Heimat Krankenkasse

Heimat Krankenkasse

Die Heimat Krankenkasse: Ihr Partner in der Pflege

Die Heimat Krankenkasse, auch als Heimat BKK bekannt, ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Hauptsitz in Bielefeld. Seit ihrer Gründung im Jahr 1952 hat sich die Krankenkasse zu einem verlässlichen Partner für rund 120.000 Versicherte entwickelt. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bietet die zugehörige Pflegekasse der Heimat Krankenkasse umfassende Unterstützung bei der Organisation und Finanzierung der häuslichen sowie stationären Pflege.

Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, stehen Ihnen bei der Heimat Krankenkasse zahlreiche Leistungen zur Verfügung. Diese reichen vom monatlichen Pflegegeld über professionelle Pflegedienste bis hin zu baulichen Anpassungen in der Wohnung. Besonders hervorzuheben sind die Leistungserhöhungen ab 2025, die im Rahmen der Pflegereform beschlossen wurden und spürbare finanzielle Entlastung bringen.

Die Heimat Krankenkasse zeichnet sich durch persönlichen Service und individuelle Beratung aus. In Kooperation mit dem Partner spectrumK erhalten Erstantragsteller eine umfassende Pflegeberatung, die bei der Navigation durch den oft komplexen Pflegealltag unterstützt. Mit Geschäftsstellen in Bielefeld, Budenheim, Wittenburg und Wittlich ist die Krankenkasse regional gut vertreten, steht aber allen Versicherten in ganz Deutschland zur Verfügung.

Pflegeleistungen 2025: Aktuelle Beträge und Erhöhungen

Zum 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung basiert auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aus dem Jahr 2023 und bringt spürbare Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Familien. Die Heimat Pflegekasse setzt diese gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich um und stellt sicher, dass alle Versicherten von den verbesserten Leistungen profitieren.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (zuvor 332 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (zuvor 573 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (zuvor 765 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (zuvor 947 Euro)

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren – meist durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Der Betrag steht Ihnen zur freien Verfügung und kann beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch können andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (zuvor 760 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (zuvor 1.431 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (zuvor 1.778 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (zuvor 2.200 Euro)

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, übernimmt dieser professionelle Pflegeleistungen wie Körperpflege, medizinische Behandlungspflege oder Hilfe im Haushalt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Heimat Pflegekasse, sodass Sie sich nicht um den Papierkram kümmern müssen.

Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten:

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Mit der Kombinationsleistung können Sie beide Leistungen anteilig kombinieren. Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst nutzen, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese flexible Lösung ermöglicht es Ihnen, professionelle Unterstützung zu erhalten und gleichzeitig Angehörige finanziell zu entlasten.

Entlastungsbetrag: Flexibel einsetzbare Unterstützung

Allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht seit 2025 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro (zuvor 125 Euro) zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags:

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen)

  • Teilweise für ambulante Pflegedienste (bei Pflegegrad 2-5 nicht für Grundpflege)

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei teil- oder vollstationärer Pflege

Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. So haben Sie die Möglichkeit, größere Beträge für beispielsweise eine längere Kurzzeitpflege anzusparen.

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Förderung

Bis 125 € monatlich nutzen

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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Neue Regelungen ab Juli 2025

Die Heimat Pflegekasse unterstützt Sie, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt oder wenn eine vorübergehende stationäre Unterbringung notwendig wird. Ab dem 1. Juli 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die mehr Flexibilität ermöglichen.

Aktuelle Regelung bis 30. Juni 2025:

  • Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich für bis zu 6 Wochen Ersatzpflege

  • Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich für bis zu 8 Wochen vorübergehende stationäre Pflege

  • Übertragungsmöglichkeit: Bis zu 50% der nicht genutzten Kurzzeitpflege kann für Verhinderungspflege verwendet werden

Neue Regelung ab 1. Juli 2025:

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieses Budget kann flexibel für bis zu 8 Wochen im Jahr genutzt werden – egal ob für Verhinderungspflege zu Hause oder für stationäre Kurzzeitpflege. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt, und das Pflegegeld wird während der Ersatzpflege zu 50 Prozent weitergezahlt (außer am ersten und letzten Tag).

Wichtig für pflegende Angehörige: Wenn nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, gilt ab Juli 2025 der 2,0-fache Pflegegeldsatz als Höchstgrenze. Zusätzlich können nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend gemacht werden.

Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Entlastung

Die teilstationäre Pflege ist ein wertvolles Angebot für Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, aber regelmäßige Entlastung benötigen. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Die Nachtpflege bietet entsprechende Betreuung während der Nacht.

