Entlastungsbetrag in Würzburg: 131 Euro für die Haushaltshilfe richtig nutzen

Entlastungsbetrag in Würzburg: 131 Euro für die Haushaltshilfe richtig nutzen

Das Älterwerden in den eigenen vier Wänden ist für viele Senioren in Würzburg ein tief verwurzelter Wunsch. Ob in der Sanderau, im Frauenland, in der idyllischen Zellerau oder drüben am Heuchelhof – die gewohnte Umgebung bietet Geborgenheit, Erinnerungen und ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit. Doch mit zunehmendem Alter oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit fallen alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend schwerer. Das Staubsaugen wird zur körperlichen Kraftprobe, das Fensterputzen zu einem ernstzunehmenden Sicherheitsrisiko und der wöchentliche Einkauf auf dem Würzburger Wochenmarkt zu einer logistischen Herausforderung, die ohne fremde Hilfe kaum noch zu bewältigen ist. Genau an diesem Punkt setzt die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer ihrer wichtigsten, aber in der Praxis oft missverstandenen und ungenutzten Leistungen an: dem

. Umgangssprachlich und in vielen älteren Ratgebern wird diese finanzielle Hilfe noch immer als der

bezeichnet. Es ist jedoch für Sie wichtig zu wissen, dass dieser Betrag durch die jüngsten Pflegereformen zum 1. Januar 2025 dynamisiert und auf

angehoben wurde. Auch im aktuellen Jahr

steht Ihnen dieses Budget in voller Höhe zur Verfügung. In diesem umfassenden und detaillierten Ratgeber von

erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie als Senior oder pflegender Angehöriger in Würzburg diese finanzielle Unterstützung optimal für eine Haushaltshilfe nutzen können, welche strengen gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen und warum die Wahl eines zertifizierten Dienstleisters absolut essenziell für die Kostenübernahme ist.

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Voraussetzung für den Entlastungsbetrag

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Was genau ist der Entlastungsbetrag und wem steht er zu?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich verankerte Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in

. Ziel dieser Leistung ist es, Pflegebedürftige dabei zu unterstützen, möglichst lange, selbstbestimmt und sicher in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben zu können. Gleichzeitig soll der Betrag dazu dienen, pflegende Angehörige im oft anstrengenden Pflegealltag spürbar zu entlasten. Der große Vorteil dieser Leistung: Der Anspruch auf den monatlichen Betrag von

besteht bereits ab dem

. Während viele andere Leistungen der Pflegekasse, wie das reguläre Pflegegeld oder die klassischen Pflegesachleistungen, erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden, ist der Entlastungsbetrag explizit als niedrigschwellige Hilfe konzipiert. Er steht jedem zu, der einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzt und zu Hause – also ambulant – gepflegt wird. Wichtig zu verstehen ist jedoch die Art der Auszahlung. Der Entlastungsbetrag wird Ihnen

automatisch als Bargeld auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich um ein sogenanntes zweckgebundenes Sachleistungsbudget. Das bedeutet, dass Sie das Geld nur für bestimmte, gesetzlich definierte Zwecke einsetzen dürfen und die Pflegekasse die Kosten im Rahmen des

übernimmt. Sie reichen die Rechnungen ein, oder der Dienstleister rechnet direkt mit der Kasse ab. Insgesamt stehen Ihnen somit im Jahr

(12 Monate x 131 Euro) zusätzlich zur Verfügung, um sich den Alltag in Würzburg erleichtern zu lassen.

Eine professionelle Pflegekraft in sauberer, heller Arbeitskleidung sitzt an einem Holztisch und bespricht freundlich Dokumente mit einem aufmerksamen älteren Herrn.

