IKK gesund plus

IKK gesund plus

Die IKK gesund plus als verlässlicher Partner in der Pflege

Die IKK gesund plus ist eine regional verwurzelte Krankenkasse mit Sitz in Magdeburg, die ihre Versicherten in Sachsen-Anhalt sowie in Bremen und Bremerhaven betreut. Als gesetzliche Krankenkasse verfügt sie über eine integrierte Pflegekasse, die automatisch alle IKK-Versicherten bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit unterstützt. Mit einem Netz von insgesamt 39 Geschäftsstellen in der Region bietet die IKK gesund plus persönliche Beratung vor Ort und umfassende telefonische Erreichbarkeit über eine kostenfreie 24/7-Servicehotline unter 0800 8579840.

Die Pflegeversicherung der IKK gesund plus stellt Betroffenen und ihren Familien ein breit gefächertes Leistungsprogramm zur Verfügung, das sowohl ambulante als auch stationäre Pflegeformen umfasst. Als pflegebedürftig gelten dabei Versicherte, bei denen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, das heißt voraussichtlich für mindestens sechs Monate, die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Die Einstufung erfolgt anhand eines detaillierten Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst in fünf verschiedene Pflegegrade, wobei jeder Pflegegrad mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen verbunden ist.

Seit dem 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie alle anderen Leistungsbereiche. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegenen Kosten in der Pflege und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiterhin angemessen unterstützt werden können. Die nächste planmäßige Erhöhung ist für das Jahr 2028 vorgesehen und wird sich dann an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.

Beratungsszene in moderner Krankenkassen-Geschäftsstelle: Mitarbeiterin spricht freundlich mit Seniorin und Angehörigem am Tisch, Unterlagen liegen bereit.

Persönliche Beratung vor Ort gibt Sicherheit.

Mann mittleren Alters telefoniert entspannt in heller Wohnung, Symbolbild für 24/7-Servicehotline einer Krankenkasse.

Die Servicehotline ist rund um die Uhr erreichbar.

Häusliche Pflege: Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Detail

Die häusliche Pflege bildet das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten, haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können sich entweder von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn pflegen lassen und dafür Pflegegeld beziehen, oder sie beauftragen einen professionellen ambulanten Pflegedienst und erhalten Pflegesachleistungen. Eine Kombination beider Leistungsformen ist ebenfalls möglich und wird häufig in Anspruch genommen, wenn beispielsweise Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und für bestimmte pflegerische Maßnahmen ein Pflegedienst hinzugezogen wird.

Das Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zu und wird direkt an den Versicherten ausgezahlt. Es ist als Aufwandsentschädigung für die pflegenden Angehörigen gedacht, der Versicherte kann jedoch frei über die Verwendung entscheiden. Auch die Bezahlung von Pflegekräften aus dem Ausland ist mit dem Pflegegeld möglich. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und beträgt seit 2025 bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro, bei Pflegegrad 4 monatlich 800 Euro und bei Pflegegrad 5 monatlich 990 Euro. Diese Beträge sind im Vergleich zum Vorjahr jeweils um 4,5 Prozent gestiegen und stehen den Versicherten ohne weitere Nachweise zur freien Verfügung.

Die Pflegesachleistungen kommen zum Tragen, wenn ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflege beauftragt wird. In diesem Fall übernimmt die IKK gesund plus die Kosten für die professionelle pflegerische Versorgung bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 796 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro pro Monat. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass die Versicherten sich nicht um die Zahlungsabwicklung kümmern müssen. Sollten die tatsächlichen Kosten die bewilligten Beträge übersteigen, müssen Versicherte die Differenz allerdings selbst tragen.

Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu nutzen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige einen Großteil der Pflege übernehmen, aber für bestimmte Aufgaben wie die medizinische Behandlungspflege oder die Körperpflege professionelle Unterstützung benötigen. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt, je nachdem, wie viel von den Pflegesachleistungen bereits in Anspruch genommen wurde. Werden beispielsweise 40 Prozent der möglichen Pflegesachleistungen genutzt, stehen noch 60 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Diese flexible Gestaltung ermöglicht es Familien, die Pflege optimal an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und sowohl die Expertise professioneller Pflegekräfte als auch die persönliche Zuwendung von Angehörigen zu kombinieren.

