Bundesgesundheitsministerium verteidigt schnelles Aus für Hybrid-DRG
Die Bundesregierung hält trotz massiver Proteste aus der Ärzteschaft an der geplanten Abschaffung der sektorengleichen Vergütung fest. Die Streichung der sogenannten Hybrid-DRG im Rahmen der Anpassungen am GKV-Sparpaket sei eine notwendige Maßnahme im Spannungsfeld zwischen medizinischer Innovation und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
Spannungsverhältnis zwischen Innovation und Finanzierung
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums handelt es sich bei der Abkehr von den erst 2024 eingeführten Hybrid-DRG keineswegs um einen kurzfristigen Schnellschuss. Vor Vertretern der Ärzteschaft betonte das Ministerium, dass weitreichende Reformschritte zwar nach außen hin bisweilen abrupt wirken mögen, gesundheitspolitisch jedoch gezielt vorbereitet worden seien. Der Gesetzgeber müsse auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung reagieren und die Balance zwischen innovativen Versorgungsansätzen und solider Gegenfinanzierung wahren.
Die Hybrid-Fallpauschalen sollten ursprünglich den Trend zu ambulanten Operationen stärken, indem Krankenhäuser und niedergelassene Fachärzte für bestimmte Eingriffe dieselbe Vergütung erhalten. Vor allem im ambulanten Sektor stieß das nun beschlossene Ende der Regelung auf Unverständnis: Verbände und Kassenärztliche Vereinigungen befürchten einen herben Rückschlag für ambulante OP-Zentren sowie Fehlanreize, die Patienten wieder vermehrt in stationäre Krankenhausbetten lenken könnten.
Neues Modell ab 2028: Kurzzeitfallpauschalen für Kliniken
Die Pläne der Regierungskoalition sehen einen schrittweisen Ausstieg aus dem bisherigen System vor:
- Übergangsphase ab 2027: Eingriffe ohne Übernachtung sollen künftig wieder nach den regionalen Tarifen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgerechnet werden. Nur bei Operationen mit mindestens einer Übernachtung bleibt die bisherige Abrechnung vorübergehend bestehen.
- Vollständige Ablösung ab 2028: Die gesetzliche Grundlage der Hybrid-DRG soll komplett gestrichen und durch sogenannte Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden, die speziell für kurze Klinikaufenthalte kalkuliert werden.
Weitere Reformen für die Versorgungslandschaft geplant
Neben den Korrekturen an der Operationsvergütung bereitet das Bundesgesundheitsministerium zusätzliche gesetzliche Weichenstellungen vor. Dazu zählt ein geplantes Gesetz zur Stärkung der Primärversorgung, mit dem Hausärztinnen und Hausärzte verbindlicher an den Beginn des Behandlungspfades gestellt werden sollen. Das Ziel besteht darin, Termine künftig strikt nach medizinischer Dringlichkeit und weniger nach rein subjektivem Bedarf zu steuern. Parallel laufen im Ministerium die Arbeiten an einem Gesetz zur Gesundheitssicherstellung, um die Versorgungsstrukturen langfristig abzusichern.
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