Zertifizierte Helfer sorgen für Sicherheit und übernehmen die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Die wichtigste Grundregel: Nur anerkannte Dienstleister dürfen abrechnen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist der Glaube, man könne mit dem Entlastungsbetrag einfach die private Putzhilfe aus der Nachbarschaft oder eine über Kleinanzeigen gefundene Reinigungskraft bezahlen. Dies ist gesetzlich

. Die Pflegekassen erstatten die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung ausschließlich dann, wenn der beauftragte Dienstleister eine offizielle Anerkennung nach Landesrecht besitzt. In Bayern – und somit auch für Sie in Würzburg – ist dies in der

streng geregelt. Ein Dienstleister gilt nur dann als

im Sinne des

, wenn er bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Dazu gehören unter anderem der Nachweis über qualifiziertes Personal, das Absolvieren spezieller Schulungen (beispielsweise im Umgang mit demenzkranken Menschen), ein schlüssiges Betreuungskonzept sowie eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Regelung dient in erster Linie Ihrem eigenen Schutz. Wenn Sie eine zertifizierte Agentur oder einen anerkannten Pflegedienst in Würzburg beauftragen, können Sie sich darauf verlassen, dass die Mitarbeiter geschult, vertrauenswürdig und im Schadensfall versichert sind. Schwarzarbeit oder die Beschäftigung von ungeschultem Personal wird durch die Pflegekasse nicht subventioniert. Achten Sie daher bei der Suche nach einer Haushaltshilfe immer auf den ausdrücklichen Hinweis:

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Wer benötigt die Alltagshilfe?

Ein junger, gut gelaunter Alltagsbegleiter trägt eine Papiertüte mit frischem Gemüse und Brot für eine Seniorin in eine moderne, aufgeräumte Küche.

Praktische Einkaufshilfen erleichtern den Alltag und bringen frische Lebensmittel direkt zu Ihnen nach Hause.

Ein Senior und eine Betreuungskraft spazieren entspannt und lachend über einen gepflasterten Weg durch einen grünen, sonnendurchfluteten Park.

Gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft fördern die Mobilität und bringen neue Lebensfreude.

Wofür darf der Entlastungsbetrag in Würzburg konkret eingesetzt werden?

Die Einsatzmöglichkeiten des Entlastungsbetrags sind vielfältig, solange sie dem Ziel der Entlastung und der Förderung der Selbstständigkeit dienen. Wenn Sie in Würzburg leben, können Sie zertifizierte Dienstleister für folgende Aufgabenbereiche beauftragen:

Dies ist der häufigste Einsatzzweck. Eine anerkannte Haushaltshilfe übernimmt die schwere körperliche Arbeit, die Ihnen im Alter schwerfällt. Dazu gehören das gründliche Staubsaugen und Wischen der Böden, das Reinigen von Bad und Küche, das Fensterputzen, das Beziehen der Betten sowie das Waschen und Bügeln Ihrer Kleidung. Auch das regelmäßige Entsorgen des Hausmülls oder das Ausräumen der Spülmaschine fallen unter diese Kategorie.

Ihre Alltagshelfer können für Sie einkaufen gehen. Ob der Großeinkauf im Supermarkt, der Gang zum Bäcker um die Ecke oder der Besuch auf dem Würzburger Wochenmarkt am Marktplatz – die Helfer bringen Ihnen die frischen Lebensmittel direkt in die Küche. Auch das Einlösen von Rezepten in der Apotheke oder das Abgeben von Postsendungen kann übernommen werden.

Der Entlastungsbetrag ist nicht nur für handfeste Putzarbeiten gedacht. Er soll auch der sozialen Isolation im Alter entgegenwirken. Sie können das Budget nutzen, um sich von einem Alltagsbegleiter unterstützen zu lassen. Dieser begleitet Sie beispielsweise bei Spaziergängen durch den Würzburger Ringpark, am Mainufer entlang oder zu einem Ausflug zur Residenz. Auch die Begleitung zu Arztterminen (beispielsweise in die Uniklinik Würzburg oder in Facharztpraxen in der Innenstadt), gemeinsames Kochen, Vorlesen oder einfach nur Gesellschaft leisten bei einer Tasse Kaffee sind anerkannte Leistungen.

