Apps auf Rezept: Krankenkassen fordern Ende freier Preise
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehören mittlerweile zum Versorgungsalltag in Deutschland. Doch bei der Vergütung und Zulassung der sogenannten „Apps auf Rezept“ bahnt sich ein grundlegender Kurswechsel an. Der AOK-Bundesverband drängt in einem aktuellen Positionspapier auf deutliche Nachbesserungen und fordert die Abschaffung von Regelungen, die Herstellern bislang weitreichende Freiheiten bei der Preisgestaltung einräumen.
Kritik an hohen Einstiegspreisen im ersten Jahr
Bislang können Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen im ersten Jahr nach der Listung im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihren Preis weitgehend unreguliert selbst bestimmen. Erst nach Ablauf von zwölf Monaten verhandelt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) über einen verbindlichen Vergütungsbetrag.
Nach Angaben des AOK-Bundesverbandes lagen die durchschnittlichen Markteintrittspreise in den Jahren 2025 und Anfang 2026 bei rund 595 Euro pro Anwendung. Nach den Verhandlungen sanken die Preise in vielen Fällen um 30 bis 80 Prozent. Aus Sicht der Krankenkassen steht dieser hohe Einstiegspreis in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Versorgungsnutzen und belastet die Beitragszahler unnötig. Preisverhandlungen sollten daher unmittelbar ab der Zulassung greifen.
Ende der Erprobungsregelung verlangt
Ein weiterer zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Erprobungsregelung. Diese erlaubt es derzeit, digitale Anwendungen vorläufig in die Kassenfinanzierung aufzunehmen, noch bevor ihr medizinischer Nutzen abschließend wissenschaftlich belegt ist. Rund 80 Prozent der bisher zugelassenen DiGA wurden über diesen Erprobungspfad erstattet – etliche davon wurden später wieder aus dem Verzeichnis gestrichen.
Die Kassen fordern nun, dass für Apps auf Rezept dieselben strengen Maßstäbe gelten müssen wie für andere medizinische Behandlungen und Heilmittel: Ein Nutzenbeleg muss vor dem Markteintritt vollständig vorliegen.
Forderung nach Testphasen und Eigenbeteiligung
Um die Versorgung effizienter und nachhaltiger zu gestalten, schlägt der Verband zusätzliche Anpassungen vor:
- Verpflichtende Testphase: Da viele Nutzerinnen und Nutzer die Anwendungen nach kurzer Zeit nicht mehr verwenden, soll ein mindestens 14-tägiger Testzeitraum eingeführt werden, bevor die volle Vergütung fällig wird.
- Kostenbeteiligung: Ähnlich wie bei Arzneimitteln und Heilmitteln wird eine moderate Zuzahlung für Versicherte diskutiert, um die Verbindlichkeit der Nutzung zu steigern.
- Eindämmung kommerzieller Plattformen: Reine Online-Rezeptdienste ohne Einbindung in ein konkretes ärztliches oder therapeutisches Behandlungskonzept sollen beschränkt werden.
Digitalisierung mit Augenmaß und Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich betonen Experten und Kassenvertreter, dass digitale Anwendungen eine wertvolle Ergänzung zur ärztlichen und pflegerischen Therapie darstellen können. Um jedoch die langfristige Akzeptanz bei Patientinnen, Patienten und Fachkräften zu sichern, müssen Qualität, Nutzen und wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit im Gesundheitssystem dauerhaft im Einklang stehen.
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