Die häusliche Pflege eines geliebten Menschen ist eine Aufgabe, die oft mit enormen körperlichen, emotionalen und organisatorischen Herausforderungen verbunden ist. In Deutschland werden die meisten Senioren zu Hause versorgt – eine Leistung, die größten Respekt verdient. Um diese anspruchsvolle Situation zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend auf die Möglichkeiten der Digitalisierung gesetzt. Ein zentraler Meilenstein in dieser Entwicklung sind die sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPA. Diese "Apps auf Rezept der Kasse" stellen eine völlig neue Form der Unterstützung dar, die direkt im Alltag von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen ansetzt.
Viele Senioren und deren Familien wissen noch gar nicht, dass ihnen für diese digitalen Helfer ein festes monatliches Budget von der Pflegekasse zusteht. Seit den jüngsten gesetzlichen Anpassungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beläuft sich dieser Zuschuss auf bis zu 53 Euro pro Monat. Dieses Geld ist zweckgebunden und soll dabei helfen, den Pflegealltag sicherer, strukturierter und vor allem lebenswerter zu gestalten. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger alles, was Sie im Jahr 2026 über Digitale Pflegeanwendungen wissen müssen: von den genauen Voraussetzungen über die konkreten Anwendungsbereiche bis hin zur unkomplizierten Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.
Wir erklären Ihnen detailliert, wie Sie von diesem gesetzlichen Anspruch profitieren können, warum Sie keine Angst vor komplizierter Technik haben müssen und wie ambulante Pflegedienste Sie bei der Einrichtung der Apps unterstützen können. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, damit Sie die Vorteile der modernen Pflege-Technologie voll ausschöpfen können, um die Selbstständigkeit im Alter so lange wie möglich zu erhalten.
Der Begriff Digitale Pflegeanwendung (DiPA) bezeichnet zertifizierte Softwareprogramme, die speziell dafür entwickelt wurden, die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren und zu verbessern. Es handelt sich dabei nicht um herkömmliche Apps, die Sie einfach so im App-Store auf Ihrem Smartphone oder Tablet herunterladen können. Vielmehr sind DiPAs hochgradig spezialisierte, qualitätsgeprüfte Medizin- und Pflegeprodukte, die strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 40a des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Dieser Paragraf verankert den festen Anspruch von Pflegebedürftigen auf die Versorgung mit diesen digitalen Helfern.
Eine DiPA kann auf verschiedenen Geräten genutzt werden. Je nach Art der Anwendung läuft sie als App auf einem handelsüblichen Smartphone oder Tablet, oder sie wird als webbasiertes Programm über den Internetbrowser auf einem klassischen PC oder Laptop aufgerufen. Das primäre Ziel einer jeden Digitalen Pflegeanwendung ist es, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu mindern und einer weiteren Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit aktiv entgegenzuwirken.
Dabei setzen die Anwendungen an ganz unterschiedlichen Punkten an. Einige DiPAs richten sich direkt an den pflegebedürftigen Senior, beispielsweise in Form von interaktiven Gedächtnisübungen oder Programmen zur Sturzprävention. Andere Anwendungen sind als Kommunikations- und Organisationsplattformen konzipiert, die den Austausch zwischen dem Pflegebedürftigen, den pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften erleichtern. Wichtig ist das Verständnis, dass eine DiPA immer einen konkreten, nachweisbaren pflegerischen Nutzen erbringen muss, um als solche anerkannt zu werden.
Digitale Helfer für den Alltag
Unterstützung bei der Techniknutzung
Im Dschungel der gesundheitspolitischen Abkürzungen kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen der DiPA (Digitale Pflegeanwendung) und der DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung). Obwohl beide Konzepte auf den ersten Blick ähnlich erscheinen – beides sind "Apps auf Rezept" –, gibt es fundamentale rechtliche und inhaltliche Unterschiede, die für Sie als Nutzer von großer Bedeutung sind.