Wenn Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner den Großteil der Pflege übernehmen, können diese durch die stundenweise Betreuung eine dringend benötigte Auszeit nehmen. Während die Betreuungskraft bei Ihnen ist, können Ihre Angehörigen in Ruhe eigenen Terminen nachgehen oder sich erholen.

Sonderregelung für Pflegegrad 1: Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Es gibt eine sehr wichtige gesetzliche Unterscheidung, die Sie kennen müssen, je nachdem, welchen Pflegegrad Sie besitzen. Für Menschen mit

gilt eine besondere Ausnahmeregelung: Da Personen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf reguläre Pflegesachleistungen (also den klassischen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege) haben, dürfen sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro auch für sogenannte

einsetzen. Das bedeutet, ein Pflegedienst darf diesen Betrag nutzen, um Ihnen beispielsweise beim Duschen, Baden oder Anziehen zu helfen. Haben Sie jedoch

, dürfen Sie den Entlastungsbetrag

für die körperbezogene Selbstversorgung (Grundpflege) durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Leistungen bereits durch Ihr reguläres Pflegesachleistungsbudget abgedeckt sind. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Entlastungsbetrag daher strikt für die hauswirtschaftliche Versorgung, die Betreuung und die Entlastung im Alltag reserviert.

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Eine ältere Frau telefoniert entspannt und lächelnd mit einem schnurlosen Telefon in ihrem gemütlichen Sessel, auf dem Schoß liegt ein aufgeschlagenes Notizbuch.

Ein kurzer Anruf bei regionalen Beratungsstellen in Würzburg hilft bei der Suche oft weiter.

Schritt für Schritt: So finden Sie eine zertifizierte Haushaltshilfe in Würzburg

Die größte Herausforderung für viele Familien besteht im Jahr 2026 nicht darin, das Geld bewilligt zu bekommen, sondern einen freien, zertifizierten Dienstleister zu finden. Die Nachfrage nach anerkannten Haushaltshilfen in Unterfranken ist enorm hoch. Gehen Sie bei der Suche in Würzburg systematisch vor:

Ihre erste Anlaufstelle in Würzburg sollte der

sein. Dieser befindet sich zentral in der Bahnhofstraße 11. Die qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater dort arbeiten neutral und kostenfrei. Sie verfügen über tagesaktuelle Listen von anerkannten Betreuungs- und Entlastungsdiensten in Würzburg und dem Umland. Auch die

bietet ein umfassendes Online-Verzeichnis aller nach Landesrecht anerkannten Angebote.

Viele klassische ambulante Pflegedienste in Würzburg bieten neben der medizinischen Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an. Fragen Sie bei den örtlichen Sozialstationen, der Caritas, der Diakonie oder privaten Pflegediensten nach freien Kapazitäten für Hauswirtschaftsleistungen.

In den letzten Jahren haben sich in Würzburg vermehrt Agenturen etabliert, die sich ausschließlich auf die Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe spezialisiert haben und keine medizinische Pflege durchführen. Diese Unternehmen haben oft schneller freie Kapazitäten als stark ausgelastete Pflegedienste. Achten Sie auch hier unbedingt auf die Zertifizierung nach § 45a SGB XI.

Als Ihr erfahrener Partner im Bereich der Seniorenpflege unterstützt

Sie nicht nur beratend. Wir verfügen über ein deutschlandweites, exzellentes Netzwerk und können Ihnen helfen, seriöse Anbieter für die

oder bei höherem Bedarf auch für eine umfassende

zu finden. Unsere Pflegeberatung zeigt Ihnen auf, welche Dienstleister in Ihrer Region verfügbar sind und höchste Qualitätsstandards erfüllen.