Tochter hilft ihrer älteren Mutter beim Anziehen im hellen Schlafzimmer, sanfte Morgenstimmung.
Ambulante Pflegekraft besucht Senior in seiner Wohnung, misst Blutdruck mit mobilen Geräten.
Familienangehörige und Pflegerin planen gemeinsam den Pflegealltag am Küchentisch.

Angehörige übernehmen wichtige Pflegeaufgaben zu Hause.

Entlastungsbetrag: Zusätzliche Unterstützung für alle Pflegegrade

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt seit dem Jahr 2025 monatlich 131 Euro und steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie Pflegegrad 1 oder einen höheren Pflegegrad haben. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Mit dem Entlastungsbetrag können verschiedene Unterstützungsangebote finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch anerkannte Anbieter, die Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen, hauswirtschaftliche Unterstützung wie Einkaufen oder Kochen, sowie die Teilnahme an Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz. Bei Personen mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag besonders flexibel eingesetzt werden, da er auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste verwendet werden darf. Bei den höheren Pflegegraden 2 bis 5 ist die Nutzung für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung wie Waschen, Ankleiden oder Essen allerdings ausgeschlossen.

Ein großer Vorteil des Entlastungsbetrags ist seine zeitliche Flexibilität. Der monatliche Betrag kann über das gesamte Kalenderjahr hinweg angesammelt werden, sodass auch größere Ausgaben möglich sind. Nicht verbrauchte Beträge können sogar ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, was eine vorausschauende Planung ermöglicht. Um den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Versicherte die entsprechenden Rechnungen bei der IKK gesund plus einreichen. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe des bewilligten Betrags. Es ist wichtig, dass die Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden, da ansonsten keine Kostenerstattung erfolgt.

Ältere Dame spaziert begleitet von Alltagsbegleiterin im grünen Park, beide lächeln.

Begleitung im Alltag entlastet Angehörige.

Haushaltshilfe räumt in einer hellen Küche Einkäufe ein, saubere Umgebung.

Haushaltshilfen unterstützen im Pflegehaushalt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Flexible Entlastung bei Ausfällen

Pflegende Angehörige leisten täglich eine enorme Arbeit und benötigen regelmäßig Pausen, um ihre eigene Gesundheit zu erhalten. Für solche Situationen, in denen die gewohnte Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe ausfällt, stellt die IKK gesund plus zwei wichtige Leistungen zur Verfügung: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Beide Leistungsformen wurden zum 1. Juli 2025 grundlegend reformiert und zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, was die Nutzung erheblich vereinfacht hat.

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ermöglicht es, bei vorübergehendem Ausfall der Pflegeperson eine Vertretung zu organisieren. Dies kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch entfernte Verwandte, Nachbarn oder Freunde erfolgen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher. Die bisherige Regelung, dass der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein muss, ist mit der Reform zum Juli 2025 entfallen. Die Verhinderungspflege kann nun unmittelbar nach Feststellung des Pflegegrades genutzt werden, was besonders in plötzlich eintretenden Pflegesituationen eine erhebliche Erleichterung darstellt.

Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreichend ist oder nicht möglich erscheint. Dies ist beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall, wenn die pflegebedürftige Person noch nicht vollständig genesen ist, aber auch nicht mehr im Krankenhaus bleiben kann. In solchen Übergangssituationen bietet die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung eine professionelle Betreuung rund um die Uhr. Die Pflegeeinrichtung muss von der IKK gesund plus zugelassen sein, damit eine Kostenübernahme erfolgen kann. Auch für die Kurzzeitpflege ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.

Mit der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags zum 1. Juli 2025 steht für beide Leistungsformen zusammen ein Betrag von insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser kann flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden verwendet werden. Die bisherigen komplizierten Umrechnungsregeln, bei denen Teile des einen Budgets ins andere übertragen werden konnten, entfallen damit vollständig. Die maximale Nutzungsdauer wurde für beide Leistungen auf einheitlich acht Wochen pro Jahr angehoben. Während der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege wird zudem das hälftige Pflegegeld für bis zu acht Wochen weitergezahlt, was die finanzielle Belastung für die Familien deutlich reduziert.

Pflegekraft begrüßt freundlich eine Seniorin an der Wohnungstür, Entlastungseinsatz beginnt.
Gemütliches Zimmer in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung, gepflegtes Bett und Sessel, abends warmes Licht.
Paar genießt eine kurze Auszeit im Café, lächelt entspannt, Symbol für Entlastung.

Ersatzpflege überbrückt Ausfälle im Alltag.