Der Zweck der Anwendung: Eine DiGA dient der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von spezifischen Krankheiten (zum Beispiel Tinnitus, Schlafstörungen oder Depressionen). Sie hat einen klaren medizinisch-therapeutischen Fokus. Eine DiPA hingegen konzentriert sich auf den Umgang mit der Pflegebedürftigkeit an sich. Hier geht es um den Erhalt der Selbstständigkeit, die Organisation des Pflegealltags und die Entlastung der Pflegenden.
Die rechtliche Zuordnung: DiGAs sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. DiPAs gehören zur sozialen Pflegeversicherung und sind im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert.
Der Weg zur Bewilligung: Um eine DiGA zu erhalten, benötigen Sie in der Regel ein klassisches Rezept von Ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten. Für eine DiPA ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Hier reicht allein das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades aus, um den Antrag direkt bei der Pflegekasse zu stellen.
Die Finanzierung: Die Kosten für eine DiGA werden von der Krankenkasse in voller Höhe für den verordneten Zeitraum übernommen. Bei der DiPA gewährt die Pflegekasse ein festes monatliches Budget von bis zu 53 Euro, das für die App und eventuelle Hilfestellungen genutzt werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die DiGA ist die digitale Medizin gegen Ihre Krankheit, während die DiPA das digitale Hilfsmittel für Ihren Pflegealltag ist. Beide Systeme ergänzen sich hervorragend und können, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, auch parallel genutzt werden.
Die Finanzierung von Digitalen Pflegeanwendungen ist vom Gesetzgeber sehr nutzerfreundlich gestaltet worden. Seit der Anhebung der Beträge durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) steht jedem Anspruchsberechtigten ein monatliches Budget in Höhe von 53 Euro zur Verfügung (zuvor waren es 50 Euro). Dieser Betrag wird von der Pflegekasse als sogenannte Kostenerstattung gewährt.
Dieses Budget ist flexibel einsetzbar und deckt zwei zentrale Säulen der digitalen Pflege ab:
Die Lizenz- oder Nutzungskosten der DiPA selbst: Die Entwickler der Apps erheben in der Regel eine monatliche Nutzungsgebühr. Diese Gebühr wird direkt aus dem 53-Euro-Budget bestritten.
Ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL): Dies ist ein besonders wichtiger Punkt. Viele Senioren haben Berührungsängste mit neuer Technik. Daher dürfen ambulante Pflegedienste aus diesem Budget bezahlt werden, wenn sie dem Pflegebedürftigen bei der Installation der App helfen oder ihm die regelmäßige Nutzung erklären.
Ein praktisches Rechenbeispiel: Angenommen, Sie entscheiden sich für eine DiPA zur Sturzprävention, die monatlich 30 Euro kostet. Dann verbleiben von Ihrem Budget noch 23 Euro in diesem Monat. Diese restlichen 23 Euro können Sie nutzen, um einen Mitarbeiter Ihres ambulanten Pflegedienstes zu bezahlen, der einmal im Monat vorbeikommt, um gemeinsam mit Ihnen die App zu aktualisieren oder neue Übungen einzustellen. Die Pflegekasse übernimmt die Gesamtkosten von 53 Euro vollständig.
Was passiert, wenn die Kosten die Grenze von 53 Euro überschreiten? Sollte eine App sehr teuer sein oder Sie nehmen so viele Unterstützungsleistungen durch den Pflegedienst in Anspruch, dass die Gesamtkosten beispielsweise bei 60 Euro im Monat liegen, dann greift das Prinzip der Eigenbeteiligung. Die Pflegekasse zahlt den Maximalbetrag von 53 Euro, und die verbleibenden 7 Euro müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. In der Praxis sind die Preise für DiPAs jedoch so verhandelt, dass sie in der Regel vollständig durch das Kassenbudget gedeckt werden.