Die Alternative in Bayern: Anerkannte Nachbarschaftshilfe

Was viele Würzburger nicht wissen: Der Freistaat Bayern hat eine sehr bürgernahe Regelung geschaffen, um dem Mangel an professionellen Dienstleistern entgegenzuwirken. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Entlastungsbetrag auch an engagierte Menschen aus Ihrer Nachbarschaft, an Freunde oder Bekannte auszahlen lassen. Dies nennt sich

oder anerkannte Nachbarschaftshilfe. Damit die Pflegekasse die 131 Euro an Ihren Nachbarn oder Bekannten auszahlt, darf dieser nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit Ihnen im selben Haushalt leben. Zudem muss die Person eine kleine Qualifizierung nachweisen – in Bayern ist dies in der Regel ein kostenfreier Pflegekurs (oft online absolvierbar) oder ein Nachweis über eine vergleichbare Qualifikation. Die ehrenamtliche Person muss sich bei der zuständigen bayerischen Fachstelle registrieren lassen. Anschließend kann sie die erbrachten Stunden (oft als Aufwandsentschädigung) über Ihren Entlastungsbetrag abrechnen. Dies ist eine hervorragende Lösung, wenn Sie bereits eine Vertrauensperson haben, die Ihnen beim Putzen oder Einkaufen hilft, und Sie diese finanziell für ihren Aufwand entschädigen möchten.

Eine ruhige, ordentliche Szene auf einem Schreibtisch: Ein Briefumschlag, eine Kaffeetasse und ordentlich gestapelte Dokumente liegen im weichen Tageslicht.

Mit der praktischen Abtretungserklärung sparen Sie sich im Alltag sehr viel bürokratischen Aufwand.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse in der Praxis?

Wenn Sie einen zertifizierten Dienstleister gefunden haben, stellt sich die Frage der Bezahlung. Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Wege, wie die 131 Euro von der Pflegekasse abgerechnet werden können:

Bei diesem Modell erhalten Sie am Ende des Monats eine Rechnung von Ihrem Dienstleister für die erbrachten Stunden der Haushaltshilfe. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zunächst von Ihrem eigenen Konto an den Dienstleister. Anschließend reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit einem kurzen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Rechnung und überweist Ihnen den Betrag (bis maximal zur Höhe Ihres verfügbaren Entlastungsbudgets) auf Ihr Konto zurück. Dies erfordert etwas administrative Arbeit und bedeutet, dass Sie kurzzeitig in finanzielle Vorleistung gehen müssen.

Um Senioren von der Bürokratie zu befreien, bieten fast alle professionellen, anerkannten Dienstleister in Würzburg eine sogenannte

an. Wenn Sie dieses Formular unterschreiben, treten Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag direkt an den Dienstleister ab. Das bedeutet: Die Haushaltshilfe kommt zu Ihnen, erbringt ihre Leistung und schickt die Rechnung am Monatsende direkt an Ihre Pflegekasse. Die Kasse überweist das Geld unmittelbar an den Dienstleister. Sie müssen weder in Vorleistung gehen, noch Rechnungen weiterleiten oder Formulare ausfüllen. Wir von

empfehlen unseren Kunden aus Würzburg fast immer diesen Weg, da er den Alltag massiv erleichtert und vor bürokratischem Stress schützt.

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Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe nicht ausreicht?

Eine realistische Einschätzung der Kosten ist wichtig. Zertifizierte Dienstleister für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung rechnen in Würzburg im Jahr 2026 durchschnittlich mit Stundensätzen zwischen 35 und 45 Euro. Das bedeutet, dass der reguläre Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für etwa

ausreicht. Für viele Senioren ist das genug, um einmal in der Woche für eine Stunde das Bad putzen und die Böden wischen zu lassen. Doch was ist, wenn Sie einen größeren Haushalt haben, mehr Unterstützung beim Einkaufen benötigen oder eine intensivere Betreuung wünschen? Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, bietet der Gesetzgeber hierfür ein mächtiges Instrument: den

. Wenn Sie ambulant gepflegt werden, steht Ihnen ab Pflegegrad 2 ein Budget für Pflegesachleistungen zur Verfügung (z.B. für den Pflegedienst, der Medikamente richtet oder beim Waschen hilft). Wenn Sie dieses Sachleistungsbudget nicht vollständig ausschöpfen, dürfen Sie bis zu

umwandeln und zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – also für Ihre Haushaltshilfe – verwenden.