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege als Ergänzung

Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege stellt eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, tagsüber oder nachts professionell in einer Einrichtung betreut zu werden, während sie die übrige Zeit in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbringen. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die tagsüber nicht allein sein können oder sollten, deren Angehörige aber berufstätig sind. Auch für pflegende Angehörige, die nachts entlastet werden möchten, bietet die Nachtpflege eine wertvolle Unterstützung.

Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2 bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich bis zu 721 Euro zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro. Diese Beträge wurden ebenfalls zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten zusätzlich zu den Leistungen für die häusliche Pflege. Das bedeutet, dass Versicherte sowohl Pflegegeld oder Pflegesachleistungen als auch die Tages- oder Nachtpflege in vollem Umfang in Anspruch nehmen können, ohne dass die Leistungen miteinander verrechnet werden.

In der Tagespflegeeinrichtung erhalten die Pflegebedürftigen neben der pflegerischen Versorgung auch Mahlzeiten, Betreuung und Aktivierungsangebote. Die Einrichtungen sind in der Regel von morgens bis abends geöffnet, sodass berufstätige Angehörige ihre Arbeit wahrnehmen können, während ihr pflegebedürftiger Angehöriger gut versorgt ist. Der Transport zur Einrichtung und zurück nach Hause wird häufig von der Einrichtung selbst organisiert und ist oft in den Leistungen enthalten. Die Nachtpflege funktioniert nach dem gleichen Prinzip, nur dass die Betreuung während der Nacht erfolgt. Dies ist besonders bei Menschen mit Demenz hilfreich, die nachts unruhig sind und eine ständige Aufsicht benötigen.

Tagespflege: Seniorinnen und Senioren sitzen an einem großen Tisch und basteln gemeinsam, Betreuungsperson unterstützt.

Tagespflege aktiviert und bietet Gemeinschaft.

Nachtpflege: Senior schläft ruhig in einem gut beleuchteten Pflegezimmer, Nachtwache kontrolliert diskret.

Nachtpflege sorgt für Sicherheit und Ruhe.

Vollstationäre Pflege: Unterstützung bei dauerhafter Heimpflege

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend oder möglich ist, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Die IKK gesund plus beteiligt sich an den Kosten für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen mit festen monatlichen Beträgen, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 131 Euro monatlich, bei Pflegegrad 2 bis zu 805 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.096 Euro pro Monat. Diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die von der Pflegekasse gezahlten Beträge in der Regel nicht die gesamten Heimkosten abdecken. Die Gesamtkosten eines Heimplatzes setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: den pflegebedingten Aufwendungen, den Ausbildungskosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der pflegebedingten Aufwendungen und der Ausbildungskosten, sodass ein Eigenanteil verbleibt, den die Bewohner selbst tragen müssen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen grundsätzlich vollständig privat finanziert werden.

Eine wichtige Entlastung bieten die seit Januar 2022 eingeführten Leistungszuschläge, die je nach Dauer des Heimaufenthalts gestaffelt sind. Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten zusätzlich einen prozentualen Zuschuss auf ihren Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. In den ersten zwölf Monaten beträgt dieser Zuschuss 15 Prozent, nach mehr als zwölf Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent des Eigenanteils. Diese Zuschläge werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet und reduzieren somit automatisch die monatlich zu zahlenden Kosten für die Bewohner. Der Leistungszuschlag wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und bietet insbesondere Langzeitbewohnern eine spürbare finanzielle Entlastung.

Seit der Pflegereform gilt in vollstationären Einrichtungen ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Das bedeutet, dass die Höhe des selbst zu tragenden Anteils an den Pflegekosten nicht steigt, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und ein höherer Pflegegrad festgestellt wird. Diese Regelung schafft Planungssicherheit für die Bewohner und ihre Angehörigen, da keine zusätzlichen Kostensprünge bei einer Höherstufung zu befürchten sind. Der konkrete Eigenanteil wird von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen beziehungsweise dem Sozialhilfeträger ermittelt und kann regional unterschiedlich ausfallen.

Helles Pflegeheim-Zimmer mit Pflegebett, Nachttisch und freundlicher Deko, wohnliche Atmosphäre.

Pflegeheime bieten Sicherheit und Betreuung.

Pflegerin hält die Hand eines älteren Bewohners im Aufenthaltsraum, empathische Betreuung.