Monatliche Budgets für Tages- und Nachtpflege ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro (zuvor 689 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro (zuvor 1.298 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro (zuvor 1.612 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro (zuvor 1.995 Euro)

Diese Leistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt – es erfolgt keine Anrechnung. Das bedeutet: Sie können beispielsweise das volle Pflegegeld erhalten und zusätzlich die Tagespflege nutzen. Die Kosten für Pflege, Betreuung und Transport werden von der Heimat Pflegekasse übernommen. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen, können hierfür aber den Entlastungsbetrag einsetzen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

Um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern, unterstützt die Heimat Pflegekasse bauliche Anpassungen in der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (zuvor 4.000 Euro). Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann bei Bedarf mehrfach beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche oder Badewannenlift

  • Entfernung von Türschwellen

  • Verbreiterung von Türen

  • Installation von Treppenliften oder Rampen

  • Haltegriffe und rutschfeste Bodenbeläge

  • Verbesserte Beleuchtung und Bewegungsmelder

  • Anpassung der Möblierung für bessere Zugänglichkeit

Besonderheit bei Wohngemeinschaften: Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – also maximal 16.720 Euro für eine gemeinsame Maßnahme. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Heimat Pflegekasse stellen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht bewilligt.

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Förderung

Bis 4.000 € je Maßnahme

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, übernimmt die Heimat Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (ab 2025, zuvor 40 Euro) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • FFP2-Masken und Mundschutz

  • Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)

  • Schutzschürzen

  • Fingerlinge

Die Beantragung erfolgt formlos bei der Heimat Pflegekasse. Viele Versicherte nutzen auch spezialisierte Anbieter, die Pflegeboxen direkt nach Hause liefern und monatlich direkt mit der Pflegekasse abrechnen. So müssen Sie keine Rechnungen sammeln und einreichen.

Zusätzlich zu den Verbrauchsmitteln erhalten Sie technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Lagerungshilfen. Für diese Hilfsmittel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, und es fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) an.

Pflegehilfsmittel gratis nach Hause

Monatlich bis 40 € erstattet: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Bequem als Pflegebox geliefert.

Kostenlose Pflegebox beantragen
Pflegehilfsmittel gratis nach Hause

Hausnotruf: Sicherheit für zu Hause

Die Heimat Pflegekasse bezuschusst ein Hausnotrufsystem für pflegebedürftige Personen, die alleine leben oder zeitweise alleine sind. Die Kosten werden wie folgt übernommen:

  • Einmalige Installation: 10,49 Euro

  • Monatliche Betriebskosten: 25,50 Euro

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1-5) und die Notwendigkeit des Hausnotrufs aufgrund der Pflegesituation. Das Hausnotrufsystem ermöglicht es, im Notfall per Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe zu rufen. Für viele Angehörige bedeutet dies eine deutliche Entlastung, da sie wissen, dass im Notfall schnell Hilfe verfügbar ist.

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Wichtig

Mit Pflegegrad bezuschusst

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Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, unterstützt die Heimat Pflegekasse auch die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die monatlichen Leistungsbeträge variieren je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Leistungszuschläge zum Eigenanteil:

Seit 2024 gewährt die Pflegekasse zusätzliche Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil, die mit der Aufenthaltsdauer steigen:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils

  • 13 bis 24 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils

  • 25 bis 36 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils

  • Ab 37 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils

Diese Zuschläge werden automatisch gewährt und direkt mit dem Pflegeheim verrechnet. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Pflegeheims müssen Sie weiterhin selbst tragen. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Um Leistungen der Heimat Pflegekasse zu erhalten, benötigen Sie zunächst einen anerkannten Pflegegrad. Die Antragstellung ist einfach und erfolgt in wenigen Schritten:

Schritt 1: Antrag stellen

Kontaktieren Sie die Heimat Krankenkasse telefonisch unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 1060100 oder nutzen Sie die ServiceApp der Heimat Krankenkasse. Sie können den Antrag auch formlos per Brief, E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website stellen. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann das offizielle Antragsformular zu. Alternativ können Sie das Formular direkt von der Website herunterladen.

