pro Jahr
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich, also viermal pro Jahr
Pflegegrad 1: Freiwillig, bei Bedarf halbjährlich
Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die BKK VDN Pflegekasse. Sie können einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle mit der Durchführung beauftragen.
Wichtig: Wenn Sie die Beratungsfristen versäumen, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall sogar streichen. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung der Termine.
Richtig lagern und mobilisieren
Die BKK VDN Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. In diesen Kursen lernen Sie:
Grundpflege: Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden
Mobilisation: Richtiges Heben, Lagern und Bewegen
Umgang mit Hilfsmitteln: Rollatoren, Pflegebetten, Lifter
Psychische Aspekte: Umgang mit Demenz, Belastungen verarbeiten
Rechtliche Fragen: Pflegegrade, Vollmachten, Patientenverfügung
Die Kurse werden sowohl als Gruppenschulungen als auch als individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld angeboten. Auf Anfrage können auch Spezialkurse zu bestimmten Krankheitsbildern wie Demenz, Parkinson oder Schlaganfall organisiert werden.
Unterlagen für den Termin vorbereiten
Antragstellung leicht gemacht
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden:
Möglichkeiten der Antragstellung:
Telefonisch: unter 02304 9826-0
Schriftlich: per Post an BKK VDN, Rosenweg 15, 58239 Schwerte
Per E-Mail: an info@bkk-vdn.de
Online: über die Online-Geschäftsstelle der BKK VDN
Ein formloses Schreiben genügt, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wichtig ist, dass Sie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer angeben. Die BKK VDN sendet Ihnen dann das offizielle Antragsformular zu.
Der Begutachtungsprozess:
Nach Antragsstellung beauftragt die BKK VDN den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung
Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch
Im Gespräch werden sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung
Aus den vergebenen Punkten ergibt sich der Pflegegrad (1 bis 5)
Die BKK VDN teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit
Wichtig: Bereiten Sie sich gut auf den Begutachtungstermin vor. Führen Sie ein Pflegetagebuch, dokumentieren Sie alle Hilfestellungen und bitten Sie pflegende Angehörige, beim Termin dabei zu sein. Legen Sie alle relevanten Arztberichte, Medikamentenpläne und Unterlagen bereit.
Widerspruch gut begründen
Fristen beim Bescheid beachten
Wenn Sie mit der Entscheidung der BKK VDN Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies gilt sowohl bei Ablehnung eines Pflegegrades als auch bei einer zu niedrigen Einstufung.
So legen Sie Widerspruch ein:
Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich einreichen
Zunächst formlos möglich, Begründung kann nachgereicht werden
Kopie des Gutachtens anfordern und auf Fehler prüfen
Gegebenenfalls eigene Dokumentation (Pflegetagebuch) als Nachweis beifügen
Bei Bedarf Unterstützung durch einen Pflegeberater oder Sozialverband in Anspruch nehmen
Die BKK VDN Pflegekasse führt dann eine erneute Begutachtung durch. Drei von vier Gutachten enthalten nach Erfahrungswerten Fehler, die zu einem anderen Pflegegrad führen können – ein Widerspruch lohnt sich also häufig.
Höherstufung beantragen: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegeaufwand zunimmt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Ablauf entspricht der Erstbegutachtung, Sie durchlaufen also erneut eine Begutachtung durch den MD.
Sportmedizinische Checks für Aktive
Neben den Pflegeleistungen bietet die BKK VDN zahlreiche Zusatzleistungen, die besonders für ältere Menschen relevant sind:
Osteopathie: Die BKK VDN übernimmt sechs Sitzungen pro Kalenderjahr mit bis zu 60 Euro pro Sitzung. Osteopathie kann bei chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und altersbedingten Beschwerden hilfreich sein.
Hautscreening: Bereits ab dem 15. Lebensjahr übernimmt die BKK VDN alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge – nicht erst ab 35 Jahren wie bei vielen anderen Kassen.
Sportmedizinische Untersuchung: Alle zwei Jahre können Sie eine sportmedizinische Untersuchung mit bis zu 120 Euro bezuschussen lassen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist besonders für aktive Senioren interessant, die ihre Fitness erhalten möchten.
Präventionskurse: Für zwei Kurse pro Jahr erstattet die BKK VDN jeweils bis zu 160 Euro. Das können Rückenschulkurse, Yoga, Wassergymnastik oder Entspannungskurse sein. Auch Online-Kurse werden gefördert.
