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Die BKK VDN: Tradition und moderne Pflegeleistungen für Versicherte

Die BKK VDN (Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) blickt auf eine über 150-jährige Geschichte zurück und gehört damit zu den traditionsreichsten Krankenkassen in Deutschland. Gegründet im Jahr 1866 vom Firmeninhaber Friedrich Theodor Fleitmann unter dem Namen "Krankenkasse des Westfälischen Nickelwalzwerks", hat sich die Kasse kontinuierlich weiterentwickelt und bietet heute ihren rund 30.800 Versicherten umfassende Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

Mit Sitz in Schwerte, Nordrhein-Westfalen, ist die BKK VDN regional für Versicherte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Sachsen geöffnet. Als gesetzliche Krankenkasse bietet sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, sondern auch zahlreiche Zusatzangebote, die besonders für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von großer Bedeutung sind.

Für Senioren und ihre Familien ist besonders wichtig: Als Versicherter der BKK VDN sind Sie automatisch auch Mitglied der Pflegekasse. Dies bedeutet, dass Sie im Pflegefall Anspruch auf umfassende Pflegeleistungen haben – unabhängig von Ihrem Alter oder der Ursache der Pflegebedürftigkeit.

Freundliche Beraterin spricht mit einem älteren Paar in einem modernen Beratungsbüro, Unterlagen und Kalender liegen auf dem Tisch, helle Atmosphäre.

Persönliche Beratung in der Geschäftsstelle

Pflegeberaterin besucht Seniorin zu Hause, erklärt Unterlagen am Küchentisch, ruhige und vertrauensvolle Szene.

Individuelle Pflegeberatung im eigenen Zuhause

Die Pflegekasse der BKK VDN: Ihr Partner im Pflegefall

Die Pflegekasse ist organisatorisch bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angegliedert und finanziert sich über Beiträge zur Pflegeversicherung. Bei der BKK VDN erhalten Sie als Mitglied automatischen Zugang zu allen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Das bedeutet: Sobald ein Pflegegrad festgestellt wird, können Sie verschiedene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen.

Die BKK VDN Pflegekasse steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei, die passenden Leistungen zu finden und zu beantragen. Die persönlichen Ansprechpartner der Pflegekasse kennen sich mit allen Facetten der Pflegeversicherung aus und helfen Ihnen durch den oft komplexen Antragsprozess.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht nur für die Versicherten selbst, sondern auch für familienversicherte Angehörige erbracht. Dies ist besonders relevant, wenn beispielsweise ein Ehepartner oder ein Kind pflegebedürftig wird.

Pflegegeld 2025: Aktuelle Leistungssätze und Erhöhungen

Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die Sachleistungen und andere Unterstützungsangebote. Für Sie als Versicherter der BKK VDN bedeutet dies:

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung von 332 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung von 573 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung von 765 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung von 947 Euro)

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Sie können frei über dieses Geld verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.

Tochter hilft ihrer pflegebedürftigen Mutter beim Sitzen auf dem Sofa, gemütliches Wohnzimmer, warmes Tageslicht.
Ambulanter Pflegedienst besucht älteren Herrn in seiner Wohnung, Pflegerin misst Blutdruck.
Familie plant Pflegeeinsatz am Küchentisch mit Kalender und Stift, fokussierte Stimmung ohne Text im Bild.

Pflege zu Hause durch Angehörige

Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Dienste

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, können Sie statt oder ergänzend zum Pflegegeld Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der BKK VDN Pflegekasse abgerechnet. Die aktuellen Höchstbeträge für 2025 sind:

  • Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen, aber Nutzung des Entlastungsbetrags möglich

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Kombinationsleistung: Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden. Viele Pflegebedürftige nutzen eine Kombinationsleistung, bei der ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch einen Pflegedienst übernommen wird. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt, basierend auf dem nicht genutzten Anteil der Pflegesachleistungen.

Ältere Dame sitzt entspannt in einem Tagespflege-Raum, Pfleger serviert Tee, freundliche Umgebung.

Entlastung durch Tagespflege

Nachtszene in einer Pflegeeinrichtung, gedämpftes Licht, Pflegekraft schaut nach einem schlafenden Bewohner.

Sicherheit in der Nachtpflege

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und professionell versorgt. Die BKK VDN Pflegekasse übernimmt folgende Beträge ab Pflegegrad 2:

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro monatlich

Wichtiger Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Sie müssen also nicht auf Ihre bisherigen Leistungen verzichten, wenn Sie teilstationäre Pflege nutzen.

