Die eigenen vier Wände bedeuten Sicherheit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Doch wenn durch Alter, Krankheit oder einen Unfall plötzlich ein Rollstuhl benötigt wird, verwandelt sich das vertraute Zuhause oft in einen Hindernisparcours. Eine der häufigsten und gravierendsten Barrieren im Bestandsobjekt sind zu schmale Innentüren. Wenn der Rollstuhl nicht durch die Badezimmer- oder Schlafzimmertür passt, ist ein selbstbestimmtes Leben massiv eingeschränkt. In solchen Fällen ist eine Türverbreiterung für Rollstühle nicht nur ein Komfortgewinn, sondern eine absolute Notwendigkeit für die häusliche Pflege und die Erhaltung der Lebensqualität.
Als Angehöriger oder Betroffener stehen Sie nun vor vielen Fragen: Ist ein Umbau baulich überhaupt möglich? Welche Kosten kommen auf uns zu? Und vor allem: Welche finanziellen Zuschüsse können wir in Anspruch nehmen, um diese finanzielle Belastung abzufedern? In diesem umfassenden Ratgeber von PflegeHelfer24 nehmen wir Sie an die Hand. Wir erklären Ihnen detailliert, transparent und leicht verständlich alles, was Sie über die Planung, die Kosten und die Beantragung von Fördermitteln für eine Türverbreiterung wissen müssen.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Fahrplan zu geben. Sie erfahren, wie Sie bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse erhalten können, worauf Sie bei der Auswahl der Handwerker achten müssen und welche baulichen Alternativen es gibt, falls eine klassische Verbreiterung der Wand nicht umsetzbar ist. Nehmen Sie sich die Zeit, diesen Leitfaden gründlich zu lesen – er wird Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden und den Umbau reibungslos zu gestalten.
Bevor wir uns den Kosten und Zuschüssen widmen, müssen wir klären, von welchen Maßen wir überhaupt sprechen. In Deutschland regelt die DIN-Norm 18040-2 die Anforderungen an das barrierefreie Bauen von Wohnungen. Diese Norm ist der Goldstandard, an dem sich auch Pflegekassen und Architekten orientieren.
Für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung schreibt die DIN 18040-2 eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern (cm) vor. Die lichte Durchgangshöhe sollte mindestens 205 cm betragen. Doch was bedeutet "lichte Durchgangsbreite" genau? Es handelt sich dabei um das tatsächliche Maß, das Ihnen zur Verfügung steht, wenn die Tür geöffnet ist – also der Abstand zwischen den inneren Kanten der Türzarge (dem Türrahmen) abzüglich des Platzes, den das geöffnete Türblatt einnimmt.
Viele Altbauten und auch neuere Standardwohnungen verfügen über Innentüren mit einer Breite von lediglich 73,5 cm oder 86,0 cm (sogenannte Baurichtmaße). Während eine 86er-Tür für schmale Rollstühle oder Rollatoren gerade noch ausreichen mag, wird es bei einer 73,5er-Tür für fast jeden Standardrollstuhl unmöglich, den Raum zu passieren. Bedenken Sie dabei nicht nur die reine Breite des Rollstuhls (die oft zwischen 60 und 70 cm liegt). Der Rollstuhlfahrer benötigt zusätzlichen Platz für seine Hände an den Greifreifen der Räder. Wenn die Tür zu schmal ist, drohen schmerzhafte Quetschungen an den Händen und Fingern sowie permanente Beschädigungen an den Türrahmen.
Zudem muss bedacht werden, dass ein Rollstuhl nicht immer exakt gerade durch eine Tür gefahren werden kann. Häufig ist der Flur davor schmal, sodass man im leichten Winkel in den Raum einbiegen muss. Dieser sogenannte Anfahrtswinkel erfordert zwingend eine breitere Türöffnung. Eine 90 cm breite Tür bietet hier den nötigen Spielraum und sorgt für ein stressfreies, sicheres Navigieren im Alltag.
Ausreichend Platz schützt vor Verletzungen an den Händen.
