Kosten für ambulante Pflege in Regensburg 2026: Was zahlt die Pflegekasse?

Kosten für ambulante Pflege in Regensburg 2026: Was zahlt die Pflegekasse?

Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Regensburg: Was zahlt die Pflegekasse im Jahr 2026?

Wenn im Alter die Kräfte nachlassen, eine chronische Krankheit fortschreitet oder nach einem Krankenhausaufenthalt plötzliche Unterstützung benötigt wird, stehen viele Familien in Regensburg und der gesamten Oberpfalz vor einer emotionalen und organisatorischen Herausforderung. Der Wunsch der meisten Senioren ist eindeutig: Die gewohnte Umgebung im eigenen Zuhause soll so lange wie möglich erhalten bleiben. Ein ambulanter Pflegedienst ist in solchen Situationen oft die beste und sicherste Lösung, um diese Selbstständigkeit zu bewahren und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen im Alltag zu entlasten. Doch sobald die Entscheidung für professionelle Hilfe gefallen ist, stellt sich für Betroffene unweigerlich die wichtigste Frage: Mit welchen Kosten müssen wir rechnen und welche finanziellen Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegekasse?

In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, transparent und auf dem aktuellsten Stand des Jahres 2026, wie sich die Kosten für die ambulante Pflege in Regensburg zusammensetzen. Wir beleuchten die lokalen bayerischen Preisstrukturen, zeigen Ihnen anhand konkreter Rechenbeispiele, was am Ende des Monats als Eigenanteil übrig bleiben könnte, und erklären, wie Sie als Familie das Maximum aus den Budgets der Pflegeversicherung herausholen.

Grundlagen der Pflegefinanzierung: Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen

Um die Finanzierung der häuslichen Pflege in Regensburg zu verstehen, müssen wir zunächst zwei grundlegende Begrifflichkeiten der gesetzlichen Pflegeversicherung (festgehalten im Sozialgesetzbuch XI - SGB XI) strikt voneinander trennen: das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Anerkennung und Unterstützung, die direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen wird. Es kommt dann zum Tragen, wenn die Pflege zu Hause eigenständig durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer organisiert und durchgeführt wird. Der Pflegebedürftige kann über dieses Geld frei verfügen und es beispielsweise als Aufwandsentschädigung an die pflegenden Familienmitglieder weitergeben.

Die Pflegesachleistungen hingegen sind zweckgebundene Budgets. Dieses Geld wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern dient ausschließlich der direkten Bezahlung eines professionellen, von der Pflegekasse zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Wenn ein Pflegedienst in Regensburg zu Ihnen nach Hause kommt, um bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität zu helfen, rechnet er seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – und zwar exakt bis zu der Höhe Ihres individuellen Pflegesachleistungsbudgets.

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Aktuelle Beträge der Pflegekasse für das Jahr 2026

Wichtiger Hinweis für das Jahr 2026: Nach der spürbaren Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleiben die Beträge im Jahr 2026 stabil und unverändert. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die nächste reguläre Dynamisierung (Anpassung an die Inflation) erst wieder für das Jahr 2028 vorgesehen ist. Die folgenden Werte sind somit für Ihr aktuelles Pflegebudget in diesem Jahr rechtlich verbindlich.

Die Höhe der Budgets richtet sich immer nach dem festgestellten Pflegegrad (früher Pflegestufe). Je höher der Grad der Einschränkung, desto höher fallen die finanziellen Hilfen aus:

  • Pflegegrad 1: Bei diesem niedrigsten Grad besteht noch kein Anspruch auf klassisches Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich, der beispielsweise für Alltagshilfen genutzt werden kann.

  • Pflegegrad 2: Anspruch auf 796 Euro Pflegesachleistungen oder 347 Euro Pflegegeld monatlich.

  • Pflegegrad 3: Anspruch auf 1.497 Euro Pflegesachleistungen oder 599 Euro Pflegegeld monatlich.

  • Pflegegrad 4: Anspruch auf 1.859 Euro Pflegesachleistungen oder 800 Euro Pflegegeld monatlich.

  • Pflegegrad 5: Anspruch auf 2.299 Euro Pflegesachleistungen oder 990 Euro Pflegegeld monatlich (Härtefall).