Wichtig: Das Budget für Digitale Pflegeanwendungen wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt. Es wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag angerechnet. Es handelt sich um einen völlig eigenständigen Topf, den Sie bedenkenlos ausschöpfen können.
Das Budget der Pflegekasse optimal nutzen
Die Hürden, um eine Digitale Pflegeanwendung bewilligt zu bekommen, sind bewusst niedrig gehalten, damit möglichst viele Menschen von dieser Innovation profitieren können. Dennoch müssen einige klare gesetzliche Kriterien erfüllt sein, die wir Ihnen hier detailliert aufschlüsseln.
1. Das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades
Die grundlegendste Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst (MD) bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Dabei ist es völlig unerheblich, wie schwer diese Pflegebedürftigkeit ist. Der Anspruch auf eine DiPA besteht bereits ab dem Pflegegrad 1 und erstreckt sich lückenlos bis zum Pflegegrad 5. Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1, die ansonsten nur Zugang zu sehr eingeschränkten Leistungen der Pflegeversicherung haben (wie etwa dem Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmitteln), stellt die DiPA eine extrem wertvolle Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten dar.
2. Häusliche Pflegeumgebung
Der Gesetzgeber hat die DiPA explizit für die häusliche Pflege konzipiert. Das bedeutet, Sie müssen in Ihrem eigenen Zuhause, in einer Senioren-Wohngemeinschaft (WG) oder im Haushalt Ihrer pflegenden Angehörigen versorgt werden. Wenn Sie dauerhaft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Altenheim) leben, haben Sie keinen Anspruch auf das DiPA-Budget, da die Einrichtung selbst für die umfassende pflegerische Versorgung und Aktivierung zuständig ist.
3. Pausieren bei Kurzzeitpflege
Eine Besonderheit, die oft übersehen wird, betrifft temporäre Aufenthalte in stationären Einrichtungen. Wenn Sie sich beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend in der Kurzzeitpflege befinden, ruht der Erstattungsanspruch für die DiPA für diesen Zeitraum. Die rechtliche Begründung lautet, dass Sie in dieser Zeit vollstationär versorgt werden. Sobald Sie wieder in Ihre häusliche Umgebung zurückkehren, lebt der Anspruch auf die Kostenübernahme sofort wieder auf.
Die Theorie klingt vielversprechend, aber was genau machen diese Apps eigentlich? Digitale Pflegeanwendungen sind keine Spielereien, sondern evidenzbasierte Werkzeuge, die auf die echten, alltäglichen Probleme von Senioren und ihren Familien zugeschnitten sind. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und decken unterschiedliche Dimensionen der Pflege ab.
Um Ihnen eine genaue Vorstellung zu geben, stellen wir Ihnen die typischen Kategorien von DiPAs vor, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen sind:
Erhalt und Förderung der kognitiven Fähigkeiten
Mit zunehmendem Alter oder bei beginnender Demenz lassen Gedächtnis, Orientierung und Aufmerksamkeit oft nach. DiPAs in diesem Bereich bieten wissenschaftlich fundiertes Gehirnjogging. Durch spielerische, aber gezielte Übungen auf dem Tablet werden Erinnerungsvermögen und Konzentration trainiert. Solche Apps können beispielsweise biografische Elemente einbinden, bei denen Senioren alte Fotos zuordnen oder Fragen zu historischen Ereignissen beantworten müssen. Dies fördert nicht nur die geistige Fitness, sondern sorgt auch für Erfolgserlebnisse und emotionale Ausgeglichenheit.
Sturzprävention und Erhalt der Mobilität
Stürze im eigenen Zuhause gehören zu den größten Risiken für Pflegebedürftige. Eine längere Bettlägerigkeit ist oft die Folge. Mobilitäts-DiPAs fungieren wie ein digitaler Physiotherapeut im Wohnzimmer. Sie leiten den Senior durch maßgeschneiderte, altersgerechte Bewegungsübungen, die die Muskulatur stärken und den Gleichgewichtssinn trainieren. Oft arbeiten diese Apps mit Videoanleitungen, die genau erklären, wie eine Übung sicher am Stuhl oder an der Wand durchgeführt wird. Das regelmäßige Training hilft nachweislich, die Gangsicherheit zu verbessern und die Angst vor Stürzen zu nehmen.
