Apotheker fordern volle Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte

Benedikt Hübenthal
Gleiche ePA-Rechte wie Ärzte: Apotheker fordern vollen Datenzugriff

Die Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschäftigt das deutsche Gesundheitswesen intensiv. Nun meldet sich eine zentrale Berufsgruppe mit einer klaren Forderung zu Wort: Die Apothekerschaft möchte bei den Zugriffs- und Bearbeitungsrechten den Ärzten gleichgestellt werden.

Der Vorstoß des Deutschen Apothekervereins

Beim jüngsten Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekervereins (DAV) wurde eine deutliche Botschaft an die Gesundheitspolitik formuliert. Vorstandsmitglied Jan-Niklas Francke machte klar, dass die aktuellen Beschränkungen beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte für Apotheken ein Hindernis im Versorgungsalltag darstellen. Bislang ist die Einsichtnahme für das pharmazeutische Personal streng limitiert und oft nur auf bestimmte Teilbereiche oder Medikationspläne beschränkt.

Die Argumentation der Apotheker ist naheliegend: Um eine vollumfängliche und sichere Beratung gewährleisten zu können, bedarf es eines ganzheitlichen Blicks auf die Gesundheitsdaten der Patienten. Eine Gleichstellung mit den ärztlichen Praxen sei daher ein notwendiger Schritt, um das volle Potenzial der ePA im Sinne der Patienten auszuschöpfen.

Warum ein erweiterter Zugriff sinnvoll sein könnte

Aus Sicht der Apothekerschaft bringt ein erweiterter Datenzugriff entscheidende Vorteile für die Patientensicherheit mit sich. Zu den wichtigsten Argumenten zählen:

  • Erkennen von Wechselwirkungen: Werden Medikamente von verschiedenen Fachärzten verschrieben, laufen die Fäden oft erst in der Apotheke zusammen. Ein vollständiger Einblick in die ePA hilft, gefährliche Interaktionen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
  • Vermeidung von Doppelverordnungen: Ein umfassender Medikationsabgleich verhindert, dass Patienten unwissentlich denselben Wirkstoff mehrfach einnehmen, weil er unter verschiedenen Handelsnamen verschrieben wurde.
  • Bessere Beratungsmöglichkeiten: Mit Kenntnis von Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten oder Allergien kann das Apothekenpersonal gezielter auf individuelle Risiken hinweisen und bei der Selbstmedikation besser beraten.

Datenschutz versus Behandlungsqualität

Trotz der offensichtlichen Vorteile für die Arzneimitteltherapiesicherheit gibt es auch Gegenstimmen. Der Datenschutz spielt bei der elektronischen Patientenakte traditionell eine übergeordnete Rolle. Kritiker befürchten, dass ein zu breiter Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten das Vertrauen der Patienten in die digitale Akte schwächen könnte. Es bedarf daher einer feinen Balance zwischen dem berechtigten Informationsbedürfnis der Heilberufe und dem Schutz der Privatsphäre der Versicherten.

Die Rolle der Politik und Ausblick

Wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten entwickeln, bleibt abzuwarten. Die Forderung des DAV richtet sich nun an den Gesetzgeber, die entsprechenden Anpassungen im Digitalisierungsgesetz vorzunehmen. Für Patienten bedeutet diese Debatte vor allem eines: Das Ringen um die beste und sicherste Nutzung der elektronischen Patientenakte ist noch lange nicht abgeschlossen. Letztlich muss sichergestellt werden, dass alle Akteure im Gesundheitswesen optimal zusammenarbeiten können, um die Versorgungsqualität spürbar zu verbessern.

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