Professionelle Zahnreinigung (PZR): Über das DentNet-Programm können Versicherte bei Vertragszahnärzten vergünstigte PZR-Leistungen in Anspruch nehmen.
Haushaltshilfe: Über den gesetzlichen Rahmen hinaus bietet die BKK VDN erweiterte Leistungen bei Haushaltshilfe. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit Ihren Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt, werden die Kosten übernommen. Auch nach ambulanten Operationen ist eine Haushaltshilfe für bis zu acht Wochen möglich.
Die BKK VDN bietet verschiedene Bonusprogramme an, bei denen Sie für gesundheitsfördernde Maßnahmen Punkte sammeln und Prämien erhalten können. Programme wie BoNickel, BoNickel-Junior und BoNickel-Prime belohnen Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten und Präventionskurse mit Gutscheinen oder Geldprämien.
Die persönliche Betreuung und Erreichbarkeit sind Stärken der BKK VDN. Sie erreichen die Krankenkasse auf verschiedenen Wegen:
Geschäftsstelle in Schwerte:
BKK VDN
Rosenweg 15
58239 Schwerte
Telefon: 02304 9826-0
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 8-18 Uhr, Freitag 8-17 Uhr
E-Mail: info@bkk-vdn.de
Öffnungszeiten vor Ort:
Montag bis Donnerstag: 8-16 Uhr
Freitag: 8-13 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich
Online-Services: Die BKK VDN bietet eine Online-Geschäftsstelle an, über die Sie viele Anliegen digital erledigen können – von Adressänderungen über Anträge bis hin zur Einsicht in Ihre Unterlagen.
Für verschiedene Pflegeleistungen benötigen Sie spezifische Formulare. Die BKK VDN stellt diese auf ihrer Website zum Download bereit. Wichtige Formulare im Pflegebereich sind:
Antrag auf Pflegeleistungen: Für Erstantrag oder Höherstufung
Antrag auf Verhinderungspflege: Zur Beantragung von Ersatzpflege
Antrag auf Kurzzeitpflege: Für vorübergehende stationäre Pflege
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für Umbaumaßnahmen
Antrag auf Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen: Pflegende Angehörige werden rentenversichert
Nachweis Nachbarschaftshilfe: Dokumentation von Hilfen durch Nachbarn
Alle Formulare können Sie direkt auf der Website unter dem Menüpunkt "Formularcenter - Pflege" finden und herunterladen. Alternativ können Sie die Formulare telefonisch anfordern oder per E-Mail zusenden lassen.
Im September 2025 wurde bekannt, dass die Deutsche Nickel GmbH, das namensgebende Trägerunternehmen der BKK VDN, Insolvenz angemeldet hat. Für die Versicherten der BKK VDN hat dies jedoch keinerlei Auswirkungen. Die BKK VDN ist eine rechtlich selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziell unabhängig vom ehemaligen Trägerunternehmen.
Die Krankenkasse arbeitet weiter wie gewohnt, alle Leistungen bleiben bestehen, und die Beiträge ändern sich nicht aufgrund der Insolvenz. Die BKK VDN hat sich über Jahrzehnte durch Fusionen und Öffnung für externe Versicherte weiterentwickelt und ist heute eine stabile, regional verankerte Krankenkasse mit über 150 Jahren Erfahrung.
Beitragssätze im Überblick
Der Gesamtbeitragssatz der BKK VDN liegt im Jahr 2025 bei 17,79 Prozent. Davon entfallen 14,6 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz und 3,19 Prozent auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für Arbeitnehmer bedeutet dies einen Eigenanteil von 8,90 Prozent des Bruttoeinkommens, da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt für Kinderlose 4,2 Prozent (Stand 2025). Dieser wird ebenfalls hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist grundsätzlich nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich, bei einer Beitragserhöhung auch früher. Wenn Sie zur BKK VDN wechseln möchten, müssen Sie:
In Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Sachsen wohnen oder arbeiten
Ein Beitrittsformular ausfüllen (online auf der Website verfügbar)
Ihre bisherige Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen
Die BKK VDN meldet Sie dann automatisch bei Ihrer alten Kasse ab und übernimmt die Formalitäten. Als neues Mitglied erhalten Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie alle Informationen zu Ihren Leistungsansprüchen.
Wenn Sie als Versicherter der BKK VDN vorübergehend im EU-Ausland oder in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen leben oder Urlaub machen, besteht Krankenversicherungsschutz. Bei Pflegebedürftigkeit während eines Auslandsaufenthalts sollten Sie jedoch beachten, dass die deutschen Pflegeleistungen nicht ohne Weiteres im Ausland erbracht werden können.