Die Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum aus Ihrem Budget heraus

In der Realität des Regensburger Pflegealltags entscheiden sich die wenigsten Familien ausschließlich für Angehörigenpflege oder ausschließlich für den Pflegedienst. Meistens ist eine Mischung die beste Lösung: Der Pflegedienst übernimmt beispielsweise morgens die schwere körperliche Aufgabe des Duschens und Ankleidens, während die Tochter oder der Ehepartner am Nachmittag und Abend die Betreuung und die Mahlzeiten übernimmt. Genau für dieses Szenario hat der Gesetzgeber die sogenannte Kombinationsleistung (auch Kombipflege genannt) geschaffen.

Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel Prozent der Pflegesachleistungen durch den ambulanten Dienst verbraucht wurden. Ein Beispiel: Wenn Sie in Pflegegrad 3 von Ihren 1.497 Euro Sachleistungen genau 50 Prozent (also 748,50 Euro) für den Pflegedienst ausgeben, verbleiben Ihnen noch 50 Prozent Ihres Pflegegeldanspruchs. Sie erhalten dann zusätzlich 50 Prozent von 599 Euro, was 299,50 Euro entspricht, direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Diese Flexibilität erlaubt es Familien in Regensburg, die professionelle Hilfe genau nach Bedarf zu dosieren und trotzdem eine finanzielle Anerkennung für die eigene Pflegeleistung zu erhalten.

Das bayerische Punktwertsystem: Wie rechnet ein Pflegedienst in Regensburg ab?

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass ein ambulanter Pflegedienst pauschal nach einem festen Stundenlohn abrechnet. Das ist im Bereich der Pflegekassenleistungen (SGB XI) nicht der Fall. Stattdessen basiert die Abrechnung auf sogenannten Leistungskomplexen (LK). Das bedeutet: Jede konkrete Pflegetätigkeit (z.B. Ganzkörperwäsche, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Lagern im Bett) ist in einem Katalog definiert und mit einer bestimmten Punktzahl versehen.

In Bayern verhandeln die Pflegekassen regelmäßig mit den Trägern der Pflegedienste einen sogenannten Punktwert, der den finanziellen Gegenwert eines Punktes darstellt. Für das Jahr 2026 liegt der Punktwert für ambulante Pflegedienste in Bayern (und somit auch in Regensburg) im regulären Tarif bei etwa 0,06654 Euro.

Zusätzlich zu den Pflegeleistungen berechnet der Pflegedienst für jeden Hausbesuch eine Anfahrtspauschale (oft als Leistungskomplex 15 oder 15a bezeichnet). In Bayern liegt diese Pauschale für den regulären Einsatz im Jahr 2026 bei etwa 6,12 Euro pro Besuch. Egal ob der Pflegedienst zu Ihnen in die Regensburger Altstadt, nach Kumpfmühl, Burgweinting oder in die angrenzenden Gemeinden wie Neutraubling oder Regenstauf fährt – diese Einsatzpauschale deckt die Wegezeit und die Fahrzeugkosten des Pflegepersonals ab.

Typische Leistungskomplexe in Regensburg könnten wie folgt aussehen (vereinfachte Darstellung):

  • Kleine Grundpflege (z.B. Waschen des Oberkörpers): ca. 250 Punkte. Multipliziert mit dem Punktwert von 0,06654 Euro ergibt das rund 16,63 Euro pro Durchführung.

  • Große Grundpflege (Ganzkörperwäsche, Baden/Duschen, Haarpflege): ca. 400 Punkte. Das entspricht rund 26,61 Euro pro Durchführung.

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: ca. 150 Punkte, was etwa 9,98 Euro entspricht.

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Konkrete Rechenbeispiele für ambulante Pflege in Regensburg

Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, haben wir drei realistische Rechenbeispiele für Senioren in Regensburg im Jahr 2026 für Sie vorbereitet.

Beispiel 1: Leichte Unterstützung bei Pflegegrad 2 Frau Müller lebt in Regensburg-Stadtamhof und hat Pflegegrad 2. Sie benötigt dreimal wöchentlich Hilfe durch einen Pflegedienst beim sicheren Duschen (Große Grundpflege). Kosten pro Einsatz: 26,61 € (Pflege) + 6,12 € (Anfahrt) = 32,73 Euro. Bei durchschnittlich 13 Einsätzen im Monat entstehen Gesamtkosten von 425,49 Euro. Das monatliche Sachleistungsbudget von Frau Müller beträgt 796 Euro. Die Kosten des Pflegedienstes werden also zu 100 Prozent von der Pflegekasse übernommen. Frau Müller muss keinen Cent aus eigener Tasche zuzahlen. Zudem greift die Kombinationsleistung: Sie hat 53,45 % ihres Sachleistungsbudgets verbraucht (425,49 € von 796 €). Es bleiben 46,55 % ungenutzt. Daher überweist ihr die Pflegekasse zusätzlich 46,55 % ihres Pflegegeldes (347 €), was 161,53 Euro entspricht, zur freien Verfügung auf ihr Konto.