Organisation des Pflegealltags und Kommunikation
Wenn mehrere Angehörige und ein professioneller Pflegedienst in die Betreuung involviert sind, ist die Abstimmung oft kompliziert. Wer hat heute die Medikamente gegeben? Wann war der Arzt da? DiPAs zur Pflegeorganisation bieten eine sichere, gemeinsame Plattform. Hier können Pflegeprotokolle geführt, Termine koordiniert und wichtige Beobachtungen (wie etwa Blutdruckwerte oder die Trinkmenge) datenschutzkonform dokumentiert werden. Das entlastet die pflegenden Angehörigen massiv, da der ständige telefonische Abstimmungsaufwand entfällt und alle Beteiligten stets auf dem gleichen Informationsstand sind.
Psychosoziale Unterstützung und Bewältigung der Pflegesituation
Pflegebedürftigkeit geht oft mit dem Gefühl von Einsamkeit, Frustration oder dem Verlust der eigenen Rolle einher. Einige DiPAs konzentrieren sich auf das seelische Wohlbefinden. Sie bieten Module zur Achtsamkeit, Entspannungsübungen oder geführte Audio-Programme, die helfen, Ängste abzubauen und eine positive Grundeinstellung zu bewahren. Auch für pflegende Angehörige sind solche Funktionen indirekt eine enorme Erleichterung, da ein emotional ausgeglichener Patient den Pflegealltag für alle Beteiligten harmonischer macht.
Sichere Mobilität durch gezieltes Training
Ein häufiger und absolut verständlicher Einwand von Senioren lautet: "Ich kenne mich mit Tablets nicht aus, wie soll ich so eine App bedienen?" Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und im § 39a SGB XI eine elegante Lösung geschaffen: die sogenannten ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL).
Diese Regelung stellt sicher, dass niemand von der Nutzung einer DiPA ausgeschlossen wird, nur weil ihm das technische Vorwissen fehlt. Wenn Sie sich für eine DiPA entscheiden, haben Sie das Recht, einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst damit zu beauftragen, Ihnen bei der Handhabung zu helfen.
Konkret kann diese Unterstützung so aussehen:
Die Ersteinrichtung: Eine Pflegekraft kommt zu Ihnen nach Hause, lädt die App auf Ihr Tablet herunter, gibt den Freischaltcode ein und richtet Ihr persönliches Profil ein.
Die Einweisung: Die Pflegekraft nimmt sich die Zeit, Ihnen Schritt für Schritt zu erklären, wie die App funktioniert. Wo müssen Sie tippen? Wie starten Sie das Video? Wie machen Sie die App lauter?
Die kontinuierliche Begleitung: Auch im laufenden Betrieb kann der Pflegedienst helfen. Wenn beispielsweise die App ein Update benötigt, das Passwort vergessen wurde oder die Übungen in der App an einen veränderten Gesundheitszustand angepasst werden müssen, steht die Pflegekraft beratend zur Seite.
Wie bereits im Abschnitt zu den Finanzen erwähnt, werden die Kosten für diese Dienstleistung direkt aus dem monatlichen 53-Euro-Budget bezahlt. Sie müssen den Pflegedienst also nicht privat aus eigener Tasche vergüten, solange das Budget nicht überschritten wird. Wichtig ist jedoch, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei der Zulassung der jeweiligen App ausdrücklich festgestellt hat, dass für diese spezielle DiPA ergänzende Unterstützungsleistungen erforderlich sein können.
Wenn es um Gesundheits- und Pflegedaten geht, ist Vertrauen das höchste Gut. Sie möchten sicher sein, dass Ihre sensiblen Daten nicht in die falschen Hände geraten oder für Werbezwecke missbraucht werden. Aus diesem Grund dürfen Pflegekassen die Kosten nicht für x-beliebige Apps erstatten. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Anwendung offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen wurde.