Pflegende Tochter übergibt Pflege an eine Vertretungsperson vor der Haustür, Reisetasche steht bereit.

Entlastung durch Verhinderungspflege

Helles Zimmer einer Kurzzeitpflegeeinrichtung mit Pflegebett, Nachttisch und Sessel, einladende Atmosphäre.

Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Betreuung

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen regelmäßig Erholungspausen. Hierfür gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese beiden Leistungen zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, was die Nutzung erheblich vereinfacht.

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025:

  • Gesamtbudget: 3.539 Euro pro Jahr

  • Kann flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden

  • Maximale Dauer jeweils: 8 Wochen pro Jahr

  • Gilt ab Pflegegrad 2

  • Die bisherige 6-monatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt

Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Dies gilt künftig für bis zu 8 Wochen pro Jahr.

Praktisches Beispiel: Wenn Sie als pflegende Angehörige in den Urlaub fahren möchten, kann ein ambulanter Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson die Pflege Ihres Angehörigen für bis zu 8 Wochen übernehmen. Die Kosten von bis zu 3.539 Euro übernimmt die BKK VDN Pflegekasse, und 50 Prozent des Pflegegeldes werden weiterhin ausgezahlt.

Moderne Pflegeheim-Lobby mit Sitzgruppe, Pflegerin begleitet Senior im Rollstuhl, freundliche Atmosphäre.

Unterstützung bei vollstationärer Pflege

Vollstationäre Pflege: Unterstützung bei Heimunterbringung

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, beteiligt sich die BKK VDN Pflegekasse an den Kosten. Die Leistungen für vollstationäre Pflege wurden zum 1. Januar 2025 ebenfalls erhöht:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Zusätzlich: Ab Pflegegrad 2 gibt es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil, der sich nach der Dauer des Heimaufenthalts staffelt:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil

  • Mehr als 12 Monate: 30 Prozent Zuschuss

  • Mehr als 24 Monate: 50 Prozent Zuschuss

  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent Zuschuss

Diese Zuschläge reduzieren den selbst zu zahlenden Anteil erheblich und machen die Pflege im Heim langfristig finanziell besser tragbar.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz.
Flache Rampe am Hauseingang für Rollstuhlzugang, sauberer und wohnlicher Eingangsbereich.
Treppenlift an einer Holztreppe in einem Einfamilienhaus, helles Tageslicht.

Ein barrierefreies Bad erleichtert den Alltag

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss für barrierefreien Umbau

Um die Pflege zu Hause zu erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, können Sie bei der BKK VDN Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Der Höchstbetrag wurde 2025 auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht.

Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung

  • Installation von Rampen oder Treppenliften

  • Umbau des Badezimmers mit erhöhtem WC und Haltegriffen

  • Anpassung der Küche für mehr Barrierefreiheit

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BKK VDN Pflegekasse gestellt werden. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss beantragen – maximal bis zu 16.720 Euro für vier Personen pro Maßnahme.

Älterer Herr trägt Einmalhandschuhe am Waschbecken und nutzt Händedesinfektion.

Verbrauchshilfsmittel im Alltag nutzen

Packung mit Einmal-Bettschutzeinlagen neben einem Pflegebett, heller Raum.

Bettschutzeinlagen für mehr Hygiene

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatliche Unterstützung

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die BKK VDN Pflegekasse seit 2025 bis zu 42 Euro monatlich. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz und FFP2-Masken

  • Schutzschürzen

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Sie können diese Hilfsmittel über zugelassene Versandanbieter bestellen, die direkt mit der BKK VDN abrechnen, oder in Apotheken und Sanitätshäusern beziehen. Alternativ können Sie die Produkte selbst kaufen und die Belege monatlich zur Erstattung einreichen.

Seniorin trägt einen Hausnotruf-Sender als Armband und drückt den Notfallknopf, Wohnzimmer im Hintergrund.

Per Knopfdruck Hilfe rufen

Hausnotruf-Basisgerät auf einem Nachttisch neben einer Lampe, aufgeräumtes Schlafzimmer.

Hausnotruf gibt Sicherheit

Hausnotruf: Sicherheit im Alltag

Ein Hausnotrufsystem bietet pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Die BKK VDN Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die Kosten für die Bereitstellung eines Hausnotrufs bis zu 25,50 Euro monatlich.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor

  • Die Person lebt allein oder überwiegend allein zu Hause

  • Sie kann im Notfall kein normales Telefon mehr bedienen

Der Hausnotruf ermöglicht es, per Knopfdruck Hilfe zu rufen, wenn beispielsweise ein Sturz passiert oder gesundheitliche Probleme auftreten. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar und kann im Bedarfsfall Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst alarmieren.