Zuwendung und Zeit sind zentral in der Heimpflege.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatliche Unterstützung für den Pflegealltag

Für die häusliche Pflege werden oft spezielle Pflegehilfsmittel benötigt, die den Pflegealltag erleichtern und hygienische Standards gewährleisten. Die IKK gesund plus unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufgeräte, während zu den Verbrauchshilfsmitteln Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Mundschutz gehören.

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2025 Kosten bis zu 42 Euro pro Monat. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Die Erstattung erfolgt entweder durch direkte Rechnungsstellung eines Leistungserbringers oder durch Kostenerstattung, wenn die Versicherten die Produkte zunächst selbst bezahlt haben. Viele Sanitätshäuser und Online-Anbieter haben sich auf die Lieferung von Pflegehilfsmittel-Boxen spezialisiert, die monatlich direkt nach Hause geliefert werden und verschiedene gängige Verbrauchsmaterialien enthalten.

Bei technischen Pflegehilfsmitteln ist eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung zu leisten, die 10 Prozent der Kosten beträgt, jedoch maximal 25 Euro je Hilfsmittel. Häufig werden technische Pflegehilfsmittel nicht gekauft, sondern leihweise zur Verfügung gestellt, was insbesondere bei teuren Anschaffungen wie Pflegebetten sinnvoll ist. Die IKK gesund plus arbeitet mit verschiedenen Leistungserbringern zusammen, die über die notwendigen Zulassungen verfügen. Bei Bedarf sollten Versicherte vor der Anschaffung Kontakt mit ihrer Pflegekasse aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären und sich über geeignete Anbieter zu informieren.

Set aus Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen ordentlich auf einem Tisch arrangiert.
Pflegebett mit höhenverstellbarer Liegefläche in einem hellen Schlafzimmer, Nachttisch daneben.
Hausnotrufgerät liegt auf einem Nachttisch, neben Lampe und Brille.

Verbrauchsmaterialien sichern Hygiene im Alltag.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für altersgerechte Anpassungen

Um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern, bietet die IKK gesund plus Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an. Darunter fallen bauliche Veränderungen in der Wohnung oder im Haus, die notwendig sind, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhöhen. Typische Beispiele sind der Einbau einer ebenerdigen Dusche anstelle einer Badewanne, die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer, die Installation von Rampen oder Treppenliften sowie die Anpassung der Küche an eine sitzende Tätigkeit.

Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person seit dem Jahr 2025. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden, wenn mindestens vier Pflegebedürftige gemeinsam wohnen. Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der IKK gesund plus beantragt werden, ein entsprechendes Formular steht online zur Verfügung oder kann telefonisch angefordert werden. Es empfiehlt sich, dem Antrag Kostenvoranschläge und gegebenenfalls ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem die Notwendigkeit der Maßnahme hervorgeht.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen tatsächlich der Verbesserung des Wohnumfeldes für die Pflege dienen müssen. Reine Verschönerungen oder allgemeine Modernisierungen werden nicht bezuschusst. Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell und entscheidet anhand der konkreten Pflegesituation über die Bewilligung. Falls die Kosten den bewilligten Zuschuss übersteigen, müssen die Versicherten die Differenz selbst tragen oder können gegebenenfalls weitere Fördermöglichkeiten wie KfW-Zuschüsse oder Mittel aus anderen Töpfen nutzen. Eine Beratung durch die Pflegeberater der IKK gesund plus oder durch Wohnberatungsstellen kann hier sehr hilfreich sein, um alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Modernes, barrierefreies Bad mit ebenerdiger Dusche, Haltegriffen und Duschsitz.
Flache Rampe am Hauseingang ermöglicht rollstuhlgerechten Zugang, gepflegter Vorgarten.
Treppenlift an einer Holztreppe in einem Einfamilienhaus, sichere Sitzvorrichtung.

Ein barrierefreies Bad erleichtert den Alltag.

Der Weg zum Pflegegrad: Antragstellung und Begutachtung

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse der IKK gesund plus und kann formlos geschehen. Es genügt ein einfacher Anruf unter der kostenlosen Servicehotline 0800 8579840 oder eine E-Mail an info@ikk-gesundplus.de. Alternativ können Versicherte das entsprechende Formular auf der Website der IKK gesund plus herunterladen und per Post an die zentrale Adresse IKK gesund plus, 39092 Magdeburg senden. Auch über das IKK-Webcenter, das Online-Portal der Krankenkasse, kann der Antrag digital eingereicht werden.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Die Gutachter sind erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte, die anhand eines festgelegten Fragenkatalogs die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Antragstellers in sechs verschiedenen Lebensbereichen prüfen. Diese sogenannten Module umfassen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Grad der Beeinträchtigung werden Punkte vergeben, deren Summe schließlich den Pflegegrad bestimmt.