Angenommen, Sie haben Pflegegrad 2. Ihr Budget für Pflegesachleistungen beträgt monatlich 761 Euro. Wenn Sie keinen Pflegedienst für die Grundpflege benötigen (weil beispielsweise Ihre Tochter Sie pflegt), können Sie 40 Prozent dieser 761 Euro umwandeln. Das sind 304,40 Euro. Zusammen mit Ihrem regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro stehen Ihnen nun monatlich

zweckgebunden für Ihre Haushaltshilfe zur Verfügung. Damit können Sie bereits rund 10 bis 12 Stunden professionelle Hilfe im Monat finanzieren! Bitte beachten Sie, dass Sie die Umwandlung bei Ihrer Pflegekasse beantragen müssen.

Verfall von Leistungen: Was passiert mit ungenutztem Budget?

Viele Senioren befürchten, dass ihr Geld verfällt, wenn sie in einem Monat keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen – etwa weil sie im Krankenhaus waren, auf Reha sind oder bei den Kindern zu Besuch waren. Diese Sorge ist unbegründet. Der Gesetzgeber hat eine sehr verbraucherfreundliche Anspar-Regelung getroffen. Wird der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro in einem Kalendermonat nicht oder nicht vollständig verbraucht, wird der Restbetrag automatisch in den nächsten Monat übertragen. Sie sammeln auf diese Weise ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse an. Dieses Guthaben verfällt auch nicht am Jahresende. Beträge, die Sie bis zum 31. Dezember eines Jahres nicht genutzt haben, werden in das nächste Jahr übertragen und können noch bis zum

aufgebraucht werden.

Wenn Sie im gesamten Jahr 2025 keinen Entlastungsbetrag genutzt haben, haben Sie 1.572 Euro angespart. Dieses Geld steht Ihnen im Jahr 2026 noch bis zum 30. Juni zusätzlich zu Ihrem laufenden Budget zur Verfügung. Sie können dieses angesparte Guthaben hervorragend für größere Projekte nutzen, wie beispielsweise einen ausgiebigen Frühjahrsputz, das Reinigen von Gardinen oder eine intensivere Betreuung während der Urlaubszeit Ihrer pflegenden Angehörigen. Erst nach dem 30. Juni des Folgejahres verfällt das angesparte Budget unwiderruflich. Lassen Sie dieses Geld also auf keinen Fall verfallen!

Umfassende Versorgung: Wie PflegeHelfer24 Sie im Alltag unterstützt

Eine zuverlässige Haushaltshilfe ist ein enormer Gewinn für Ihre Lebensqualität in Würzburg. Doch echte Sicherheit im Alter erfordert oft ein ganzheitliches Konzept. Als Spezialist für Seniorenpflege und -organisation weiß

, dass hauswirtschaftliche Unterstützung Hand in Hand mit der richtigen Hilfsmittelversorgung gehen muss. Wenn die Mobilität abnimmt, reicht es nicht aus, wenn jemand die Böden wischt – Sie müssen sich auch selbst sicher in Ihrer Wohnung bewegen können. Wir beraten Sie kompetent und herstellerunabhängig zu entscheidenden Hilfsmitteln, die Ihren Alltag absichern:

  • Hausnotruf: Die perfekte Ergänzung zur stundenweisen Betreuung. Wenn Ihre Haushaltshilfe nicht vor Ort ist, garantiert der Hausnotruf, dass Sie im Falle eines Sturzes sofort Hilfe rufen können. Auch hierfür gibt es bei anerkanntem Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 25,50 Euro.

  • Treppenlifte: Wenn Ihnen das Treppensteigen im eigenen Haus im Frauenland oder am Heuchelhof schwerfällt, sorgt ein maßgeschneiderter Treppenlift dafür, dass Sie alle Etagen wieder mühelos und sicher erreichen.