Die Entscheidung für eine Türverbreiterung ist gefallen. Nun stellt sich die Frage nach der baulichen Machbarkeit. Nicht jede Wand lässt sich problemlos aufsägen oder einreißen. Der Aufwand und damit auch die Kosten hängen massiv von der Beschaffenheit der betroffenen Wand ab. Grundsätzlich unterscheiden Fachleute zwischen zwei Arten von Wänden:
Nicht tragende Wände (Trockenbau oder dünnes Mauerwerk): Diese Wände dienen lediglich der Raumtrennung und tragen keine Lasten des darüber liegenden Stockwerks oder des Daches. Sie bestehen oft aus Gipskartonplatten (Rigips) auf einem Ständerwerk oder aus sehr dünnen Mauersteinen (z.B. Porenbeton). Eine Türverbreiterung ist hier meist unkompliziert. Die Wand kann relativ einfach aufgeschnitten, das Ständerwerk angepasst und eine breitere Zarge eingesetzt werden.
Tragende Wände (Massives Mauerwerk oder Beton): Diese Wände sind essenziell für die Statik des gesamten Gebäudes. Wenn Sie hier einfach ein Stück herausschneiden, riskieren Sie Risse im Gebäude oder im schlimmsten Fall einen Einsturz. Bei einer tragenden Wand muss zwingend ein Statiker hinzugezogen werden. Um die Türöffnung zu verbreitern, muss oberhalb der Tür ein neuer, längerer Sturz (ein Träger aus Stahl oder Stahlbeton) eingezogen werden, der die Lasten der Wand abfängt. Erst danach kann die eigentliche Verbreiterung nach unten hin herausgestemmt werden. Dies ist mit erheblichem Lärm, Schmutz und hohen Kosten verbunden.
Neben der Wandbeschaffenheit gibt es weitere bauliche Tücken, die Sie im Vorfeld prüfen müssen:
Elektrik und Leitungen: Verlaufen in dem Wandabschnitt, der entfernt werden soll, Stromkabel, Wasserrohre oder Heizungsrohre? Besonders Lichtschalter und Steckdosen befinden sich fast immer direkt neben der Tür. Diese müssen von einem Elektriker fachgerecht verlegt werden.
Bodenbeläge: Wenn Sie eine Tür verbreitern, entsteht am Boden eine Lücke, wo vorher die Wand stand. In dieser Lücke fehlt der Bodenbelag (Fliesen, Parkett, Laminat). Auch hier muss eine Lösung gefunden werden – sei es durch das Einsetzen eines passenden Bodenstücks oder durch eine breite, flache Übergangsschiene. Achtung: Es dürfen keine neuen Stolperfallen oder Schwellen entstehen! Die DIN 18040-2 schreibt vor, dass barrierefreie Türen grundsätzlich schwellenlos sein müssen. Eine maximale Schwellenhöhe von 2 cm ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Platz für das geöffnete Türblatt: Eine breitere Tür bedeutet auch ein breiteres Türblatt. Prüfen Sie, ob im Raum genügend Platz vorhanden ist, um eine 90 cm oder 100 cm breite Tür vollständig aufzuschwingen, ohne dass sie an Möbel oder Sanitärobjekte (wie das Waschbecken im ohnehin kleinen Bad) stößt.
Die Frage nach den Kosten für eine Türverbreiterung lässt sich nicht pauschal beantworten, da jeder Umbau individuell ist. Die Preisspanne ist enorm und reicht von rund 500 Euro für einfache Maßnahmen bis hin zu über 4.000 Euro für komplexe Eingriffe in die Statik eines Badezimmers. Um Ihnen dennoch eine verlässliche Kalkulationsgrundlage zu bieten, haben wir die Kostenblöcke detailliert aufgeschlüsselt.
Szenario 1: Die einfache Türverbreiterung (Nicht tragende Trockenbauwand) In diesem günstigsten Fall muss lediglich eine Leichtbauwand aufgesägt werden. Es sind keine statischen Maßnahmen erforderlich.
Ausbau und Entsorgung der alten Tür: ca. 50 - 100 Euro
Erweiterung der Wandöffnung (Trockenbauer): ca. 150 - 300 Euro
Verlegung von Lichtschaltern (Elektriker): ca. 100 - 200 Euro
Neue Innentür inkl. Zarge (Standardqualität, 90 cm breit): ca. 200 - 400 Euro
Einbau der neuen Tür (Schreiner/Tischler): ca. 150 - 250 Euro
Bodenanpassung (Übergangsschiene): ca. 50 Euro
Gesamtkosten Szenario 1: ca. 700 - 1.300 Euro
Szenario 2: Die komplexe Türverbreiterung (Tragende Wand im Badezimmer) Badezimmertüren sind in Altbauten oft besonders schmal (teilweise nur 60 cm). Wenn es sich zudem um eine tragende Wand handelt, die beidseitig gefliest ist, steigen die Kosten drastisch.