Der Termin zur Begutachtung wird rechtzeitig angekündigt, sodass Angehörige oder Pflegepersonen anwesend sein können. Dies ist sehr wichtig, da sie oft am besten einschätzen können, welche Einschränkungen tatsächlich bestehen und welche Hilfestellung im Alltag nötig ist. Zur Vorbereitung auf die Begutachtung sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen bereitgelegt werden, etwa Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder der aktuelle Medikamentenplan. Falls bereits ein ambulanter Pflegedienst tätig ist, sollte auch die Pflegedokumentation zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für Pflegeanträge beträgt 25 Arbeitstage, in dringenden Fällen wie bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei palliativer Versorgung gelten verkürzte Fristen von fünf beziehungsweise zehn Arbeitstagen.

Pflegeberater erklärt einer Seniorin und ihrem Sohn den Antrag zum Pflegegrad am Esstisch.

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag.

Medizinische Gutachterin besucht Senior zu Hause, notiert Beobachtungen auf einem Klemmbrett.

Die Begutachtung bewertet den Unterstützungsbedarf.

Pflegeberatung und Unterstützung für Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur körperlich, sondern auch emotional und organisatorisch eine große Herausforderung. Um pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen, bietet die IKK gesund plus eine umfassende Pflegeberatung an. Diese kann persönlich in einer der Geschäftsstellen, telefonisch oder im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden. Die Pflegeberater sind speziell qualifizierte Fachkräfte mit Kenntnissen in Sozialrecht, Pflege und Sozialarbeit, die regelmäßig weitergebildet werden. Sie helfen bei allen Fragen rund um die Pflege, von der Antragstellung über die Auswahl geeigneter Pflegedienste bis hin zur Organisation von Hilfsmitteln.

Die IKK gesund plus verfügt über ein regionales Netz von Pflegeberatern, die für verschiedene Gebiete in Sachsen-Anhalt sowie Bremen und Bremerhaven zuständig sind. In Magdeburg, Zerbst und anderen Bundesländern ist beispielsweise Anke Hamann-Dittmar unter der Telefonnummer 03928 48641-5341 oder per E-Mail an anke.hamann-dittmar@ikk-gesundplus.de erreichbar. Für Halle und Dessau steht Heike Kirschmann zur Verfügung, für Salzwedel Anja Drechsel und für Stendal Nicole Tschöp. Die Kontaktdaten aller regionalen Pflegeberater sind auf der Website der IKK gesund plus einsehbar und werden dort regelmäßig aktualisiert.

Neben der individuellen Beratung bietet die Pflegekasse auch Pflegekurse für Angehörige an. In diesen Kursen werden praktische Fertigkeiten vermittelt, etwa zur rückenschonenden Pflege, zum richtigen Umgang mit Pflegehilfsmitteln oder zur Kommunikation mit Menschen mit Demenz. Die Teilnahme an den Kursen ist für Versicherte und ihre Angehörigen kostenlos, die Pflegekasse übernimmt alle anfallenden Kosten. Die Kurse werden sowohl in Gruppen als auch als individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld angeboten, sodass eine flexible Teilnahme möglich ist. Für die Anmeldung zu einem Pflegekurs können Interessierte sich direkt an die Pflegeberatung der IKK gesund plus wenden oder das entsprechende Antragsformular auf der Website nutzen.

Pflegeberaterin besucht eine Familie zu Hause, bespricht Hilfsmittel und Unterstützungsangebote.

Individuelle Beratung klärt offene Fragen.

Trainer zeigt rückenschonende Hebetechniken in einem Pflegekurs, Angehörige üben mit.

Pflegekurse vermitteln praktische Fähigkeiten.

Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Absicherung in Akutsituationen

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, müssen Berufstätige oft sehr schnell reagieren und die Pflege organisieren. Für solche akuten Situationen gibt es das Pflegeunterstützungsgeld, eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage. Während dieser Zeit können Beschäftigte der Arbeit fernbleiben, um die pflegerische Versorgung eines nahen Familienangehörigen sicherzustellen oder die weitere Pflege zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld gleicht das dadurch entgangene Arbeitsentgelt aus und wird von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Pflegesituation akut, also unvorhersehbar und unerwartet eingetreten ist. Die zu pflegende Person muss bei einer deutschen Krankenkasse versichert sein und bereits als pflegebedürftig eingestuft sein oder es muss anzunehmen sein, dass sich eine Pflegebedürftigkeit in naher Zukunft anbahnt. Die antragstellende Person muss in einem Angestelltenverhältnis stehen und ein naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes sein. Selbstständige, Beamte sowie Bezieher von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss zeitnah bei der Pflegekasse gestellt werden, sobald die Pflegebedürftigkeit absehbar ist. Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung beigefügt werden, in der die Pflegebedürftigkeit bestätigt wird. Auch wenn der Arbeitgeber das Gehalt während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung freiwillig weiterzahlt, besteht kein Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld. Ebenso entfällt der Anspruch, wenn sich die antragstellende Person bereits in der Pflegezeit oder Familienpflegezeit befindet. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wichtige Unterstützung, die es Berufstätigen ermöglicht, in familiären Krisensituationen ohne existenzielle finanzielle Sorgen für ihre Angehörigen da zu sein.

Berufstätige Person sitzt am Küchentisch mit Papieren und Kalender, telefoniert mit der Pflegekasse.

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Weitere Leistungen: Zuschüsse für Wohngruppen und zusätzliche Betreuung

Neben den bereits beschriebenen Hauptleistungen bietet die IKK gesund plus weitere Unterstützungsmöglichkeiten an, die in bestimmten Wohnsituationen relevant werden können. Für ambulant betreute Wohngruppen, in denen mindestens drei Pflegebedürftige gemeinsam leben und von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, gibt es einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Person seit dem Jahr 2025. Dieser Zuschuss soll die Finanzierung einer zusätzlichen Betreuungskraft ermöglichen, die organisatorische, hauswirtschaftliche und betreuende Tätigkeiten übernimmt.

Für die Gründung einer ambulanten Wohngruppe stellt die Pflegekasse zudem eine einmalige Anschubfinanzierung zur Verfügung. Pro Person können bis zu 2.613 Euro und für die gesamte Wohngruppe mit vier oder mehr Pflegebedürftigen insgesamt bis zu 10.452 Euro beantragt werden. Diese Mittel sind für altersgerechte oder behindertengerechte Umbauten der Wohnung bestimmt und können beispielsweise für den barrierefreien Zugang, die Anpassung von Sanitäranlagen oder die Schaffung von Gemeinschaftsräumen verwendet werden. Die Anschubfinanzierung kann nur einmal pro Wohngruppe in Anspruch genommen werden und setzt voraus, dass die Wohngruppe neu gegründet wird.

Pflegebedürftige Menschen haben außerdem Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese Leistungen sind im Rahmen des sogenannten Betreuungsbetrags bereits in den Pflegesätzen enthalten und müssen nicht gesondert beantragt werden. Sie dienen dazu, über die grundpflegerische und medizinische Versorgung hinaus aktivierende Angebote zu schaffen, die die Lebensqualität der Heimbewohner erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Gedächtnistrainings, Spaziergänge, Vorlesestunden, musikalische Aktivitäten oder kreatives Gestalten. Die Einrichtungen sind verpflichtet, diese Leistungen anzubieten und entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten.

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Kontaktmöglichkeiten und Erreichbarkeit der IKK gesund plus

Die IKK gesund plus legt großen Wert auf eine gute Erreichbarkeit und persönliche Beratung ihrer Versicherten. Die zentrale Servicehotline ist unter der Rufnummer 0800 8579840 täglich rund um die Uhr kostenfrei erreichbar. Hier können allgemeine Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung geklärt, Formulare angefordert oder Termine für persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Die Mitarbeiter am Telefon sind geschult, erste Auskünfte zu geben und bei Bedarf an die zuständigen Fachbereiche weiterzuleiten.