Das Pflegegeld wird auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt. Bei dauerhaftem Umzug ins EU-Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Pflegegeld bezogen werden, nicht aber Pflegesachleistungen oder andere Dienste.
Monatlich 40 € für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Einfach online beantragen.
Pflegebox beantragen
Die BKK VDN bietet eine Service-App für Smartphones an, über die Sie bequem von unterwegs:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital einreichen
Rechnungen zur Erstattung hochladen
Mitgliedsbescheinigungen herunterladen
Kontaktdaten ändern
Mit der BKK VDN kommunizieren
Die Online-Geschäftsstelle bietet erweiterte Funktionen für die Verwaltung Ihrer Versicherungsangelegenheiten. Nach einmaliger Registrierung haben Sie Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und können Anträge direkt online stellen.
Die BKK VDN hat Verträge zur besonderen Versorgung bei verschiedenen Erkrankungen abgeschlossen, die besonders für ältere Menschen relevant sein können:
Demenz und Psoriasis: Über das Programm DermAktiv erhalten Versicherte mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis oder atopischer Dermatitis spezialisierte Behandlung.
Chronische Koronare Herzkrankheit: Leitlinienorientierte Diagnostik und Therapie sowie nicht-invasive Verfahren wie Kardio-CT oder Kardio-MRT werden unterstützt.
Prostatakrebs-Früherkennung: Fachärztliche Behandlung mittels multiparametrischer MRT der Prostata (mpMRT) wird ermöglicht.
Die BKK VDN bietet als traditionsreiche Krankenkasse mit über 150 Jahren Erfahrung umfassende Pflegeleistungen für ihre Versicherten. Mit rund 30.800 Mitgliedern gehört sie zu den kleineren, aber gut aufgestellten Betriebskrankenkassen in Deutschland.
Die wichtigsten Vorteile der BKK VDN Pflegekasse im Überblick:
Automatische Mitgliedschaft in der Pflegekasse für alle Versicherten
Aktuelle Pflegeleistungen 2025 nach der 4,5-Prozent-Erhöhung
Persönliche Ansprechpartner mit regionaler Nähe
Umfassende Beratung bei allen Pflegefragen
Zusatzleistungen wie Osteopathie, Präventionskurse und Bonusprogramme
Flexible Erreichbarkeit telefonisch, per E-Mail und über digitale Kanäle
Transparente Formulare und unbürokratische Antragstellung
Stabilität und Erfahrung trotz der Insolvenz des ehemaligen Trägerunternehmens
Für wen eignet sich die BKK VDN besonders?
Die BKK VDN ist eine gute Wahl für Menschen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Sachsen, die Wert auf persönliche Betreuung, regionale Nähe und umfassende Pflegeleistungen legen. Besonders für Senioren und ihre Angehörigen bietet die Pflegekasse alle wichtigen Leistungen und eine gute Beratungsstruktur.
Der Beitragssatz von 17,79 Prozent liegt im mittleren Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und ist angesichts der gebotenen Leistungen angemessen. Die Kombination aus gesetzlichen Pflegeleistungen und attraktiven Zusatzangeboten macht die BKK VDN zu einem soliden Partner in allen Lebensphasen.
Wichtige Kontaktdaten für Pflegefragen:
Wenn Sie Fragen zu Pflegeleistungen haben oder einen Pflegegrad beantragen möchten, wenden Sie sich an:
BKK VDN Pflegekasse
Rosenweg 15
58239 Schwerte
Telefon: 02304 9826-0
E-Mail: info@bkk-vdn.de
Web: www.bkk-vdn.de
Die kompetenten Mitarbeiter der BKK VDN stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Pflege, Pflegegrade und Leistungen zur Verfügung. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung, um herauszufinden, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation am besten geeignet sind.
Fazit: Die BKK VDN kombiniert traditionsreiche Erfahrung mit modernen Dienstleistungen und bietet Versicherten eine solide Absicherung im Pflegefall. Die überschaubare Größe ermöglicht persönliche Betreuung, während gleichzeitig alle gesetzlichen und viele zusätzliche Leistungen zur Verfügung stehen. Für Menschen in den drei geöffneten Bundesländern ist die BKK VDN eine empfehlenswerte Krankenkasse mit starkem Fokus auf Pflege und Prävention.
Wichtige Infos zur BKK VDN Pflegekasse