Gutachten und Berechnung durch einen Statiker: ca. 300 - 600 Euro
Ausbau und Entsorgung der alten Tür: ca. 100 Euro
Abstützen der Decke, Einbau eines neuen Stahlsturzes, Herausstemmen des Mauerwerks (Maurer): ca. 800 - 1.500 Euro
Verlegung von Elektrik und ggf. Wasserleitungen: ca. 300 - 600 Euro
Beiputzen und Fliesenarbeiten (inkl. Material) an den neuen Schnittkanten: ca. 400 - 800 Euro
Neue Feuchtraumtür inkl. Zarge (90 cm breit): ca. 300 - 600 Euro
Einbau der neuen Tür: ca. 200 - 300 Euro
Bodenanpassung (Fliesen ergänzen): ca. 150 - 300 Euro
Gesamtkosten Szenario 2: ca. 2.550 - 4.800 Euro
Hinweis: Diese Preise sind Schätzwerte und können je nach Region, Materialauswahl und aktueller Auftragslage der Handwerker variieren. Es ist absolut unerlässlich, dass Sie sich vor Beginn der Maßnahme mindestens zwei bis drei detaillierte Kostenvoranschläge von regionalen Fachbetrieben einholen.
Die Umbaukosten hängen stark von der Wandbeschaffenheit ab.
Die oben genannten Kosten können für Rentner und pflegende Angehörige eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Glücklicherweise lässt der Gesetzgeber Sie hier nicht allein. Der wichtigste und am häufigsten genutzte Fördertopf für die Türverbreiterung ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekasse.
Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf) haben Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Eine Türverbreiterung für den Rollstuhl erfüllt diese Kriterien geradezu lehrbuchhaft.
Wie hoch ist der Zuschuss? Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dieser Betrag ist ein Maximalbetrag. Liegen die Kosten für Ihre Türverbreiterung bei 2.500 Euro, übernimmt die Kasse die vollen 2.500 Euro (ein Eigenanteil wird nicht fällig). Liegen die Kosten bei 5.000 Euro, zahlt die Kasse 4.000 Euro, und Sie müssen die restlichen 1.000 Euro selbst tragen.
Der Mehrpersonen-Bonus (Wohngemeinschaften): Eine Besonderheit des Gesetzes greift, wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben (z.B. ein Ehepaar, bei dem beide Partner einen Pflegegrad haben). In diesem Fall können die Zuschüsse gebündelt werden. Der Betrag steigt dann auf bis zu 8.000 Euro für zwei Personen, maximal jedoch auf 16.000 Euro pro Maßnahme bei vier oder mehr Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft.
Was sind die Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss?
Vorhandener Pflegegrad: Der Antragsteller muss zwingend einen anerkannten Pflegegrad haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 handelt. Auch der niedrigste Pflegegrad berechtigt bereits zur vollen Antragstellung auf die 4.000 Euro.
Häusliche Pflege: Die Person muss zu Hause gepflegt werden (nicht in einem vollstationären Pflegeheim).
Notwendigkeit: Die Maßnahme muss notwendig sein, um die Pflege zu erleichtern oder dem Betroffenen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen. Ein Rollstuhlfahrer, der nicht mehr ins eigene Badezimmer kommt, erfüllt diese Bedingung zweifellos.
Achtung – Der wichtigste Fehler, den Sie vermeiden müssen: Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen! Wenn Sie den Handwerker bereits beauftragt haben oder die Tür schon verbreitert ist, bevor der Antrag genehmigt wurde, kann die Pflegekasse den Zuschuss verweigern. Zwar gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer nachträglichen Erstattung, darauf sollten Sie sich jedoch niemals verlassen.
So beantragen Sie den Zuschuss richtig:
Schritt 1: Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse das Formular "Antrag auf finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" an.