Das Prüfverfahren des BfArM gehört zu den strengsten weltweit und garantiert Ihnen als Nutzer höchste Sicherheit. Bevor eine App das Siegel als offizielle DiPA erhält, muss der Hersteller unter anderem folgende Kriterien lückenlos nachweisen:
Nachweisbarer pflegerischer Nutzen: Der Hersteller muss durch Studien oder fundierte Auswertungen belegen, dass die App tatsächlich die Selbstständigkeit fördert oder die Pflegesituation verbessert. Leere Versprechungen reichen hier nicht aus.
Absoluter Datenschutz (DSGVO-Konformität): Die sensiblen Gesundheitsdaten dürfen nur verschlüsselt übertragen werden. Die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, müssen sich in Deutschland oder der Europäischen Union befinden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. für Werbung) ist strengstens untersagt.
Barrierefreiheit und altersgerechte Nutzbarkeit: Eine DiPA muss so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen bedient werden kann. Das bedeutet: große Schriften, klare Kontraste, verständliche Symbole und eine intuitive Menüführung, die auch bei leichten kognitiven Einschränkungen oder nachlassender Sehkraft funktioniert.
Technische Robustheit: Die App darf nicht ständig abstürzen und muss zuverlässig funktionieren, um Frustrationen bei den Nutzern zu vermeiden.
Wenn Sie eine App aus dem offiziellen BfArM-Verzeichnis wählen, können Sie sich also voll und ganz darauf verlassen, dass Sie ein sicheres, geprüftes und hochqualitatives Pflegehilfsmittel in den Händen halten.
Weitere offizielle Informationen zum Prüfverfahren und das Verzeichnis selbst finden Sie direkt auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte unter: BfArM DiPA-Verzeichnis sowie auf den Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Professionelle Hilfe bei der Ersteinrichtung
Schritt für Schritt die App verstehen
Der Weg zu Ihrer Digitalen Pflegeanwendung ist erfreulich unbürokratisch gestaltet. Da Sie kein ärztliches Rezept benötigen, liegt die Initiative ganz bei Ihnen oder Ihren bevollmächtigten Angehörigen. Wenn Sie die Voraussetzungen (anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege) erfüllen, gehen Sie einfach wie folgt vor:
Schritt 1: Das richtige Programm auswählen
Besuchen Sie das offizielle DiPA-Verzeichnis des BfArM im Internet. Dort finden Sie alle aktuell zugelassenen Anwendungen. Lesen Sie sich die Beschreibungen in Ruhe durch und überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen, in welchem Bereich Sie die meiste Unterstützung benötigen – sei es beim Gedächtnistraining, bei der Mobilität oder der Organisation.
Schritt 2: Den Antrag bei der Pflegekasse stellen
Haben Sie sich für eine Anwendung entschieden, kontaktieren Sie Ihre zuständige Pflegekasse (diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert). Die meisten Kassen bieten hierfür mittlerweile bequeme Online-Formulare auf ihren Websites an. Alternativ können Sie den Antrag auch telefonisch anfordern und per Post einreichen. In dem Antrag geben Sie lediglich an, welche konkrete DiPA aus dem Verzeichnis Sie nutzen möchten.
Schritt 3: Die Prüfung und Bewilligung
Ihre Pflegekasse prüft den Antrag. Da die Voraussetzungen klar definiert sind, erfolgt die Bewilligung in der Regel zügig. Wichtig zu wissen: Die erstmalige Bewilligung einer DiPA wird von der Pflegekasse oft auf sechs Monate befristet. Dies dient dazu, nach einem halben Jahr zu überprüfen, ob Sie die App auch wirklich nutzen und ob sie Ihnen im Alltag hilft. Ist dies der Fall, wird die Genehmigung unkompliziert verlängert.
Schritt 4: Den Freischaltcode erhalten
Nach der Bewilligung sendet Ihnen die Pflegekasse einen individuellen Lizenzschlüssel (Freischaltcode) per Post oder digital zu. Dieser Code ist quasi Ihr digitales Rezept.
Schritt 5: App herunterladen und aktivieren
Laden Sie die entsprechende App auf Ihr Tablet oder Smartphone herunter (oder rufen Sie die Webseite am PC auf). Beim ersten Öffnen werden Sie aufgefordert, Ihren Freischaltcode einzugeben. Sobald dies geschehen ist, sind alle Funktionen der App für Sie freigeschaltet. Die Abrechnung der Kosten im Hintergrund erfolgt nun automatisch zwischen dem App-Anbieter und Ihrer Pflegekasse – Sie müssen nicht in Vorkasse treten.
Schritt 6: Pflegedienst einbinden (Optional)
Wenn Sie Hilfe bei Schritt 5 benötigen, kontaktieren Sie Ihren ambulanten Pflegedienst. Dieser übernimmt die Installation für Sie und rechnet seine Zeitaufwände über die ergänzenden Unterstützungsleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Zusätzlich zur DiPA stehen Ihnen monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen zu. Jetzt einfach online beantragen.
Kostenlose Pflegebox sichern
Transparenz ist uns wichtig: Obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Digitale Pflegeanwendungen hervorragend sind, befand sich der Markt in den vergangenen Jahren noch in einer Findungsphase. Das extrem strenge Prüfverfahren des BfArM hat dazu geführt, dass viele App-Entwickler Zeit brauchten, um die hohen Anforderungen an Datenschutz und pflegerischen Nutzen zu erfüllen.
Zum Jahresauftakt 2026 wurden die Kriterien zur Anerkennung von DiPAs jedoch entscheidend angepasst und praxistauglicher gestaltet. Durch diese Optimierung des Zulassungsverfahrens nimmt der Markt nun endlich an Fahrt auf. Im Laufe des Jahres 2026 werden die ersten vollumfänglich geprüften und erstattungsfähigen DiPAs im Verzeichnis des BfArM erwartet.
Für Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger bedeutet das: Halten Sie die Augen offen! Informieren Sie sich regelmäßig auf der Website des BfArM oder bei Ihrer Pflegekasse über neu zugelassene Anwendungen. Die digitale Pflege ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern wird im Jahr 2026 greifbare Realität in den deutschen Wohnzimmern.
Die Einführung der Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) ist ein gewaltiger Schritt in Richtung einer modernen, unterstützenden häuslichen Pflege. Mit dem monatlichen Budget von bis zu 53 Euro stellt die Pflegekasse sicher, dass finanzielle Hürden keine Rolle spielen, wenn es darum geht, den Pflegealltag durch smarte Technologie zu erleichtern.
Egal, ob es um kognitives Training, den sicheren Erhalt der Mobilität oder die einfache Organisation von Pflege-Terminen geht – DiPAs bieten einen echten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüften Mehrwert. Dank der Möglichkeit, ambulante Pflegedienste über die ergänzenden Unterstützungsleistungen (§ 39a SGB XI) für die technische Einrichtung zu bezahlen, wird auch Senioren ohne Technik-Erfahrung der Zugang in die digitale Welt ermöglicht.
Da der Markt im Jahr 2026 nun endlich die ersten voll zugelassenen Anwendungen hervorbringt, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, sich mit diesem Thema vertraut zu machen. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen oder Ihrem Pflegedienst über die neuen Möglichkeiten. Ein anerkannter Pflegegrad genügt, um diesen Anspruch geltend zu machen. Lassen Sie dieses Budget nicht ungenutzt verfallen – die digitalen Helfer können ein wertvoller Baustein sein, um die Lebensqualität im Alter zu erhalten und die Pflege in den eigenen vier Wänden sicherer und angenehmer zu gestalten.
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