Attest ab Tag 1: Bundesregierung hält an strengerer Krankschreibung fest

Dominik Hübenthal
Attestpflicht ab dem ersten Tag: Bundesregierung plant neue Regeln für Krankschreibungen

Trotz wachsender Kritik aus der Politik, von Ärzteverbänden und Gewerkschaften hält Bundeskanzler Friedrich Merz an den Plänen für eine verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag fest. Nach Angaben der Bundesregierung gilt die innerhalb der Koalition getroffene Vereinbarung weiterhin unverändert als Arbeitsgrundlage für den anstehenden Gesetzentwurf. Ziel der Reform sei es vor allem, den hohen Krankenstand in Deutschland zu senken und Missbrauch bei Arbeitsunfähigkeiten einzudämmen.

Koalitionsstreit um Sinn und Ausnahmen

Zuvor hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit des Vorhabens geäußert. Wenn eine Neuregelung eingeführt werde, die im Anschluss durch zahlreiche Ausnahmen wieder aufgeweicht werden müsse, stelle sich die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen. Die Koalition sieht nämlich vor, dass Unternehmen und Tarifpartner über Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge von der strengen Pflicht abweichen können.

Die Bundesregierung betont hingegen, dass die Reform dringend erforderlich sei, um Ausfallzeiten in der Wirtschaft zu reduzieren. Neben der Pflicht zum Praxisbesuch ab Tag eins steht auch das Aus für die telefonische Krankschreibung im Raum, die während der Pandemie eingeführt und später fest etabliert worden war.

Sorge vor Überlastung von Praxen und längeren Fehlzeiten

Im Gesundheitswesen stoßen die Pläne auf massive Bedenken. Ärztevertreter und Gesundheitsexperten warnen vor vollen Wartezimmern und zusätzlichem bürokratischem Mehraufwand für Hausarztpraxen. Zudem befürchten Versorgungsforscher einen gegenteiligen Effekt bei den Fehlzeiten: Beschäftigte, die sich wegen eines leichten Unwohlseins eigentlich nur einen Tag geschont hätten, könnten bei einem verpflichtenden Praxisbesuch direkt für die gesamte Arbeitswoche krankgeschrieben werden.

Kritiker weisen zudem darauf hin, dass der Anstieg statistischer Fehltage zu großen Teilen auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zurückzuführen ist, durch die auch Kurzzeit-Krankmeldungen erstmals lückenlos erfasst werden.

Was die Pläne für Beschäftigte und Betriebe bedeuten

Sollte die Neuregelung wie geplant Gesetz werden, kommen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber spürbare Veränderungen zu:

  • Pflicht zum Arztbesuch: Ohne anderslautende Vereinbarung im Betrieb müssten Erkrankte direkt am ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung einholen.
  • Tarifliche Ausnahmen: Betriebe und Tarifpartner erhalten die Möglichkeit, flexible Sonderregelungen zu vereinbaren, um unnötige Arztbesuche bei leichten Infekten zu vermeiden.
  • Ende der Telefon-AU: Krankschreibungen bei leichten Symptomen ohne persönlichen Praxisbesuch sollen wieder der Vergangenheit angehören.

Wie die Details des Gesetzesvorschlags letztlich ausformuliert werden, bleibt Gegenstand der weiteren Abstimmungen im Bundeskabinett.

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