  • Badewannenlifte und barrierefreier Badumbau: Das Badezimmer ist der Unfallschwerpunkt Nummer eins. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro für den barrierefreien Umbau Ihres Badezimmers (z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche).

  • Mobilitätshilfen: Mit unseren modernen Elektromobilen oder einem Elektrorollstuhl bleiben Sie unabhängig und können weiterhin selbstständig am Leben in Würzburg teilnehmen.

  • 24-Stunden-Pflege: Sollte der Punkt erreicht sein, an dem eine stundenweise Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung nicht mehr ausreicht, vermitteln wir Ihnen liebevolle Betreuungskräfte für die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Diese ziehen bei Ihnen ein und übernehmen neben dem Haushalt auch die Grundpflege und die kontinuierliche Betreuung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haushaltshilfe und zum Entlastungsbetrag

In unserer täglichen Beratungspraxis bei

hören wir immer wieder ähnliche Fragen von Senioren und deren Angehörigen. Hier sind die wichtigsten Antworten klar für Sie zusammengefasst:

Nein, auf keinen Fall. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist eine

Leistung der Pflegekasse. Er hat absolut keinen Einfluss auf die Höhe Ihres monatlichen Pflegegeldes, das Sie für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige erhalten. Sie bekommen beides in voller Höhe.

Grundsätzlich ja, vorausgesetzt, die Gartenarbeit (z.B. Rasenmähen oder Laub rechen) wird von einem nach Landesrecht zertifizierten Dienstleister durchgeführt. Da reine Gartenbaubetriebe diese Zertifizierung nach § 45a SGB XI fast nie besitzen, müssen Sie einen anerkannten Betreuungsdienst finden, der solche hauswirtschaftsnahen Außentätigkeiten in seinem Leistungskatalog anbietet.

Nein. Sobald Sie einen Pflegegrad (1 bis 5) haben, steht Ihnen das Budget automatisch zu. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Bewilligung des Budgets stellen. Sie müssen lediglich die Rechnungen der Dienstleister bei der Kasse einreichen oder die Abtretungserklärung unterschreiben.

Ja. Solange Sie ambulant (also nicht vollstationär in einem klassischen Pflegeheim) versorgt werden, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Auch in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in Würzburg können Sie das Budget für Alltagsbegleitung oder zusätzliche hauswirtschaftliche Hilfen nutzen.

Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag sogar nutzen, um die Kosten in einem vollstationären Pflegeheim zu bezuschussen.

Nein, der Entlastungsbetrag ist für Dienstleistungen gedacht. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen) gibt es eine separate Leistung der Pflegekasse: die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich.

Fazit: Lassen Sie Ihr Budget nicht verfallen

Der Entlastungsbetrag in Höhe von

ist ein enorm wichtiges Instrument, um die Lebensqualität bei Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit zu erhalten. Er ermöglicht es Ihnen, in Würzburg professionelle Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter zu engagieren, die Ihnen die schweren Aufgaben abnehmen und Ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Die größte Hürde ist oft die Bürokratie und das Finden eines

. Lassen Sie sich davon jedoch nicht abschrecken. Nutzen Sie die Beratungsangebote vor Ort in Würzburg und bestehen Sie auf die bequeme Abrechnung per Abtretungserklärung. Jeder nicht genutzte Euro ist verschenktes Geld, das Ihnen gesetzlich zusteht, um Ihren Alltag sicherer und angenehmer zu gestalten. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen rund um die Organisation Ihrer Pflege, die Suche nach passenden Dienstleistern oder die Ausstattung mit lebenswichtigen Hilfsmitteln wie einem Treppenlift oder Hausnotruf an die Experten von

zu wenden. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihren Lebensabend in Würzburg entspannt, sicher und bestens versorgt genießen können.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Die wichtigsten Antworten für Senioren und pflegende Angehörige in Würzburg

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