Beispiel 2: Tägliche Routine bei Pflegegrad 3 Herr Schmidt in Regensburg-Königswiesen hat Pflegegrad 3. Er benötigt täglich (30 Tage im Monat) Hilfe bei der morgendlichen kleinen Körperpflege und beim Ankleiden. Kosten pro Einsatz: 16,63 € (Pflege) + 6,12 € (Anfahrt) = 22,75 Euro. Monatliche Gesamtkosten (30 Tage): 682,50 Euro. Das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 3 liegt bei 1.497 Euro. Auch hier deckt die Pflegekasse alle Kosten des Pflegedienstes komplett ab. Herr Schmidt verbraucht 45,59 % seines Budgets. Er erhält somit noch 54,41 % seines Pflegegeldes (599 €), also 325,91 Euro monatlich ausgezahlt.

Beispiel 3: Intensive Betreuung bei Pflegegrad 4 Frau Weber in Regensburg-Prüfening hat Pflegegrad 4. Sie benötigt zweimal täglich Besuch vom Pflegedienst. Morgens für die große Grundpflege, Lagern und Ankleiden (ca. 40 Euro inkl. Anfahrt). Abends für das Auskleiden, eine kleine Wäsche und das Zu-Bett-Bringen (ca. 25 Euro inkl. Anfahrt). Tageskosten: 65,00 Euro. Monatliche Gesamtkosten (30 Tage): 1.950,00 Euro. Das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 4 beträgt 1.859 Euro. In diesem Fall übersteigen die tatsächlichen Kosten das Budget der Pflegekasse um 91,00 Euro. Dieser Betrag ist der sogenannte Eigenanteil, den Frau Weber oder ihre Familie privat als Zuzahlung an den Pflegedienst leisten muss. Ein anteiliges Pflegegeld wird nicht mehr ausgezahlt, da das Sachleistungsbudget zu über 100 Prozent ausgeschöpft wurde.

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Behandlungspflege (SGB V): Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt

Ein extrem wichtiger Aspekt, der in der häuslichen Pflege oft für Verwirrung sorgt, ist die strikte Trennung zwischen der grundpflegerischen Versorgung (SGB XI - Pflegekasse) und der medizinischen Behandlungspflege (SGB V - Krankenkasse).

Wenn ein ambulanter Pflegedienst in Regensburg zu Ihnen kommt, um medizinische Leistungen zu erbringen, belastet dies nicht Ihr Pflegesachleistungsbudget (die 796 €, 1.497 €, etc.). Diese medizinischen Leistungen werden direkt vom behandelnden Haus- oder Facharzt in Regensburg über eine sogenannte Verordnung häuslicher Krankenpflege verschrieben und von Ihrer Krankenkasse (z.B. AOK Bayern, TK, Barmer) zu 100 Prozent bezahlt.

Zu den typischen Leistungen der Behandlungspflege gehören:

  • Das Richten und Verabreichen von Medikamenten (z.B. Tablettengabe aus dem Wochendispenser).

  • Injektionen (z.B. das Spritzen von Insulin bei Diabetes oder Thrombosespritzen).

  • Das fachgerechte An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Kompressionsklasse II).

  • Professionelle Wundversorgung und das Wechseln von Verbänden (z.B. bei Ulcus cruris oder nach Operationen).

  • Die Versorgung von Kathetern, PEG-Sonden oder Stomata.

  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen zur medizinischen Einstellung.

Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Ihr Pflegesachleistungsbudget bereits komplett für das Duschen und Ankleiden aufgebraucht ist, kommt der Pflegedienst weiterhin kostenlos zu Ihnen, um Ihnen die lebenswichtigen Medikamente zu geben oder die Kompressionsstrümpfe anzuziehen, sofern eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.

