Apothekenreform: Praktikanten sollen künftig impfen dürfen

Djamal Sadaghiani
Apothekenreform: Pharmazeuten im Praktikum dürfen bald impfen

Mit dem neuen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) plant die Politik weitreichende Veränderungen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ein zentraler Punkt der Reform: Künftig soll mehr Personal in Apotheken impfen dürfen – darunter auch Pharmazeuten im Praktikum.

Um die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zukunftssicher aufzustellen, haben die Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss umfassende Änderungsanträge zum ApoVWG eingebracht. Diese sehen vor, dass Apotheken eine noch wichtigere Rolle in der gesundheitlichen Primärversorgung einnehmen und Hausarztpraxen spürbar entlasten sollen.

Erweiterte Befugnisse: Wer künftig impfen darf

Bislang war die Verabreichung von Impfstoffen in Apotheken streng reglementiert und in erster Linie den approbierten Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten. Dies soll sich nun ändern. Laut den aktuellen politischen Plänen wird die Delegation von Schutzimpfungen deutlich ausgeweitet. Konkret sollen folgende Berufsgruppen nach einer erfolgreichen ärztlichen Schulung zur Nadel greifen dürfen:

  • Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) – Studierende im letzten Abschnitt ihres Pharmaziestudiums
  • Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA)
  • Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure

Um die fachliche Qualifikation und Patientensicherheit auf höchstem Niveau zu gewährleisten, soll die Bundesapothekerkammer in enger Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein spezielles, bundesweit einheitliches Curriculum für die erforderliche Impfschulung des Personals entwickeln.

Sicherheit und Aufklärung bleiben Chefsache

Trotz der neuen Delegationsmöglichkeiten bleibt die medizinische und rechtliche Hauptverantwortung unangetastet. Die Änderungsanträge stellen unmissverständlich klar, dass wesentliche und sensible Schritte des Impfprozesses weiterhin zwingend von den impfberechtigten Apothekerinnen und Apothekern persönlich durchgeführt werden müssen. Dazu zählen:

  • Die medizinische Anamnese vor der Impfung
  • Die Aufklärung über mögliche Risiken und Nebenwirkungen
  • Das Einholen der formellen Einwilligung der zu impfenden Person
  • Die abschließende und rechtssichere Impfdokumentation

Blutabnahmen und weniger Bürokratie

Neben dem Impfen sieht die Reform weitere niedrigschwellige Gesundheitsangebote vor. So sollen öffentliche Apotheken künftig auch venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken bei Erwachsenen durchführen dürfen – ebenfalls unter der strengen Voraussetzung einer vorherigen ärztlichen Schulung.

Zudem plant die Politik, die bisher strengen räumlichen Vorgaben deutlich zu lockern. Die sogenannte "Raumeinheit" für Betriebsräume, in denen pharmazeutische Dienstleistungen, Schutzimpfungen oder Testungen stattfinden, soll aufgehoben werden. Bisher mussten diese Räume so angeordnet sein, dass sie ohne Verlassen der Apotheke zugänglich sind. Die Aufhebung dieser Regelung erleichtert es den Betrieben enorm, entsprechende Angebote logistisch umzusetzen und für die Bevölkerung zugänglicher zu machen.

Ein wichtiger Schritt für die ländliche Versorgung

Mit diesen Maßnahmen reagiert die Politik auf den wachsenden Druck im Gesundheitssystem und den drohenden Ärztemangel, der sich vor allem in ländlichen Regionen bemerkbar macht. Durch die gezielte Einbindung von gut ausgebildetem Apothekenpersonal in präventive und diagnostische Maßnahmen sollen Engpässe vermieden und die flächendeckende Patientenversorgung nachhaltig gestärkt werden.

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