Schritt 2: Holen Sie Kostenvoranschläge von Handwerkern ein. Lassen Sie die Handwerker explizit "Türverbreiterung zur Herstellung der Barrierefreiheit" auf dem Angebot vermerken.
Schritt 3: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom aktuellen Ist-Zustand (z.B. wie der Rollstuhl vor der zu engen Tür steht).
Schritt 4: Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Fotos und dem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein. Ein kurzes, formloses Schreiben, in dem Sie die Situation erklären (z.B. "Mein Mann kann mit dem neuen Rollstuhl das Badezimmer nicht mehr betreten"), beschleunigt oft die Bearbeitung.
Schritt 5: Warten Sie die schriftliche Genehmigung (den Leistungsbescheid) der Pflegekasse ab. Erst dann erteilen Sie dem Handwerker den verbindlichen Auftrag.
Für detaillierte rechtliche Rahmenbedingungen können Sie sich auch direkt auf der offiziellen Webseite des Bundesgesundheitsministeriums informieren.
Den Zuschuss der Pflegekasse unbedingt vor Baubeginn beantragen.
Was passiert, wenn Sie keinen Pflegegrad haben, aber dennoch altersgerecht umbauen möchten? Oder was, wenn die Kosten für den Umbau mehrerer Türen die 4.000 Euro der Pflegekasse weit übersteigen? In diesen Fällen gibt es weitere staatliche Hilfen.
Die KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Die KfW bietet im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" finanzielle Unterstützung an. Das Besondere hierbei: Sie benötigen keinen Pflegegrad, um diese Mittel zu beantragen. Das Programm richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren möchten – auch präventiv.
KfW-Zuschuss 455-B: Dieser Investitionszuschuss übernimmt in der Regel 10 % der förderfähigen Kosten (maximal bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit). Wenn Sie den Standard "Altersgerechtes Haus" erreichen, sind sogar bis zu 6.250 Euro möglich. Wichtiger Hinweis für die Praxis: Die Fördertöpfe des Bundes für diesen Zuschuss sind oft schnell ausgeschöpft. Prüfen Sie daher tagesaktuell auf der Website der KfW, ob Anträge für den Zuschuss 455-B derzeit gestellt werden können.
KfW-Kredit 159: Sollte der Zuschuss nicht verfügbar sein, bietet die KfW zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro an, um altersgerechte Umbauten zu finanzieren.
Wichtig: Sie dürfen KfW-Fördermittel und den Pflegekassenzuschuss für dieselbe Maßnahme nicht doppelt abrechnen. Wenn Ihre Türverbreiterung 3.500 Euro kostet und die Pflegekasse diese komplett zahlt, können Sie nicht zusätzlich KfW-Mittel beantragen. Kostet der Gesamtumbau (z.B. Badumbau plus drei Türen) jedoch 10.000 Euro, können Sie die ersten 4.000 Euro über die Pflegekasse abrechnen und für die verbleibenden 6.000 Euro einen KfW-Zuschuss beantragen (sogenanntes Splitting der Kosten).
Hilfe vom Sozialamt (Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege) Wenn weder die Pflegekasse noch die eigenen finanziellen Mittel ausreichen, kann das Sozialamt als "Ausfallbürge" einspringen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder der Hilfe zur Pflege können die Kosten für eine Türverbreiterung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie bedürftig sind, also Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten.
Regionale Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen Viele Bundesländer (wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg) haben eigene Wohnraumförderprogramme aufgelegt. Diese bieten oft zinslose Darlehen oder zusätzliche Zuschüsse für Menschen mit Behinderungen. Es lohnt sich, bei der örtlichen Wohnberatungsstelle, dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung nach regionalen Fördertöpfen zu fragen.
Manchmal scheitert die klassische Türverbreiterung an der Statik, am strikten Veto des Vermieters oder an schlichtweg fehlendem Platz im Flur. In solchen Fällen müssen intelligente Alternativen her, um dennoch wertvolle Zentimeter für den Rollstuhl zu gewinnen.