Das Entlastungsbudget 2026: Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige

Ein Meilenstein der letzten Pflegereform, der seit Mitte 2025 gilt und das Jahr 2026 maßgeblich prägt, ist das neue gemeinsame Entlastungsbudget. Zuvor waren die Budgets für die sogenannte Kurzzeitpflege (stationäre Unterbringung auf Zeit) und die Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause, wenn Angehörige krank sind oder im Urlaub weilen) streng getrennt und an komplexe, bürokratische Vorpflegezeiten gebunden.

Ab dem Jahr 2026 steht Familien nun ein hochflexibles, gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Die bisherige strenge Voraussetzung, dass die Pflegeperson das Familienmitglied vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits mindestens sechs Monate pflegerisch betreut haben muss (die sogenannte Vorpflegezeit), ist komplett entfallen.

Für Familien in Regensburg bedeutet das: Wenn die pflegende Tochter für zwei Wochen in den Urlaub fährt, kann sie das Entlastungsbudget von 3.539 Euro nutzen, um für diese Zeit einen ambulanten Pflegedienst mit zusätzlichen Besuchen zu beauftragen oder das Geld für eine stundenweise Ersatzbetreuung durch Nachbarn oder Alltagsbegleiter einzusetzen. Es bietet maximale Freiheit, um Erschöpfung bei pflegenden Angehörigen vorzubeugen.

Weitere finanzielle Zuschüsse: Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung

Neben den großen Budgets für Sachleistungen und Pflegegeld hält die Pflegekasse weitere finanzielle Töpfe bereit, die Sie in Anspruch nehmen sollten, um den Pflegealltag in Regensburg finanziell abzusichern.

1. Der Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich): Jeder Pflegebedürftige (bereits ab Pflegegrad 1) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie können damit nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen. Dazu zählen beispielsweise hauswirtschaftliche Hilfen (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen), Alltagsbegleiter (Spaziergänge, Vorlesen) oder die Eigenanteile in der Tagespflege. Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht nutzen, wird er angespart und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich): Für Dinge, die im Pflegealltag ständig verbraucht werden – wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen – zahlt die Pflegekasse eine Pauschale von 42 Euro im Monat. Sie können sich diese Hilfsmittel bequem als "Pflegebox" jeden Monat kostenfrei nach Hause nach Regensburg liefern lassen.

3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Wenn die eigene Wohnung an die neuen körperlichen Einschränkungen angepasst werden muss, zahlt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben zwei Pflegebedürftige (z.B. ein Ehepaar mit jeweils einem Pflegegrad) im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 8.360 Euro summieren. Typische Maßnahmen sind der Umbau einer alten Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder der Einbau eines Treppenlifts.

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Hilfsmittel und Dienstleistungen von PflegeHelfer24: Ihr Alltag in Regensburg sicher gestaltet

Als überregionaler Spezialist für Seniorenpflege mit einem starken Fokus auf individuelle, persönliche Beratung ist PflegeHelfer24 Ihr erster Ansprechpartner für ein sicheres Leben im Alter. Wir wissen aus Erfahrung, dass ein ambulanter Pflegedienst allein oft nicht ausreicht, um den gesamten Alltag in Regensburg sicher und komfortabel zu meistern. Deshalb organisieren wir für Sie essenzielle Hilfsmittel und Dienstleistungen, die perfekt ineinandergreifen.

Benötigen Sie Unterstützung beim Treppensteigen in Ihrem Haus? Ein maßgeschneiderter Treppenlift gibt Ihnen Ihre Mobilität im eigenen Zuhause zurück und kann über den oben genannten Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.180 Euro gefördert werden. Gleiches gilt für die Badsicherheit: Wir unterstützen Sie professionell bei der Planung und Umsetzung eines barrierefreien Badumbaus oder der schnellen Installation eines Badewannenlifts, der Ihnen wieder ein entspanntes und sicheres Vollbad ermöglicht.

Für Ihre Mobilität außer Haus, um beispielsweise Einkäufe im Regensburger Donau-Einkaufszentrum zu erledigen oder Ausflüge an die Donau zu unternehmen, vermitteln wir Ihnen hochwertige, leicht zu bedienende Elektromobile und Elektrorollstühle. Damit Sie oder Ihre Angehörigen im Notfall niemals allein sind, richten wir Ihnen ein zuverlässiges Hausnotrufsystem ein. Die monatliche Grundgebühr für den Hausnotruf wird bei Vorliegen eines Pflegegrades in der Regel mit 25,50 Euro von der Pflegekasse bezuschusst, sodass für Sie im Basis-Tarif oft gar keine eigenen Kosten entstehen.