Ältere Dame mit Einkaufstasche geht mit einer Alltagsbegleiterin spazieren, fröhliche Stimmung im Park.

Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag

Entlastungsbetrag: Flexible Unterstützung im Pflegealltag

Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (seit 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden:

  • Betreuungsangebote: Beschäftigung und Aktivierung durch geschulte Helfer

  • Haushaltshilfe: Unterstützung bei der Haushaltsführung

  • Alltagsbegleitung: Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen

  • Teilstationäre Pflege: Zusätzliche Finanzierung von Tages- oder Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege: Finanzierung der Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung

Praktischer Hinweis: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen die Leistungen bei anerkannten Anbietern in Anspruch nehmen und anschließend die Belege bei der BKK VDN Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Pflegeberater erklärt einem Seniorenpaar verschiedene Leistungsoptionen an einem Tisch mit Unterlagen.

Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen

Pflegeberaterin führt einen Hausbesuch durch und erstellt einen Versorgungsplan, Tablet und Stift auf dem Tisch.

Versorgungsplan gemeinsam festlegen

Pflegeberatung: Individuelle Unterstützung durch Experten

Als Versicherter der BKK VDN haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Die Pflegeberater helfen Ihnen dabei:

  • Den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln

  • Passende Leistungen auszuwählen und zu beantragen

  • Einen Versorgungsplan zu erstellen

  • Angebote vor Ort zu vernetzen

  • Pflegende Angehörige zu entlasten und zu unterstützen

Nach Antragstellung auf Pflegeleistungen erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsangebot. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder als Hausbesuch erfolgen – ganz nach Ihren Wünschen.

Kalender mit markierten Quartals- und Halbjahresterminen auf einem Schreibtisch, Stift daneben, ohne Text.

Fristen im Blick behalten

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI: Pflicht bei Pflegegeldbezug

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und keine professionellen Pflegedienste in Anspruch nehmen, sind Sie ab Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und sollen pflegende Angehörige unterstützen.

Pflicht zum Beratungseinsatz:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich, also zweimal pro Jahr

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich, also viermal pro Jahr

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, bei Bedarf halbjährlich

Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die BKK VDN Pflegekasse. Sie können einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle mit der Durchführung beauftragen.

Wichtig: Wenn Sie die Beratungsfristen versäumen, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall sogar streichen. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung der Termine.

Praxisnahe Schulung: Pflegekraft zeigt einer Angehörigen das richtige Lagern am Pflegebett.

Richtig lagern und mobilisieren

Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen

Die BKK VDN Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. In diesen Kursen lernen Sie:

  • Grundpflege: Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Mobilisation: Richtiges Heben, Lagern und Bewegen

  • Umgang mit Hilfsmitteln: Rollatoren, Pflegebetten, Lifter

  • Psychische Aspekte: Umgang mit Demenz, Belastungen verarbeiten

  • Rechtliche Fragen: Pflegegrade, Vollmachten, Patientenverfügung

Die Kurse werden sowohl als Gruppenschulungen als auch als individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld angeboten. Auf Anfrage können auch Spezialkurse zu bestimmten Krankheitsbildern wie Demenz, Parkinson oder Schlaganfall organisiert werden.

Angehörige sortiert Dokumente: Arztberichte, Medikamentenplan und Notizen auf einem Tisch, ohne lesbaren Text.

Unterlagen für den Termin vorbereiten

Mann telefoniert mit einer Krankenkasse, Notizen und Versichertenkarte liegen neben dem Telefon.

Antragstellung leicht gemacht

Antragstellung für einen Pflegegrad: So gehen Sie vor

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden:

Möglichkeiten der Antragstellung:

  • Telefonisch: unter 02304 9826-0

  • Schriftlich: per Post an BKK VDN, Rosenweg 15, 58239 Schwerte

  • Per E-Mail: an info@bkk-vdn.de

  • Online: über die Online-Geschäftsstelle der BKK VDN

Ein formloses Schreiben genügt, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wichtig ist, dass Sie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer angeben. Die BKK VDN sendet Ihnen dann das offizielle Antragsformular zu.