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Heimat Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Bei privatversicherten Personen übernimmt Medicproof diese Aufgabe. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch, bei dem die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen bewertet wird:

  • Mobilität

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung

  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wichtige Tipps für die Begutachtung: Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor. Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mindestens eine Woche dokumentieren, welche Hilfe im Alltag benötigt wird. Sammeln Sie ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und Entlassungsberichte. Seien Sie beim Begutachtungstermin ehrlich und zeigen Sie deutlich auf, wo Unterstützung nötig ist – auch bei kognitiven Einschränkungen oder psychischen Belastungen.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Die Heimat Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid. Diese Entscheidung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang erfolgen (bei Begutachtung im Krankenhaus oder Hospiz innerhalb von einer Woche). Wenn die Frist überschritten wird, haben Sie Anspruch auf ein Verzögerungsgeld von 70 Euro pro Woche.

Widerspruch einlegen: Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich mit konkreten Beispielen aus dem Alltag und legen Sie weitere ärztliche Unterlagen bei. Die Heimat Pflegekasse wird Ihren Fall dann erneut prüfen.

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Kostenlos

Kostenloser Online-Rechner

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Pflegeberatung: Professionelle Unterstützung durch spectrumK

Die Heimat Krankenkasse bietet in Kooperation mit dem Partner spectrumK eine kostenlose und umfassende Pflegeberatung an. Diese richtet sich insbesondere an Erstantragsteller und alle, die sich in einer neuen Pflegesituation befinden.

Leistungen der Pflegeberatung:

  • Individuelle Beratung zur persönlichen Pflegesituation

  • Information über verfügbare Pflegeleistungen und deren Kombination

  • Unterstützung bei der Antragstellung

  • Hilfe bei Widersprüchen gegen Pflegegradentscheidungen

  • Vermittlung regionaler Pflegeangebote und Pflegedienste

  • Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten

  • Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege

Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, erhalten Sie automatisch einen Beratungsgutschein von der Heimat Pflegekasse. Diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen telefonisch bei spectrumK einlösen. Die Beratung ist für Sie vollständig kostenfrei und kann telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in einer Beratungsstelle stattfinden.

Online-Pflegekurse:

Zusätzlich zur persönlichen Beratung bietet spectrumK kostenlose Online-Pflegekurse an. Diese richten sich an pflegende Angehörige und behandeln Themen wie:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege

  • Pflege bei Demenz und Alzheimer

  • Rückenschonendes Arbeiten

  • Kommunikation mit Pflegebedürftigen

  • Selbstfürsorge für pflegende Angehörige

Die Teilnahme ist ohne Pflegegrad möglich und nach einer einfachen Registrierung über die Website pflegecoach-online.de verfügbar.

Kostenfreie Pflegeberatung sichern
Individuelle Beratung zu Leistungen, Anträgen und Zuschüssen.

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sollen pflegende Angehörige unterstützen.

Verpflichtende Beratungseinsätze:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (alle 3 Monate)

  • Pflegegrad 1: Freiwillig möglich

Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt die Heimat Pflegekasse vollständig. Wenn Sie die Beratungseinsätze nicht wahrnehmen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden. Melden Sie sich daher rechtzeitig bei einem zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Nähe.

Pflegende Angehörige: Soziale Absicherung

Wenn Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert. Die Heimat Pflegekasse übernimmt für Sie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Voraussetzungen:

  • Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig

  • Pflegeumfang: mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage

  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt

  • Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig (für Rentenversicherungsbeiträge)

Rentenversicherung: Die Heimat Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und der Art der bezogenen Leistung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombination). Für das Jahr 2025 können Pflegepersonen durch diese Beiträge einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro pro Pflegejahr erwerben.

Unfallversicherung: Als Pflegeperson sind Sie automatisch und beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die Pflegetätigkeit selbst sowie den direkten Weg zur und von der pflegebedürftigen Person.

Arbeitslosenversicherung: Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege aufgeben oder unterbrechen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sofern Sie unmittelbar vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und berufstätig sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung:

Bei akut auftretender Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen haben Sie das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die pflegerische Versorgung zu organisieren. Während dieser Zeit erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung von der Heimat Pflegekasse. Der Anspruch besteht einmal pro Kalenderjahr und bei allen Pflegegraden.

Pflegezeit:

Sie können sich bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit erhalten Sie kein Gehalt, können aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

Familienpflegezeit:

Bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten können Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden reduzieren. Auch hier ist ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Überbrückung möglich.

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Wenn Sie in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft leben oder eine solche gründen möchten, unterstützt die Heimat Pflegekasse Sie mit besonderen Leistungen.

Wohngruppenzuschlag:

Jeder pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe (3-12 Personen) erhält einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro (ab 2025, zuvor 214 Euro) für eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft. Diese kümmert sich um organisatorische, verwaltende und das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben – nicht um die individuelle Pflege.