Darüber hinaus beraten wir Sie kompetent zum Thema moderne Hörgeräte, vermitteln zuverlässige Alltagshilfen für Haushalt und Begleitung sowie – falls die ambulante Pflege an ihre Grenzen stößt – eine liebevolle 24-Stunden-Pflege direkt in Ihrem Zuhause.

24-Stunden-Pflege als Alternative zum ambulanten Pflegedienst

Es gibt Situationen, in denen punktuelle Besuche eines ambulanten Pflegedienstes in Regensburg nicht mehr ausreichen. Wenn eine ständige Präsenz erforderlich ist, weil beispielsweise eine starke Demenz vorliegt, die Sturzgefahr extrem hoch ist oder auch nachts regelmäßige Hilfe beim Toilettengang benötigt wird, ist die 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) die beste Alternative zum Umzug in ein Seniorenheim.

Bei diesem Modell zieht eine Betreuungskraft (häufig aus dem osteuropäischen Ausland) mit in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. Sie übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen) und die grundpflegerische Betreuung (Körperpflege, Ankleiden, Mobilisierung). Eine solche 24-Stunden-Pflege kostet in der Regel zwischen 2.000 und 2.500 Euro monatlich, abhängig von der Qualifikation der Kraft und den individuellen Anforderungen.

Zur Finanzierung dieser Kosten können Sie das Pflegegeld (z.B. 800 Euro bei Pflegegrad 4) in voller Höhe einsetzen. Auch das Verhinderungspflege-Budget kann anteilig zur Querfinanzierung genutzt werden. PflegeHelfer24 berät Sie umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und vermittelt Ihnen legale, fair bezahlte und liebevolle Betreuungskräfte für Ihren Haushalt in Regensburg.

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Der Weg zum Pflegegrad: So läuft die Begutachtung durch den MDK in Bayern ab

Um all diese finanziellen Leistungen abrufen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad zwingend erforderlich. Der Prozess in Regensburg läuft nach einem festen Schema ab:

  1. Antragstellung: Sie stellen einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Ihrer Pflegekasse (die an Ihre Krankenkasse angegliedert ist). Ein kurzer Anruf oder ein formloser Brief ("Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung") reicht aus, um das Verfahren und die Fristen zu starten.

  2. Formular und Pflegetagebuch: Die Kasse sendet Ihnen ein Formular zu. Wir empfehlen dringend, ab diesem Zeitpunkt ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie über zwei Wochen hinweg minutengenau notieren, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Hilfe benötigt wird.

  3. Begutachtung durch den MDK: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK Bayern) mit der Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause nach Regensburg (oder führt in Ausnahmefällen ein Telefoninterview durch).

  4. Der Bescheid: Auf Basis des Gutachtens erlässt die Pflegekasse den Bescheid über den Pflegegrad. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen.

Die 6 Module der Pflegebegutachtung (NBA) im Detail

Der Gutachter des MDK Bayern bewertet nicht mehr, wie viele Minuten Pflege Sie am Tag benötigen, sondern misst den Grad der Selbstständigkeit anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dieses System prüft sechs verschiedene Lebensbereiche (Module), die unterschiedlich stark gewichtet werden:

  • Modul 1: Mobilität (Gewichtung 10 %) - Wie selbstständig kann sich die Person in der Wohnung bewegen, Treppen steigen oder aufstehen?

  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung 15 %) - Kann die Person sich örtlich und zeitlich orientieren, Risiken erkennen und Gespräche führen? (Besonders wichtig bei Demenz).

  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung 15 %) - Treten nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen oder Abwehr pflegerischer Maßnahmen auf?

  • Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung 40 %) - Das wichtigste Modul. Wie selbstständig erfolgen das Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und der Toilettengang?

  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung 20 %) - Kann die Person Medikamente selbst einnehmen, Blutzucker messen oder Arztbesuche selbstständig organisieren?

  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15 %) - Kann der Tagesablauf selbst geplant und Kontakt zu Nachbarn oder Angehörigen aufrechterhalten werden?

Experten-Tipp für den MDK-Besuch: Beschönigen Sie nichts! Viele Senioren neigen dazu, sich beim Besuch des Gutachters "zusammenzureißen" und Dinge selbstständiger darzustellen, als sie an einem schlechten Tag tatsächlich sind. Schildern Sie unbedingt die Schwierigkeiten, die an schlechten Tagen auftreten.