Der Begutachtungsprozess:

  1. Nach Antragsstellung beauftragt die BKK VDN den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung

  2. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch

  3. Im Gespräch werden sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung

  4. Aus den vergebenen Punkten ergibt sich der Pflegegrad (1 bis 5)

  5. Die BKK VDN teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit

Wichtig: Bereiten Sie sich gut auf den Begutachtungstermin vor. Führen Sie ein Pflegetagebuch, dokumentieren Sie alle Hilfestellungen und bitten Sie pflegende Angehörige, beim Termin dabei zu sein. Legen Sie alle relevanten Arztberichte, Medikamentenpläne und Unterlagen bereit.

Seniorin bespricht Widerspruch mit einem Berater, Unterlagen und Markierungen auf Papier ohne lesbaren Text.

Widerspruch gut begründen

Briefumschlag und Stempel auf einem Schreibtisch, symbolisch für Bescheid und Fristen.

Fristen beim Bescheid beachten

Widerspruch und Höherstufung: Ihre Rechte als Versicherter

Wenn Sie mit der Entscheidung der BKK VDN Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies gilt sowohl bei Ablehnung eines Pflegegrades als auch bei einer zu niedrigen Einstufung.

So legen Sie Widerspruch ein:

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich einreichen

  • Zunächst formlos möglich, Begründung kann nachgereicht werden

  • Kopie des Gutachtens anfordern und auf Fehler prüfen

  • Gegebenenfalls eigene Dokumentation (Pflegetagebuch) als Nachweis beifügen

  • Bei Bedarf Unterstützung durch einen Pflegeberater oder Sozialverband in Anspruch nehmen

Die BKK VDN Pflegekasse führt dann eine erneute Begutachtung durch. Drei von vier Gutachten enthalten nach Erfahrungswerten Fehler, die zu einem anderen Pflegegrad führen können – ein Widerspruch lohnt sich also häufig.

Höherstufung beantragen: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegeaufwand zunimmt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Ablauf entspricht der Erstbegutachtung, Sie durchlaufen also erneut eine Begutachtung durch den MD.

Senior macht mit einer Ärztin einen sportmedizinischen Fitnesstest auf dem Ergometer, medizinisches Umfeld.

Sportmedizinische Checks für Aktive

Zusätzliche Gesundheitsleistungen der BKK VDN

Neben den Pflegeleistungen bietet die BKK VDN zahlreiche Zusatzleistungen, die besonders für ältere Menschen relevant sind:

Osteopathie: Die BKK VDN übernimmt sechs Sitzungen pro Kalenderjahr mit bis zu 60 Euro pro Sitzung. Osteopathie kann bei chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und altersbedingten Beschwerden hilfreich sein.

Hautscreening: Bereits ab dem 15. Lebensjahr übernimmt die BKK VDN alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge – nicht erst ab 35 Jahren wie bei vielen anderen Kassen.

Sportmedizinische Untersuchung: Alle zwei Jahre können Sie eine sportmedizinische Untersuchung mit bis zu 120 Euro bezuschussen lassen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist besonders für aktive Senioren interessant, die ihre Fitness erhalten möchten.

Präventionskurse: Für zwei Kurse pro Jahr erstattet die BKK VDN jeweils bis zu 160 Euro. Das können Rückenschulkurse, Yoga, Wassergymnastik oder Entspannungskurse sein. Auch Online-Kurse werden gefördert.

Professionelle Zahnreinigung (PZR): Über das DentNet-Programm können Versicherte bei Vertragszahnärzten vergünstigte PZR-Leistungen in Anspruch nehmen.

Haushaltshilfe: Über den gesetzlichen Rahmen hinaus bietet die BKK VDN erweiterte Leistungen bei Haushaltshilfe. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit Ihren Haushalt nicht führen können und ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt, werden die Kosten übernommen. Auch nach ambulanten Operationen ist eine Haushaltshilfe für bis zu acht Wochen möglich.

Bonusprogramme: Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten

Die BKK VDN bietet verschiedene Bonusprogramme an, bei denen Sie für gesundheitsfördernde Maßnahmen Punkte sammeln und Prämien erhalten können. Programme wie BoNickel, BoNickel-Junior und BoNickel-Prime belohnen Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten und Präventionskurse mit Gutscheinen oder Geldprämien.

