AOK zum neuen Digitalgesetz: Lob für Fortschritte, aber klarer Nachbesserungsbedarf

Benedikt Hübenthal
Neues Digitalgesetz (GeDIG): AOK sieht Nachbesserungsbedarf

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens schreitet weiter voran. Mit dem Entwurf zum Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GeDIG) liegt ein neues Regelwerk auf dem Tisch, das weitreichende Veränderungen für Patienten, Ärzte und Pflegekräfte mit sich bringen soll. Anlässlich der aktuellen Verbändeanhörung hat sich der AOK-Bundesverband nun detailliert zu den Plänen geäußert – mit einer Mischung aus Zustimmung und konstruktiver Kritik.

Lob für die digitale Vorarbeit

Grundsätzlich stößt der Gesetzesentwurf bei der größten deutschen Krankenkassen-Gemeinschaft auf ein positives Echo. Laut Dr. Carola Reimann, der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, liefert das GeDIG eine gute Basis für die dringend benötigte Modernisierung der Primärversorgung. Der Fokus auf digitale Lösungen sei ein unverzichtbarer Schritt, um das Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen und die flächendeckende medizinische wie pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Hier fordert die AOK mehr Klarheit

Trotz des grundsätzlichen Lobes sieht die AOK an entscheidenden Stellen noch deutlichen Konkretisierungsbedarf. Ein reines Bekenntnis zur Digitalisierung reiche nicht aus, wenn die praktische Umsetzung im Alltag der Praxen und Pflegeeinrichtungen unklar bleibe. Besonders in folgenden Bereichen müsse der Gesetzgeber nachschärfen:

  • Struktur der Primärversorgung: Es muss im Gesetzestext klarer definiert werden, wie digitale Anwendungen nahtlos in die Erstversorgung von Patienten integriert werden können, ohne Brüche in der Behandlungskette zu erzeugen.
  • Nutzerfreundlichkeit für alle Generationen: Digitale Tools müssen besonders für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige barrierefrei und intuitiv bedienbar ausgestaltet sein.
  • Vermeidung von Bürokratie: Die Einführung neuer Technologien darf nicht zu einem erhöhten administrativen Aufwand für das medizinische Personal und die Pflegekräfte führen. Stattdessen muss echte Entlastung im Fokus stehen.

Was bedeutet das GeDIG für die Pflege?

Für den Pflegebereich ist die Ausgestaltung des Digitalgesetzes von enormer Bedeutung. Eine reibungslos funktionierende digitale Infrastruktur – von der elektronischen Patientenakte (ePA) bis hin zu telemedizinischen Konsilen – kann Pflegekräfte im Alltag massiv entlasten. Wenn Befunde, Medikamentenpläne und Diagnosen in Echtzeit und sicher digital abrufbar sind, bleibt am Ende spürbar mehr Zeit für die eigentliche Pflege am Menschen.

Die aktuelle Verbändeanhörung zeigt, dass der Weg zu einem vollständig digitalisierten Gesundheitswesen noch Hürden birgt. Die Forderungen der AOK verdeutlichen, dass gute Ideen allein nicht genügen – sie müssen auch in der harten Praxis der Primär- und Pflegeversorgung verlässlich funktionieren. Nun liegt es an der Politik, die praxisnahen Anregungen der Kassen und Verbände in den finalen Gesetzestext einzuarbeiten, um die Digitalisierung zum Erfolg für alle Beteiligten zu machen.

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