1. Einsatz von Raumspartüren oder Falttüren Eine herkömmliche Tür (Anschlagtür) nimmt im geöffneten Zustand viel Platz im Raum ein und das Türblatt ragt oft noch ein paar Zentimeter in die lichte Durchgangsbreite hinein. Raumspartüren (auch Drehfalttüren genannt) falten sich beim Öffnen mittig zusammen und schwingen zu einem Teil in den Raum, zum anderen Teil nach außen. Dadurch wird der Schwenkbereich extrem reduziert und die volle Breite der Zarge kann besser genutzt werden. Dies ersetzt zwar keine echte Verbreiterung, löst aber das Problem des fehlenden Platzes in winzigen Badezimmern.
2. Rollstuhl-Schiebetüren (Vor der Wand laufend) Eine hervorragende Alternative ist das Entfernen der alten Tür samt Zarge und die Montage einer Schiebetür, die vor der Wand verläuft. Der Vorteil: Sie gewinnen sofort die Zentimeter, die vorher von der dicken Zarge blockiert wurden. Zudem sind Schiebetüren für Rollstuhlfahrer wesentlich einfacher zu bedienen. Bei einer normalen Tür muss der Rollstuhlfahrer oft vor- und zurückmanövrieren, um die Tür aufzuziehen. Eine Schiebetür lässt sich bequem zur Seite schieben. Achten Sie hier auf leichtgängige Schienensysteme und einen langen Bügelgriff, der auch aus sitzender Position gut erreichbar ist.
3. Umhängezargen (Renovierungszargen) Wenn Ihnen nur 2 bis 3 Zentimeter fehlen, damit der Rollstuhl hindurchpasst, können spezielle, extrem schmale Stahlzargen (sogenannte Umhängezargen) die Lösung sein. Die alte, oft dicke Holzzarge wird entfernt. Anstatt die Wand aufzustemmen, wird eine hauchdünne Stahlzarge auf das bestehende Mauerwerk gesetzt. So maximieren Sie die lichte Durchgangsbreite bei gleicher Maueröffnung. Der bauliche Aufwand ist hierbei minimal.
4. Spezialscharniere (Weitwinkelscharniere / Kröpfbänder) Ein häufiges Problem: Die Tür lässt sich nicht um volle 90 Grad oder mehr öffnen, weil sie an eine Wand stößt. Das Türblatt steht dann schräg in der Öffnung und klaut wertvolle Zentimeter. Durch den Austausch der normalen Türbänder gegen spezielle Weitwinkelscharniere (auch Kröpfbänder genannt) schwingt das Türblatt komplett aus der lichten Öffnung heraus. Diese Maßnahme kostet oft weniger als 100 Euro und kann bereits den entscheidenden Unterschied machen, ob ein Rollstuhl durchpasst oder nicht.
5. Die radikale Lösung: Tür komplett entfernen In Wohnbereichen, in denen Privatsphäre keine übergeordnete Rolle spielt (z.B. zwischen Wohnzimmer und Küche oder Flur und Esszimmer), ist die einfachste und günstigste Lösung oft das komplette Aushängen des Türblatts und das Entfernen der Zarge. Die nackte Maueröffnung wird dann lediglich verputzt und gestrichen (ein sogenannter Durchbruch). So gewinnen Sie sofort bis zu 10 cm Breite und schaffen ein offenes, barrierefreies Raumgefühl.
Schiebetüren sind eine clevere, platzsparende Alternative.
Nicht jede Tür im Haus stellt Sie vor die gleichen Herausforderungen. Je nach Zweck des Raumes müssen unterschiedliche Aspekte beachtet werden.
Die Badezimmertür: Der häufigste Engpass Das Badezimmer ist der intimste Raum im Haus und gleichzeitig meist der kleinste. Badezimmertüren in Gebäuden aus den 1960er bis 1980er Jahren sind oft nur 60 bis 70 cm breit. Eine Verbreiterung ist hier fast immer unvermeidlich. Das große Problem: Badezimmer sind in der Regel raumhoch gefliest. Wenn Sie die Wand aufsägen, werden unweigerlich Fliesen beschädigt. Haben Sie keine Ersatzfliesen mehr im Keller, müssen Sie kreativ werden. Oft wird der neue Wandabschnitt rund um die Tür dann mit einem farblich abgesetzten Mosaik oder einer modernen Spachteltechnik kaschiert. Denken Sie bei der neuen Tür zwingend an eine Feuchtraumtür, die der hohen Luftfeuchtigkeit standhält, und an ein nach außen öffnendes Türblatt. Sollte der Rollstuhlfahrer im Bad stürzen und vor der Tür liegen, können Helfer eine nach innen öffnende Tür nicht mehr aufdrücken.