Für schriftliche Anfragen steht die zentrale E-Mail-Adresse info@ikk-gesundplus.de zur Verfügung. Postalische Sendungen sollten grundsätzlich an die zentrale Postadresse IKK gesund plus, 39092 Magdeburg geschickt werden, auch wenn sie an eine bestimmte Geschäftsstelle gerichtet sind. Die Besucheradresse der Hauptverwaltung lautet Umfassungsstraße 85, 39124 Magdeburg. Persönliche Besuche in den Geschäftsstellen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und zu empfehlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Die IKK gesund plus betreibt insgesamt 39 Geschäftsstellen in Sachsen-Anhalt sowie im Großraum Bremen und Bremerhaven. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten sind auf der Website unter der Geschäftsstellensuche zu finden. In größeren Städten wie Magdeburg, Halle, Dessau oder Bremerhaven gibt es mehrere Geschäftsstellen, während in kleineren Städten wie Salzwedel, Stendal, Quedlinburg oder Naumburg ebenfalls Anlaufstellen vorhanden sind. Für Versicherte außerhalb des Geschäftsstellenbereichs bietet die IKK gesund plus telefonische Beratung und digitale Services über das IKK-Webcenter an.

Das IKK-Webcenter ist das Online-Portal der Krankenkasse, über das viele Leistungen digital beantragt und verwaltet werden können. Nach einer einmaligen Registrierung haben Versicherte Zugriff auf ihre persönlichen Daten, können Bescheinigungen herunterladen, Anträge stellen oder Nachrichten an die Krankenkasse senden. Auch die meisten Formulare für Pflegeleistungen können direkt im Webcenter ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden, was den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Das Webcenter ist rund um die Uhr verfügbar und bietet damit größtmögliche Flexibilität für die Versicherten.

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Formulare und Anträge: Übersicht über alle wichtigen Dokumente

Für die Beantragung von Pflegeleistungen stellt die IKK gesund plus eine Vielzahl von Formularen zur Verfügung, die entweder online heruntergeladen, im IKK-Webcenter digital ausgefüllt oder in den Geschäftsstellen abgeholt werden können. Der wichtigste Antrag ist der Antrag auf Pflegeleistungen, mit dem erstmalig ein Pflegegrad beantragt wird. Dieses Formular leitet das Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst ein und ist der erste Schritt, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten zu können.

Falls sich der Gesundheitszustand verschlechtert und ein höherer Pflegegrad erforderlich erscheint, kann ein Antrag auf geänderte Pflegeleistungen oder Höherstufung gestellt werden. Dieser Antrag führt zu einer erneuten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Für die verschiedenen Pflegeformen gibt es jeweils eigene Antragsformulare: den Antrag auf Leistungen der stationären Pflege, den Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege, den Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege sowie den Antrag auf Tages- und Nachtpflege. Diese Formulare sollten ausgefüllt werden, wenn die entsprechende Leistung in Anspruch genommen werden soll, auch wenn bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege grundsätzlich eine nachträgliche Abrechnung möglich ist.

Für finanzielle Zuschüsse gibt es den Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, den Antrag auf Zuschuss für ambulante Wohngruppen sowie den Antrag auf Zahlung eines Beitragszuschusses. Pflegende Angehörige können zudem einen Antrag auf Zuschuss für einen Pflegekurs stellen, wobei die Kurse selbst kostenfrei sind und nur die organisatorischen Aspekte über diesen Antrag abgewickelt werden. Das Pflegeunterstützungsgeld wird über einen eigenen Antrag beantragt, dem ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit beigefügt werden muss.

Alle Formulare können am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt dann entweder per Post an die zentrale Adresse, per E-Mail als eingescanntes Dokument oder über das IKK-Webcenter. Bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare helfen die Mitarbeiter der Servicehotline oder die Pflegeberater gerne weiter. Es ist ratsam, Kopien aller eingereichten Unterlagen aufzubewahren und sich Eingangsbestätigungen geben zu lassen, um den Bearbeitungsstand nachverfolgen zu können.

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Besonderheiten und Tipps für Versicherte der IKK gesund plus

Die IKK gesund plus zeichnet sich durch ihre regionale Verwurzelung und die persönliche Betreuung ihrer Versicherten aus. Als Innungskrankenkasse hat sie eine lange Tradition in der Versorgung von Handwerkern und deren Familien, steht heute aber grundsätzlich allen Versicherten offen. Die Kombination aus persönlicher Beratung vor Ort in den zahlreichen Geschäftsstellen und modernen digitalen Services über das IKK-Webcenter bietet Versicherten flexible Möglichkeiten, ihre Anliegen zu klären. Besonders hervorzuheben ist die kostenfreie 24/7-Servicehotline, die auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und bei dringenden Fragen schnelle Hilfe bietet.