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Wichtige Gesetzesänderung 2026: Entlastung beim Beratungseinsatz

Eine wichtige und spürbare bürokratische Erleichterung im Jahr 2026 betrifft den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI. Wenn Sie reines Pflegegeld beziehen (also die Pflege komplett selbst durch Angehörige organisieren und keinen ambulanten Pflegedienst für Sachleistungen nutzen), müssen Sie gesetzlich verpflichtend regelmäßig einen zertifizierten Pflegedienst oder eine anerkannte Pflegeberatungsstelle zu sich nach Hause einladen. Dieser Termin dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Tipps zur Hebetechnik zu geben und Überlastungen der pflegenden Angehörigen frühzeitig zu erkennen.

Bis vor kurzem mussten Pflegebedürftige der höheren Grade 4 und 5 diesen Termin streng vierteljährlich wahrnehmen. Wurde der Termin vergessen, drohte die Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes. Ab 2026 gilt nun bundesweit eine vereinfachte Regelung: Für alle Pflegegrade von 2 bis 5 ist nur noch ein halbjährlicher Beratungseinsatz vorgeschrieben. Damit entfällt die bislang häufigere Verpflichtung für höhere Pflegegrade, was den bürokratischen Aufwand massiv reduziert und den ohnehin schon anspruchsvollen Alltag pflegender Familien in Regensburg spürbar entlastet. (Für Pflegegrad 1 bleibt der Einsatz weiterhin freiwillig).

Zusammenfassung und Checkliste für Angehörige in Regensburg

Die Organisation einer ambulanten Pflege in Regensburg ist ein komplexer Prozess, der jedoch dank der umfangreichen Budgets der Pflegekasse im Jahr 2026 finanziell gut abgefedert wird. Wenn Sie strukturiert vorgehen, können Sie die Belastung für sich und Ihre Angehörigen minimieren. Nutzen Sie die folgende Checkliste als Leitfaden für Ihre nächsten Schritte:

  • Pflegegrad beantragen: Stellen Sie sofort den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, um keine wertvolle Zeit und kein Geld zu verlieren. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

  • Medizinische Leistungen prüfen: Besprechen Sie mit dem Hausarzt, ob Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) wie Medikamentengabe oder Kompressionsstrümpfe verordnet werden können. Diese belasten nicht das Budget der Pflegekasse.

  • Pflegedienst kontaktieren: Holen Sie Kostenvoranschläge von ambulanten Pflegediensten in Regensburg ein und lassen Sie sich die Leistungskomplexe und den Punktwert genau erklären.

  • Kombinationsleistung nutzen: Wenn Sie die Pflege mit einem Dienst teilen, beantragen Sie die Kombinationsleistung, um anteiliges Pflegegeld zu erhalten.

  • Entlastungsbetrag aktivieren: Suchen Sie sich eine zugelassene Alltagshilfe in Regensburg, um den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Haushalt oder Betreuung sinnvoll einzusetzen.

  • Hilfsmittel organisieren: Kontaktieren Sie PflegeHelfer24, um sich kostenfrei und unverbindlich zu Hausnotruf, Treppenlift, Badumbau oder Elektromobilen beraten zu lassen und die entsprechenden Zuschüsse (z.B. 4.180 Euro Wohnumfeldverbesserung) zu sichern.

  • Entlastungsbudget im Blick behalten: Planen Sie Auszeiten für sich als pflegender Angehöriger ein und nutzen Sie das neue gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro für Ersatzpflege.

Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine der anspruchsvollsten, aber auch wertvollsten Aufgaben des Lebens. Sie müssen diesen Weg in Regensburg nicht alleine gehen. Mit dem richtigen ambulanten Pflegedienst, der optimalen Ausschöpfung der Pflegekassen-Budgets und den passenden Hilfsmitteln von PflegeHelfer24 schaffen Sie ein sicheres, würdevolles und lebenswertes Umfeld für Ihre Angehörigen in den eigenen vier Wänden. Für weitere offizielle und vertiefende Informationen zu gesetzlichen Grundlagen empfehlen wir zudem einen Blick auf die Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege in Regensburg

Die wichtigsten Antworten rund um Kosten und Pflegekasse im Überblick

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