Die Haustür und Wohnungseingangstür: Sicherheit und Brandschutz Die Verbreiterung der Eingangstür ist deutlich komplexer als bei Innentüren. Hier gelten strenge Vorgaben an den Einbruchschutz (mindestens Widerstandsklasse RC2), den Wärmeschutz und bei Wohnungseingangstüren im Mehrfamilienhaus an den Brandschutz (T30-Türen). Eine neue, breitere Sicherheits- und Brandschutztür kostet schnell zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Zudem verändert eine breitere Wohnungstür im Treppenhaus das optische Gesamtbild. In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) benötigen Sie für diesen Eingriff zwingend die Zustimmung der Miteigentümer.
Balkon- und Terrassentüren: Das Problem mit der Schwelle Bei Balkontüren ist die Breite oft weniger das Problem als vielmehr die hohe Schwelle, die das Eindringen von Regenwasser verhindern soll. Hier muss nicht nur die Tür verbreitert, sondern auch ein spezielles Schwellenprofil (z.B. eine Magnet-Nullschwelle) eingebaut werden. Zudem muss im Außenbereich oft eine kleine Rampe oder ein aufgeständerter Bodenbelag (Holzdeck) installiert werden, um das Niveau von drinnen und draußen anzugleichen.
Badezimmertüren sind oft der größte Engpass im Haus.
Wenn Sie nicht Eigentümer, sondern Mieter der Wohnung sind, dürfen Sie nicht einfach Wände einreißen. Sie benötigen zwingend die Erlaubnis Ihres Vermieters. Doch keine Sorge: Das Gesetz ist hier auf der Seite von Menschen mit Behinderungen.
Gemäß § 554 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache erforderlich sind. Das bedeutet: Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind und die Türen zu schmal sind, muss der Vermieter dem Umbau in der Regel zustimmen.
Der Vermieter kann die Zustimmung nur in seltenen Ausnahmefällen verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Barrierefreiheit deutlich überwiegt (z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn die Statik massiv gefährdet ist).
Wichtige Punkte für Mieter:
Kostenübernahme: Das Gesetz zwingt den Vermieter zwar, den Umbau zu dulden, aber nicht, ihn zu bezahlen. Die Kosten für die Türverbreiterung müssen Sie als Mieter selbst tragen (bzw. über die Pflegekasse finanzieren).
Rückbaupflicht: Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen. Eine verbreiterte Tür wieder zu verkleinern, ist absurd und wirtschaftlich unsinnig, dennoch hat der Vermieter formal dieses Recht.
Sicherheitsleistung: Um sicherzustellen, dass Sie einen eventuellen Rückbau bezahlen können, darf der Vermieter eine zusätzliche Kaution (Sicherheitsleistung) von Ihnen verlangen, bevor er dem Umbau zustimmt. Unser Tipp: Verhandeln Sie mit dem Vermieter. Eine barrierefreie Wohnung ist auf dem heutigen Wohnungsmarkt extrem gefragt. Oft lässt sich der Vermieter davon überzeugen, auf die Rückbaupflicht zu verzichten, da die Türverbreiterung eine deutliche Wertsteigerung der Immobilie darstellt. Halten Sie diese Vereinbarung (Verzicht auf Rückbau) unbedingt schriftlich in einem Nachtrag zum Mietvertrag fest!
Damit bei Ihrem Projekt "Türverbreiterung" nichts schiefgeht, haben wir für Sie einen bewährten Fahrplan entwickelt. Wenn Sie sich an diese Reihenfolge halten, sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.
Bedarfsanalyse vor Ort: Messen Sie alle relevanten Türen aus. Berücksichtigen Sie dabei die Maße des aktuellen Rollstuhls, aber denken Sie auch an die Zukunft (evtl. wird später ein breiterer Elektrorollstuhl benötigt). Welche Räume sind absolut notwendig? (Bad, Schlafzimmer, Küche).
Beratung einholen: Kontaktieren Sie eine Wohnberatungsstelle für Senioren und Behinderte in Ihrer Stadt. Die Berater kommen oft kostenlos zu Ihnen nach Hause, prüfen die baulichen Gegebenheiten und geben neutrale Tipps.