Ein wichtiger Tipp für alle Versicherten ist die frühzeitige Antragstellung bei absehbarer Pflegebedürftigkeit. Je früher der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wird, desto schneller können Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden nämlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Wer also schon länger Unterstützung benötigt, aber noch keinen Antrag gestellt hat, verschenkt möglicherweise Leistungen. Die Antragstellung ist unkompliziert und kann auch formlos erfolgen, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt bereits, um das Verfahren in Gang zu setzen.

Bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sollten Versicherte oder ihre Angehörigen ein Pflegetagebuch führen, in dem über etwa zwei Wochen hinweg alle Hilfestellungen dokumentiert werden, die im Alltag benötigt werden. Dies kann bei der Begutachtung hilfreich sein, um nichts zu vergessen und den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen. Viele Menschen neigen dazu, ihre Einschränkungen zu bagatellisieren oder sich am Tag der Begutachtung besonders viel Mühe zu geben, was dann zu einer zu niedrigen Einstufung führen kann. Es ist wichtig, ehrlich über die Schwierigkeiten zu sprechen und auch schlechte Tage zu beschreiben.

Falls ein Bescheid nicht wie erhofft ausfällt, sollte nicht gezögert werden, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist relativ kurz, und wer diese versäumt, muss einen neuen Antrag stellen und das gesamte Verfahren von vorne durchlaufen. Bei einem Widerspruch wird die Entscheidung noch einmal überprüft, und es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen nachzureichen oder Stellungnahmen von behandelnden Ärzten einzuholen. Unterstützung beim Widerspruchsverfahren bieten die Pflegeberater der IKK gesund plus, aber auch Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte.

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Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur IKK gesund plus

Die IKK gesund plus bietet ihren Versicherten als integrierte Pflegekasse ein umfassendes Leistungspaket für die ambulante und stationäre Pflege. Mit der Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 wurde die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar verbessert. Das Pflegegeld reicht je nach Pflegegrad von 347 bis 990 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade, der flexibel für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden kann.

Eine bedeutende Neuerung ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro, der seit dem 1. Juli 2025 gilt und die bisherigen getrennten Budgets zusammenführt. Die maximale Nutzungsdauer wurde für beide Leistungen auf jeweils acht Wochen ausgedehnt, und die Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege entfällt vollständig. Dies bietet pflegenden Angehörigen deutlich mehr Flexibilität bei der Organisation von Auszeiten und Vertretungen. Die Tages- und Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege und wird mit Beträgen zwischen 721 und 2.085 Euro monatlich bezuschusst, ohne dass dies auf andere Leistungen angerechnet wird.

Für die vollstationäre Pflege übernimmt die IKK gesund plus je nach Pflegegrad zwischen 131 und 2.096 Euro monatlich. Die zusätzlichen Leistungszuschläge auf den Eigenanteil, die nach Dauer des Heimaufenthalts gestaffelt sind, bieten eine wichtige finanzielle Entlastung insbesondere für Langzeitbewohner. Diese Zuschläge betragen 15 Prozent im ersten Jahr und steigen bis auf 75 Prozent nach mehr als drei Jahren Heimaufenthalt. Bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch können Versicherte monatlich bis zu 42 Euro erstattet bekommen, und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person zur Verfügung.

Die Antragstellung auf einen Pflegegrad erfolgt formlos bei der Pflegekasse und setzt ein Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst in Gang. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen gewährleistet eine zügige Bearbeitung, in dringenden Fällen gelten verkürzte Fristen. Versicherte sollten sich auf die Begutachtung vorbereiten und können dabei die Unterstützung der regionalen Pflegeberater in Anspruch nehmen, die für alle Fragen rund um die Pflege zur Verfügung stehen. Die IKK gesund plus ist über ihre kostenfreie 24/7-Hotline 0800 8579840, per E-Mail an info@ikk-gesundplus.de oder persönlich in einer der 39 Geschäftsstellen erreichbar.

Alle notwendigen Formulare stehen online zum Download bereit oder können über das IKK-Webcenter digital eingereicht werden. Die Kombination aus persönlicher Beratung, regionaler Präsenz und modernen digitalen Services macht die IKK gesund plus zu einem verlässlichen Partner in allen Phasen der Pflege. Versicherte profitieren von der umfassenden Beratung, der unbürokratischen Antragstellung und dem breiten Leistungsspektrum, das alle Bereiche der pflegerischen Versorgung abdeckt. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Versicherte nicht zögern, Kontakt aufzunehmen und die kostenfreien Beratungsangebote zu nutzen.

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