Pflegereform: Verbände warnen vor Abstrichen beim Infektionsschutz

Benedikt Hübenthal
Pflegereform: Gefahr für Infektionsschutz in der häuslichen Pflege?

In den laufenden Verhandlungen zur künftigen Pflegegesetzgebung wächst die Sorge vor einer Aufweichung zentraler Hygienestandards in den eigenen vier Wänden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie warnt eindringlich davor, grundlegende Infektionsschutzmaßnahmen durch pauschale Einsparungen oder Budgetzusammenlegungen zu gefährden. Hygiene und Sicherheit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürften nicht zu Verhandlungsmasse in Reformdebatten werden.

Hygieneartikel drohen im Gesamtbudget unterzugehen

Stein des Anstoßes sind Überlegungen im Rahmen der Pflegereform, den separaten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – darunter Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzmasken und Bettschutzeinlagen – in ein übergreifendes Entlastungsbudget zu überführen. Was auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität klingt, birgt nach Ansicht von Fachleuten gravierende Risiken für den Alltag der Betroffenen.

Wenn lebenswichtige Schutzprodukte künftig mit anderen Leistungen wie Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Verhinderungspflege um denselben Etat konkurrieren müssen, besteht die akute Gefahr, dass an der Basishygiene gespart wird. Für Menschen mit Pflegegrad 1 steht zudem eine vollständige Streichung dieses Anspruchs zur Debatte, was die Situation zusätzlich verschärfen würde.

Häusliche Pflege als zentrales Fundament gefährdet

Die häusliche Versorgung bildet den Grundpfeiler des deutschen Pflegesystems. Von den bundesweit rund 5,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden etwa 4,9 Millionen zu Hause betreut – über drei Millionen davon ausschließlich durch Familienangehörige. Pflegehilfsmittel sind in diesem Setting kein verzichtbarer Zusatz, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine sichere Betreuung, insbesondere bei:

  • chronischen Wunden und Katheterversorgungen,
  • Inkontinenz und geschwächtem Immunsystem,
  • schweren Mehrfacherkrankungen und Bettlägerigkeit.

Prävention schützt vor teuren Krankenhausaufenthalten

Verbandsvertreter betonen, dass ein verlässlicher Infektionsschutz nicht erst dann greifen darf, wenn sich der Gesundheitszustand bereits drastisch verschlechtert hat. Unzureichende Hygiene führt im Pflegealltag schnell zu schweren Folgeinfektionen, die letztlich vermeidbare und kostspielige Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen.

Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten, wird von der Politik gefordert, den zweckgebundenen Sachleistungsanspruch nach Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI unberührt zu lassen. Statt den Zugang zu Schutzmitteln zu erschweren, müsse die Hygienekompetenz in der häuslichen Pflege gestärkt und der individuelle Bedarf frühzeitig und verlässlich abgesichert werden.

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