Gespräch mit dem Vermieter/Eigentümer: Klären Sie die Erlaubnis und den Verzicht auf die Rückbaupflicht schriftlich ab.
Handwerker suchen: Suchen Sie nach regionalen Fachbetrieben (Trockenbauer, Schreiner), die idealerweise Erfahrung mit barrierefreiem Umbauen haben. Lassen Sie sich mindestens zwei detaillierte Kostenvoranschläge geben. Klären Sie, ob ein Statiker benötigt wird.
Fördermittel beantragen: Reichen Sie den Kostenvoranschlag zusammen mit Fotos und dem Antragsformular bei der Pflegekasse (für den 4.000-Euro-Zuschuss) oder bei der KfW ein. Wichtig: Unterschreiben Sie noch keinen Handwerkervertrag!
Genehmigung abwarten: Sobald Sie den positiven Bescheid der Pflegekasse oder KfW in den Händen halten, können Sie den Handwerker offiziell beauftragen.
Umsetzung und Bauüberwachung: Achten Sie während des Umbaus darauf, dass die Handwerker sauber arbeiten und die neuen Türen absolut schwellenlos eingebaut werden. Eine kleine Kante von wenigen Millimetern kann für Rollstuhlfahrer bereits ein massives Hindernis sein.
Abrechnung: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Originalrechnung des Handwerkers bei der Pflegekasse ein. Der Zuschuss wird dann entweder auf Ihr Konto überwiesen, oder die Pflegekasse rechnet (bei entsprechender Abtretungserklärung) direkt mit dem Handwerker ab.
Um Ihnen die Organisation weiter zu erleichtern, nutzen Sie diese Checkliste für Ihre Planung:
Wurde die lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm eingehalten?
Wurde geprüft, ob es sich um eine tragende oder nicht tragende Wand handelt?
Ist im Raum genug Platz für den Schwenkbereich der neuen, breiteren Tür?
Sind die neuen Türgriffe in einer rollstuhlgerechten Höhe angebracht? (Empfohlen: 85 cm Höhe über dem Boden, statt der üblichen 105 cm).
Ist die neue Tür absolut schwellenlos?
Wurden Lichtschalter und Steckdosen so versetzt, dass sie aus dem Rollstuhl heraus gut erreichbar sind?
Wurde im Badezimmer eine nach außen öffnende Tür gewählt, um im Notfall Hilfe leisten zu können?
Haben Sie den Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Arbeiten gestellt?
Eine Türverbreiterung für Rollstühle ist ein entscheidender Schritt, um Pflegebedürftigen und Senioren ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Auch wenn der bauliche Aufwand auf den ersten Blick abschreckend wirken mag, ist die Umsetzung mit der richtigen Planung absolut machbar.
Die Kosten für den Umbau variieren je nach Bausubstanz stark und können zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro liegen. Besonders bei tragenden Wänden und im Badezimmer müssen Sie mit höheren Ausgaben rechnen. Die gute Nachricht ist jedoch: Sie werden mit diesen Kosten nicht alleingelassen. Durch den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.000 Euro (gemäß § 40 SGB XI) lassen sich viele Türverbreiterungen komplett kostenneutral realisieren. Wichtig ist lediglich, dass Sie den Pflegegrad rechtzeitig feststellen lassen und alle Anträge vor dem ersten Hammerschlag einreichen.
Sollte eine bauliche Verbreiterung nicht möglich sein, bieten moderne Schiebetüren, Raumspartüren oder spezielle Scharniere clevere Alternativen, um jeden fehlenden Zentimeter herauszuholen. Und auch als Mieter sind Sie geschützt: Das Gesetz sichert Ihnen das Recht auf einen barrierefreien Umbau zu.
Gehen Sie das Projekt systematisch an. Holen Sie sich fachkundigen Rat bei Wohnberatungsstellen, vergleichen Sie Handwerkerangebote und nutzen Sie alle staatlichen Fördertöpfe aus. Jeder gewonnene Zentimeter an der Tür ist ein gewonnener Kilometer an persönlicher Freiheit und Lebensqualität für den Rollstuhlfahrer. Das Team von PflegeHelfer24 wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrem barrierefreien Umbau!
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick