Brustkrebs-Vorsorge: Kostenlose Mammografie bald schon ab 45 Jahren

Dominik Hübenthal
Mammografie-Screening ab 45: G-BA plant neue Altersgrenze für 2026

Gute Nachrichten für die Frauengesundheit in Deutschland: Die Altersgrenze für die kostenlose Brustkrebs-Früherkennung soll weiter gesenkt werden. Künftig könnten Frauen bereits ab dem 45. Lebensjahr am gesetzlichen Mammografie-Screening teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun offiziell das Beratungsverfahren eingeleitet, um diesen wichtigen Schritt vorzubereiten.

Entscheidung für Herbst 2026 erwartet

Bislang haben gesetzlich krankenversicherte Frauen ab 50 Jahren den Anspruch, alle zwei Jahre eine Einladung zur Mammografie zu erhalten. Erst kürzlich wurde die obere Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre angehoben. Nun rückt die jüngere Zielgruppe in den Fokus. Laut aktuellen Plänen des G-BA soll bereits im Oktober 2026 ein finaler Beschluss über die Absenkung der unteren Altersgrenze auf 45 Jahre gefasst werden.

Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, zeigt sich diesbezüglich sehr optimistisch. Da der Ausschuss auf bereits vorliegende Datenauswertungen zurückgreifen könne, stünden die Chancen hervorragend, den straffen Zeitplan einzuhalten und zügig zu einem Ergebnis zu kommen.

Strahlenschutz als Wegbereiter

Ein entscheidender Meilenstein für die Ausweitung des Programms wurde bereits Anfang März 2026 erreicht. Zu diesem Zeitpunkt trat eine geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung in Kraft. Diese bestätigt aus strahlenschutzrechtlicher Sicht, dass das Nutzen-Schaden-Verhältnis der Röntgenuntersuchung auch für die Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen positiv ausfällt.

Was muss bis zum Start noch passieren?

Obwohl das Beratungsverfahren nun läuft und die Strahlenschutz-Verordnung angepasst ist, können sich Frauen zwischen 45 und 49 Jahren noch nicht sofort für das Screening anmelden. Bis zur tatsächlichen Umsetzung müssen in den kommenden Monaten noch einige organisatorische und rechtliche Hürden genommen werden:

  • Anpassung der Versicherteninformation: Es müssen neue Aufklärungsmaterialien erstellt werden, die speziell jüngere Frauen bei der Abwägung von Vor- und Nachteilen der Untersuchung unterstützen.
  • Strukturelle Änderungen: Die Screeningeinheiten und die zuständigen Einladungsstellen in den Bundesländern müssen ihre organisatorischen Abläufe an die neue Zielgruppe anpassen.
  • Prüfung durch das Ministerium: Letztlich bedarf der finale Beschluss des G-BA noch der sogenannten Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium, bevor die Kassen die Kosten endgültig übernehmen.

Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Brustkrebs

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Je früher ein Tumor entdeckt wird, desto besser sind in der Regel die Heilungschancen. Die geplante Ausweitung des Mammografie-Screenings auf Frauen ab 45 Jahren bietet die Chance, bösartige Veränderungen des Brustgewebes noch rechtzeitiger zu erkennen und schonendere Therapien einzuleiten. Für Millionen von Frauen bedeutet dies künftig ein deutliches Plus an Sicherheit in der Gesundheitsvorsorge.

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