Anschubfinanzierung:

Bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können bis zu vier Bewohner jeweils 2.613 Euro (zuvor 2.500 Euro) als einmaligen Zuschuss für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung erhalten – maximal 10.452 Euro pro Wohngemeinschaft.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Seit 2025 unterstützt die Heimat Pflegekasse digitale Pflegeanwendungen mit einem monatlichen Budget von 53 Euro (zuvor 50 Euro). DiPA sind digitale Anwendungen, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützen – beispielsweise durch Erinnerungsfunktionen, Sturzprävention oder kognitive Trainingseinheiten. Die Anwendungen müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein.

Kontakt und Erreichbarkeit der Heimat Krankenkasse

Die Heimat Krankenkasse ist auf verschiedenen Wegen für Sie erreichbar und bietet persönlichen Service in mehreren Geschäftsstellen sowie umfangreiche digitale Möglichkeiten.

Service-Telefon (kostenfrei):

  • 0800 1060100

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 17:00 Uhr

Pflege-Hotline (kostenfrei):

  • 0800 7237267

  • Für spezielle Fragen rund um die Pflege

Postanschrift:

Heimat Krankenkasse
Pflegekasse
Herforder Straße 23
33602 Bielefeld

Geschäftsstellen mit persönlicher Beratung:

Bielefeld (Hauptsitz):
Herforder Straße 23 (Eingang Zimmerstraße)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 92395-0
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr

Budenheim:
Rheinstraße 27
55257 Budenheim
Telefon: 06139 7374600
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do geschlossen

Wittenburg:
Südring 5
19243 Wittenburg
Telefon: 038852 383600
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mi geschlossen

Wittlich:
Zum Rachtiger Wald 3
54516 Wittlich
Telefon: 06571 9073600
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8:00 - 17:00 Uhr, Mi, Fr 8:00 - 15:00 Uhr

ServiceApp: Digital und papierlos kommunizieren

Die ServiceApp der Heimat Krankenkasse ermöglicht Ihnen, viele Anliegen schnell und unkompliziert über Ihr Smartphone oder Tablet zu erledigen. Die App ist kostenlos und bietet maximalen Datenschutz mit verschlüsselter Übertragung auf deutschen Servern.

Funktionen der ServiceApp:

  • Rechnungen einreichen (z.B. für Pflegehilfsmittel)

  • Anträge auf Pflegeleistungen papierlos stellen

  • Bankdaten und Adresse ändern

  • Bescheinigungen anfordern

  • Dokumente digital empfangen

  • Direkter Rückruf-Service

  • Zugriff auf Gesundheits-News und Leistungsinformationen

Für die Registrierung benötigen Sie einen persönlichen Zugangsschlüssel, den Sie über die App anfordern können. Dieser wird Ihnen aus Sicherheitsgründen per Post zugeschickt. Die ServiceApp ist auch als Webversion über die Website der Heimat Krankenkasse verfügbar.

Wichtige Formulare und Downloads

Auf der Website der Heimat Krankenkasse finden Sie alle wichtigen Formulare zum Download. Die wichtigsten Formulare für Pflegebedürftige und deren Angehörige sind:

  • Erstantrag Leistungen der Pflegeversicherung: Für die Beantragung eines Pflegegrades

  • Antrag auf Verhinderungspflege: Für Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson

  • Antrag auf Kurzzeitpflege: Für vorübergehende stationäre Pflege

  • Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für monatliche Pflegehilfsmittel

  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für bauliche Anpassungen

Alle Formulare sind barrierefrei gestaltet und können am Computer ausgefüllt werden. Alternativ können Sie die meisten Anträge auch direkt über die ServiceApp stellen, was den Prozess erheblich beschleunigt.

Beitragssätze der Heimat Krankenkasse

Die Heimat Krankenkasse erhebt seit 2016 einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die aktuellen Beitragssätze für 2025 sind:

  • Allgemeiner Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag 3,1%): 17,7%

  • Ermäßigter Beitragssatz (inkl. Zusatzbeitrag 3,1%): 17,1%

  • Pflegeversicherung: 3,6%

  • Pflegeversicherung für Kinderlose: 4,2%

Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein gestaffelter Beitragssatz in der Pflegeversicherung abhängig von der Kinderzahl. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren erhalten Sie einen Beitragsabschlag von jeweils 0,25 Prozentpunkten.