Pflegegeld 2025 jetzt sichern
Kostenlose Beratung und Unterstützung beim Antrag

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Kontakt und Erreichbarkeit der BKK VDN

Die persönliche Betreuung und Erreichbarkeit sind Stärken der BKK VDN. Sie erreichen die Krankenkasse auf verschiedenen Wegen:

Geschäftsstelle in Schwerte:
BKK VDN
Rosenweg 15
58239 Schwerte

Telefon: 02304 9826-0
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 8-18 Uhr, Freitag 8-17 Uhr

E-Mail: info@bkk-vdn.de

Öffnungszeiten vor Ort:
Montag bis Donnerstag: 8-16 Uhr
Freitag: 8-13 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich

Online-Services: Die BKK VDN bietet eine Online-Geschäftsstelle an, über die Sie viele Anliegen digital erledigen können – von Adressänderungen über Anträge bis hin zur Einsicht in Ihre Unterlagen.

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Sachleistungen optimal nutzen

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Formulare und Anträge: Übersicht der wichtigsten Dokumente

Für verschiedene Pflegeleistungen benötigen Sie spezifische Formulare. Die BKK VDN stellt diese auf ihrer Website zum Download bereit. Wichtige Formulare im Pflegebereich sind:

  • Antrag auf Pflegeleistungen: Für Erstantrag oder Höherstufung

  • Antrag auf Verhinderungspflege: Zur Beantragung von Ersatzpflege

  • Antrag auf Kurzzeitpflege: Für vorübergehende stationäre Pflege

  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für Umbaumaßnahmen

  • Antrag auf Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen: Pflegende Angehörige werden rentenversichert

  • Nachweis Nachbarschaftshilfe: Dokumentation von Hilfen durch Nachbarn

Alle Formulare können Sie direkt auf der Website unter dem Menüpunkt "Formularcenter - Pflege" finden und herunterladen. Alternativ können Sie die Formulare telefonisch anfordern oder per E-Mail zusenden lassen.

Deutsche Nickel Insolvenz: Keine Auswirkungen auf Versicherte

Im September 2025 wurde bekannt, dass die Deutsche Nickel GmbH, das namensgebende Trägerunternehmen der BKK VDN, Insolvenz angemeldet hat. Für die Versicherten der BKK VDN hat dies jedoch keinerlei Auswirkungen. Die BKK VDN ist eine rechtlich selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziell unabhängig vom ehemaligen Trägerunternehmen.

Die Krankenkasse arbeitet weiter wie gewohnt, alle Leistungen bleiben bestehen, und die Beiträge ändern sich nicht aufgrund der Insolvenz. Die BKK VDN hat sich über Jahrzehnte durch Fusionen und Öffnung für externe Versicherte weiterentwickelt und ist heute eine stabile, regional verankerte Krankenkasse mit über 150 Jahren Erfahrung.

Lohnabrechnung und Taschenrechner auf einem Schreibtisch, Prozentangaben werden symbolisch berechnet, ohne lesbaren Text.

Beitragssätze im Überblick

Beitragssatz und Kosten für Versicherte

Der Gesamtbeitragssatz der BKK VDN liegt im Jahr 2025 bei 17,79 Prozent. Davon entfallen 14,6 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz und 3,19 Prozent auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für Arbeitnehmer bedeutet dies einen Eigenanteil von 8,90 Prozent des Bruttoeinkommens, da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt für Kinderlose 4,2 Prozent (Stand 2025). Dieser wird ebenfalls hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Wechsel zur BKK VDN oder von der BKK VDN weg

Ein Wechsel der Krankenkasse ist grundsätzlich nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich, bei einer Beitragserhöhung auch früher. Wenn Sie zur BKK VDN wechseln möchten, müssen Sie:

  1. In Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Sachsen wohnen oder arbeiten

  2. Ein Beitrittsformular ausfüllen (online auf der Website verfügbar)

  3. Ihre bisherige Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen

Die BKK VDN meldet Sie dann automatisch bei Ihrer alten Kasse ab und übernimmt die Formalitäten. Als neues Mitglied erhalten Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie alle Informationen zu Ihren Leistungsansprüchen.

Pflegeleistungen im europäischen Ausland

Wenn Sie als Versicherter der BKK VDN vorübergehend im EU-Ausland oder in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen leben oder Urlaub machen, besteht Krankenversicherungsschutz. Bei Pflegebedürftigkeit während eines Auslandsaufenthalts sollten Sie jedoch beachten, dass die deutschen Pflegeleistungen nicht ohne Weiteres im Ausland erbracht werden können.

Das Pflegegeld wird auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen pro Jahr weitergezahlt. Bei dauerhaftem Umzug ins EU-Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Pflegegeld bezogen werden, nicht aber Pflegesachleistungen oder andere Dienste.