Geschichte und Werte der Heimat Krankenkasse

Die Heimat Krankenkasse blickt auf eine traditionsreiche Geschichte zurück. Am 1. Oktober 1952 wurde die Betriebskrankenkasse Dr. August Oetker Nährmittelfabrik GmbH in Bielefeld gegründet. Durch mehrere Fusionen – unter anderem mit der BKK Chemische Fabrik Budenheim (1997) und der BKK C.A. Delius & Söhne (2000), deren Ursprünge bis 1887 zurückreichen – entwickelte sich die heutige Heimat Krankenkasse.

Am 1. Februar 2002 öffnete sich die Krankenkasse bundesweit für alle Versicherten. Seit dem 1. Januar 2012 trägt sie den Namen "Heimat Krankenkasse", um ihre überregionale Ausrichtung und ihr eigenständiges Profil zu unterstreichen. Heute betreut die Krankenkasse rund 120.000 Versicherte in ganz Deutschland.

Die Heimat Krankenkasse zeichnet sich durch persönlichen Service, individuelle Beratung und ein umfassendes Leistungsangebot aus. Als Betriebskrankenkasse mit Selbstverwaltung wird sie durch einen Verwaltungsrat geführt, der aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern besteht. Die Aufsicht obliegt dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Historisch anmutendes Schwarz-Weiß-Foto eines Büros der 1950er Jahre mit Schreibmaschinen und Aktenordnern, Symbol für Tradition.

Tradition mit starker Geschichte seit 1952

Häufige Fragen zur Heimat Pflegekasse

Kann ich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wechseln?

Ja, Sie können monatlich zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Kombinationsleistung wechseln. Teilen Sie der Heimat Pflegekasse Ihre Entscheidung einfach formlos mit. Eine Rückwirkung ist jedoch nicht möglich – die Änderung gilt erst ab dem Folgemonat.

Was passiert mit nicht genutzten Leistungen?

Der Entlastungsbetrag kann angespart und in die Folgemonate übertragen werden. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können hingegen nicht angespart werden – nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.

Muss ich Pflegeleistungen zurückzahlen, wenn sich der Pflegegrad ändert?

Bei einer Herabstufung müssen Sie bereits erhaltene Leistungen nicht zurückzahlen. Die neue Einstufung gilt ab dem Monat nach der Entscheidung. Bei einer Höherstufung erhalten Sie rückwirkend die höheren Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.

Kann ich Pflegeleistungen im Ausland nutzen?

Das Pflegegeld wird auch bei einem Aufenthalt im Ausland weitergezahlt – innerhalb der EU unbegrenzt, außerhalb der EU für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Pflegesachleistungen und andere Sachleistungen sind im Ausland in der Regel nicht verfügbar.

Was ist bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten?

Während eines vollstationären Krankenhausaufenthalts wird das Pflegegeld für die ersten 28 Tage weitergezahlt (bei Kurzzeitpflege für 8 Wochen). Danach ruht die Zahlung. Teilen Sie der Heimat Pflegekasse längere Krankenhausaufenthalte mit, damit keine Überzahlungen entstehen.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Heimat Krankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse, die über ihre Pflegekasse umfassende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bietet. Mit den Leistungserhöhungen 2025 von 4,5 Prozent profitieren Sie von deutlich verbesserten finanziellen Leistungen – vom Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Zentrale Leistungen im Überblick:

  • Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (je nach Pflegegrad)

  • Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab Juli 2025 gemeinsames Budget von 3.539 Euro

  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmittel

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert über die kostenlose Service-Hotline, die ServiceApp oder schriftlich. Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Die kostenlose Pflegeberatung durch den Partner spectrumK unterstützt Sie bei allen Fragen und hilft Ihnen, die optimale Versorgung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Mit Geschäftsstellen in Bielefeld, Budenheim, Wittenburg und Wittlich sowie umfangreichen digitalen Services ist die Heimat Krankenkasse sowohl regional als auch bundesweit ein kompetenter Partner in allen Pflegefragen. Die persönliche Betreuung, das breite Leistungsspektrum und die unkomplizierte Abwicklung machen die Heimat Pflegekasse zu einer verlässlichen Stütze für alle Versicherten, die Pflegeleistungen benötigen.

Unser Rat: Nutzen Sie die verfügbaren Leistungen vollumfänglich und lassen Sie sich von der Pflegeberatung individuell beraten. Viele Pflegebedürftige und Angehörige schöpfen die ihnen zustehenden Leistungen nicht aus – oft einfach aus Unkenntnis. Eine gute Beratung hilft Ihnen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und so die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

FAQ Heimat Pflegekasse

Wichtige Fragen verständlich beantwortet

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