Pflegebox kostenlos nach Hause

Monatlich 40 € für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Einfach online beantragen.

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Digitale Services: Service-App und Online-Geschäftsstelle

Die BKK VDN bietet eine Service-App für Smartphones an, über die Sie bequem von unterwegs:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital einreichen

  • Rechnungen zur Erstattung hochladen

  • Mitgliedsbescheinigungen herunterladen

  • Kontaktdaten ändern

  • Mit der BKK VDN kommunizieren

Die Online-Geschäftsstelle bietet erweiterte Funktionen für die Verwaltung Ihrer Versicherungsangelegenheiten. Nach einmaliger Registrierung haben Sie Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und können Anträge direkt online stellen.

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Besondere Versorgungsangebote für spezifische Erkrankungen

Die BKK VDN hat Verträge zur besonderen Versorgung bei verschiedenen Erkrankungen abgeschlossen, die besonders für ältere Menschen relevant sein können:

Demenz und Psoriasis: Über das Programm DermAktiv erhalten Versicherte mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis oder atopischer Dermatitis spezialisierte Behandlung.

Chronische Koronare Herzkrankheit: Leitlinienorientierte Diagnostik und Therapie sowie nicht-invasive Verfahren wie Kardio-CT oder Kardio-MRT werden unterstützt.

Prostatakrebs-Früherkennung: Fachärztliche Behandlung mittels multiparametrischer MRT der Prostata (mpMRT) wird ermöglicht.

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Zusammenfassung: Die BKK VDN als Partner in der Pflege

Die BKK VDN bietet als traditionsreiche Krankenkasse mit über 150 Jahren Erfahrung umfassende Pflegeleistungen für ihre Versicherten. Mit rund 30.800 Mitgliedern gehört sie zu den kleineren, aber gut aufgestellten Betriebskrankenkassen in Deutschland.

Die wichtigsten Vorteile der BKK VDN Pflegekasse im Überblick:

  • Automatische Mitgliedschaft in der Pflegekasse für alle Versicherten

  • Aktuelle Pflegeleistungen 2025 nach der 4,5-Prozent-Erhöhung

  • Persönliche Ansprechpartner mit regionaler Nähe

  • Umfassende Beratung bei allen Pflegefragen

  • Zusatzleistungen wie Osteopathie, Präventionskurse und Bonusprogramme

  • Flexible Erreichbarkeit telefonisch, per E-Mail und über digitale Kanäle

  • Transparente Formulare und unbürokratische Antragstellung

  • Stabilität und Erfahrung trotz der Insolvenz des ehemaligen Trägerunternehmens

Für wen eignet sich die BKK VDN besonders?

Die BKK VDN ist eine gute Wahl für Menschen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Sachsen, die Wert auf persönliche Betreuung, regionale Nähe und umfassende Pflegeleistungen legen. Besonders für Senioren und ihre Angehörigen bietet die Pflegekasse alle wichtigen Leistungen und eine gute Beratungsstruktur.

Der Beitragssatz von 17,79 Prozent liegt im mittleren Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und ist angesichts der gebotenen Leistungen angemessen. Die Kombination aus gesetzlichen Pflegeleistungen und attraktiven Zusatzangeboten macht die BKK VDN zu einem soliden Partner in allen Lebensphasen.

Wichtige Kontaktdaten für Pflegefragen:

Wenn Sie Fragen zu Pflegeleistungen haben oder einen Pflegegrad beantragen möchten, wenden Sie sich an:

BKK VDN Pflegekasse
Rosenweg 15
58239 Schwerte
Telefon: 02304 9826-0
E-Mail: info@bkk-vdn.de
Web: www.bkk-vdn.de

Die kompetenten Mitarbeiter der BKK VDN stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Pflege, Pflegegrade und Leistungen zur Verfügung. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung, um herauszufinden, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation am besten geeignet sind.

Fazit: Die BKK VDN kombiniert traditionsreiche Erfahrung mit modernen Dienstleistungen und bietet Versicherten eine solide Absicherung im Pflegefall. Die überschaubare Größe ermöglicht persönliche Betreuung, während gleichzeitig alle gesetzlichen und viele zusätzliche Leistungen zur Verfügung stehen. Für Menschen in den drei geöffneten Bundesländern ist die BKK VDN eine empfehlenswerte Krankenkasse mit starkem Fokus auf Pflege und Prävention.

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Häufige Fragen

Wichtige Infos zur BKK VDN Pflegekasse